Auslaufen der Horte an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen bis zum Schuljahr 2029/30

Vorlage: 2026/0077
Art: Informationsvorlage
Datum: 28.01.2026
Letzte Änderung: 09.03.2026
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Knielingen, Rüppurr

Beratungen

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.03.2026

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0077 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Auslaufen der Horte an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen bis zum Schuljahr 2029/30 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 11.03.2026 4 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Grötzingen 25.03.2026 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Antrag an den Ausschuss Der Schulausschuss und der Ortschaftsrat Grötzingen nehmen Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 5 -- – 2 – Einführung In der Sitzung des Schulausschusses am 12. November 2025 wurde unter TOP 1 „Procedere hinsicht- lich des Auslaufens der Horte an Standorten von gesetzlichen Ganztagsgrundschulen bis zum Schul- jahr 2029/30“ bereits mündlich über den Stand der Integration der Schülerhorte an Ganztagsgrund- schulen in das neue Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) berichtet. Zum Schuljahr 2026/2027 wird es in Karlsruhe 21 Ganztagsgrundschulen in städtischer Trägerschaft geben. Davon sind drei gebundene Ganztagsgrundschulen und acht mit angeschlossenem Hort. Die Verwaltung hatte dabei den Verlauf und den Sachstand der Standortgespräche erläutert. Im Mit- telpunkt dieser Standortgespräche stehen insbesondere die Zusammenführung bislang getrennt arbei- tender Betreuungsteams, die künftige gemeinsame pädagogische Arbeit mit den jeweiligen Lehrerkol- legien und Informationen über den aktuellen Stand des Projekts. Darüber hinaus werden standortspe- zifische Rahmenbedingungen wie zur Verfügung stehende Räume, Mensa- und Mittagessenskapazitä- ten sowie geplante Baumaßnahmen betrachtet und bewertet. Insgesamt zeigt sich, dass an den Ganztagsgrundschulen die Voraussetzungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung überwiegend gut gegeben sind. Entsprechende Standortgespräche wurden und werden auch an Halbtagsgrundschulen geführt. Dabei haben sich an einzelnen Standorten unterschiedliche Umsetzungsherausforderungen herauskristalli- siert. Diese betreffen insbesondere folgende Themen: • Räume und geplante/erforderliche bauliche Maßnahmen • Mittagessenskapazitäten • personelle Ausstattung der Betreuung und des hauswirtschaftlichen Bereichs Im Folgenden werden exemplarisch drei einzelne Standorte dargestellt und die jeweiligen Auswirkun- gen auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs verdeutlicht. 1. Darstellung der Problematiken anhand einzelner Standorte: 1.1. Knielingen: Viktor-von-Scheffel-Schule und Grundschule Knielingen Viktor-von-Scheffel-Schule (dreizügige Schule) Schüler*innenzahl Stand 2025/2026 340 Modulares System (Belegung Schuljahr 2025/26) 131 Hort Lassallestraße (Belegung Schuljahr 2025/26) 60 Hort am Brurain (Belegung Schuljahr 2025/26) 80 aktuelle Warteliste 30 Beide Horte sind räumlich sehr beengt. Das Modulare System war ursprünglich für 80 Kinder vorgese- hen und liegt nun mit 130 Kindern weit über dem eigentlichen Kapazitätslimit. Viele Räume der Schule werden mehrfach genutzt. Die Schule ist räumlich maximal ausgelastet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Betreuungsräume für 80 Kinder im Hort am Brurain wegfallen werden, da die Nut- zungsgenehmigung der angemieteten Container spätestens im Juli 2029 ausläuft und kein weiteres Mal verlängert werden kann. Grundschule Knielingen (einzügige Schule) Schüler*innenzahl insgesamt 100 Hort (Belegung Schuljahr 2025/26) 40 Ergänzende Betreuung (Belegung Schuljahr 2025/26) 52 -- 2 of 5 -- – 3 – Es stehen zehn Kinder auf der Warteliste. Dem Hort stehen derzeit ein Betreuungsraum im angemiete- ten Nebengebäude sowie ein Betreuungsraum im Schulgebäude zur Verfügung. Die Ergänzende Be- treuung verfügt über zwei Betreuungsräume im Schulgebäude. Das Schulgebäude kann aufgrund der baulichen Verhältnisse nicht erweitert werden. Für eine Erweite- rung wäre ein Erwerb benachbarter geeigneter Privatgrundstücke erforderlich. Geplant sind der Einbau einer Mensa mit Küche und Essensraum sowie eines Teamraums. Wird diese Planung umgesetzt, ent- fallen im Schulgebäude drei der vier vorhandenen Betreuungsräume. 75 Prozent der Kinder würden dann den gesamten Betreuungstag in doppelt genutzten Räumen verbringen. Die Baumaßnahme befindet sich in Planung mit Abschluss der LPH 3. Zum Umgang mit diesen Heraus- forderungen befindet sich die Verwaltung in intensivem Austausch. Fazit: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden an diesem Standort Betreuungsplätze nach Sozialkriterien des Platzvergabekonzepts vergeben und eventuell verlost werden müssen. 1.2. Rüppurr: Riedschule und Eichelgartenschule Riedschule (zwei- bis dreizügige Schule) Schüler*innenzahl 2025/26 196 Hort (Belegung Schuljahr 2025/26) 100 Ergänzende Betreuung (Belegung Schuljahr 2025/26) 50 Der Hort an der Schule verfügt über vier Gruppenräume. Zwei dieser Räume sind in Containern auf dem Schulhof untergebracht, deren Nutzungsgenehmigung zum Oktober 2026 ausläuft und nicht mehr verlängert werden kann. Die Schule muss in intensive Doppelnutzung der Räume gehen. Eichelgartenschule (zweizügige Schule) Schüler*innenzahl 2025/26 155 Hort im Blütenweg (Belegung Schuljahr 2025/26) 60 Ergänzende Betreuung (Belegung Schuljahr 2025/26) 93 An diesem Standort sind nahezu 100 Prozent der Kinder in Betreuung. Der Bedarf an Ergänzender Be- treuung ist besonders hoch. Aktuell werden zum Ende des Schuljahres elf Viertklässler die Ergänzende Betreuung verlassen, 40 Erstklässler werden dort erwartet. Der Hort und damit die zur Verfügung stehenden Mittagessensplätze sind an ihrer Kapazitätsgrenze. An der Schule ist eine Baumaßnahme mit Baubeginn 2029 und Fertigstellung 2030/2031 geplant. Eine Mensa und vier Betreuungsräume sollen als Anbau entstehen. Die Betreuungsräume werden spätes- tens im Vollausbau des Rechtsanspruchs benötigt werden. In der Übergangsphase werden die ange- mieteten Räume des bisherigen Horts zur Betreuung beibehalten. Die 60 Hort-Kinder nehmen hier auch das Mittagessen ein. Standortbesonderheit: In fußläufiger Nähe befindet sich die Mensa des Max-Planck-Gymnasiums mit circa 100 Sitzplätzen. Derzeit findet die Mittagessenausgabe für die Schüler*innen des Max-Planck-Gymnasiums in der Zeit von 13 bis 14 Uhr statt. In der Übergangsphase bis zur Fertigstellung der Mensa sollen die Grundschü- ler*innen der Eichelgartenschule dort beispielsweise zwischen 12 Uhr und 13 Uhr ihr Mittagessen ein- nehmen können. Hierzu wird möglicherweise die Einstellung einer weiteren Hauswirtschaftskraft be- ziehungsweise die Aufstockung bestehender Verträge notwendig. -- 3 of 5 -- – 4 – Fazit: In Rüppurr werden an der Riedschule ab Oktober 2026 zwei Betreuungsräume wegfallen. Mit sehr ho- her Wahrscheinlichkeit werden an diesem Standort Betreuungsplätze nach den Sozialkriterien des Platzvergabekonzepts vergeben und eventuell verlost werden müssen. Gemeinsam mit der Schule und dem Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe als Partner für die Schul- kindbetreuung müssen Betreuungsmöglichkeiten für eine Übergangsphase erarbeitet werden. An der Eichelgartenschule sind Baumaßnahmen vorgesehen. Die Mensafunktion des geplanten multi- funktionalen Raums könnte möglicherweise über die schon vorhandene Infrastruktur am benachbar- ten Gymnasium kompensiert werden. 1.3. Grötzingen Augustenburgschule Grötzingen (dreizügige Schule) Schüler*innenzahl 2025/26 233 Hort an der Schule (Belegung Schuljahr 2025/26) 100 Ergänzende Betreuung (Belegung Schuljahr 2025/26) 41 In Grötzingen sind die letzten Baumaßnahmen abgeschlossen und keine weiteren geplant. Vier Klas- senzimmer wurden so ausgestattet, dass sie doppelgenutzt werden können, was aktuell bereits ge- schieht. Bei erwarteten 60 bis 80 Kindern mit Rechtsanspruch (und abgehenden 25 Viertklässler*innen), bei denen sich bereits eine hohe Inanspruchnahme der Betreuung abzeichnet, müssten voraussichtlich drei neue Gruppen eingerichtet werden. Dafür müssten sechs neue Stellen bewilligt sowie die Räume zur Verfügung gestellt werden. Dies könnten nur weitere Klassenzimmer sein, da aktuell keine weiteren Räume zur Verfügung stehen. Die Schwierigkeit besteht darin, dass häufig in Räumen noch Unterricht stattfindet, die eigentlich bereits für die Betreuung benötigt würden. Ein Teamraum für die Mitarbei- tenden fehlt ebenfalls. Die Verwaltung geht in weitere Gespräche zur Raumnutzung unter Berücksichtigung der gesamten Schulsituation. Sollten in Grötzingen keine weiteren Betreuungsplätze geschaffen werden können, müssten diese Kin- der eine Ganztagsgrundschule in Durlach besuchen. Dies würde für die Kinder ein Herausreißen aus ihrem Sozialraum, einen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ein anderes pädagogisches Konzept bedeuten. 2. Personelle Ausstattung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung setzt eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung voraus. Dies betrifft neben pädagogischem Personal auch hauswirtschaftliche Kräfte, ins- besondere im Bereich der Mittagsverpflegung. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel wurden vom Gemeinderat im Dezember 2025 bereitgestellt. Die konkrete Freigabe von Stellen erfolgt jedoch erst nach Vorliegen belastbarer Anmeldezahlen für den kommunalen Ganztag. In der Folge können Aus- schreibungs- und Besetzungsverfahren erst zeitversetzt eingeleitet werden. Hieraus ergibt sich eine planerische Herausforderung: Die Erziehungsberechtigten melden den Betreu- ungsbedarf für ihre Kinder bis spätestens 15. März 2026 an, während an einzelnen Standorten zu die- sem Zeitpunkt noch nicht abschließend feststeht, ob ausreichend Personal zur Verfügung steht, um das Angebot im geplanten Umfang umzusetzen. Die Anzahl der Ganztagsplätze ist dabei nicht allein durch räumliche Kapazitäten begrenzt, sondern insbesondere auch durch die organisatorischen und personellen Möglichkeiten der Mittagsverpflegung. In einzelnen Fällen kann dies dazu führen, dass die vorhandenen infrastrukturellen Voraussetzungen und die bereitgestellten Haushaltsmittel zeitlich ver- zögert wirksam werden. -- 4 of 5 -- – 5 – Fazit Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist an einzelnen Standorten derzeit mit erheblichen strukturellen Herausforderungen verbunden. Neben der angespannten Personalsituation im pädagogischen und hauswirtschaftlichen Bereich wirken sich zeitliche Verzögerungen bei der Stel- lenfreigabe unmittelbar auf die Planung und Vergabe von Betreuungsplätzen aus. Hinzu kommt, dass einzelne bauliche Maßnahmen auf Machbarkeitsstudien beruhen, die vor mehreren Jahren erstellt wurden und die heutigen fachlichen und organisatorischen Anforderungen nur noch eingeschränkt abbilden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Rechtsanspruch an einzelnen Standorten nicht in vollem Umfang zum vorgesehenen Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Ohne weitergehende struk- turelle Anpassungen ist zudem zu erwarten, dass diese Herausforderungen bis zur schrittweisen Reali- sierung der geplanten baulichen Maßnahmen in den kommenden Jahren fortbestehen werden. -- 5 of 5 --