Sozialer Wohnungsbau in Karlsruhe

Vorlage: 2026/0121
Art: Anfrage
Datum: 10.02.2026
Letzte Änderung: 24.03.2026
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2026

    TOP: 25

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0121 Eingang: 10.02.2026 Sozialer Wohnungsbau in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 25 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Realisierte Wohneinheiten 1.1. Wie viele sozial gebundene Wohnungen wurden in den letzten fünf Jahren (2021–2025) in Karlsruhe fertiggestellt? 1.2. Wie verteilen sich diese Wohneinheiten auf die einzelnen Stadtteile? 1.3. Wie viele dieser Wohnungen wurden jeweils realisiert durch • städtische bzw. kommunale Träger, • private Investoren im Rahmen von Förderprogrammen, • Wohnungsbaugenossenschaften? 2. Geplante und laufende Projekte 2.1. Wie viele sozial gebundene Wohneinheiten sind aktuell • genehmigt und im Bau, • geplant bzw. in Vorbereitung (Baurecht, Förderverfahren)? 2.2. Bis wann ist jeweils mit der Fertigstellung der laufenden und geplanten Projekte zu rechnen? 3. Baukosten und Mietpreise 3.1. Wie hoch waren die durchschnittlichen tatsächlichen Baukosten pro m² Wohnfläche bei den fertiggestellten Projekten des sozialen Wohnungsbaus? 3.2. Wie hoch sind die kalkulierten Baukosten pro m² Wohnfläche bei laufenden und geplanten Projekten? 3.3. Wie hoch sind die Nettokaltmieten pro m² der fertiggestellten sozial gebundenen Wohnungen? 4. Vergleich mit dem Karlsruher Mietspiegel 4.1. Welche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² ergibt sich gemäß dem jeweils gültigen qualifizierten Mietspiegel der Stadt Karlsruhe für Wohnungen vergleichbarer • Lage, • Baualtersklasse, • Ausstattung und • Wohnungsgröße wie bei den fertiggestellten sozial gebundenen Wohnungen? -- 1 of 4 -- – 2 – 4.2. Wie hoch ist die Differenz pro m² zwischen a) der tatsächlich verlangten Nettokaltmiete der sozial gebundenen Wohnungen und b) der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel? 4.3. Welche jährliche Subvention pro Wohnung und pro m² ergibt sich aus dieser Differenz, und wie hoch ist die daraus resultierende Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt? 5. Laufende Kosten und Mietsubventionen 5.1. In welcher Höhe entstehen der Stadt Karlsruhe laufende Kosten zur Subventionierung der Mieten im sozialen Wohnungsbau (z. B. Ausgleichszahlungen, Mietzuschüsse, Defizitausgleiche)? (Bitte jährlich für die letzten fünf Jahre sowie für das laufende Haushaltsjahr darstellen.) 5.2. Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschuss pro Wohnung und pro m² Wohnfläche, der erforderlich ist, um die subventionierte Miete aufrechtzuerhalten? 5.3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der jährlichen Belastung des städtischen Haushalts durch diese laufenden Mietsubventionen? 6. Kostenaufteilung zwischen Stadt, Land und Bund 6.1. Welche Anteile der laufenden Kosten für Mietsubventionen werden • von der Stadt Karlsruhe, • vom Land Baden-Württemberg, • vom Bund getragen? 6.2. Auf welche Förderprogramme, Rechtsgrundlagen oder Finanzierungsinstrumente stützen sich diese Zahlungen jeweils? 6.3. Welche Kosten verbleiben dauerhaft bei der Stadt Karlsruhe, insbesondere nach Auslaufen zeitlich befristeter Förderprogramme von Land oder Bund? 7. Vergabekriterien 7.1. Nach welchen konkreten Kriterien werden sozial gebundene Wohnungen in Karlsruhe vergeben? (Bitte vollständig auflisten, z. B. Einkommen, Haushaltsgröße, Kinderzahl, besondere soziale Härten, Behinderung, Aufenthaltsstatus usw.) 7.2. Welche dieser Kriterien sind gesetzlich vorgegeben, welche beruhen auf kommunalen Richtlinien oder Ermessensentscheidungen? 8. Priorisierung und Steuerung 8.1. Existiert ein Punktesystem oder eine Rangfolge bei der Vergabe sozial gebundener Wohnungen? Falls ja, bitten wir um Darstellung des Systems inklusive Gewichtung der Kriterien. 8.2. Welche Personengruppen werden bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt? (Bitte in absteigender Priorität darstellen.) 8.3. Gibt es Sonderkontingente oder bevorzugte Vergaben für bestimmte Personengruppen oder Programme? 9. Nutzung, Kontrolle und Transparenz 9.1. Wie viele der sozial gebundenen Wohnungen sind aktuell belegt, wie viele stehen leer, und aus welchen Gründen? -- 2 of 4 -- – 3 – 9.2. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit auf eine sozial gebundene Wohnung in Karlsruhe? 9.3. Wie lange gelten die jeweiligen Sozialbindungen der Wohnungen? 9.4. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung, ob die Voraussetzungen der Wohnberechtigung weiterhin vorliegen? Falls ja: in welchen Abständen und mit welchen Konsequenzen? 10. Statistik 10.1. Wie verteilen sich die Vergaben der letzten fünf Jahre auf • Alleinstehende, • Familien, • Haushalte mit Kindern, • Haushalte mit besonderen sozialen Merkmalen? (Bitte tabellarisch darstellen.) 11. Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) 11.1. In wie vielen Bebauungsplanverfahren seit Inkrafttreten des KAI (2014 bzw. Neufassung 2017) a) war das KAI anzuwenden und b) wurde es vollumfänglich umgesetzt? 11.2. In wie vielen Fällen wurde • von der Bereitstellungsquote (30 % bzw. 40 %) ganz oder teilweise abgewichen oder • eine Ablösezahlung statt der Errichtung geförderten Wohnraums vereinbart? 11.3. In welcher Gesamthöhe wurden seit Einführung des KAI Ablösebeträge vereinnahmt und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet? 11.4. Wie viele sozial gebundene Wohnungen sind seit Einführung des KAI tatsächlich realisiert worden, aufgeschlüsselt nach: • Sozialem Mietwohnungsbau (WBS), • Preiswertem Mietwohnungsbau (PMW), • Preiswertem Wohneigentum (PWE)? 11.5. In wie vielen Fällen wurde die im KAI vorgesehene Bauverpflichtung (Baubeginn binnen 6 Monaten, Fertigstellung binnen 36 Monaten) nicht eingehalten, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 11.6. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, ob die im KAI vorgesehenen Lasten (Quoten, Infrastrukturkosten, Flächenabtretungen, Qualitätsstandards) zu • Projektverzögerungen, • Reduzierungen von Wohnungsbau oder • Abbrüchen von Vorhaben geführt haben? 11.7. Welche Rolle spielt die Lenkungskommission KAI konkret: • wie oft hat sie seit Einführung getagt, • wie viele Ausnahmen oder Modifikationen wurden vorgeschlagen, • wie oft hat der Gemeinderat diesen zugestimmt? • -- 3 of 4 -- – 4 – Begründung: Für eine sachgerechte Bewertung des sozialen Wohnungsbaus in Karlsruhe ist eine transparente und vollständige Darstellung von Bauleistung, Kostenstruktur, Mietniveau, Fördermechanismen sowie der tatsächlichen Anwendung bestehender Steuerungsinstrumente erforderlich. Insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter kommunaler Haushaltsmittel ist es entscheidend, die laufenden finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt sowie die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente belastbar beurteilen zu können. Der Vergleich der geförderten Mieten mit der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß dem qualifizierten Karlsruher Mietspiegel ist notwendig, um Umfang und Dauer der öffentlichen Subventionierung nachvollziehbar darzustellen. Ebenso bedarf es einer systematischen Auswertung, in welchem Umfang das Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) tatsächlich zur Schaffung geförderten Wohnraums beiträgt, in welchen Fällen davon abgewichen wurde und welche praktischen Auswirkungen sich hieraus auf Wohnungsbau, Kosten und Projektlaufzeiten ergeben. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Dr. Gerhard Lenz Rouven Stolz Andreas Seidler -- 4 of 4 --

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0121 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Sozialer Wohnungsbau in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 25 Ö Kenntnisnahme 1. Realisierte Wohneinheiten 1.1. Wie viele sozial gebundene Wohnungen wurden in den letzten fünf Jahren (2021–2025) in Karlsruhe fertiggestellt? Es wurden in den letzten fünf Jahren 556 Sozialwohnungen im Rahmen der Neubauförderung fertiggestellt. Anmerkung: Im gleichen Zeitraum wurden zudem 382 Bestandwohnungen durch den Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen als Sozialwohnungen gebunden. 1.2. Wie verteilen sich diese Wohneinheiten auf die einzelnen Stadtteile? Sozialmietwohnungsbestand in Karlsruhe im Jahr 2025 nach Stadtteilen Stadtteil Sozialmietwohnungen insgesamt 01 Innenstadt-Ost 290 02 Innenstadt-West 46 03 Südstadt 179 04 Südweststadt 47 05 Weststadt 81 06 Nordweststadt 64 07 Oststadt 184 08 Mühlburg 157 09 Daxlanden 365 10 Knielingen 192 11 Grünwinkel 121 12 Oberreut 1.055 13 Beiertheim-Bulach - 14 Weiherfeld-Dammerstock 84 15 Rüppurr 58 16 Waldstadt 183 17 Rintheim 443 18 Hagsfeld 13 19 Durlach 201 -- 1 of 10 -- – 2 – 20 Grötzingen 53 21 Stupferich - 22 Hohenwettersbach 1 23 Wolfartsweier - 24 Grünwettersbach - 25 Palmbach - 26 Neureut 174 27 Nordstadt 71 Stadt Karlsruhe 4.062 1.3. Wie viele dieser Wohnungen wurden jeweils realisiert durch • städtische bzw. kommunale Träger, • private Investoren im Rahmen von Förderprogrammen, • Wohnungsbaugenossenschaften? Anzahl fertiggestellter Sozialwohnungen (Neubau) zwischen 2021 - 2025 Volkswohnung GmbH 400 Sonstige private Investoren und Unternehmen 37 Wohnungsbaugenossenschaften 119 2. Geplante und laufende Projekte 2.1. Wie viele sozial gebundene Wohneinheiten sind aktuell • genehmigt und im Bau, • geplant bzw. in Vorbereitung (Baurecht, Förderverfahren)? Aktuell befinden sich 199 geförderte Sozialwohnungen im Bau. Im Rahmen des Karlsruher Innenentwicklungskonzeptes (KAI) besteht bereits Baurecht für bis zu weitere 200 sozial geförderte Wohnungen, siehe dazu auch Beantwortung der Frage 11.4. Über die sonstigen Planungen der verschiedenen Akteure am Karlsruher Wohnungsmarkt kann keine konkrete Auskunft gegeben werden. 2.2. Bis wann ist jeweils mit der Fertigstellung der laufenden und geplanten Projekte zu rechnen? Die sich im Bau befindenden Sozialwohnungen werden voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Jahre fertiggestellt. 3. Baukosten und Mietpreise 3.1. Wie hoch waren die durchschnittlichen tatsächlichen Baukosten pro m² Wohnfläche bei den fertiggestellten Projekten des sozialen Wohnungsbaus? Die Bauprojekte der Volkswohnung decken grundsätzlich einen Mix aus frei finanzierten, mietpreisgebundenen Wohnungen und teils Eigentum ab. Die Kosten für den mietpreisgebundenen Wohnraum können daher nicht separat aufgeschlüsselt werden, zumal die Baukosten ungeachtet der Finanzierungsart einzelner Einheiten innerhalb des Gebäudes anfallen. -- 2 of 10 -- – 3 – Der Festbetrag für die berücksichtigungsfähigen Baukosten in der sozialen Mietwohnraumförderung im Rahmen des Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg wurde im Januar 2026 auf 5.250 Euro/m² Wohnfläche erhöht. Die Erhöhung begründet sich auf den übermittelten Werten der Entwicklung des Baupreisindexes für das Jahr 2025 (Jahresdurchschnitt) seitens des Statistischen Landesamtes. 3.2. Wie hoch sind die kalkulierten Baukosten pro m² Wohnfläche bei laufenden und geplanten Projekten? Antwort der Volkswohnung GmbH: Siehe Antwort zu Frage 3.1. 3.3. Wie hoch sind die Nettokaltmieten pro m² der fertiggestellten sozial gebundenen Wohnungen? In der jeweiligen Förderzusage des geförderten Objektes ist die höchstzulässige Miete festgelegt. In der Regel ist die Miete für die Sozialwohnungen um mindestens 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken. Dementsprechend liegt die Nettokaltmiete für die Sozialwohnungen mindestens 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Darstellung aller Nettokaltmieten der in den letzten Jahren fertiggestellten Sozialwohnungen würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen. 4. Vergleich mit dem Karlsruher Mietspiegel 4.1. Welche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² ergibt sich gemäß dem jeweils gültigen qualifizierten Mietspiegel der Stadt Karlsruhe für Wohnungen vergleichbarer • Lage, • Baualtersklasse, • Ausstattung und • Wohnungsgröße wie bei den fertiggestellten sozial gebundenen Wohnungen? Bei den in den letzten fünf Jahren fertiggestellten Sozialwohnungen (Neubau) liegt die ortsübliche Vergleichsmiete zwischen 12,15 €/m² und 16,90 €/m². 4.2. Wie hoch ist die Differenz pro m² zwischen a) der tatsächlich verlangten Nettokaltmiete der sozial gebundenen Wohnungen und b) der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel? In der jeweiligen Förderzusage des geförderten Objektes ist die höchstzulässige Miete festgelegt. In der Regel ist die Miete für die Sozialwohnungen um mindestens 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken. Dementsprechend liegt die Nettokaltmiete für die Sozialwohnungen mindestens 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Beispiel: Bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete 15,00 €/m² darf die Nettokaltmiete für die Sozialwohnung höchstens 10,05 €/m² betragen (höchstzulässige Miete). 4.3. Welche jährliche Subvention pro Wohnung und pro m² ergibt sich aus dieser Differenz, und wie hoch ist die daraus resultierende Gesamtbelastung für den städtischen Haushalt? -- 3 of 10 -- – 4 – Eine jährliche Subvention pro Wohnung erfolgt nicht. Im Rahmen des Karlsruher Wohnraumförderungsprogramms (KaWoF) werden einmalig Zuschüsse pro m² förderfähiger Wohnfläche gewährt. Bei einer Neubauförderung wird die Hälfte des Zuschusses bei Rohbaufertigstellung und die zweite Hälfte bei Bezugsfertigkeit ausbezahlt. Die Zuschusshöhen sind unterschiedlich hoch je nach Bindungsdauer. 5. Laufende Kosten und Mietsubventionen 5.1. In welcher Höhe entstehen der Stadt Karlsruhe laufende Kosten zur Subventionierung der Mieten im sozialen Wohnungsbau (z. B. Ausgleichszahlungen, Mietzuschüsse, Defizitausgleiche)? Es gibt keine laufenden Ausgleichszahlungen, Mietzuschüsse o.ä. (siehe auch Antwort Frage 4.3.). Nachfolgend ist eine Aufstellung der KaWoF-Förderungen in den letzten fünf Jahren abgebildet: Jahr Betrag in € 2021 3.219.600 2022 1.936.700 2023 2.394.300 2024 2.560.700 2025 900.300 Anmerkung: Maßgeblich für die Zurechnung zu einem Jahr ist das Datum des Förderbescheides. Die Summen umfassen Neubau- sowie Bestandförderungen. 5.2. Wie hoch ist der durchschnittliche Zuschuss pro Wohnung und pro m² Wohnfläche, der erforderlich ist, um die subventionierte Miete aufrechtzuerhalten? Die Höhe des Zuschusses ist geregelt in den Richtlinien zum Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF). Da die städtische Förderung ausschließlich komplementär erfolgt, wird zudem die Förderung des Landes in Anspruch genommen. Als Gegenleistung ist die Miete entsprechend den jeweiligen Vorgaben abzusenken. 5.3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der jährlichen Belastung des städtischen Haushalts durch diese laufenden Mietsubventionen? Siehe Antwort Frage 5.1. Im Haushalt 2026/2027 sind jeweils 2,5 Millionen Euro für KaWoF eingeplant. 6. Kostenaufteilung zwischen Stadt, Land und Bund 6.1. Welche Anteile der laufenden Kosten für Mietsubventionen werden • von der Stadt Karlsruhe, • vom Land Baden-Württemberg, -- 4 of 10 -- – 5 – • vom Bund getragen? Der größte Anteil der Förderung kommt über das Förderprogramm des Land Baden- Württemberg. Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen im Rahmen der Sozialen Mietwohnraumförderung. Die Stadt Karlsruhe fördert ausschließlich komplementär zur Landesförderung. Eine pauschalisierte Aussage über den jeweiligen Anteil lässt sich nicht treffen, da dies von unterschiedlichen Faktoren abhängt. 6.2. Auf welche Förderprogramme, Rechtsgrundlagen oder Finanzierungsinstrumente stützen sich diese Zahlungen jeweils? Die aktuelle Förderung des Landes Baden-Württemberg begründet sich auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022). Die städtische Förderung erfolgt über das Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm (KaWoF). Die städtische Förderung wird ausschließlich komplementär zur Landesförderung gewährt. 6.3. Welche Kosten verbleiben dauerhaft bei der Stadt Karlsruhe, insbesondere nach Auslaufen zeitlich befristeter Förderprogramme von Land oder Bund? Die Überwachung der Sozialwohnungen während der Bindungsdauer ist eine Pflichtaufgabe nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. (LWoFG). Nach Auslaufen der Bindungen verbleiben keine Kosten bei der Stadt Karlsruhe. 7. Vergabekriterien 7.1. Nach welchen konkreten Kriterien werden sozial gebundene Wohnungen in Karlsruhe vergeben? (Bitte vollständig auflisten, z. B. Einkommen, Haushaltsgröße, Kinderzahl, besondere soziale Härten, Behinderung, Aufenthaltsstatus usw.) Die Sozialwohnungen werden nicht durch die Stadt vergeben. Die Auswahl trifft der Vermieter selbst. Der Vermieter darf nur an Haushalte mit einem passenden Wohnberechtigungsschein vermieten. Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins sind u.a. die Einkommens- und Vermögensgrenze. Im Wohnberechtigungsschein ist aufgeführt, welche Größe die Wohnung maximal aufweisen darf (je nach Größe des Haushalts). 7.2. Welche dieser Kriterien sind gesetzlich vorgegeben, welche beruhen auf kommunalen Richtlinien oder Ermessensentscheidungen? Die Vorgaben sind in der Förderzusage des jeweiligen Objektes festgelegt. Die Förderzusage nimmt Bezug auf das jeweils aktuelle Förderprogramm (aktuell: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022). Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen ist das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG). -- 5 of 10 -- – 6 – 8. Priorisierung und Steuerung 8.1. Existiert ein Punktesystem oder eine Rangfolge bei der Vergabe sozial gebundener Wohnungen? Falls ja, bitten wir um Darstellung des Systems inklusive Gewichtung der Kriterien. Die Sozialwohnungen werden nicht durch die Stadt vergeben. Eine Aussage über das jeweilige Vergabeverfahren der verschiedenen Vermieter ist uns nicht möglich. Die Vermietungspraxis der Volkswohnung GmbH wird unter der Antwort zur Frage 9.2. beschrieben. 8.2. Welche Personengruppen werden bei der Vergabe vorrangig berücksichtigt? (Bitte in absteigender Priorität darstellen.) Siehe Antwort zu Frage 8.1. 8.3. Gibt es Sonderkontingente oder bevorzugte Vergaben für bestimmte Personengruppen oder Programme? Die Sozialwohnungen sind grundsätzlich dem allgemeinen sozialen Mietwohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen ohne Einschränkung für eine bestimmte Personengruppe. In wenigen Ausnahmefällen sind Wohnungen entsprechend der Förderung speziell für bestimmte Personengruppen, wie bspw. Schwerbehinderte oder Senioren (ambulant betreutes Wohnen) vorbehalten. 9. Nutzung, Kontrolle und Transparenz 9.1. Wie viele der sozial gebundenen Wohnungen sind aktuell belegt, wie viele stehen leer, und aus welchen Gründen? Die Sozialwohnungen werden durch das Sachgebiet Wohnraumförderung des Liegenschaftsamtes überwacht, das auch Nachricht über den Auszug eines Mieters aus einer Sozialwohnung erhält. Eine detaillierte Auswertung über den genauen Leerstand aller Sozialwohnungen und die jeweiligen Gründe im Einzelfall würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen. Im Rahmen eines Mieterwechsels kann es, wie bei jeder Wohnung, zu einem kurzzeitigen Leerstand kommen. Grundsätzlich findet eine enge Überwachung statt. Die Wohnungsgesellschaften haben zudem selbst kein Interesse an einem längeren Leerstand. 9.2. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit auf eine sozial gebundene Wohnung in Karlsruhe? Antwort der Volkswohnung GmbH: Im Vermietungsprozess der Volkswohnung ist die Wartezeit kein Kriterium, daher können diese Daten nicht ausgewertet werden. Der Regelprozess bei der Vermietung sieht vor: Wird eine Wohnung frei, überprüft das System automatisch, welche Mietgesuche zu dieser Wohnung passen: Stadtteil, Zimmeranzahl und maximale Warmmiete stimmen überein. Um bedarfsgerecht zu vermieten, ist außerdem eine Mindestpersonenanzahl bei jeder Wohnung erfasst. Ein digitales Losverfahren entscheidet, wer dann zur Besichtigung eingeladen wird. Wenn Interessent*innen nach der Besichtigung die -- 6 of 10 -- – 7 – Wohnung mieten möchten, dann überprüfen die Kundenbetreuer*innen die üblichen Unterlagen und entscheiden über die Vermietung. Liegenschaftsamt: Über die Wartezeit für eine Sozialwohnung kann keine Aussage getroffen werden. 9.3. Wie lange gelten die jeweiligen Sozialbindungen der Wohnungen? Die Miet- und Belegungsbindungen der Wohnungen variieren je nach Förderung. Die aktuellen Fördermodalitäten des Landes Baden-Württemberg sehen Miet- und Belegungsbindungen von 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahren vor. Durch eine Förderung durch KaWoF (Karlsruher Wohnraumförderungsprogramm) verlängert sich die Belegungsbindung zusätzlich um weitere drei Jahre. Bei Sozialwohnungen, die in der Vergangenheit (z.B. Förderungen aus den 70er- Jahren) gefördert wurden, gelten zum Teil längere Bindungszeiträume. 9.4. Erfolgt eine regelmäßige Überprüfung, ob die Voraussetzungen der Wohnberechtigung weiterhin vorliegen? Falls ja: in welchen Abständen und mit welchen Konsequenzen? Bei Erstbezug und Wiedervermietung der Sozialwohnung wird die korrekte Belegung überwacht. Es wird kontrolliert, dass die Wohnung durch einen Mieterhaushalt mit einem passenden Wohnberechtigungsschein bezogen und die höchstzulässige Miete eingehalten wird. Bei Belegungsverstößen werden Maßnahmen nach Vorgabe des LWoFG in die Wege geleitet, um eine korrekte Wohnungsbelegung sicherzustellen. 10. Statistik 10.1. Wie verteilen sich die Vergaben der letzten fünf Jahre auf • Alleinstehende, • Familien, • Haushalte mit Kindern, • Haushalte mit besonderen sozialen Merkmalen? (Bitte tabellarisch darstellen.) Die Auswertung der Verteilung würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen. Die digitale Wohnungsbindungskartei, in der alle Sozialwohnungen erfasst sind, ermöglicht keine automatisierte Auswertung nach den gewünschten Kriterien. Ergänzend kann eine Auflistung der geförderten Wohnungsgrößen im Neubau in den Jahren 2021-2025 erfolgen: 28-50 m² Wohnfläche: 108 Wohnungen 50-65 m² Wohnfläche: 142 Wohnungen 65-80 m² Wohnfläche: 150 Wohnungen 80-95 m² Wohnfläche: 141 Wohnungen über 95 m² Wohnfläche: 14 Wohnungen -- 7 of 10 -- – 8 – 11. Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI) 11.1. In wie vielen Bebauungsplanverfahren seit Inkrafttreten des KAI (2014 bzw. Neufassung 2017) a) war das KAI anzuwenden und Das KAI war seit der Einführung in 2014 in 15 Bebauungsplanverfahren anzuwenden. In 14 der Verfahren war das KAI mit den Grundlagen aus 2014 anzuwenden (Bereitstellungsquote von 20 %). In einem weiteren Verfahren waren die Regelungen aus KAI in der Evaluierung aus 2017 anzuwenden (Bereitstellungsquote von 30 %). Darüber hinaus liegen für sieben begonnene weitere Bebauungsplanverfahren Grundzustimmungen der Beteiligten für die Anwendung des KAI vor. b) wurde es vollumfänglich umgesetzt? In allen Verfahren ist die vollumfängliche Umsetzung des KAIs durch vertragliche Regelungen in Städtebaulichen Verträgen beziehungsweise in Durchführungsverträgen erfolgt. In zwölf Verfahren wurde der geförderte Wohnraum bezugsfertig erstellt und an die Berechtigten zur Verfügung gestellt. Drei der durchgeführten Verfahren befinden sich derzeit noch in der Ausbauplanung beziehungsweise im Bau. 11.2. In wie vielen Fällen wurde • von der Bereitstellungsquote (30 % bzw. 40 %) ganz oder teilweise abgewichen oder Von der Bereitstellungsquote wurde in keinem Fall nach unten abgewichen. In zehn durchgeführten Verfahren wurden vertragliche Regelungen dahingehend getroffen, dass der jeweilige Vorhabenträger mehr als die geforderte Bereitstellungsquote im geförderten Wohnungsbau realisiert. • eine Ablösezahlung statt der Errichtung geförderten Wohnraums vereinbart? In keinem Fall. 11.3. In welcher Gesamthöhe wurden seit Einführung des KAI Ablösebeträge vereinnahmt und wofür wurden diese Mittel konkret verwendet? Siehe 11.2. -- 8 of 10 -- – 9 – 11.4. Wie viele sozial gebundene Wohnungen sind seit Einführung des KAI tatsächlich realisiert worden, aufgeschlüsselt nach: • Sozialem Mietwohnungsbau (WBS), • Preiswertem Mietwohnungsbau (PMW), • Preiswertem Wohneigentum (PWE)? Im Rahmen von KAI wurden bzw. werden die geforderten Bereitstellungsquoten alle im Segment Sozialem Mietwohnungsbau (WBS) erbracht. In den bereits zwölf erstellten Verfahren konnten somit insgesamt über 550 sozial geförderte Wohnungen bereitgestellt werden. In den drei Verfahren, die sich noch in der Ausbauplanung bzw. im Bau befinden, werden voraussichtlich bis zu 200 weitere sozial geförderte Wohnungen bereitgestellt. 11.5. In wie vielen Fällen wurde die im KAI vorgesehene Bauverpflichtung (Baubeginn binnen 6 Monaten, Fertigstellung binnen 36 Monaten) nicht eingehalten, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Für die Nichteinhaltung der vereinbarten Bau- und Bereitstellungsverpflichtung sind grundsätzlich Vertragsstrafen im Städtebaulichen Vertrag bzw. Durchführungsvertrag festgelegt. In sieben durchgeführten Verfahren wurden bereits bei Abschluss des jeweiligen städtebaulichen Vertrages bzw. Durchführungsvertrages vorab verlängerte Fristen verbindlich geregelt. Hintergrund waren absehbare projektspezifische Anforderungen, die eine längere Umsetzungsfrist erforderlich machten (beispielsweise noch bestehende Mietverhältnisse oder eine bauabschnittsweise Realisierung). Die angepassten zeitlichen Fristen wurden eingehalten. Entscheidend ist, dass die Regelungen gemäß Baugesetzbuch angemessen sind. 11.6. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung darüber vor, ob die im KAI vorgesehenen Lasten (Quoten, Infrastrukturkosten, Flächenabtretungen, Qualitätsstandards) zu • Projektverzögerungen, • Reduzierungen von Wohnungsbau oder • Abbrüchen von Vorhaben geführt haben? Dementsprechende Erkenntnisse aufgrund der Regelungen zu KAI sind der Verwaltung nicht bekannt. So beeinflussen meist mehrere Faktoren die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben, beispielsweise stark gestiegene Baukosten, steigende Zinsen oder längere Wartezeiten bei der Bewilligung von Fördermitteln. In Zusammenhang mit KAI stellen vor allem die gestiegenen gebietsbezogenen Infrastrukturkosten einen wesentlichen Kostenfaktor bei der Kalkulation der Projekte für die Vorhabenträger dar. 11.7. Welche Rolle spielt die Lenkungskommission KAI konkret: • wie oft hat sie seit Einführung getagt, Die Lenkungskommission hat seit der Einführung von KAI sechs Mal getagt. Dabei wurden vor allem auch zu einzelnen Verfahren Problemfragen erörtert und über die einzelnen Verfahren informiert. Daneben haben regelmäßig Arbeitsgruppensitzungen und bilaterale Abstimmungen der Ämter stattgefunden. • wie viele Ausnahmen oder Modifikationen wurden vorgeschlagen, Die Lenkungskommission hat eine abweichende Fristenregelung wie unter Punkt 11.5 befürwortet, sofern die Notwendigkeit einer verlängerten Umsetzungszeit bereits im Vorfeld nachvollziehbar vom -- 9 of 10 -- – 10 – Vorhabenträger begründet wird. Die Beschlüsse bezogen sich dabei ausschließlich auf eine angemessene Erweiterung der Bauverpflichtung. Weitergehende Ausnahmen oder Modifikationen erfolgten nicht. • wie oft hat der Gemeinderat diesen zugestimmt? Erarbeitete Anpassungen wurden im Rahmen der KAI-Evaluierung 2017 vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen. -- 10 of 10 --