Ankauf von Kunstwerken für die Kunstsammlung der Ortsverwaltung Grötzingen

Vorlage: 2026/0043/1
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.03.2026
Letzte Änderung: 16.03.2026
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2026

    TOP: 7

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0043/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Ankauf von Kunstwerken für die Kunstsammlung der Ortsverwaltung Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 25.03.2026 7 Ö Behandlung Kurzfassung Der Ortschaftsrat beschließt, die Ortsverwaltung Grötzingen mit dem Ankauf der Werke MagicMoment No. 2 von Kirsten Niegel zum Preis von 750 Euro sowie Symphatikus von Elisabeth Müller-Quade zum Preis von 650 Euro zu beauftragen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.400€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen Die gegenwärtige Beschlusslage des Ortschaftsrates zum Ankauf von Kunstwerken für die Kunstsammlung der Ortsverwaltung Grötzingen ist vage und aktualisierungsbedürftig. Für die Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs von ihm Jahr 2025 ausgestellten Kunstwerken sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Mögliche vertragliche Ansprüche Für die Ausstellungen in der Galerie Fachwerk N6 werden befristete Vereinbarungen für die unentgeltliche Überlassung der Galerieräumlichkeiten (nebst Toilette und Küche) getroffen. Aus jenen Vereinbarungen ergeben sich einzig Regelungen zur Nutzung der Räumlichkeiten sowie damit einhergehende Folgefragen des Haftungsrechts, Auflagen zur Nutzung etc. Eine schriftliche Verpflichtung, ergo ein Anspruch gegen die Ortsverwaltung Grötzingen zum Erwerb eines Kunstwerkes, ergibt sich aus diesen Überlassungsvereinbarungen nicht. Anderweitige Vertragsabschlüsse bezüglich einer Ausstellung liegen in der Regel nicht vor. 2. Geltende Beschlusslage des Ortschaftsrates Gemäß Protokoll vom 16. Oktober 2016 wurde die Ortsverwaltung seinerzeit ermächtigt „ für die Vergangenheit als auch für die Zukunft jeweils ein Werk einer Künstlerin / eines Künstlers im Wert von 500 – 1.000 EUR anzukaufen, die/der eine Ausstellung im Rahmen der „Kunst im Rathaus II“ hatte“. Unbeantwortet bleibt bei dieser Beschlusslage die Frage, wie mit Gruppenausstellungen von zwei oder noch mehr ausstellenden Künstlerinnen und Künstlern umgegangen wird. Da der Beschluss im Singular gefasst wurde, ist davon auszugehen, dass Gruppenausstellungen zumindest zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vorgesehen waren. Grundsätzlich lässt sich konstatieren, dass sich die allgemeinen Umstände im Vergleich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung erheblich verändert haben. Beispielsweise werden in den letzten Jahren bereits nicht mehr Kunstwerke aus der Reihe „Kunst im Rathaus II“ erworben, sondern in der Galerie Fachwerk N6 ausgestellte. Zudem verfügt die Ortsverwaltung über keine geeigneten Lagerflächen im Ort, sodass die Kunstsammlung der Ortsverwaltung vom Kunstmuseum Karlsruhe (ehemals Städtische Galerie Karlsruhe) verwaltet wird. 3. Rahmenbedingungen für Ausstellungen in der Galerie Kunstfachwerk N6 Die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler erhalten vor den Ausstellungen stets das Dokument „Rahmenbedingungen für Ausstellungen in der Galerie Kunstfachwerk N6“ als Information zu den Rahmenbedingungen und Eckdaten ausgehändigt. Urheberin des Dokuments ist die Ortsverwaltung Grötzingen. Unter dem Punkt 9 „Sonstiges“ wird folgende Regelung für den Ankauf von Kunstwerken erläutert: „Gemäß dem Beschluss des Ortschaftsrates wird nach absolvierter Ausstellung ein Kunstwerk angekauft für die städtische Sammlung – max. bis zu einem Kaufpreis von 1.000 Euro. Die Entscheidung über den Ankauf trifft der Ortschaftsrat. Der Künstler / die Künstlerin kann hierzu drei Werke zur Auswahl vorschlagen, die auch nicht unbedingt Bestandteil der Ausstellung waren.“ Aus diesen Rahmenbedingungen dürfte sich kein Anspruch ableiten. Als weitere Abrede oder Zusatzvereinbarung zur Überlassungsvereinbarung der Räumlichkeiten kann es nur schwerlich betrachtet werden. Etwaige Ansprüche gegen die Ortsverwaltung Grötzingen hinsichtlich des Erwerbs eines Kunstwerks dürften sich im Ergebnis der summarischen Prüfung nicht ergeben. Nichtsdestotrotz sollten sich die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler auf getätigte Ankündigungen und Zusagen der -- 2 of 3 -- – 3 – Ortsverwaltung im Sinne einer zuverlässigen Partnerschaft und zuvorderst im Sinne der Kulturförderung verlassen können. In Anbetracht der überholten Beschlusslage bedurfte es für das vergangene Jahr mithin einer analogen Auslegung des Procederes zum Ankauf von Kunstwerken für die Kunstsammlung der Ortsverwaltung Grötzingen. Infolgedessen erhielten die für das Jahr 2025 in Frage kommenden Künstlerinnen im Rahmen der nichtöffentlichen Ankaufskommission am 21. Januar 2026 die Gelegenheit, jeweils eines ihrer Werke den von ihren Fraktionen entsandten Mitgliedern des Ortschaftsrates präsentieren zu können. Nach ausführlicher Beratung und mit Unterstützung der fachlichen Expertise der Stadtteilkulturstelle der Ortsverwaltung Grötzingen wurde die Entscheidung getroffen, das Kunstwerk Symphatikus von Elisabeth Müller-Quade zum Preis von 650 Euro zu erwerben. Soweit die unter Ziffer 3 beschriebenen „Rahmenbedingungen“ die Beschlusslage des Ortschaftsrates korrekt aufgreifen, wäre zudem zusätzlich der Erwerb des Kunstwerkes MagicMoment No. 2 von Kirsten Niegel umzusetzen. Das empfiehlt vorliegend die Ortsverwaltung. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Im Beschluss des Ortschaftsrates vom 26. Oktober 2016 ist für das anzukaufende Kunstwerk ein Preisrahmen von 500 – 1.000 Euro pro Werk vorgegeben. Für den Ankauf von Kunstwerken sind im Haushalt 4.500 Euro jährlich vorgesehen. Beide Werke liegen mit einem Ankaufspreis von 650 Euro bzw. 750 Euro im vorgegeben Preisrahmen. Der Preis beider Werte zusammen liegt im Rahmen der Haushaltsmittel. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat beschließt, die Ortsverwaltung Grötzingen mit dem Ankauf der Werke MagicMoment No. 2 von Kirsten Niegel zum Preis von 750 Euro sowie Symphatikus von Elisabeth Müller-Quade zum Preis von 650 Euro zu beauftragen. -- 3 of 3 --