Taxis elektrifizieren

Vorlage: 2026/0021
Art: Antrag
Datum: 15.01.2026
Letzte Änderung: 30.03.2026
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Neureut, Oberreut, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.02.2026

    TOP: 11

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.03.2026

    TOP: 4

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0021 Eingang: 15.01.2026 Taxis elektrifizieren Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.02.2026 11 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 10.03.2026 4 Ö Behandlung 1. Die Verwaltung stimmt sich mit den in Karlsruhe tätigen Taxi- und Mietwagenunternehmen dazu ab, welche Ladeinfrastruktur für den vollständigen Umstieg auf E-Fahrzeuge für die Betriebe nötig ist und wie diese geschaffen werden kann. 2. Ab 2028 wird bei der Vergabe neuer Taxi- und Mietwagenlizenzen der Einsatz elektrischer Fahrzeuge Pflicht. Die Elektrifizierung des städtischen Verkehrs ist ein zentraler Schritt hin zu einer zukunftsfähigen, lebenswerten Stadt. Sie reduziert Luftschadstoffe und CO₂-Emissionen spürbar und trägt gleichzeitig zu einer deutlich geringeren Lärmbelastung bei. Deshalb sollen auch Taxi- und Mietwagenunternehmen vollständig auf E-Mobilität umsteigen. Taxi- und Mietwagenunternehmen spielen im öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle, da ihre Fahrzeuge täglich viele Kilometer im Stadtverkehr zurücklegen. Der vollständige Umstieg auf Elektromobilität ermöglicht es, die positiven Effekte besonders schnell und wirksam zu erzielen. Die Umsetzung der Ladeinfrastruktur refinanziert sich durch die Nutzung, sodass sie für die Stadt Karlsruhe kostenneutral erfolgt oder sie wird direkt durch die Unternehmen umgesetzt. Andere Städte setzen erfolgreich darauf, Ladeinfrastruktur gezielt dort zu errichten, wo Taxis regelmäßig stehen und warten, insbesondere an Taxiständen und stark frequentierten Haltepunkten, statt ausschließlich auf allgemeine öffentliche Ladepunkte zu setzen. In den Jahren 2026 und 2027 besteht ausreichend Zeit, um in enger Abstimmung mit den Taxi- und Mietwagenunternehmen bedarfsgerechte Ladestationen zu planen und zu realisieren sowie bestehende Förderprogramme systematisch zu evaluieren. Daher sollen ab 2028 nur noch Taxen mit Elektroantrieb neu zugelassen werden dürfen. Unterzeichnet von: Ivo Dujmović Christian Klinkhardt Ceren Akbaba Dr. Susanne Heynen Aljoscha Löffler Begründung/Sachverhalt -- 1 of 1 --

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0021 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Taxis elektrifizieren Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.02.2026 11 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 10.03.2026 4 Ö Behandlung Erläuterungen Aus klimapolitischer Sicht ist eine Umstellung auf Elektrofahrzeuge im Taxi- und Mietwagengewerbe erstrebenswert. Eine Ladeinfrastruktur käme nur beim Taxigewerbe in Betracht, da Mietwagen nach Beendigung eines Auftrags der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz unterliegen und sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum bereithalten dürfen. Um eine Umstellung zu erreichen, müsste nicht nur eine geeignete Ladestruktur geschaffen werden, sondern auch finanzielle Anreize, damit die Unternehmer auf Elektrofahrzeuge umsteigen. Des Weiteren bedarf es einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, um die Taxi-Unternehmer zu verpflichten, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Eine Verpflichtung, ab 2028 nur noch Taxen oder Mietwagen mit Elektroantrieb zuzulassen, ist mangels einer solchen gesetzlichen Rechtsgrundlage derzeit nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten (Ziffer 1) beziehungsweise abzulehnen Ziffer 2). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Erläuterungen 1. Die Verwaltung stimmt sich mit den in Karlsruhe tätigen Taxi- und Mietwagenunternehmen dazu ab, welche Ladeinfrastruktur für den vollständigen Umstieg auf E-Fahrzeuge für die Betriebe nötig ist und wie diese geschaffen werden kann. 2. Ab 2028 wird bei der Vergabe neuer Taxi- und Mietwagenlizenzen der Einsatz elektrischer Fahrzeuge Pflicht. Die Punkte 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Im Stadtkreis Karlsruhe sind derzeit circa 250 Taxilizenzen vergeben. Die Verwaltung erklärt sich bereit, mit den Taxibetrieben das Thema aufzugreifen und zu erörtern. Die Stadt Karlsruhe unterstützt bereits die Elektromobilität insgesamt mit dem Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur, um eine nachhaltige Verkehrsentwicklung zu verfolgen. Dazu hat der Gemeinderat das „Rahmenkonzept für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher E-Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe“ beschlossen. Dieses ist unter folgendem Link veröffentlicht: www.karlsruhe.de/elis-rahmenkonzept Die so entstehende Ladeinfrastruktur steht allen Nutzergruppen zur Verfügung. Darunter fallen auch Taxiunternehmen. Bei der Auswahl von Standorten zum Ausbau der Schnelladesäulen ist ein Aspekt, strategisch sinnvolle Standorte für E-Taxis zu berücksichtigen. So gibt es bereits Schnellladesäulen am Hauptbahnhof Süd. Zusätzlich sind weitere fünf Schnelllade-Standorte aktuell im Ausbau, die das Angebot im Stadtgebiet insgesamt und teilweise speziell durch ihre Nähe zu Taxiständen für E-Taxis verbessern werden. Weststadt: Südliche Hildapromenade Weststadt: Kühler Krug Grötzingen: Bahnhof Neureut: Badnerlandhalle Oberreut: Wilhelm-Leuschner-Straße Neben den oben genannten Ladestationen gibt es in Karlsruhe bereits ein gut ausgebautes Ladeinfrastruktur-Netz, welches im öffentlichen sowie halböffentlichen Raum zur Verfügung steht. Eine schnelle Übersicht bietet hier das Mobilitätsportal Karlsruhe: https://vmz.karlsruhe.de/portal.html?city=Karlsruhe&lang=de&theme=parkingelectric&lat=49.0155571 9999999&lng=8.4094999&zoom=13 Hieraus ist ersichtlich, dass zusätzlich zu den genannten städtischen Standorten auch bereits in der Nähe von Taxiständen Lademöglichkeiten bestehen (beispielsweise am Durlach-Center). Vorschläge für potenziell geeignete Flächen für neue Standorte von Ladeinfrastruktur können alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen über das Funktionspostfach emobilitaet@karlsruhe.de melden. Diese werden dann im „Arbeitskreis E-Ladeinfrastruktur“ unter Beteiligung mehrerer Ämter fachlich nach den Kriterien des Konzepts zur Ladeinfrastruktur geprüft. Das Personenbeförderungsgesetz enthält keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Erteilung von Taxilizenzen oder die Zulassung von Taxen von der Antriebsart abhängig gemacht werden kann. Dass nach § 1 a Personenbeförderungsgesetz Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Anwendung des Gesetzes zu berücksichtigen sind, bietet für eine solche Verpflichtung keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage. -- 2 of 3 -- – 3 – Da es keine rechtliche Grundlage zur Verpflichtung der Taxi-Unternehmen gibt, auf E-Fahrzeuge umzurüsten, könnte dies nur auf freiwilliger Basis geschehen. Es müssten hierzu Anreize geschaffen werden, insbesondere wegen der hohen Anschaffungskosten. Die Stadt München hat hierfür zum 1. Januar 2024, gültig bis 31. Dezember 2025, eine Förderungsrichtlinie erlassen, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern. Ein E-Taxi wird mit 10.000 Euro gefördert, wenn der Anschaffungswert über 30.000 Euro liegt. Bei einem Anschaffungspreis unter 30.000 Euro wird auf Antrag ein Drittel des Anschaffungspreises gefördert. Die Förderungsrichtlinie soll dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München (Klimaneutralität der Stadtverwaltung in 2030 sowie der Gesamtstadt in 2035) zu erreichen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Für eine Ladestruktur, zum Beispiel an Taxihalteplätzen, würden erhebliche Kosten anfallen, deren Übernahme vorab geklärt werden müsste. Absehbar ist zudem, dass Fördermittel zur Verfügung gestellt werden müssten, die (deutlich) über die derzeitigen Zuschüsse beim Kauf eines Elektrofahrzeugs hinausgehen. -- 3 of 3 --

  • Protokoll GR 24.02.2026 TOP 11
    Extrahierter Text

    Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Februar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Taxis elektrifizieren Antrag: GRÜNE Vorlage: 2026/0021 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 10. März 2026, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 11 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Februar 2026 -- 1 of 1 --

  • Protokoll HFA 10.03.2026 TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 18. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 10. März 2026, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Taxis elektrifizieren Antrag: GRÜNE Vorlage: 2026/0021 Beschluss: Mit Stellungnahme erledigt Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 verwiesen worden. Stadtrat Löffler (GRÜNE) erkennt an, dass die gesetzliche Grundlage in Baden-Württemberg nicht so weit sei, dass man es machen könne oder dürfe. Die Verantwortung liege auf Lan- desebene, eine solche Möglichkeit in einem Gesetz zu verankern, wie es beispielsweise in Hamburg im Klimaschutzgesetz als Verpflichtung stehe. Man könne jetzt nicht über den An- trag abstimmen. Trotzdem wolle man es unterstützen, dass die Verwaltung noch einmal Ge- spräche führe mit Taxi- und Mietwagenunternehmen, um zu erfahren, was ein Antrieb sein könne, freiwillig auf E-Antrieb umzustellen. Vielleicht habe dies dann auch Einfluss auf Orte, an denen viele Taxis stünden. Wenn man sich in den kommenden Jahren um den Haupt- bahnhofvorplatz kümmere, sei es vielleicht gut, wenn Taxiunternehmen dort auch E-Taxis laden könnten. Vielleicht könne man einmal die Rahmenbedingungen für die Branche abklä- ren. Der Vorsitzende meint, man sehe sich beauftragt, dies in die entsprechenden Gespräche mitaufzunehmen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er fest, der Antrag sei damit erle- digt. -- 1 of 2 -- – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. März 2026 -- 2 of 2 --