Betriebskonzept des Gründungs- und Gewerbezentrums für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe (GGZ)
| Vorlage: | 2026/0068 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.01.2026 |
| Letzte Änderung: | 26.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0068 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung Betriebskonzept des Gründungs- und Gewerbezentrums für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe (GGZ) und Kooperationsvereinbarung mit den Projektpartnern Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft 26.02.2026 4 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 10.03.2026 12 N Vorberatung Gemeinderat 24.03.2026 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie im Haupt- und Finanzausschuss – a) das Betriebskonzept und die Auswahlmatrix des Gründungs- und Gewerbezentrums für Handwerk und produzierendes Gewerbe b) sowie die Kooperationsvereinbarung mit den Partnern Handwerkskammer Karlsruhe, Industrie- und Handelskammer Karlsruhe und Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 375.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Wirtschaft und Wissenschaftsstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH -- 1 of 4 -- – 2 – Erläuterungen Ausgangslage Die Stadt Karlsruhe verfolgt seit 2019 das Ziel, ein Gründungs- und Gewerbezentrum (GGZ) für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe aufzubauen. Grundlage hierfür war das „Aktionsprogramm Handwerk“ sowie eine von der Wirtschaftsförderung beauftragte Bedarfsanalyse (CIMA Institut, 2020–2022), die einen klaren Bedarf an kleinteiligen Gewerbeflächen nachwies. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse wurden im Ausschuss für Wirtschaftsförderung am 30. März 2022 (Vorlage-Nr. 02/2022) vorgestellt. Das GGZ soll als Pilotprojekt (sog. Feldversuch) jungen Unternehmen in den ersten Jahren ihrer Entwicklung geeignete Flächen, fachliche Begleitung und Netzwerke bieten. Damit trägt die Stadt zur Stärkung des Handwerks und des produzierenden Gewerbes bei und unterstützt damit Gründerinnen und Gründer vor allem in der Anfangsphase. Standort Das Gründungs- und Gewerbezentrum wird - wie im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft am 17. Mai 2024 vorgestellt und vom Gemeinderat am 18. Juni 2024 beschlossen (Vorlage-Nr. 2024/0375/2) - in der Michelinstraße 4 in Karlsruhe realisiert. Die Umbauarbeiten für die künftige Nutzung der von Michelin angemieteten Erdgeschossflächen des Gebäudes 207-3 laufen derzeit. Das Gründungs- und Gewerbezentrum umfasst insgesamt bis zu acht Mieteinheiten mit Flächengrößen zwischen rund 50 und 130 Quadratmetern sowie verschiedene Gemeinschafts- und Nebenflächen. Der zwischenzeitlich zwischen Stadt und Michelin abgeschlossene Mietvertrag sieht - wie im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft am 24. September 2025 (Vorlage Nr. 2025/0818) informiert - eine Übernahme des Mietgegenstandes eigentlich zum 1. April 2026 vor. Aufgrund von Verzögerungen der Umbauarbeiten findet die Übergabe voraussichtlich zum 1. Mai 2026 statt. Danach kann ab Juni / Juli sukzessive der Einzug der Gründerinnen und Gründer erfolgen. Betriebs- und Organisationsstruktur Die Wirtschaftsförderung Karlsruhe übernimmt das Zentrumsmanagement und fungiert als zentrale Ansprechstelle für die Mieterinnen und Mieter. Sie ist Schnittstelle zwischen den beteiligten Partnern, der Verwaltung und externen Akteuren. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, der Handwerkskammer Karlsruhe und der Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe und dem Zentrumsmanagement wird ein operatives Gremium auf Arbeitsebene eingerichtet. Dieses begleitet die inhaltliche Ausrichtung des Zentrums, spricht Empfehlungen aus und unterstützt bei der Weiterentwicklung der Angebote. Angebote- und Dienstleistungen Den Gründenden werden für die Dauer der Gründungsphase von fünf Jahren (mit Option zur Verlängerung um maximal zwei Jahre) moderne und funktionale Gewerbeflächen vermietet. Darüber hinaus werden den Mieterinnen und Mietern ergänzende Angebote und Dienstleistungen insbesondere durch die Partner bereitgestellt. Dazu gehören individuelle Beratungen zu betriebswirtschaftlichen, fachlichen und technologischen Themen, regelmäßige Entwicklungsgespräche sowie Workshops und Seminare zu zukunftsrelevanten Themen wie Digitalisierung, Robotik oder Künstlicher Intelligenz im Handwerk. Durch Netzwerkveranstaltungen sollen Kooperationen zwischen den ansässigen Betrieben, etablierten Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen gefördert werden. Außerdem sorgt das Zentrumsmanagement für einen regelmäßigen Austausch und stärkt den Zusammenhalt zwischen den Mieterinnen und Mietern durch gemeinsame Aktivitäten. Darüber hinaus wird das Zentrum Formate zur Nachwuchsförderung in Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen anbieten, um junge Menschen für handwerkliche und technische Berufe zu begeistern. -- 2 of 4 -- – 3 – Auswahlkriterien der Mieterinnen und Mieter Das Gründungs- und Gewerbezentrum soll vor allem Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen die Möglichkeit zum Markteintritt und zum wirtschaftlichen Wachstum geben. Die Entscheidungen über die Vermietung werden auf Grundlage der nachstehend definierten und als Anlage beigefügten Auswahlkriterien durch das Zentrumsmanagement getroffen. Das Zentrumsmanagement holt hierzu Empfehlungen der Partnerinstitutionen (IHK, HWK und KH) ein. Die Entscheidungsbefugnis verbleibt beim Zentrumsmanagement. Die nachfolgenden Kriterien sind immer in Kombination zu sehen und werden im Bewerbungsprozess abgefragt. Folgende Voraussetzungen müssen die Mieterinnen und Mieter insbesondere erfüllen: • Ab Einzug: Unternehmenssitz in Karlsruhe • Umsatzsteuerpflicht / freiwillige Optierung • Gründung liegt nicht länger als drei Jahre zurück (Nachweis erfolgt über Gewerbeanmeldung) • Zugehörigkeit zu folgenden Branchen: o Eintragung in der Handwerksrolle o Handwerksähnliche Berufe o Handwerksnahe Dienstleistungen (Energieberatung, Baugutachter etc.) o Kleines produzierendes Gewerbe • Gründung im Haupterwerb muss erkennbar sein • tragfähiges Geschäftsmodell (Nachweis: bankfähiger Businessplan) Bei der Auswahl der Mieterinnen und Mieter werden neben den formalen Anforderungen auch weitere weiche Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Diversitätsmerkmale (Alter, Geschlecht) im Vergleich zu bestehenden Mietenden sowie der Innovationsgrad und die Nachhaltigkeitsaspekte des jeweiligen Geschäftsmodells. Ziel ist es, einen ausgewogenen und gesunden Branchenmix sowie eine möglichst vielfältige Mieterstruktur zu schaffen. Das Betriebskonzept definiert die organisatorische Struktur und gibt die inhaltliche Ausrichtung des Zentrums vor und gewährleistet damit eine transparente Umsetzung. Die Auswahlkriterien sowie Angebote und Dienstleistungen im Zentrum können jederzeit inhaltlich angepasst oder erweitert werden. Kooperationsvereinbarung Zudem beabsichtigen die Stadt Karlsruhe, die Handwerkskammer Karlsruhe, die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe sowie die Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Sie dient der transparenten, effizienten und zielorientierten Umsetzung dieses Feldversuchs sowie zur Einrichtung und Begleitung eines operativen Gremiums für das Gründungs- und Gewerbezentrum Karlsruhe. Das operative Gremium soll die strategische Ausrichtung des Zentrums begleiten, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Angeboten und Dienstleistungen geben sowie als Bindeglied zwischen den beteiligten Akteuren dienen. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe übernimmt das Zentrumsmanagement und ist erste Anlaufstelle für die Mieterinnen und Mieter. Die Partner bringen ihre Expertise aktiv in die Arbeit des operativen Gremiums ein, beteiligen sich an der Erarbeitung des Betriebskonzepts und stellen ausgewählte Beratungsangebote im Zentrum zur Verfügung. -- 3 of 4 -- – 4 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der jährliche Betriebskostenzuschuss für das Gründungs- und Gewerbezentrum (PSP-Element: Handwerks- und Dienstleistungszentrum) beträgt insgesamt 375.000 Euro. Davon entfallen 175.400 Euro im Jahr 2026 sowie 226.000 Euro im Jahr 2027 auf Aufwendungen für Miete und Gebäudeverwaltung. Diese Beträge werden von der Stadtkämmerei direkt in den Haushalt des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) überstellt. Der verbleibende Anteil des Betriebskostenzuschusses steht der Wirtschaftsförderung Karlsruhe für den laufenden Betrieb zur Verfügung. Dies entspricht 199.600 Euro im Jahr 2026 und 149.000 Euro im Jahr 2027. Die Mittel werden zur Deckung der laufenden Betriebskosten und für das Veranstaltungs- und Netzwerkmanagement eingesetzt. Im Jahr 2026 werden die finanziellen Mittel insbesondere für die Vermarktung und Ausstattung des Zentrums sowie für die Durchführung von Veranstaltungen verwendet. Anlagen Anlage 1: Betriebskonzept Anlage 2: Auswahlmatrix Anlage 3: Kooperationsvereinbarung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie im Haupt- und Finanzausschuss – a) das Betriebskonzept und die Auswahlmatrix des Gründungs- und Gewerbezentrums für Handwerk und produzierendes Gewerbe b) sowie die Kooperationsvereinbarung mit den Partnern Handwerkskammer Karlsruhe, Industrie- und Handelskammer Karlsruhe und Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe. -- 4 of 4 --
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Anlage 1 Stadt Karlsruhe Wirtschaftsförderung Karlsruhe Betriebskonzept Gründungs- und Gewerbezentrum für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe -- 1 of 5 -- 1 Einführung Die Stadt Karlsruhe verfolgt seit 2019 das Ziel, ein zukunftsweisendes Gründungs- und Gewerbezentrum (GGZ) für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe zu etablieren. Ausgangspunkt war die Diskussion im Rahmen des Projektes „Aktionsprogramm Handwerk“. Auf Grundlage einer von der Wirtschaftsförderung Karlsruhe beauftragten Bedarfsanalyse, die zwischen 2020 und 2022 von der CIMA – Institut für Regionalwirtschaft GmbH durchgeführt wurde, konnte ein deutlicher Bedarf für ein Gründungs- und Gewerbezentrum nachgewiesen werden. Die Analyse empfiehlt die Schaffung eines Gewerbezentrums, welches Gründende und junge Unternehmen in den ersten Jahren ihrer Entwicklung unterstützt. Aktuelle Daten aus der Handwerkszählung unterstreichen diesen Bedarf: Zwar ist die Zahl der Handwerksbetriebe in Karlsruhe in den vergangenen Jahren leicht angestiegen, jedoch bleibt das Wachstum in zentralen Kennzahlen, wie Beschäftigtenzahlen und Umsatzentwicklung im Vergleich zu Bund und Land deutlich zurück und liegt rund 30 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt sowie etwa 50 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Zielsetzung Mit dem geplanten Gründungs- und Gewerbezentrum soll ein innovativer Ort geschaffen werden, der räumliche Infrastruktur, fachliche Begleitung und kooperative Netzwerke miteinander verbindet. Das Zentrum - zunächst als Pilotprojekt - soll vor allem Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen attraktive Rahmen- bedingungen bieten, Synergieeffekte schaffen und die wirtschaftliche (Weiter-) Entwicklung fördern, aber auch bezahlbare sowie bedarfsgerechte Gewerbeflächen bereitstellen. Standort Das Gründungs- und Gewerbezentrum wird in der Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe entstehen – einem integrierten Standort mit hervorragender infrastruktureller Anbindung. Die direkte Erreichbarkeit durch das überregionale Straßennetz sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) machen den Standort sowohl für Betriebe als auch für ihre Kunden und Partner besonders attraktiv. Zudem zeichnet sich der Standort vor allem durch die Nähe zu den Forschungs- einrichtungen, wie dem KIT-Campus, dem in Karlsruhe ansässigen itb – Institut für technische Betriebsführung im DHI e. V. und dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung aus. Die Einrichtungen eröffnen Anknüpfungspunkte an Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer und schaffen wichtige Kooperationen zwischen Handwerk, Gewerbe und Wissenschaft. Darüber hinaus befindet sich das Areal in einem namhaften Industrieumfeld mit einer langen Geschichte. Neben der industriellen Prägung des Standorts weist das Gründungs- und Gewerbezentrum einen modernen Charakter auf und unterstreicht den Anspruch, Tradition und Zukunft des Handwerks sowie produzierendes Gewerbe in Karlsruhe miteinander zu verbinden. Das Zentrum wird ein Ort der Möglichkeiten, in dem neben -- 2 of 5 -- 2 handwerklicher Tradition auch Innovationen geschaffen und moderne Denkweisen gelebt werden. Räumliche Nutzung Aktuell handelt es sich bei dem Mietobjekt um die Erdgeschoss-Flächen des Gebäudes 207-3. Diese Flächen wurden in bis zu acht Mieteinheiten unterteilt. Die Größen der Parzellen variieren zwischen 52,98 qm bis 133,50 qm. Bei der Vermietung der unmittelbar südlich an die Wohnbebauung angrenzenden Räumlichkeiten ist die Auswahl der Mieterinnen und Mieter unter besonderer Berücksichtigung einer emissionsarmen Nutzung vorzunehmen. Neben den Mietparzellen gibt es auch Gemeinschaftsflächen (Pausenraum, Terrasse und Lager), Technikräume (Lüftung- und Zählerräume) sowie Sanitär- und Umkleide- räumlichkeiten. Alle Räumlichkeiten verfügen über Wasseranschlüsse, Strom, Heizung und eine Belüftungsanlage. Die Mieteinheiten werden von der Stadt als Vermieterin unmöbliert vergeben. Der Pausenraum sowie die Terrasse werden möbliert, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Außerdem müssen die Mieterinnen und Mieter Stellplätze für Betriebsfahrzeuge sowie für PKW anmieten. Falls die Mieterin/der Mieter mehrere Parzellen anmieten möchten, muss im Einzelfall geprüft werden, ob dies für das Zentrum sinnvoll ist. Generell soll das Zentrum möglichst vielen Gründerinnen und Gründern zur Verfügung stehen. Mietdauer Die Laufzeit besteht für fünf Jahre mit einer Verlängerungsoption von bis zu maximal zwei Jahren. Eine Verlängerungsoption wird im Einzelfall geprüft. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass für den Mieter eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht und keine Mietrückstände vorliegen. Eine Verlängerung erfolgt jeweils um ein Jahr und setzt dann ein erneutes Entwicklungsgespräch voraus. Nach Vollendung des achten Unternehmensjahres ist eine weitere Verlängerung nicht mehr möglich. Betriebs- und Organisationsstruktur Die Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe übernimmt die Federführung dieses Feldversuchs für ein Gründungs- und Gewerbezentrum und stellt das Zentrumsmanagement. Das Zentrumsmanagement ist Erstanlaufstelle für Mieterinnen und Mieter und fungiert als Schnittstelle zwischen den Partnern, Verwaltung und anderen Stakeholdern. Gemeinsam mit den Partnern Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft wird ein operatives Gremium gebildet, welches das Zentrum inhaltlich begleiten wird, Empfehlungen ausspricht und als Bindeglied zwischen den beteiligten Akteuren dient. Das operative Gremium fungiert ausschließlich beratend, seine Beschlüsse haben rein empfehlenden Charakter. In einer Kooperationsvereinbarung werden die Funktion und Arbeitsweise des Gremiums, die -- 3 of 5 -- 3 Aufgaben sowie Zuständigkeiten des Zentrumsmanagement sowie der Partner festgelegt und näher erläutert. Inhaltliche Schwerpunkte Das Gründungs- und Gewerbezentrum stellt nicht nur moderne Räumlichkeiten und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung, sondern legt besonderen Wert auf die Förderung von Synergieeffekten zwischen den ansässigen Mieterinnen und Mietern sowie mit externen Partnern. Ziel ist es, ein lebendiges Netzwerk aufzubauen, das Kooperationen, Wissenstransfer und gemeinsames Wachstum ermöglicht. Wirtschaftliche Entwicklung fördern Die wirtschaftliche Entwicklung der Gründerinnen und Gründer wird eng begleitet. Dazu finden in regelmäßigen Abständen strukturierte Entwicklungsgespräche statt, an denen auch die Partnerinstitutionen (HWK/IHK/KH) beteiligt sind. Das Entwicklungsgespräch ist Teil der Entscheidungsgrundlage über die räumliche Perspektive und den Verbleib des Unternehmens im Zentrum nach fünf Jahren. Wissenstransfer und Kooperation mit Forschungseinrichtungen Für den Wissenstransfer wird vor allem eine enge Verzahnung mit dem itb – Institut für Betriebsführung im DHI e. V. angestrebt. Das Institut forscht für und mit dem Handwerk an Zukunftsthemen wie etwa Kreislaufwirtschaft, 3D-Druck oder auch im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz. Zudem sollen der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Gründerinnen und Gründern sowie Forschungseinrichtungen durch verschiedene Formate gefördert werden. Angebote und Dienstleistungen: Veranstaltungen und Seminare Die Partner bieten regelmäßig eigene fachliche Beratungen und praxisnahe Dienstleistungen im Zentrum an – von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen über rechtliche Beratung bis hin zu technologieorientierten Themen. Ergänzend dazu werden Seminare und Workshops zu zukunftsweisenden Themen, wie beispielsweise Künstliche Intelligenz, Robotik oder Exoskelette im Kontext von Handwerk und produzierendem Gewerbe organisiert. Innerhalb des Zentrums sind verschiedene Formate, z. B. gemeinsame Netzwerkevents geplant. Darüber hinaus wird der Austausch zwischen den Gründerinnen und Gründern, Bestandsunternehmen sowie weiteren Stakeholdern mit regelmäßigen Netzwerk- veranstaltungen gefördert. Sichtbarkeit von Gründungen im Handwerk und im kleinen produzierenden Gewerbe stärken In Kooperation mit Meisterschulen, insbesondere weiterführenden Schulen, werden Formate entwickelt, die Schülerinnen und Schülern die Vielfalt und Attraktivität des Handwerks sowie des produzierenden Gewerbes näherbringen. Ziel ist es, das junge Handwerk sichtbar zu machen, Begeisterung für technische und handwerkliche Berufe zu wecken und die Selbstständigkeit als attraktive Karriereoption aufzuzeigen. -- 4 of 5 -- 4 Zielgruppe und Auswahlkriterien der Mieterinnen und Mieter Das Gründungs- und Gewerbezentrum soll vor allem Gründerinnen und Gründern sowie jungen Unternehmen die Möglichkeit zum Markteintritt und wirtschaftlichen Wachstum geben. Die Entscheidungen über die Vermietung werden auf Grundlage der nachstehend definierten Auswahlkriterien durch das Zentrumsmanagement getroffen. Das Zentrumsmanagement holt hierzu Empfehlungen der Partnerinstitutionen (IHK, HWK und KH) ein. Die Entscheidungsbefugnis verbleibt jedoch ausschließlich beim Zentrumsmanagement. Die nachfolgenden Kriterien sind immer in Kombination zu sehen und werden im Bewerbungsprozess abgefragt. Folgende Voraussetzungen müssen die Mieterinnen und Mieter im Bewerbungsprozess erfüllen: • Ab Einzug: Unternehmenssitz in Karlsruhe • Umsatzsteuerpflicht / freiwillige Optierung • Gründung liegt nicht länger als drei Jahre zurück (Nachweis erfolgt über Gewerbeanmeldung) • Zugehörigkeit zu folgenden Branchen: o Eintragung in der Handwerksrolle o Handwerksähnliche Berufe o Handwerksnahe Dienstleistungen (Energieberatung, Baugutachter etc.) o Kleines produzierendes Gewerbe • Gründung im Haupterwerb muss erkennbar sein • tragfähiges Geschäftsmodell (Nachweis: bankfähiger Businessplan) Bei der Auswahl der Mieterinnen und Mieter werden neben den formalen Anforderungen auch weitere weiche Kriterien berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Diversitätsmerkmale (zum Beispiel Alter, Geschlecht) im Vergleich zu bestehenden Mietenden sowie der Innovationsgrad und die Nachhaltigkeitsaspekte des jeweiligen Geschäftsmodells. Ziel ist es, einen ausgewogenen und gesunden Branchenmix sowie eine möglichst vielfältige Mieterstruktur zu schaffen. -- 5 of 5 --
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Anlage 2 Auswahlkriterien der Mieterinnen und Mieter – Gründungs- und Gewerbezentrum für Handwerk und kleines produzierendes Gewerbe in Karlsruhe Folgende Kriterien müssen für die weitere Auswertung der Bewerbungsunterlagen erfüllt sein: • Unternehmenssitz in Karlsruhe (ab Einzug) • Umsatzsteuerpflicht / freiwillige Optierung • Gründungsalter ≤ 3 Jahre • Gründung im Haupterwerb Kriterium Beschreibung / Nachweis Art des Kriteriums Bewertung/ Punktevergabe Kommentar/ Anmerkung Brancheneignung a) Handwerk b) handwerksähnlich c) handwerksnahe Dienstleistungen d) kleines produzierendes Gewerbe Muss-Kriterium 0 / 2 Weniger Punkte erhalten: handwerksnahe Dienstleistungen (i.d.R. benötigen diese Büroräumlichkeiten) -- 1 of 2 -- Tragfähiges Geschäftsmodell Bankfähiger Businessplan, Finanzierungsplan, Rechtsform, Meisterbrief Muss-Kriterium 0 / 5 Zusätzliche Punkte: Rechtsform (GbR, GmbH) zusätzliche Qualifikation Diversitätskriterien im Vergleich zu anderen Mietenden Alter, Geschlecht, Personen mit Einschränkungen Soll-Kriterium 0 / 3 Höhere Bepunktung: Alter: jünger als 25 Jahre Geschlecht: weiblich, divers (bei Gewerken, bei denen Frauen und diverse Personen unterrepräsentiert sind) Person mit Behinderung: Schwerbehindertenausweis, Feststellungsnachweis Grad der Behinderung Innovationsgrad / Nachhaltigkeit Geschäftsmodell / Businessplan Soll-Kriterium 0 / 2 Punktzahl (gesamt) 0 / 12 -- 2 of 2 --
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1 Anlage 3 Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Karlsruhe, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz, Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe, Deutschland – diese vertreten durch die Wirtschaftsförderung - -nachfolgend als „ Stadt Karlsruhe“ bezeichnet- und Handwerkskammer Karlsruhe, vertreten durch Herrn Hauptgeschäftsführer Walter Bantleon und Industrie- und Handelskammer Karlsruhe, vertreten durch Herrn Hauptgeschäftsführer Dr. Arne Rudolph und Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Peter Imhof – nachfolgend insgesamt „Partner“ genannt – Präambel Die Stadt Karlsruhe und die Partner verfolgen gemeinsam das Ziel, die Zukunftsfähigkeit des Handwerks und des produzierenden Kleingewerbes am Wirtschaftsstandort Karlsruhe nachhaltig zu sichern und zu stärken. Ausgehend von dem identifizierten Bedarf an kleinteiligen Gewerbeflächen soll ein Gründungs- und Gewerbezentrum entstehen, das durch die Verbindung von räumlicher Infrastruktur, fachlicher Begleitung und kooperativen Netzwerken insbesondere Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen unterstützt und deren wirtschaftliche Weiterentwicklung fördert. Die Partner vereinbaren daher die transparente, effiziente und zielorientierte Umsetzung dieses Projekts sowie die Bildung eines operativen Gremiums, das das Gründungs- und Gewerbezentrum inhaltlich begleitet, Empfehlungen ausspricht und als Bindeglied zwischen den beteiligten Akteuren dient. Das Gremium fungiert ausschließlich beratend, seine Beschlüsse haben rein empfehlenden Charakter. -- 1 of 4 -- 2 1. Zweck der Vereinbarung Ziel der Kooperation ist sowohl die Umsetzung dieses Zentrums durch das Einbringen von Angebots- und Dienstleistungen der Stadt und der Partner sowie die Einrichtung eines operativen Gremiums, das das Gründungs- und Gewerbezentrum Karlsruhe (Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe) kontinuierlich begleitet und unterstützt. 2. Einrichtung und Zusammensetzung des operativen Gremiums (1) Die Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe stellt das Zentrumsmanagement. Die Stadt Karlsruhe sowie die Partner stellen dem Gremium jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zur Verfügung. (2) Die Benennung, der Austausch und Abberufung des Vertreters erfolgt durch die jeweilige Partei in eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zusammensetzung des Gremiums besteht nicht. (3) Die Zusammenarbeit der Partner erfolgt gleichberechtigt. 3. Aufgaben des operativen Gremiums (1) Das Gremium soll insbesondere: • Empfehlungen für die strategische Ausrichtung des Gründungs- und Gewerbezentrum geben sowie • die Weiterentwicklung der Angebote und Dienstleistungen fachlich begleiten. 2) Die Partner erklären sich bereit: • die Erarbeitung und Weiterentwicklung des Betriebskonzepts zu begleiten, • bei der Auswahl der Mieterinnen und Mieter zu unterstützen. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe der Mietverhältnisse obliegt der Stadt Karlsruhe als Mieterin des Gebäudes, • ausgewählte Beratungsangebote und Dienstleistungen im Zentrum anzubieten sowie • an den Entwicklungsgesprächen mit den Mieterinnen und Mietern teilzunehmen. (3) Das Zentrumsmanagement führt Erstgespräche durch, vermittelt die Mieterinnen und Mieter an die Partner zur Beratung und initiiert und leitet die Entwicklungsgespräche mit den Mieterinnen und Mietern. 4. Kündigung Jede der beteiligten Vertragspartner kann in schriftlicher Form mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende diese Vereinbarung gegenüber den anderen Beteiligten kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. -- 2 of 4 -- 3 5. Kosten und Haftung (1) Jede Partei trägt die ihr im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Kosten selbst, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird. (2) Die Partner haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. (3) Eine gesamtschuldnerische Haftung der Parteien ist ausgeschlossen. Die Verantwortung für Entscheidungen, Empfehlungen und Maßnahmen, die auf Grundlage dieses Vertrages getroffen werden, verbleibt ausschließlich bei der jeweils handelnden Partei. 6. Vertraulichkeit (1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung der jeweils betroffenen Partei an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus. (2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche vertraulichen Informationen, die einem Partner bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von diesem unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden. 7. Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB finden auf die Zusammenarbeit keine Anwendung. (4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe; es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. -- 3 of 4 -- 4 Stadt Karlsruhe Karlsruhe, den Handwerkskammer Karlsruhe Karlsruhe, den ............................................................ Gabriele Luczak-Schwarz Bürgermeisterin ............................................................ Walter Bantleon Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Karlsruhe, den Kreishandwerkerschaft Region Karlsruhe Karlsruhe, den . ........................................................... Dr. Arne Rudolph Hauptgeschäftsführer ............................................................ Peter Imhof Geschäftsführer -- 4 of 4 --
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