Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung)

Vorlage: 2026/0072/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 19.03.2026
Letzte Änderung: 26.03.2026
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2026

    TOP: 16.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0072/1 Eingang: 19.03.2026 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung) Änderungsantrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 16.1 Ö Entscheidung Nach der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung) werden gemäß §2 (3) in der Tarifzone 2 im Bereich von Krankenhäusern sowie Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen keine Gebührenerhöhungen für Tagestickets vorgenommen. Die Erhöhung von Gebühren bei den Tagestickets in den Bereichen von Krankenhäusern, Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen ist eine sozialpolitische Fragestellung. Die Preise für Tagestickets stellen bereits jetzt schon eine finanzielle Belastung für zahlreiche Besucherinnen und Besucher dar, wenn diese ihre Angehörigen in den jeweiligen Einrichtungen besuchen. Insbesondere bei mehrmaligem Besuch pro Woche und der Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehörigen aufgrund mangelnder Betreuungszeit seitens der Pflegschaft sind Ticketerhöhungen für viele Besucherinnen und Besucher ökonomisch nicht mehr zumutbar. Die Gebührensteigerungen sind daher unverhältnismäßig und bilden nicht die Alltagsrealität in diesen wichtigen Einrichtungen ab. Die FDP/FW-Fraktion trug im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2026/27 im Dezember 2025 hinsichtlich der Erhöhung von Parkgebühren große Kompromisse mit, um die haushaltspolitische Handlungsfähigkeit der Stadt Karlsruhe zu sichern. Weitere Gebührensteigerungen in den oben genannten sensiblen Bereichen müssen jedoch zurückgewiesen werden, wenn die Kosten für alle Menschen in einem noch annehmbaren Rahmen bleiben sollen. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Thomas H. Hock Annette Böringer Petra Lorenz Sachverhalt / Begründung: -- 1 of 1 --

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0072/1 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Tiefbauamt Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung) Änderungsantrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 Ö Entscheidung Kurzfassung 20 Parkscheinautomaten bieten im Stadtgebiet in der Nähe von Krankenhäusern die Ausgabe von Tagestickets an. Deren Einnahmen betrugen 2025 für diese Ticketart etwa 200.000 Euro. Wird keine Erhöhung der Preise für diese Ticketart durchgeführt, verringern sich die Mehreinnahmen um ca. 100.000 Euro. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Parkscheinautomaten mit Tagestickets: Im Stadtgebiet Karlsruhe gibt es 34 Parkscheinautomaten, die die Möglichkeit bieten, ein Tagestickets zu erwerben. 20 Parkscheinautomaten befinden sich im Bereich der Krankenhäuser und ein Automat kann einem Altersheim zugeordnet werden (Gustav-Heller-Platz). Die restlichen 13 Automaten sind im weiteren Stadtgebiet verteilt, unter anderem in der Nähe von Schwimmbädern, die nicht zu den vergleichbaren Einrichtungen gezählt wurden. Für die Tagestickets gelten unterschiedliche Preise: Im Bereich der Krankenhäuser kostet ein Tagesticket 10 €, während im restlichen Stadtgebiet der Preis bei 15 € liegt. Auch bei dem Parkscheinautomaten, der einem Altersheim zuzuordnen ist, beträgt der Tagesticketpreis 15 Euro. Bei einer Erhöhung der Parkgebühren um 50% würden sich die Tagestickets bei Krankenhäusern auf 15 Euro/Tag und die übrigen Tagestickets auf 22,50 Euro/Tag erhöhen. Die Gebühren bei Krankenhäusern wären somit weiterhin begünstigt gegenüber denen der anderen Stellplätze. Abschätzung der Verringerung der Mehreinnahmen durch Verkauf von Tagestickets ohne Erhöhung um 50%: Im Krankenhausbereich beträgt der Anteil der Tagestickets von allen Tickets durchschnittlich 22 %. Das entsprach im Jahr 2025 Einnahmen von ca. 200.000 €. Bei einer Nichterhöhung um die vorgeschlagenen 50% führt dies zu einem geschätzten Einnahmeverlust von ca. 100.000 € jährlich. Der Einnahmeverlust bei dem einen Parkscheinautomaten, der einem Altersheim zugeordnet werden kann, wäre verhältnismäßig gering (weniger als 3.000 Euro), weil dieser Automat aktuell weniger stark ausgelastet ist, da es im Umfeld derzeit noch Parkplätze ohne Parkgebühren gibt. -- 2 of 2 --

  • Abstimmungsergebnis Top 16.1
    Extrahierter Text

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