Neueinrichtung des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung (AV) an der Carl-Benz-Schule zum Schuljahr 2026/27

Vorlage: 2026/0070
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.01.2026
Letzte Änderung: 26.03.2026
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.03.2026

    TOP: 6

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2026

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0070 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Neueinrichtung des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung (AV) an der Carl-Benz-Schule zum Schuljahr 2026/27 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 11.03.2026 6 Ö Vorberatung Gemeinderat 24.03.2026 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss gemäß § 30 SchulG die Neueinrich- tung des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung (AV) an der Carl-Benz-Schule zum Schuljahr 2026/27. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Ausgangslage Die Carl-Benz-Schule beabsichtigt, zum Schuljahr 2026/27 den Bildungsgang Arbeitsvorbereitung (AV) anzubieten. Innerhalb der Stadt Karlsruhe gibt es zahlreiche berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die von den zuständigen Beruflichen Schulen (Carl-Hofer-Schule, Elisabeth-Selbert-Schule, Ge- werbeschule Durlach) aus Kapazitätsgründen in ihren Übergangsbereich nicht mehr angenommen wer- den können. Diese Schüler*innen müssen laut §§ 72 und 78 SchulG Ba-Wü beschult werden. Nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht ist es dringend erforderlich, diese jungen Menschen dem Arbeitsmarkt zuzu- führen. Hintergrund und Motivation der Schule Bislang wurde der Bildungsgang Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf in Regelform (VAB-R) an der Ge- werbeschule Durlach, der Carl-Hofer-Schule und der Elisabeth-Selbert-Schule vorgehalten. Zum Schul- jahr 2026/27 wird der Bildungsgang VAB-R landesweit in den Bildungsgang Arbeitsvorbereitung (AV) oder Arbeitsvorbereitung dual (AVdual) überführt. Mit der Neueinführung von AV an der Carl-Benz- Schule wird nicht nur die Kapazität im Übergangsbereich erhöht, sondern auch zusätzlich ein techni- sches Profil für die Schüler*innen angeboten. Bislang können die Schüler*innen zwischen einem gewerblichen, einem gestalterischen und einem hauswirtschaftlichen Profil wählen. Regionale Schulentwicklung Bei der Einrichtung des Bildungsgangs handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg, für die ein Beschluss der schulischen Gremien und der Schulträ- gerin, die Anhörung des Gesamtelternbeirats Schulen sowie eine regionale Schulentwicklung erforder- lich sind. Über die Einrichtung des Bildungsgangs entscheidet das Regierungspräsidium. Anhörungen und Beschlüsse Die Gesamtlehrerkonferenz hat sich am 16. Dezember 2024 mehrheitlich (bei drei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen), die Schulkonferenz am 14. Januar 2025 einstimmig für die Einführung des Bil- dungsgangs AV ausgesprochen. Für den Antrag nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg ist unter anderem die Anhörung der Be- rührten erforderlich. Der Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe wurde angehört und hat mitge- teilt, dass keine Einwände gegen die beabsichtigte Maßnahme bestehen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Für die Schulträgerin fallen keine Kosten an. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss gemäß § 30 SchulG die Neueinrich- tung des Bildungsgangs Arbeitsvorbereitung (AV) an der Carl-Benz-Schule zum Schuljahr 2026/27. -- 2 of 2 --

  • Abstimmungsergebnis Top 8
    Extrahierter Text

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