Instandsetzung Steinkreuzstraße
| Vorlage: | 2026/0130 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 31.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 02.04.2026 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0130 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Instandsetzung Steinkreuzstraße Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 04.03.2026 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Gebäude Steinkreuzstraße 16–18 wurden in den letzten Jahren im Zuge einer Privatmaßnahme neu errichtet. Dabei kam es zu Beschädigungen an der Fahrbahn im öffentlichen Raum, die durch den Vorhabenträger zu beseitigen sind. In dem Zuge wird geprüft, ob der zu schmale Bestandsgehweg verbreitert werden kann. Ein umfangreicher Endausbau der Steinkreuzstraße im Zuge dieser Maßnahme findet nicht statt. Der Ortschaftsrat nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Stadtraum Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Im Zuge der privaten Baumaßnahme im Bereich Steinkreuzstraße 16–18 kam es zu Beschädigungen an der Fahrbahn, die durch den Vorhabenträger zu beseitigen sind. Im weiteren Verlauf der Bauausführung wurde zudem festgestellt, dass der verbleibende öffentliche Gehweg vor den Gebäuden lediglich eine Restbreite von ca. 0,80 m aufweist. Dieser unterschreitet damit die Mindestanforderungen an einen Gehweg, die barrierefreie Erreichbarkeit von Gebäuden und Haltestelle ist nicht mehr gewährleistet. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Situation zu verbessern und mit dem Vorhabenträger zu erörtern, ob im Zuge der anstehenden Straßensanierung eine Versetzung des Bordsteins erfolgen kann, um eine Verbreiterung des öffentlichen Gehwegs zu erreichen. Durch diese Maßnahme würde die Fahrbahnbreite auf ca. 6,20 m reduziert. Dies entspricht der geplanten Fahrbahnbreite im Bereich der künftig barrierefrei auszubauenden Bushaltestelle auf Höhe Steinkreuzstraße 20. Damit könnte der Gehweg auf eine Breite von ca. 1,60 m bis 1,80 m erweitert werden. Die genannten Abmessungen stellen keinen endgültigen Endausbau der Steinkreuzstraße dar und stehen einer zukünftigen Umplanung der Steinkreuzstraße nicht entgegen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Anpassungen finden im Zuge der Straßensanierung statt, die durch den privaten Bauträger notwendig wurde. Somit ist die Maßnahme für die Stadt Karlsruhe kostenneutral zu betrachten. -- 2 of 2 --
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