Neubau Turmbergbahn: weiterer Projektfortgang und Kostenprüfung: Konkretisierung der beantragten und erfragten Prüfungspunkte
| Vorlage: | 2026/0064/1 |
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| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.03.2026 |
| Letzte Änderung: | 25.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Verkehrsbetriebe Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0064/1 Eingang: 20.03.2026 Neubau Turmbergbahn: weiterer Projektfortgang und Kostenprüfung: Konkretisierung der beantragten und erfragten Prüfungspunkte Ergänzungsantrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 19.1 Ö Entscheidung Die Stadtverwaltung reicht folgende Informationen nach: Zu Punkt 1 des Antrags: a) Genauere Angaben zur Baupreis-Indizierung bzw. Indexierung technischer Gewerke (Maschinen etc.) b) Die Aufteilung nach Bauwerken, Technik, Grünarbeiten, Gestaltung, Baunebenkosten c) Die Zusammensetzung der Kalkulation der Risikosituation d) In der Gesamtkostenbetrachtung erwarten wir die mit dem Projekt verbundenen Aufwendungen von Bauleistungen z.B. vom Tiefbauamt oder den Stadtwerken (gesondert ausgewiesen). Zu Punkt 3 des Antrags: Dieser Antragspunkt ist aus Sicht der KAL durch die Beantwortung durch die VBK nicht beantwortet. Ähnlich der transparenten Termin- und Kostenverfolgung der Projektsteuerung beim Staatstheaterbau werden Gemeinderat und Öffentlichkeit öffentlich tagenden Gremium regelmäßig informiert. Zu Punkt 4 des Antrags: Wir beantragen belastbare Angaben zu den Folgekosten aufgrund der mittlerweile vorangetriebenen Planung. Begründung zu Punkt 1 unseres Antrags: Dieser ist unzureichend beantwortet. Eine transparente Kommunikation Rund um den Bau der Turmbergbahn muss die genannten Punkte darstellen. Begründung zu Punkt 3 des Antrags: Durch eine gute Projektsteuerung können kostenrelevante Entscheidungen mit offensichtlichen Folgen nachjustiert werden. Eine gute Praxis einer transparenten Kostenkontrolle findet sich bspw. bei der Projektüberwachung „Sanierung / Erweiterung des Badischen Staatstheaters“. Hier findet eine transparente Termin- und Kostenverfolgung zur jeder Verwaltungsratssitzung statt. Ein ähnliches Vorgehen stellen wir uns hinsichtlich der Turmbergbahn vor – und zwar nicht nur im Aufsichtsrat der VBK sondern auch in einem öffentlich tagenden Gremium des Gemeinderats. Begründung zu Punkt 4 unseres Antrags: Auch dieser Antragspunkt ist aus unserer Sicht nur unzureichend beantwortet: Weder der Gemeinderat noch die Stadtverwaltung darf mit dieser Antwort zufrieden sein. Sachverhalt / Begründung: -- 1 of 2 -- – 2 – Eine entsprechende Kalkulation aufgrund der bereits allgemein gestiegenen Kosten muss berechenbar sein. Investitions- und Folgekosten sind bei städtischen Projekten laut Gemeindeordnung immer aktuell darzustellen. Eine laufende Kostenverfolgung wird von der Stadt erwartet; siehe auch den Bescheid des RP Karlsruhe zum DHH 2026/2027. Die angegebenen erwarteten Betriebskosten von 120.000 € / Jahr datieren von 2024, diese Prognose ist somit knapp zwei Jahre alt. Ein Vorgehen auf Sicht „jetzt bauen wir erst mal, im Betrieb zeigt sich dann, was dieser jährlich kostet“ ist nicht akzeptabel und weder den Aufsichtsbehörden (RP), noch dem Fördermittelgeber noch den Steuerzahler*innen zu vermitteln. Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug -- 2 of 2 --
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0064/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Verkehrsbetriebe Karlsruhe Neubau Turmbergbahn: weiterer Projektfortgang und Kostenprüfung: Konkretisierung der beantragten und erfragten Prüfungspunkte Antrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 19.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die aktualisierten Werte für 2026 können erst nach Veröffentlichung der offiziellen Indizes nachgereicht werden. Dies entspricht auch der bisherigen Aussage der VBK, dass neue Zahlen erst nach Ende Q2/2026 möglich sind. Für weitere Differenzierung (Grünpflege, Gestaltung, Baunebenkosten etc.) liegen noch keine aufgeschlüsselten Tabellen vor. Eine Herausgabe wäre im Rahmen der Projektfortschrittsberichte möglich – insbesondere nach der Aufsichtsratsberatung, wie die VBK angekündigt hat. Es werden die Kosten laufend überprüft und fortgeschrieben – insbesondere aufgrund von Erfahrungen bei VBK Großprojekten. Der Rückbau und spätere Neubau werden von der VBK als Projektträger verantwortet, inklusive eigener Infrastrukturmaßnahmen. Die VBK wird aktuelle Zahlen nachliefern nach Vorlage der Preisindizes Q1/2026. Nach der Behandlung im Aufsichtsrat kann dem Gemeinderat der aktuelle Kostenstand sowie die Kostenentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht der VBK ist damit eine regelmäßige Information des Gemeinderats gewährleistet. Die VBK kommt ihren Verpflichtungen sowie den Anforderungen des Aufsichtsrats hinsichtlich einer laufenden Kostenverfolgung nach. Aktualisierte Werte werden dem Gemeinderat im Rahmen der Projektfortschritte vorgelegt. Eine Aussage im Sinne von „Wir bauen zunächst und sehen dann die Kosten“ entspricht ausdrücklich nicht dem Vorgehen der VBK. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Zu Punkt 1 des Antrags: a) Baupreis-Indizierung / Indexierung technischer Gewerke Die fortlaufende Preisfortschreibung für den Bau und die Lieferung der Turmburgbahn erfolgt über zwei Indexreihen: 1. Deutscher Baupreisindex (Hochbau / Tiefbau) 2. Österreichischer Maschinenbauindex für technische Gewerke wie Seilbahn- und Antriebstechnik Die aktualisierten Werte für 2026 können erst nach Veröffentlichung der offiziellen Indizes nachgereicht werden. Dies entspricht auch der bisherigen Aussage der VBK, dass neue Zahlen erst nach Ende Q2/2026 möglich sind. Die VBK wird aktuelle Zahlen nachliefern, nach Vorlage der Preisindizes Q1/2026. Nach der Behandlung im Aufsichtsrat kann dem Gemeinderat der aktuelle Kostenstand sowie die Kostenentwicklung zur Verfügung gestellt werden b) Aufteilung nach Bauwerken, Technik, Grünarbeiten, Gestaltung, Baunebenkosten Vorliegende Einordnungen wurden schon getrennt in Rückbaukosten, Gesamtkosten Neubau mit Verlängerung inkl. Fahrzeuge und Seilbahntechnik übermittelt. Die weitere Differenzierung beinhaltet die vorbereitenden Maßnahmen, die Außenanlagen, die Ausstattung sowie die Planungs- und Nebenkosten. Eine Aktualisierung erfolgt nach dem Vorliegen der ersten Ausschreibungsergebnisse. c) Zusammensetzung der Risikosituation Indexsteigerungen der Bau- und Maschinenbaupreise werden explizit als Risiko berücksichtigt und es werden die Kosten laufend überprüft und fortgeschrieben. d) Einbindung städtischer Eigenleistungen (Tiefbauamt / Stadtwerke / VBK) Der Rückbau und spätere Neubau werden von der VBK als Projektträger verantwortet, inklusive der begleitenden Infrastrukturmaßnahmen wie die Verlegung von Leitungen oder die Erweiterung von Signalanlagen. Städtische Stellen (Tiefbauamt, Stadtwerke) werden wie üblich an den Schnittstellen beteiligt, auch schon im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Hier erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung mit abgestimmten Kostenteilungsplan. Diese Abstimmungen, Planungen und Ausschreibungen sind derzeit am Laufen und können dann auch separat ausgewiesen werden. Zu Punkt 3 des Antrags: Aus Sicht der VBK ist damit eine regelmäßige Information des Gemeinderats gewährleistet. Zu Punkt 4 des Antrags: Auf Basis der aktuellen Planung sind keine grundsätzlichen Änderungen bei den Betriebskosten zu erwarten. Selbstverständlich müssen die erwarteten Betriebs- und Instandhaltungskosten jährlich mit der üblichen Preisindexierung fortgeschrieben werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. -- 2 of 2 --