Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan „östliche Kaiserstraße“ –Verzicht auf Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 1 Baugesetzbuch

Vorlage: 2026/0063
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.01.2026
Letzte Änderung: 24.03.2026
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.04.2026

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0063 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan „östliche Kaiserstraße“ – Verzicht auf Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 16.04.2026 2 Ö Beschluss Kurzfassung Der Planungsausschuss beschließt im Falle des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, auf eine „formale“ frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten und stattdessen gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit beim Stadtplanungsamt sowie im Internet über die Planung unterrichten und hierzu innerhalb einer bestimmten Frist äußern kann. Sollte ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB nicht möglich sein, wird die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB als Information im Internet durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Innenstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen In der Sitzung vom 20.12.2022 wurde der Umbau der östlichen Kaiserstraße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor vom Gemeinderat beschlossen (Vorlage 2022/0462). Der Umbau soll im Rahmen des Bewilligungszeitraums des Sanierungsgebietes Innenstadt-Ost umgesetzt werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung des Straßenraums und der damit verbundenen Bündelung des Kfz-Verkehrs auf der Straßenbahntrasse, welche eine planfeststellungsbedürftige Änderung des Bahnkörpers darstellt, werden durch einen die Planfeststellung ersetzenden Bebauungsplan geschaffen. Die Verwaltung führt derzeit zur Klärung der Verfahrensart notwendige Vorprüfungen durch. Die Durchführung eines beschleunigten Bebauungsplanverfahrens nach § 13a BauGB wird angestrebt. Das beschleunigte Verfahren eröffnet unter anderem die Möglichkeit, auf eine Bürgerbeteiligung zu verzichten. Da im Rahmen des Sanierungsverfahrens am 17. Juli 2024 bereits eine Bürgerversammlung zu dem Thema durchgeführt wurde, bittet die Verwaltung gemäß Grundsatzbeschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 16.09.2021 (Vorlage Nr. 2021/0933) um Zustimmung zum Verzicht auf die Frühzeitige Beteiligung. Sollte die Durchführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren nicht möglich sein, wird die Verwaltung ebenfalls auf die Bürgerversammlung verzichten und eine Darlegung im Internet durchführen. Zusammengefasst schlägt die Verwaltung vor – unabhängig von der Verfahrensart – auf eine weitere Bürgerversammlung zu verzichten. Informationen werden wie seit der letzten Bürgerversammlung auf der Internetseite bereitgehalten. Der gesamte Bebauungsplanentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht (§ 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Zeit können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden. Ergänzende Erläuterungen zur Planung Die im Gemeinderat 2022 vorgestellten Planung hat das Stadtplanungsamt zu einer ausgereiften Vorplanung weiterentwickelt und der Öffentlichkeit im Juli 2024 im Rahmen der Bürgerversammlung zum Sanierungsgebiet Innenstadt Ost vorgestellt. Die Planung ist mit den beteiligten Ämtern, den Stadtwerken, den Verkehrsbetrieben (VBK) und der Technischen Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen bereits abgestimmt und dient als Grundlage für den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Ein Verzicht auf Bürgerbeteiligung bringt in der Regel geringfügige finanzielle Einsparungen. Insbesondere sieht die Verwaltung aber eine Zeitersparnis, was für das Verfahren aufgrund des befristeten Bewilligungszeitraums für die Fördergelder des Sanierungsgebiets von Bedeutung ist, der derzeit bis April 2029 beantragt ist mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Jahre. Bis zum Ende des Bewilligungszeitraums muss der Umbau abgeschlossen und abgerechnet sein. Die Planung wird daher parallel zum planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden. Beschluss: Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss beschließt im Falle des beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gemäß §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, auf eine „formale“ frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten und stattdessen gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit beim Stadtplanungsamt sowie im Internet über die Planung unterrichten und hierzu innerhalb einer bestimmten Frist äußern kann. Sollte ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB nicht möglich sein, wird die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB als Information im Internet durchgeführt. -- 2 of 2 --