Einwohnerantrag Geschützte Radwege - Entscheidung über die Zulässigkeit
| Vorlage: | 2026/0110 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.02.2026 |
| Letzte Änderung: | 26.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0110 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Einwohnerantrag Geschützte Radwege – Entscheidung über die Zulässigkeit Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 05.03.2026 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 24.03.2026 17.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stellt – nach Vorberatung im Planungsausschuss – die Zulässigkeit des am 29. Januar 2026 eingereichten Einwohnerantrags „Geschützte Radwege“ fest. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Stadtraum Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen 1. Einreichung eines Einwohnerantrags Am 29. Januar 2026 wurde der Stadt Karlsruhe zusammen mit zahlreichen Unterschriftenblättern ein schriftlicher Einwohnerantrag mit dem Titel „Einwohnerantrag Geschützte Radwege“ übergeben. Ein Muster des Unterschriftenblattes ist als Anlage beigefügt. 2. Zulässigkeitsprüfung Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist ein Einwohnerantrag an bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Die Verwaltung hat die in § 20b GemO bestimmten Voraussetzungen geprüft und erachtet ihn nach rechtlicher Bewertung als zulässig. Bei den einzelnen Punkten kommt sie zu folgendem Ergebnis: ➢ Kommunaler Wirkungskreis und kein Ausschluss nach § 21 Abs. 2 GemO Das vorliegende Bürgerbegehren betrifft die Anlage geschützter Radfahrstreifen als bevorzugte Alternative im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Dabei handelt es sich um eine Angelegenheit im Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat grundsätzlich zuständig ist. Zudem ist keine Angelegenheit betroffen, die nach § 21 Abs. 2 GemO einem Einwohnerantrag nicht zugänglich wäre. ➢ Sperrfrist von sechs Monaten Gegenstand eines Einwohnerantrags darf gemäß § 20b Abs. 1 S. 2 GemO des Weiteren keine Angelegenheit sein, in der innerhalb der letzten sechs Monate bereits ein Einwohnerantrag gestellt worden ist. Zur Anlage geschützter Radfahrstreifen ist in der Vergangenheit kein Einwohnerantrag gestellt worden. ➢ Korrekte Einreichung Bei der Einreichung des Einwohnerantrags wurde die in § 20b Abs. 2 S. 1 Hs. 1 GemO vorgeschriebene Schriftform eingehalten. Die dreimonatige Einreichungsfrist nach § 20b Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GemO steht dem Einwohnerantrag nicht entgegen. Er richtet sich nicht gegen einen Gemeinderatsbeschluss, der älter als drei Monate ist. Unter dem Titel „Radinfrastruktur verbessern: Gemeinsame Entwicklung von Protected Bike Lanes“ hat die GRÜNE-Fraktion im Gemeinderat zwar am 30. Juli 2025 einen in der Zielrichtung ähnlichen Antrag gestellt, der am 30. September 2025 in den Planungsausschuss verwiesen wurde. Der Antrag wurde jedoch am 15. Oktober 2025 im Ausschuss behandelt und dort „erledigt“, weshalb kein Beschluss des Gemeinderats vorliegt, gegen den sich der Einwohnerantrag richten würde. ➢ Unterschriftenquorum Das erforderliche Unterschriftenquorum – das in Karlsruhe bei 2.500 antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern liegt – wurde erreicht. Das Ordnungs- und Bürgeramt hat die eingereichten Unterschriften anhand der Meldedaten der Unterstützerinnen und -- 2 of 3 -- – 3 – Unterstützer geprüft und kann bestätigen, dass zum Einreichungszeitpunkt 2.723 gültige Unterschriften der Stadt Karlsruhe vorlagen. Damit ist das notwendige Quorum erfüllt. ➢ Bestimmtheit und Begründung Der Einwohnerantrag enthält einen Beschlussvorschlag für den Gemeinderat, der wiederum die Prüfung der Anlage geschützter Radfahrstreifen beim Neu- und Umbau von Hauptverkehrsstraßen als bevorzugte Alternative zu markierten Führungsformen des Radverkehrs vorsieht. Der Antrag ist aus fachlicher Sicht hinreichend bestimmt. Zudem enthält er auch eine Begründung. 3. Weiteres Vorgehen Die Entscheidung über die Zulässigkeit trifft nach § 20b Abs. 3 S. 1 GemO der Gemeinderat. Der Gemeinderat hat dabei zu prüfen, ob der Einwohnerantrag die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Dabei handelt es sich um eine reine Rechtsfrage, die durch den Beschluss des Gemeinderats beantwortet wird. Die Zulässigkeit des Einwohnerantrags steht nicht im Ermessen des Gemeinderats und ist folglich auch keine politische Entscheidung des Gemeinderats. Insofern ist nur maßgeblich, ob der Einwohnerantrag zulässig ist oder nicht. Ist der Einwohnerantrag zulässig, hat hier der Gemeinderat gemäß § 20b Abs. 3 S. 2 GemO innerhalb von drei Monaten nach seinem Eingang die Angelegenheit zu behandeln. Er hat hierbei die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags zu hören. Die Anhörung stellt keine gemeinsame Diskussion dar, vielmehr wird den Vertrauenspersonen lediglich Gelegenheit gegeben, die Auffassung der hinter dem Einwohnerantrag stehenden Einwohnerinnen und Einwohner vorzutragen und den Antrag näher zu erläutern. Den Mitgliedern des Gemeinderats steht in der Phase der Anhörung das Recht zu, ergänzende Fragen zu stellen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stellt – nach Vorberatung im Planungsausschuss – die Zulässigkeit des am 29. Januar 2026 eingereichten Einwohnerantrags „Geschützte Radwege“ fest. -- 3 of 3 --
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EinwohnerAntrag GEsch¸tzte Radwege Antrag Vertrauenspersonen Unterst¸tzen Sie UNS! -- 1 of 2 -- Begr¸ndung Beispiele F¸r Trennelemente -- 2 of 2 --
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