Schulleitungsstellenbesetzungsverfahren

Vorlage: 2026/0062
Art: Informationsvorlage
Datum: 26.01.2026
Letzte Änderung: 05.03.2026
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.03.2026

    TOP: 7

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0062 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Schulleitungsstellenbesetzungsverfahren Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 11.03.2026 7 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Antrag an den Schulausschuss Der Schulausschuss nimmt Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Aktuelle Situation In Jahr 2014 wurde die Mitwirkung des Schulträgers und der Schulkonferenz bei der Besetzung von Schulleitungsstellen gesetzlich (§ 40 Schulgesetz Baden-Württemberg) neu geregelt. Seitdem haben Vertretungen des Schulträgers und der Schulkonferenz die Möglichkeit, am Überprüfungsverfahren teilzunehmen. Ziel dieser Änderung war, das Auswahlverfahren transparent zu gestalten, Schulträger und Schulkon- ferenz angemessen zu beteiligen und die Entscheidung auf eine breitere Basis zu stellen. Die grund- sätzliche Entscheidung über die Besetzung von Schulleitungsstellen verbleibt jedoch nach wie vor beim Land, dem Dienstherrn der Lehrkräfte. Die Vertretungen der Schulträgerin und der Schulkonferenz ha- ben ein Mitwirkungsrecht, aber kein Vetorecht. In der Sitzung des Schulbeirats am 11. Februar 2015 wurde festgelegt, dass ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich die gemeinderätlichen Mitglieder des Schulbeirats die Schulträgerin in Auswahlkommis- sionen für die Besetzung von Schulleitungsstellen vertreten. Um sicherzustellen, dass jede Fraktion, die Zählgemeinschaften und jedes fraktionslose Gemeinderatsmitglied Gelegenheit erhalten, an einen sol- chen Prozess teilzunehmen, wurden diese seitdem reihum angesprochen. Erst wenn auf diesem Wege keine Vertretung gefunden wird, übernimmt die Amtsleitung des Schul- und Sportamts die Vertretung der Schulträgerin. Auswertung der bisherigen Praxis Im Zeitraum von 2015 bis heute war die Schulträgerin an insgesamt 76 Besetzungsverfahren für Schul- leitungsstellen beteiligt. Die Vertretung der Schulträgerin gestaltete sich dabei wie folgt: • In 36 Verfahren wurde die Schulträgerin durch gemeinderätliche Mitglieder vertreten. • In 31 Verfahren kam keine Vertretung der Schulträgerin zustande. • In 9 Verfahren übernahm die Amtsleitung des Schul- und Sportamtes oder eine von ihr be- nannte Vertretung diese Aufgabe. Auffällig ist dabei die zeitliche Entwicklung: Während in der ersten Hälfte des Betrachtungszeitraums (2015 bis 2020) in 28 Fällen eine gemeinderätliche Vertretung erfolgte, waren es in der zweiten Hälfte (2020 bis 2025) lediglich noch acht Fälle. Die Suche nach einer gemeinderätlichen Vertretung war und ist in zunehmendem Maße mit erheblichem organisatorischem und zeitlichem Aufwand verbunden und blieb in der Mehrzahl der Fälle ohne Ergebnis. Bewertung Die Auswertung zeigt, dass das bislang praktizierte Verfahren die angestrebte Beteiligung nur noch eingeschränkt gewährleistet. Gleichzeitig bindet die wiederholte Anfrage bei Fraktionen, Zählgemein- schaften und einzelnen Gemeinderatsmitgliedern erhebliche Verwaltungsressourcen, ohne dass regel- mäßig eine Vertretung zustande kommt. Hinzu kommt, dass die Mitwirkung des Schulträgers im Besetzungsverfahren vor allem die Perspektive der kommunalen Schulträgeraufgaben einbringen soll. Diese liegen insbesondere in den Bereichen Schulentwicklung, Schulorganisation, räumliche und personelle Rahmenbedingungen sowie der Zu- sammenarbeit im laufenden Betrieb. Diese Aspekte werden in der täglichen Zusammenarbeit in erster Linie durch die Schulverwaltung wahrgenommen und kontinuierlich begleitet. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Vertretung der Schulträgerin bei Besetzungsver- fahren künftig dauerhaft beim Schul- und Sportamt zu verorten und auf die Suche nach wechselnden Vertretungen aus dem Gemeinderat zu verzichten. -- 2 of 2 --