Heinz-Barth-Schule Wettersbach: Aufhebung der Außenstelle am Standort Waldenserschule Palmbach

Vorlage: 2026/0061
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.01.2026
Letzte Änderung: 26.03.2026
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Palmbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.03.2026

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.03.2026

    TOP: 8

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0061 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Heinz-Barth-Schule Wettersbach: Aufhebung der Außenstelle am Standort Waldenserschule Palmbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 11.03.2026 8 Ö Vorberatung Ortschaftsrat Wettersbach 17.03.2026 14.04.2026 2 1 Ö Ö Anhörung Anhörung Gemeinderat 24.03.2026 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss und Anhörung des Ortschaftsrats Wettersbach die Aufhebung der Außenstelle der Heinz-Barth-Schule Wettersbach am Standort Wal- denserschule Palmbach zum Ende des Schuljahres 2025/26. Die Verwaltung wird ermächtigt, den ent- sprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Zum Schuljahr 2009/10 wurde eine Außenstelle der Heinz-Barth-Schule (Grundschule) an der Walden- serschule Palmbach eingerichtet. Der Schulbetrieb an der Waldenserschule Palmbach wurde bereits zum Schuljahr 2010/11 an die Heinz-Barth-Schule verlagert. Das Schulgebäude sollte zunächst nur vor- läufig geschlossen werden und die Schülerzahlenentwicklung in Palmbach beobachtet werden, um bei Bedarf über eine erneute schulische Belegung des Gebäudes zu beraten. Seit 2014 befindet sich in den Räumlichkeiten der Waldenserschule Palmbach das Badische Schulmu- seum Karlsruhe e.V. als Mieter. Eine künftige, anderweitige Nutzung des Gebäudes oder auch langfris- tig die Veräußerung des Gebäudes wäre denkbar. In den letzten 15 Jahren wurden an der Heinz-Barth-Schule insgesamt jeweils zwischen 8 und 11 Klas- sen beschult. Gemäß Schülerzahlenprognose von 2019, die in 2021 nochmals bestätigt wurde, soll sich die Heinz-Barth-Schule in den kommenden Jahren zu einer durchweg dreizügigen Grundschule entwickeln. Die künftigen Eingangsklassen der nächsten Jahre schwanken laut Einwohnermeldeamt zwischen zwei beziehungsweise drei Klassen. Im Schulgebäude sind ausreichend Klassenräume (insge- samt 12) vorhanden. Die Außenstelle der Heinz-Barth-Schule Wettersbach am Standort Waldenserschule Palmbach soll da- her zum Ende des Schuljahres 2025/26 formal aufgehoben werden. Unabhängig der Nutzung beziehungsweise der Aufhebung als Außenstelle soll die Namensbezeich- nung des Gebäudes, welches ein Denkmal nach § 2 (Kulturdenkmal) Denkmalschutzgesetz ist, bis auf Weiteres auch weiterhin „Waldenserschule Palmbach“ lauten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Verwaltung im August 2025 gebeten, eine entsprechende Beschlussfassung der Schulträgerin herbeizuführen und einen entsprechenden Antrag dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe zu übersenden. Anhörungen und Beschlüsse Bei der formalen Aufhebung der Außenstelle einer Schule handelt es sich um eine schulorganisatori- sche Maßnahme nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg. Demnach sind die Beschlüsse der schuli- schen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz) und ein Beschluss der Schulträgerin er- forderlich. Die Gesamtlehrerkonferenz hat sich am 13. Oktober 2025 mit überwiegender Mehrheit, die Schulkon- ferenz am 5. November 2025 einstimmig sowie der Elternbeirat am 22. Oktober 2025 einstimmig für die Aufhebung der Außenstelle der Heinz-Barth-Schule Wettersbach am Standort Waldenserschule Palmbach ausgesprochen. Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss und Anhörung des Ortschaftsrats Wettersbach die Aufhebung der Außenstelle der Heinz-Barth-Schule Wettersbach am Standort Wal- denserschule Palmbach zum Ende des Schuljahres 2025/26. Die Verwaltung wird ermächtigt, den ent- sprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzureichen. -- 2 of 2 --