Bauvoranfrage - Im Gässle 1

Vorlage: 2026/0179
Art: Informationsvorlage
Datum: 04.03.2026
Letzte Änderung: 17.03.2026
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2026

    TOP: 5

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0179 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Bauvoranfrage Im Gässle 1 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 25.03.2026 5 Ö Behandlung Kurzfassung Bauvoranfrage: Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Wohngebäude, teilweiser Rückbau und Aufstockung Rückgebäude sowie Neubau eines Wohnhauses Flurstück: 378 Seitens der CDU-Fraktion wurde die Behandlung im Ortschaftsrat beantragt. Gründe hierfür seien: - Das Gebäude „Im Gässle 1“ steht unter Denkmalsschutz, hier wird vor einer Entscheidung die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde gewünscht. - Das Gebäude liegt am Rand des Sanierungsgebiets Ortsmitte und hat eine prägende Wirkung im alten Ortskern. - Das Maß der geplanten Bebauung sehe sehr ausgereizt aus, eine Stellungnahme des Bauordnungsamtes wird gewünscht. Gemäß den eingegangenen Stellungnahmen seitens des Bauordnungsamtes und der unteren Denkmalschutzbehörde ist die geplante Bebauung mit wenigen Einschränkungen umsetzbar. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen Vonseiten des Bauordnungsamtes erfolgte folgende Einschätzung: Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Das bedeutet, dass es sich nach Art (Wohnen) und Maß der Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen muss. Das Gebäude „Im Gäßle 1“ fügt sich ein, da die Bautiefen in der Umgebung vorhanden sind (Vergleich: Im Gäßle 3 und 5) und auch die Höhe der Umgebung nicht überschritten wird. Die rückwärtige Bebauung in der „Friedrichstraße 36“ ist ebenfalls durch Bautiefen und Höhen der Umgebung abgedeckt und fügt sich daher in die Eigenart der Umgebung ein. Der Nachweis wurde in den Planunterlagen geführt. Aufgrund brandschutztechnischer Auflagen (Abstand von mind. 5 m zu bestehenden Gebäuden auf dem Grundstück) könnte die Lage des Hauptgebäudes im späteren Bauantrag abweichen. Dem Planer wurde dieser Hinweis telefonisch mitgeteilt. Auch die untere Denkmalschutzbehörde beim Zentralen juristischen Dienst teilt die Einschätzung, dass das Vorhaben mit wenigen baulichen Beschränkungen aus denkmalschutzrechtlichen Aspekten umsetzbar ist. -- 2 of 3 -- – 3 – -- 3 of 3 --