Einwohnerantrag Geschützte Radwege: Modellversuch umsetzen
| Vorlage: | 2026/0111/1 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 24.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0111/1 Eingang: 17.03.2026 Einwohnerantrag Geschützte Radwege: Modellversuch umsetzen Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 17.3 Ö Entscheidung Die Behandlung des Einwohnerantrags in der „AG Aktive Mobilität“ wird um die Zielsetzung ergänzt, eine Variante und einen Ort für einen Verkehrsversuch mit einem geschützten Radfahrstreifen zu finden. Dieser Verkehrsversuch soll abhängig von der Diskussion und Bewertung in der AG Aktive Mobilität noch im Jahr 2026 eingerichtet werden. Die Ergebnisse werden im Planungsausschuss vorgestellt. In diesem Zuge wird das ursprüngliche Anliegen des Einwohnerantrags zur Abstimmung gestellt: Bei Neu- und Umbau von Hauptverkehrsstraßen wird standardmäßig geprüft, ob dort geschützte Radfahrstreifen geboten sind. Die fachliche Behandlung des Themas in der „AG Aktive Mobilität“ ist der richtige Weg, um die nächsten Schritte bei diesem Thema zu gehen. Auch erscheint ein Modellversuch zielführend, um eine abschließende Bewertung des Einwohnerantrags vorzunehmen. Erst dann kann fachlich begründet über das ursprüngliche Anliegen entschieden werden. Unterzeichnet von: Christian Klinkhardt Aljoscha Löffler Dr. Susanne Heynen Dr. Sonja Klingert Ceren Akbaba Ivo Dujmović Begründung/Sachverhalt -- 1 of 1 --
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0111/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Einwohnerantrag Geschützte Radwege: Modellversuch umsetzen Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung kann einen Verkehrsversuch zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich zusagen. Erst im Nachgang zur „AG Aktiven Mobilität +“ wird es möglich sein, zu überprüfen, ob sich eine Straße in Karlsruhe für einen Verkehrsversuch eignen könnte. Sollte dies der Fall sein, steht die Verwaltung einem Verkehrsversuch offen gegenüber. Die Ergebnisse eines solchen Verkehrsversuches würden dann dem Planungsausschuss vorgestellt werden. Das ursprüngliche Anliegen des Einwohnerantrags kann nur im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Stadtraum Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen In der „AG Aktive Mobilität +“ am 21. Mai 2026 wird die Verwaltung Antworten auf ihre Fragen an die externen Experten zum Thema „Geschützte Radwege“ erhalten. Erst im Nachgang, wenn alle Anforderungen an einen „Geschützten Radweg“ geklärt sind, wird es möglich sein, zu überprüfen, ob sich einzelne Straßen, bzw. Straßenabschnitte für dieses Element der Radverkehrsplanung eignen. Erst dann wird es möglich sein, eine Aussage zu treffen, ob ein Verkehrsversuch möglich ist (dabei geht die Verwaltung davon aus, dass der Begriff „Modellversuch“ von den Antragstellenden im Sinne des Begriffs „Verkehrsversuch“ verwendet wurde). Grundsätzlich steht die Verwaltung einem Verkehrsversuch offen gegenüber. Auch für den Fall, dass alle Fragen im Sinne der Antragstellenden in der o.g. Veranstaltung geklärt werden können, kann die Verwaltung nicht verbindlich die Durchführung eines Verkehrsversuches bereits für das Jahr 2026 zusagen, da die rechtlichen Voraussetzungen abschließend zu prüfen sind. Auch sind für die Einrichtung von Verkehrsversuchen die personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen, was grundsätzlich, aber in der momentanen Haushaltslage im Besonderen, ungewiss ist. Die Ergebnisse eines solchen Verkehrsversuches würden dann dem Planungsausschuss vorgestellt werden. Das ursprüngliche Anliegen des Einwohnerantrags kann nur im Gemeinderat zur Abstimmung gestellt werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine -- 2 of 2 --