Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an einem 267/10.000 Anteil sowie einem 555/10.000 Anteil an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33
| Vorlage: | 2026/0119 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.02.2026 |
| Letzte Änderung: | 30.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0119 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an einem 267/10.000 Anteil sowie einem 555/10.000 Anteil an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 10.03.2026 7 Ö Entscheidung Kurzfassung (1) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verkauf eines 267/10.000 Anteils sowie eines 555/10.000 Anteils an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33 zur Kenntnis. (2) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an dem 267/10.000 Anteils sowie an dem 555/10.000 Anteil an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33, zu verzichten. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, dem Verkauf zuzustimmen und das Negativattest auszustellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Ergänzende Erläuterungen Vorbemerkung: Nach dem Grundbuch von Maulbronn für Karlsruhe, Blatt 2815, ist die Stadt Karlsruhe Eigentümerin des auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücks Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33. An dem Grundstück wurde ein Erbbaurecht bestellt. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet mit Ablauf des 31. Dezember 2078. Der Erbbauberechtigte ist gem. § 4 des Erbbauvertrages berechtigt und verpflichtet, auf dem Grundstück ein Park- und Wohn- bzw. Bürogebäude zu errichten. Mit Kaufvertrag UVZ Nr. 2610/2025 vom 19. Dezember 2025 des Notars Moritz Wilkens in Rastatt wurden ein 267/10.000 Anteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 477 und 2 PKW-Stellplätzen sowie ein 555/10.000 Anteil, verbunden mit dem Sondereigentum an der Praxis Nr. 475 und 8 PKW-Stellplätzen, an dem Erbbaurecht verkauft. Der Kaufpreis beträgt gem. § 4 des Kaufvertrags 1.400.000,00 €. Der Käufer tritt gem. § 2 ab Besitzübergabe in alle Rechte und Pflichten aus dem Erbbauvertrag ein. Zustimmung zum Verkauf und Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts: Zur Veräußerung des Erbbaurechts ist gem. § 6 des Erbbauvertrages die Zustimmung der Stadt Karlsruhe notwendig. Der Stadt Karlsruhe steht gem. § 15 des Erbbauvertrages ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle zu. Da der Käufer in alle Rechte und Pflichten aus dem Erbbauvertrag eintritt und somit für die Stadt keine Nachteile entstehen, kann die Zustimmung zu diesem Verkauf erteilt werden und die Stadt kann für diesen Verkaufsfall auf die Ausübung des ihr zustehenden dinglichen Vorkaufsrechts verzichten. Beschluss: Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss: (1) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verkauf eines 267/10.000 Anteils sowie eines 555/10.000 Anteils an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33 zur Kenntnis. (2) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an dem 267/10.000 Anteils sowie an dem 555/10.000 Anteil an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33, zu verzichten. Das Liegenschaftsamt wir ermächtigt, dem Verkauf zuzustimmen und das Negativattest auszustellen. -- 2 of 2 --
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Niederschrift 18. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 10. März 2026, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an ei- nem 267/10.000 Anteil sowie einem 555/10.000 Anteil an dem Erbbaurecht an dem Grund- stück Nr. 708 mit 3.153 m2 Gebäude- und Freifläche, Amalien-straße 33 Vorlage: 2026/0119 Beschluss: 1) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Verkauf eines 267/10.000 Anteils sowie ei- nes 555/10.000 Anteils an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33 zur Kenntnis. (2) Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufs- rechts an dem 267/10.000 Anteils sowie an dem 555/10.000 Anteil an dem Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 708 mit 3.153 m² Gebäude- und Freifläche, Amalienstraße 33, zu verzichten. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, dem Verkauf zuzustimmen und das Negativattest auszustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Stadträtin Berghof (Die Linke) möchte wissen, ob das Erbbaurecht teilweise aus der Hand gegeben werde. Herr Eldracher (Liegenschaftsamt) antwortet, es gehe um einen Privatverkauf. Die Stadt Karlsruhe habe ein dingliches Vorkaufsrecht eingetragen. Es sei jetzt die Entscheidung des Gemeinderates, dieses auszuüben oder darauf zu verzichten. Es handle sich um ein Konglo- merat dieser Parkgarage mit Wohnungen und Bürogebäude. Man habe kein Interesse daran, Dinge herauszutrennen. Daher schlage man vor, dieses Vorkaufsrecht nicht auszuüben. -- 1 of 2 -- – 2 – Der Vorsitzende ergänzt, es bleibe weiter ein Erbbaurechtgrundstück. Man habe es weiter im Erbbaurecht. Nur der Altbesitzer dieses Erbbaurechts inklusive des Gebäudes verkaufe es an einen neuen Erbbaurechtsnehmer. Das ändere nichts am Verhältnis zum Grundstück. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 17:20 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. März 2026 -- 2 of 2 --