Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026
| Vorlage: | 2026/0169/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 27.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0169/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über die voraussichtliche Verschlechterung des Planergebnisses 2026 zur Kenntnis und beschließt eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 29 GemHVO für das Haushaltsjahr 2026. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Doppelhaushaltsplan 2026/2027 mit seiner Verfügung vom 3. März 2026 mit Auflagen genehmigt. Seit der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2026/2027 im Dezember 2025 hat sich eine gravierende Verschlechterung in der Prognose des Ergebnisses 2026 ergeben. Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Februar 2026 mitgeteilt, muss die Stadt Karlsruhe mit einem Einbruch bei der Gewerbesteuer in Höhe von über 51 Mio. Euro rechnen. Bei einem geplanten Defizit von 44,3 Mio. Euro und einer bereits im Haushalt vorgesehenen globalen Minderausgabe von 6,5 Mio. Euro zeichnet sich damit eine wesentliche Ergebnisverschlechterung ab. Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, nach 2025 auch für das Jahr 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen. Damit soll eine Ergebnisverbesserung von mindestens 60 Mio. Euro erreicht werden, um den Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit, der zur Finanzierung der ordentlichen Tilgung von Krediten in 2026 benötigt wird, weiterhin zu erwirtschaften. Die haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 29 GemHVO stellt ein notwendiges finanzwirtschaftliches Instrument dar. Eine Ermessensentscheidung über das „Ob“ ist in dieser Situation grundsätzlich nicht mehr gegeben. Mit Realisierung der Ergebnisverbesserungen aus der haushaltswirtschaftlichen Sperre wird sich das Ergebnis dann voraussichtlich wieder in dem im Haushaltsplanbeschluss geplanten Umfang bewegen. Die Verwaltung sieht das Erfordernis, schnell zu handeln und nicht in ein differenziertes und detailliertes Einsparprogramm einzusteigen. Daher schlägt die Verwaltung folgende Bereiche für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2026 vor: Einsparmaßnahme Einsparpotential in Euro Personalkostenbudget gesamtstädtisch: Umsetzung Stellenbesetzungssperre (1.3-31.12.2026) 12.000.000 Teilhaushalt Finanzen • Beteiligungen • Reduzierung Gewerbesteuerumlage • Reduzierung Inflations- und Veränderungstopf 43.400.000 3.600.000 1.000.000 Summe Maßnahmen 60.000.000 Die Stellenbesetzungssperre wurde bereits durch Herrn Oberbürgermeister mit Wirkung zum 1. März 2026 bis 31.12.2026 verfügt. Die Ausgestaltung der Verbesserungsbeiträge der Beteiligungen erfolgt durch den Gemeinderat. Die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage ist die Folge der verminderten Ertragserwartung. Die Reduzierung des Inflations- und Veränderungstopf um 20% ist realisierbar, da die Summe der aktuell bekannten gesamtstädtischen Maßnahmen (noch) nicht den Planansatz erreichen. Es ergibt sich auf dieser Grundlage folgendes Bild für die weitere Ergebnisentwicklung in 2026: Fortschreibung Haushalt 2026 Ergebnishaushalt Euro Gesamtergebnis lt. Planentwurf DHH 2026/2027 -44.324.814 Erwartete Ergebnisverschlechterung durch Gewerbesteuer -51.000.000 Zu erbringende globale Minderausgaben -6.500.000 Gegensteuerung durch Haushaltswirtschaftliche Sperre 60.000.000 Gesamtergebnis neu -41.824.814 -- 2 of 3 -- – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Unterrichtung gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über die voraussichtliche Verschlechterung des Planergebnisses 2026 zur Kenntnis und beschließt eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 29 GemHVO für das Haushaltsjahr 2026. -- 3 of 3 --
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