Karlsruher Startchancen-Strategie (Säule III)
| Vorlage: | 2026/0103 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 04.02.2026 |
| Letzte Änderung: | 11.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Durlach, Innenstadt-West, Mühlburg, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Südstadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.03.2026
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0103 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Karlsruher Startchancen-Strategie (Säule III) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 18.03.2026 1 Ö Kenntnisnahme Schulausschuss 24.06.2026 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Jugendhilfeausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 7 -- – 2 – Erläuterungen Zusammenfassung Der 17. Kinder- und Jugendbericht betont die wachsende Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe an Schulen, um jungen Menschen in einer von Unsicherheiten und Ungleichheiten geprägten Gesellschaft Orientierung und Unterstützung zu bieten. Das bundesweite Startchancen-Programm (SCP) zielt da- rauf ab, Bildungsgerechtigkeit zu fördern, insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern. Durch die enge Kooperation von Schule, Jugendhilfe und freien Trägerinnen und Trägern sollen langfristig verlässliche Angebote entstehen, die benachteiligte Kinder und Jugendliche ganzheitlich fördern. Dieses Ziel wird unterstützt durch die Schaffung multi- professioneller Teams an Schulen im Rahmen des SCP. Ziele der Kinder- und Jugendhilfe an Schulen Die Kinder- und Jugendhilfe an Schulen verfolgt das zentrale Ziel, junge Menschen in ihrer Persönlich- keitsentwicklung zu stärken und ihnen gleichberechtigte Teilhabe- und Bildungschancen zu eröffnen. Im Sinne der Empfehlungen des 17. Kinder- und Jugendberichts steht dabei ein ganzheitliches Bil- dungsverständnis im Fokus, das formale, non-formale und informelle Lernprozesse gleichermaßen be- rücksichtigt. Junge Menschen wachsen in Deutschland heute so divers auf wie nie zuvor und zugleich in einer Zeit großer Unsicherheiten. Sie benötigen Orientierung, Sicherheit und tragfähige Unterstützungs- und Bil- dungsangebote. Vertrauen ist die zentrale Voraussetzung für gelingendes Aufwachsen; Politik, Gesell- schaft und insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe sind gefordert, verlässliche und resilienzför- dernde Rahmenbedingungen bereitzustellen. Die Rolle der Jugendhilfe an Schulen gewinnt angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderun- gen und der damit verbundenen Lebenswirklichkeiten junger Menschen zunehmend an Bedeutung. Wesentliche Zielsetzungen sind die Förderung sozialer, emotionaler und personaler Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Hierzu dienen der Abbau sozialer Benachteiligungen und Bildungsungleich- heiten, die Stärkung von Mitbestimmung und demokratischem Handeln sowie die frühzeitige Präven- tion von Problemlagen und die Unterstützung in individuellen Belastungssituationen. Ebenso von Be- deutung ist die Verbesserung der Übergänge innerhalb des Bildungssystems, etwa von der Grund- schule in die weiterführende Schule oder von der Schule in Ausbildung und Beruf. Im Rahmen des Startchancen-Programms wird die Kinder- und Jugendhilfeangebote an Schulen eben- falls als wichtiges Instrument verstanden, um schulische Entwicklungsprozesse sozialräumlich zu er- gänzen und den Bildungsauftrag der Schule um sozialpädagogische Perspektiven zu erweitern. Die Weiterentwicklung und Umsetzung schulbezogener Kinder- und Jugendhilfe sind mit verschiede- nen fachlichen und strukturellen Herausforderungen verbunden. Der 17. Kinder- und Jugendbericht verweist auf die zunehmende Heterogenität der Lebenslagen junger Menschen, steigende psychosozi- ale Belastungen sowie wachsende Anforderungen an Schulen als zentrale Lebensorte. Daraus resultiert ein wachsender Unterstützungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen – bedingt durch Armut, Migra- tion, psychische Belastungen oder familiäre Problemlagen – bei gleichzeitig begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen. Hinzu kommen unterschiedliche institutionelle Logiken, Zuständigkeiten und Finanzierungsstrukturen zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe und damit ein Bedarf an klaren Rollen- und Kooperationsvereinbarungen sowie die Herausforderung, Programme wie das SCP über projektbezogene Laufzeiten hinaus nachhaltig zu verankern. Besonders an Schulen in sozial her- ausfordernden Lagen zeigt sich, dass pädagogische und sozialpädagogische Unterstützung nur wirk- sam sein kann, wenn sie integriert statt additiv gedacht und umgesetzt wird. Diese Erkenntnisse de- cken sich mit den Erfahrungen der Kinder- und Jugendhilfe in Karlsruhe. Der 17. Kinder- und Jugendbericht empfiehlt daher, die Kooperation zwischen den beteiligten Syste- men zu intensivieren und die Kinder- und Jugendhilfe strategisch stärker an Bildungsorten auszurich- ten. Zentrale Ansatzpunkte sind hierbei: -- 2 of 7 -- – 3 – ▪ der Ausbau verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Schule und weiteren Akteuren im Sozialraum, ▪ die bedarfsgerechte Ausstattung von Schulen mit sozialpädagogischem Fachpersonal ▪ sowie die konzeptionelle Verankerung von Kinder- und Jugendhilfe an Schulen als Regelange- bot der kommunalen Bildungslandschaft. Darüber hinaus gilt es, die Potenziale des Startchancen-Programms gezielt zur Stärkung sozialpädago- gischer Angebote und multiprofessioneller Teams zu nutzen und Kinder, Jugendliche sowie Eltern sys- tematisch in die Gestaltung dieser Angebote einzubeziehen. In Karlsruhe wird mit dem Angebot der Schulsozialarbeit seit über 25 Jahren ein infrastruktureller An- satz verfolgt, der Kinder und Jugendliche am Lern- und Lebensort Schule gezielt unterstützt und för- dert. Kinder- und Jugendhilfemittel werden dabei flächendeckend an Schulen eingesetzt und leisten auf diese Weise einen strukturellen Beitrag zum gelingenden Aufwachsen junger Menschen. Durch das Startchancen-Programm eröffnet sich nun die Möglichkeit, an den SCP-Schulen zusätzliche sozial- pädagogische Angebote zu schaffen, die über die bestehende Schulsozialarbeit hinausgehen. Ziel ist es, die Potenziale bildungspädagogischer und sozialpädagogischer Ansätze zu bündeln und Synergien zu nutzen, um Kinder und Jugendliche bestmöglich in ihrer Entwicklung zu begleiten. Um die Bedarfe der angesprochenen Zielgruppe bestmöglich zu decken, ist ein Zusammenwirken von Schulen, Schulträgerin und der Kinder- und Jugendhilfe hierbei zielführend und wegweisend. Startchancen-Programm (SCP) Das Startchancen-Programm ist ein langfristiges Förderprogramm von Bund und Ländern, das gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler*innen unterstützt, um Chancengerech- tigkeit zu erhöhen und den engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu verrin- gern. Es ist auf zehn Jahre angelegt und richtet sich vor allem an Grundschulen sowie weiterführende und berufliche Schulen in sozial herausfordernden Lagen, an denen Lernumgebungen verbessert, Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt und multiprofessionelle Unterstützungsteams aufgebaut werden sollen. In Baden-Württemberg wurden 540 Startchancen-Schulen nach transparenten wissen- schaftlichen Kriterien ausgewählt. Über zehn Jahre werden 2,6 Milliarden Euro eingesetzt; davon kom- men je 1,3 Milliarden Euro von Bund und Land. Damit stehen in Baden-Württemberg jährlich etwa 260 Millionen Euro zur Verfügung. Die Programmstruktur sieht vor, dass alle ausgewählten Startchan- cen-Schulen aus drei miteinander verzahnten Fördersäulen profitieren, die ihnen Spielräume für pass- genaue, bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort eröffnen. Säule I – Investitionsprogramm (ca. 40 Prozent der Mittel): Diese Säule dient dem Ausbau einer zeitgemäßen, klimagerechten und barrierefreien Lernumgebung, etwa durch die Sanierung und Umgestaltung von Lernräumen, den Ausbau von Ganztagsbereichen, digitalen Infrastrukturen sowie die Anschaffung moderner Ausstattung für Unterricht, Differenzie- rungsräume und Freizeitbereiche. Finanziert werden vor allem Infrastruktur- und Ausstattungsmaßnah- men, die die pädagogische Arbeit vor Ort unterstützen sollen. Säule II – Chancenbudget (ca. 30 Prozent der Mittel): Das Chancenbudget steht den Schulen deutlich flexibler zur Verfügung und soll bedarfsgerechte Maß- nahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung ermöglichen, etwa zusätzliche Förderangebote in Deutsch und Mathematik, Lernzeiten- und Hausaufgabenkonzepte, Projekte zur Stärkung sozial-emo- tionaler Kompetenzen oder Kooperationen mit der Jugendhilfe sowie Kultur- und Sportpartnern. Säule III – Personal für multiprofessionelle Teams (ca. 30 Prozent der Mittel): Über diese Säule werden zusätzliche Stellen finanziert, zum Beispiel für Schulsozialarbeit, Schulverwal- tungsassistenz, Lernbegleitung, Freiwilliges Soziales Jahr oder Studierendenprogramme, um Lehrkräfte zu entlasten und die individuelle Förderung der Schüler*innen zu stärken. Ziel ist der systematische Ausbau multiprofessioneller Teams, die pädagogische, sozialpädagogische und organisatorische -- 3 of 7 -- – 4 – Kompetenzen bündeln und so die Schulen gerade in sozial herausfordernden Lagen nachhaltig unter- stützen. In Karlsruhe sind im Rahmen von „Startchancen BW“ 22 Schulen an 19 Schulstandorten durch das Land ausgewählt worden. Die Auswahl der Schulen basiert auf dem landesweit erhobenen Schulsozia- lindex und dient auf Landesebene der Ressourcenzuweisung. Damit werden insbesondere jene Schu- len unterstützt mit einer hohen Anzahl an Schülerinnen und Schülern in benachteiligten Lebenssituati- onen. Das Aufwachsen in benachteiligten Lebenssituationen führt neben geringeren Bildungschancen zu einer hohen Prävalenz eines Unterstützungsbedarf durch die Kinder- und Jugendhilfe. Die Ziele des Startchancen-Programms und der Kinder- und Jugendhilfe haben große Schnittmengen und adressieren eine hohe Anzahl derselben jungen Menschen. Auf dieser Grundlage hat sich die So- zial- und Jugendbehörde, mit den Fachbereichen Jugendhilfe und Soziale Dienste, dem Schul- und Sportamt und dem Staatlichen Schulamt dazu entschieden, die Karlsruher Startchancen-Strategie zu entwickeln. Diese verbindet die Ziele und die Struktur von Säule III mit der Karlsruher Kinder- und Ju- gendhilfe zu einem ganzheitlichen Konzept im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Folgende Schulen wurden durch das Land Baden-Württemberg zur Teilnahme am Startchancen-Pro- gramm in der Stadt Karlsruhe ausgewählt: Schule Stadtteil 1 Adam-Remmele-Schule (Grundschule) Daxlanden 2 Albschule (SBBZ geistige Entwicklung) Weiherfeld-Dammerstock 3 Anne-Frank-Schule (Grundschule) Oberreut 4 Anne-Frank-Schule (Gemeinschaftsschule) Oberreut 5 Eichendorffschule (Grundschule) Waldstadt 6 Friedrich-Ebert-Schule (Grundschule) Mühlburg 7 Gutenbergschule (Werkrealschule) Weststadt 8 Hardtschule (Grundschule) Mühlburg 9 Heinrich-Köhler-Schule (Grundschule) Rintheim 10 Leopoldschule (Grundschule) Innenstadt-West 11 Marylandschule (Grundschule) Nordstadt 12 Nebeniusschule (Grundschule) Südstadt 13 Oberwaldschule Aue (Grundschule) Durlach 14 Pestalozzischule (Grundschule) Durlach 15 Pestalozzischule (Werkrealschule) Durlach 16 Schillerschule (Grundschule) Südstadt 17 Sophie-Scholl-Realschule Oberreut 18 Tullaschule (Grundschule) Oststadt 19 Tulla-Realschule Rintheim 20 Vogesenschule (SBBZ-Lernen) Mühlburg 21 Werner-von-Siemens-Schule (Grundschule) Nordweststadt 22 Werner-von-Siemens-Schule (Werkrealschule) Nordweststadt Startchancen-Strategie als ergänzendes Angebot zur Schulsozialarbeit Den Vorschlag des Kultusministeriums, zusätzliche Schulsozialarbeitende durch die Mittel von Säule III einzusetzen, hat die Stadt Karlsruhe aufgegriffen und für die Karlsruher Bedarfe präzisiert, um weitere Professionen und umfassendere Angebote an die Schulen zu bringen. Schulsozialarbeit hat einen spezifischen Auftrag zur Beratung und Vermittlung von jungen Menschen und deren Familien in passende Angebote. Eine Deckung der jugendhilfespezifischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im Schulalltag ist aufgrund des Arbeitsauftrags und der Kapazitäten der Schulsozialarbeit in Karlsruhe nicht vollumfänglich gegeben. -- 4 of 7 -- – 5 – Im Schulalltag werden weitere Professionen und Angebote benötigt, um die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu decken. Daher wurde mit der Startchancen-Strategie eine Erweiterung der Angebotspalette von Kinder- und Jugendhilfeleistungen angestrebt, um Bedarfe im Schulalltag besser abdecken zu können. Bereits vor- handene Ressourcen der Schulsozialarbeit können nicht über das Startchancen-Programm refinanziert werden. Karlsruher Startchancen-Strategie Die Sozial- und Jugendbehörde hat sich mit ihrem Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste, dem Schul- und Sportamt und dem Staatlichen Schulamt auf eine gemeinsame Strategie zur Umsetzung des Startchancen-Programms verständigt. Für die inhaltliche Gestaltung der Karlsruher Startchancen-Strategie wird der Fokus auf Säule III des SCP gelegt, die Bildung multiprofessioneller Teams. Kern hiervon ist die von allen geteilte Erkenntnis, dass sozial benachteiligte Schüler*innen mehr Unter- stützung für ein gutes Aufwachsen und zur Erlangung von Bildungserfolg bedürfen. Hierfür sollen nun durch die Schule und die öffentliche Jugendhilfe beauftragte Kinder- und Jugendhilfeangebote an Schulen geschaffen werden, die im Schulalltag dem Unterstützungsbedarf der Schülerschaft begeg- nen. Schon jetzt arbeiten an Schulen in Karlsruhe viele unterschiedliche Fachkräfte, die Kindern und Ju- gendlichen multiprofessionell gute Lernumgebungen anbieten. Diese stammen jedoch oft von einer Vielzahl unterschiedlicher Träger*innen und sind meist nur einzelfallbezogen im Einsatz. Dies bringt einen enormen Koordinationsaufwand und eine starke Fokussierung auf einzelne Schüler*innen mit sich. Dieses System soll nun vereinfacht und gewinnbringend umgestaltet werden, da die Jugendhilfe mit einzelfallbezogenen Hilfen zur Erziehung in Schulen zunehmend an ihre Grenzen kommt. Im Rahmen der Karlsruher Startchancen-Strategie besteht nun erstmals die Möglichkeit, aufeinander abgestimmte Konzepte durch eine Trägerin bzw. einen Träger an den Schulen umzusetzen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für die Schulen und die Kinder- und Jugendhilfe deutlich reduziert und es werden Ressourcen für die intensivere Unterstützung der Schüler*innen frei. Der Einsatz des Personals für die Jugendhilfeangebote erfolgt künftig weitgehend durch eine Trägerin bzw. einen Träger. Die Arbeitsaufträge der eingesetzten Personen werden gemeinsam mit der Schule koordiniert und auf den Schulalltag abgestimmt, sodass sie der Schulgemeinschaft als Ganzes zuträg- lich sind. Die Bündelung von Leistungen soll in erste Linie zu einer verlässlicheren und dauerhaften Unterstüt- zung von Kindern und Jugendlichen an Schulen führen und nachhaltig im Schulalltag wirken. Die Stadt Karlsruhe sieht sich darüber hinaus weiterhin in der Verantwortung für die Gewährung indi- vidueller Hilfen, wenn der Jugendhilfebedarf von einzelnen Schülerinnen und Schülern durch die Kin- der- und Jugendhilfeangebote an den SCP-Schulen nicht gedeckt werden kann. Umsetzung der Startchancen-Strategie Zur Umsetzung der Angebote im Rahmen der Karlsruher Startchancen-Strategie an den Schulen wer- den Kooperationen mit freien Trägerinnen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Trägerinnen und Trägern der Eingliederungshilfe geschlossen. Hierfür wurden von den Schulleitungen der teilnehmenden SCP-Schulen anhand einheitlicher Bedarfs- erhebungsbögen die spezifischen Bedarfe in den jeweiligen Schulen erhoben. In diese Bedarfserhe- bung flossen von Seiten der Jugendhilfe die Erkenntnisse aus bisherigen Jugendhilfeangeboten an den Schulen und Statistikdaten der Schulsozialarbeit ein. -- 5 of 7 -- – 6 – Die Träger*innen der Jugend- und Eingliederungshilfe wurden in Form eines Interessenbekundungs- verfahrens über den Prozess informiert. 14 Träger*innen zeigten Interesse an der Umsetzung des Pro- gramms. Im weiteren Verlauf wurde diesen interessierten Träger*innen eine konkrete Übersicht mit den schulbezogenen Bedarfen und Budgets zugeleitet. Anhand dieser Übersichten reichten die interes- sierten Träger*innen ihre konzeptionellen Ideen zur Umsetzung ein. Um größere Synergieeffekte zu erzielen, wurden in der Ausschreibung mehrere Schulen auf Grund- lage räumlicher Lage und inhaltlicher Bedarfe zu sogenannten Clustern zusammengefasst. Diese Clus- ter bieten den Träger*innen die Möglichkeit, breitere fachliche Angebote anzubieten, und die Schulen profitieren von einer höheren Verlässlichkeit der Angebotsstruktur. Um bestehende Kooperationen zu berücksichtigen, wurden die Schulen an der Clusterbildung beteiligt. Im März 2026 wird darüber entschieden, welche der vorgelegten Angebote an den Schulen der jewei- ligen Cluster umgesetzt werden. Die Entscheidung treffen Schulleitungen und die Sozial- und Jugend- behörde gemeinsam. Jede teilnehmende Schule hat die Möglichkeit, die Unterstützungsangebote auf ihren jeweiligen individuellen Schulalltag anzupassen, um eine möglichst inklusive Arbeit zu gewähr- leisten (Ganztag, Halbtag, Rhythmisierung, Pausenordnung, etc.). Gemeinsam mit weiteren Unterstützungs- und Betreuungsangeboten (Schulsozialarbeit, Ganztagesbe- treuung, etc.) sollen multiprofessionelle Teams an den Schulen entstehen, die ihre Arbeit und Ange- bote aufeinander abstimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine gemeinsame pädagogi- sche Linie zu verfolgen. Perspektivisch sollen die Angebote bis zum Ende des SCP (2034) an den teilnehmenden Schulen konti- nuierlich fortgeführt werden und verlässliche Strukturen entstehen. Regelmäßige Auswertungen und Evaluationen ermöglichen ein zeitnahes Nachsteuern und Anpassen an die individuellen Situationen der Schulen vor Ort. Folgende Cluster wurden Ende 2025 ausgeschrieben: Cluster Nord Marylandschule (Grundschule) Nordstadt Werner-von-Siemens-Schule (Grundschule) Nordweststadt Werner-von-Siemens-Schule (Werkrealschule) Nordweststadt Cluster Süd-Ost Schillerschule (Grundschule) Südstadt Eichendorffschule (Grundschule) Waldstadt Heinrich-Köhler-Schule (Grundschule) Rintheim Tulla-Realschule Rintheim Cluster Süd-West Adam-Remmele-Schule (Grundschule) Daxlanden Sophie-Scholl Realschule Oberreut Anne-Frank-Schule (Grundschule) Oberreut Anne-Frank-Schule (Gemeinschaftsschule) Oberreut Somit sind 11 der 22 Schulen an der Karlsruher Startchancen-Strategie beteiligt. Die übrigen 11 Schu- len können bei Bedarf in weiteren Verfahren einbezogen werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Zur Berechnung des eingesetzten Jugendhilfebudgets für die Ausschreibungen wurde die Summe der Mittel aus Säule III der SCP-Schulen und den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben aus Jugendhil- femitteln gebildet. Ambulante Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche haben einen hohen Schulbezug, da die Teilhabe an Bildung immer auch ein wichtiges Ziel innerhalb der einzelfallbezogenen Kinder- und Ju- gendhilfe ist. Auf dieser Grundlage wurden ambulante Hilfen zur Erziehung, die sich erfahrungsgemäß -- 6 of 7 -- – 7 – besonders auf den Bereich Schule auswirken, ausgewählt. Von den für diese Hilfearten aufgewende- ten Mitteln wurden 25 Prozent herangezogen, in der Annahme, dass durch die Startchancen-Strategie dieser Anteil an Bedarfen gedeckt wird. Von dieser Summe wurden 10 Prozent abgezogen, da durch die Erbringung der Hilfen über infrastrukturelle Konzepte sich eine Effizienzsteigerung einstellt. Individuelle Hilfen für Kinder und Jugendliche werden dadurch nicht ausgeschlossen, können aber auf- grund von Infrastruktur-Leistungen überflüssig werden. Durch diese Leistungen werden die Bedarfe von Schülerinnen und Schülern an SCP-Schulen bearbeitet und führen voraussichtlich zu einem Rück- gang der Gewährung von Einzelfallhilfen. Diese Summe mit den aktuellen Bevölkerungsdaten von unter 18-Jährigen ins Verhältnis gebracht ergibt die Pro-Kopf-Pauschale, die von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe in die Karlsruher Startchan- cen-Strategie fließt. Auf Grundlage der Aufwendungen für das Jahr 2024 beträgt diese Pro-Kopf-Pau- schale „Jugendhilfe-Schule“ 146 Euro pro Schüler*in pro Jahr. Aus der Säule III des Startchancen-Programms stehen rechnerisch 341 Euro pro Schüler*in für das Schuljahr 2025/26 zur Verfügung. Damit beträgt das Gesamtbudget für die Ausschreibung der Karlsruher Startchancen-Strategie 487 Euro pro Schüler*in der jeweiligen SCP-Schule. Dadurch ergeben sich Einzelbudgets je nach Größe der Schule zwischen ca. 48.000 Euro und 310.000 Euro pro Schuljahr in den Schulen. Für die Cluster be- deutet das ein Volumen von 366.249 Euro bis 642.376 Euro. Diese Berechnungsgrundlage erfüllt die im Rahmen der Haushaltsaufstellung benannte Einsparung im Rahmen der Karlsruher Startchancen-Strategie in Höhe von 420.000 Euro jährlich (HHS4_V182). -- 7 of 7 --