Entwicklung eines Gestaltung- und Nutzungskonzeptes für den Lustgarten Hohenwettersbach und Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts-und Mitmach-Garten

Vorlage: 2026/0107
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.02.2026
Letzte Änderung: 10.02.2026
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Hohenwettersbach
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.02.2026

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Hohenwettersbach
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0107 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Entwicklung eines Gestaltung- und Nutzungskonzeptes für den Lustgarten Hohenwettersbach und Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts-und Mitmach-Garten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 18.02.2026 Ö Entscheidung Kurzfassung Flächenänderung Veränderung der Flächenausweisung zur Umgestaltung in einen Urbanen Waldgarten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen In seiner Sitzung am 26.02.2025 hat der Ortschaftsrat Hohenwettersbach mehrheitlich der Ausweisung eine Fläche im Lustgarten zur Umgestaltung für einen Gemeinschafts- und Mitmach- Garten zugestimmt. Es handelte sich um die im Flächenplan als Teilfläche 1 bezeichnete Fläche. Die Fläche erstreckt sich vom Parkplatz unterhalb der „Schule im Lustgarten“ bis zur Straße „Seegasse“. Bodenuntersuchungen haben ergeben, dass in den Teilflächen 1A, 1B und 1 C Vorsorgewerte des Stoffes „Benzo (a) pyren “ für die sensible Nutzung zum Anbau von Nutzpflanzen überschritten wird. Daher kommt diese Fläche als urbane Waldgartenfläche nicht in Frage. Diese Fläche könnte zukünftig für die naturnahe Mahd mit Blühstreifen genutzt werden. Die Teilfläche 2 ist uneingeschränkt als Waldgartenfläche nutzbar. Um die Mindestfläche von 5000 Quadratmeter für den Waldgarten zu erreichen ist die Nutzung von Teilfläche 3 zusätzlich zur Teilfläche 2 notwendig. Nach der Beprobung liegt für diese Fläche eine Zusage vom Umweltamt für eine uneingeschränkte Nutzung vor. Am 10.01.2025 fand um 11.00 Uhr eine Begehung der Ortschaftsräte vor Ort statt. Beschluss: Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach stimmt aufgrund des obigen Sachverhaltes einer Veränderung der Flächenausweisung zur Umgestaltung in einen Urbanen Waldgarten zu und befürwortet die Nutzung der Flächen 1, 2 und 3. -- 2 of 2 --