Umfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2026/0100 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 03.02.2026 |
| Letzte Änderung: | 13.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld, Rintheim |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Interfraktionelle Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0100 Eingang: 03.02.2026 Umfahrung Hagsfeld Interfraktionelle Anfrage: GRÜNE, Die Linke, KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 15.2 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bewertet die Verwaltung das Kosten-Nutzen-Verhältnis der aktuellen Planung? 2. Wofür sind die Folgekosten von 3,8 Mio. EUR vorgesehen? Sind die Folgekosten als jährliche Kosten zu verstehen? 3. Wie schätzt die Verwaltung das Risiko ein, dass beide vorgesehenen Straßensperrungen Herdweg und Bahnübergang Herdweg erfolgreich beklagt werden? 4. Falls es zu erfolgreichen Klagen kommt, wie schätzt die Verwaltung die Wirksamkeit der Umfahrung ohne diese Maßnahmen für die Bewohner*innen ein? 5. Wurden alternative, kostengünstigere Varianten als eine zusätzliche Straße zur Verkehrsberuhigung in Hagsfeld betrachtet (z. B. Verkehrsmanagementsysteme)? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Kann die Verwaltung die entsprechenden Unterlagen öffentlich zugänglich machen? 6. Was passiert mit der Planung, wenn im Haushalt keine Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen? Gibt es für diesen nicht ganz unrealistischen Fall einen Plan B? 7. Die ungünstige Situation in Hagsfeld ist seit Jahren bekannt. Warum wurden bislang keine temporären Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen? 8. Auf welcher Grundlage basiert die Angabe, dass diese zusätzliche Straße bei der Bewertung der CO2-Relevanz “keine Auswirkungen auf den Klimaschutz” haben soll? Weshalb wurde die “graue Energie” nicht bewertet (bei der Herstellung und Verarbeitung von Beton wird erheblich CO2 in der Atmosphäre freigesetzt)? Sachverhalt / Begründung: Zum Baubeschluss Umfahrung Hagsfeld sind immer noch einige Fragen offen, die die anfragenden Fraktionen gerne geklärt hätten. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Anne Berghoff Tanja Kaufmann Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug -- 1 of 1 --
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zur interfraktionellen Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0100 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Umfahrung Hagsfeld Interfraktionelle Anfrage: GRÜNE, Die Linke, KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 15.2 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bewertet die Verwaltung das Kosten-Nutzen-Verhältnis der aktuellen Planung? Grundlage der vorliegenden Planung ist der Beschluss des Gemeinderats, die Ortsteile Hagsfeld und Rintheim mittels einer einbahnigen Umfahrungsstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Die Wahl der Unterführungsvariante ist das Ergebnis des politischen Abwägungsprozesses. Im Zuge der Variantenuntersuchung wurde auch eine günstigere Brückenlösung vorgestellt, die aber vom Gemeinderat nicht beschlossen wurde. Eine Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde für das Projekt nicht durchgeführt. Jedoch wurden in der Beschlussvorlage zur Festlegung der Vorzugsvariante sowohl die zu erwartende verkehrliche Entlastung als auch die jeweiligen geschätzten Kosten genannt. 2. Wofür sind die Folgekosten von 3,8 Mio. EUR vorgesehen? Sind die Folgekosten als jährliche Kosten zu verstehen? Bei der Folgekostenberechnung handelt es sich um eine kombinierte Berechnung, die sowohl die kalkulatorischen Kosten, als auch die jährlichen Unterhaltungskosten beinhaltet. Bei der Umfahrung Hagsfeld geht man bei dem Bauwerk von einer Nutzungsdauer von 70 Jahren und bei der Straße von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren aus. Die Gesamtkosten werden entsprechend jährlich abgeschrieben. Darin enthalten sind jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von 120.000 €. 3. Wie schätzt die Verwaltung das Risiko ein, dass beide vorgesehenen Straßensperrungen Herdweg und Bahnübergang Herdweg erfolgreich beklagt werden? Das Risiko wird als gering angesehen. Zur Sperrung des Bahnüberganges für den allgemeinen Verkehr gibt es bereits Baurecht. Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriegebiet Breit, 3. Änderung und Erweiterung“ ist der Rückbau des Bahnüberganges Herdweg und der Bau einer Wirtschaftswegbrücke über die Gleise festgesetzt. -- 1 of 3 -- – 2 – Die Aufnahme der Sperrung des Herdweges ist Wunsch des Gemeinderates in Abstimmung mit den Bürgervereinen und baut auf einem Gesamtkonzept auf, welche den Bau der Umfahrung Hagsfeld voraussetzt. Eine Sperrung des Herdweges ist erst möglich, wenn die Umfahrung Hagsfeld fertiggestellt ist und die Funktion der Kreisstraße auf die Umfahrung verlegt wird. Die konkrete Ausgestaltung der Sperrung des Herdweges wird noch ausformuliert werden und soll parallel zum Planfeststellungsverfahren zur Umfahrung Hagsfeld erfolgen. Gegebenenfalls können daraus Entwidmungen oder Teilentziehungen erforderlich werden. 4. Falls es zu erfolgreichen Klagen kommt, wie schätzt die Verwaltung die Wirksamkeit der Umfahrung ohne diese Maßnahmen für die Bewohner*innen ein? Die Umfahrung Hagsfeld ist notwendig als Umfahrungsmöglichkeit für die Stadtteile Hagsfeld und Rintheim und ist ein Lückenschluss im städtischen Hauptverkehrsstraßennetz vom Autobahnanschluss KA-Nord an das übergeordnete Straßennetz L 560/Haid-und-Neu-Straße, an welche auch der Technologiepark angeschlossen werden soll. Nur mit einer Umfahrung können Hagsfeld und Rintheim umfahren und dadurch von Durchgangsverkehren entlastet werden. Diese Wirkung kann anschließend mit weiterreichend verkehrsberuhigenden Maßnahmen verstärkt, aber nicht ersetzt werden. 5. Wurden alternative, kostengünstigere Varianten als eine zusätzliche Straße zur Verkehrsberuhigung in Hagsfeld betrachtet (z. B. Verkehrsmanagementsysteme)? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Kann die Verwaltung die entsprechenden Unterlagen öffentlich zugänglich machen? Nur mit dem geplanten Lückenschluss können die Stadtteile Hagsfeld und Rintheim umfahren und damit vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Diese Wirkung kann anschließend mit weiterreichend verkehrsberuhigenden Maßnahmen verstärkt, aber nicht ersetzt werden (siehe hierzu auch Punkt 4 und Punkt 7) Daher wurden keine alternativen Maßnahmen wie Verkehrsmanagementsysteme oder ähnliches geprüft. 6. Was passiert mit der Planung, wenn im Haushalt keine Mittel für die Umsetzung zur Verfügung stehen? Gibt es für diesen nicht ganz unrealistischen Fall einen Plan B? Mit dem Baubeschluss können die Planungen weiter vorangetrieben und die Ausschreibungen vorbereitet werden. Sofern die Mittel zur Umsetzung nicht in den Haushalt 2028 / 2029 aufgenommen werden kann es zu keiner Vergabe der Bauleistungen kommen und das von der DB InfraGo vorgegebene Zeitfenster von Januar bis Juni 2031 für den Einbau des Unterführungsbauwerks im Gleisbereich nicht gehalten werden. Nach bisherigen Aussagen der DB InfraGo dürfen nach der Sanierung der Hochleistungsstrecke voraussichtlich acht Jahre keine Sperrungen der Gleise erfolgen, die aber für die Herstellung des Unterführungsbauwerkes unumgänglich sind. Das Projekt müsste somit für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden. Einen „Plan B“ gibt es nicht. 7. Die ungünstige Situation in Hagsfeld ist seit Jahren bekannt. Warum wurden bislang keine temporären Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen? -- 2 of 3 -- – 3 – In Hagsfeld wurden bereits eine Vielzahl verkehrsberuhigender Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, Durchfahrtsverbote für LKW, Bau eines Kreisverkehrs, Fahrbahnteiler, Fahrbahneinengungen, Verbesserungen der Radführung, Neuordnung der Stellplatzsituation im Rahmen des Projekts „Faires Parken“, Umbau der Brückenstraße mit Parkständen und Bäumen, umgesetzt. Grundsätzlich ist die Anordnung temporärer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an enge rechtliche Voraussetzungen gebunden. Nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen verkehrsrechtliche Anordnungen nur getroffen werden, wenn sie aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich und verhältnismäßig sind und darüber hinaus eine besondere Gefahrenlage vorliegt, die über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgeht. Die bislang vorliegenden Verkehrsanalysen und Unfallauswertungen haben eine solche qualifizierte Gefahrenlage nicht ergeben, die über die bereits umgesetzten Maßnahmen hinaus weitere kurzfristige Eingriffe rechtssicher rechtfertigen würde. 8. Auf welcher Grundlage basiert die Angabe, dass diese zusätzliche Straße bei der Bewertung der CO2-Relevanz “keine Auswirkungen auf den Klimaschutz” haben soll? Weshalb wurde die “graue Energie” nicht bewertet (bei der Herstellung und Verarbeitung von Beton wird erheblich CO2 in der Atmosphäre freigesetzt)? Die Darstellung der CO2-Relevanz von Gemeinderatsvorlagen wurde im Gemeinderat am 26.05.2020 beschlossen (Vorlage Nr. 2020/0358). Die Bewertung erfolgt seitdem auf dieser Grundlage des Deutschen Städtetags und des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu). Nicht für jedes Vorhaben lässt sich die Graue Energie ohne Weiteres berechnen, da oftmals die notwendigen Informationen fehlen und so Ungleichheiten zwischen den Vorlagen auftreten würden. Deshalb hat man sich bei der Einführung der Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz darauf geeinigt, dass für keine Gremien-Vorlage die Graue Energie berücksichtigt werden muss. Lediglich Emissionen, die im Betrieb ausgestoßen werden, sollen Berücksichtigung finden. An dieser Stelle kann daher lediglich das prognostizierte Verkehrsaufkommen pro Jahr berücksichtigt werden. Entstehen hierbei durch das neue Vorhaben zusätzlich mehr als 100 t CO2 pro Jahr, muss die Auswirkung des Vorhabens als erheblich negativ für den Klimaschutz eingeschätzt werden. Liegen keine konkreten Zahlen vor, kann hier eine grobe Abschätzung des Fachamts erfolgen. Im Falle der Umfahrung Hagsfeld geht das Verkehrsgutachten davon aus, dass das Verkehrsaufkommen relativ gleich bleibt und somit durch die neue Straße keine zusätzlichen Emissionen entstehen. -- 3 of 3 --