Neustrukturierung der Stadtbibliothek und Kinder- und Jugendbibliothek in einem erweiterten Ständehaus - Grundsatzbeschluss

Vorlage: 2026/0010
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.01.2026
Letzte Änderung: 27.03.2026
Unter Leitung von: Karlsruher Fächer GmbH
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.04.2026

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0010 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Karlsruher Fächer GmbH Neustrukturierung der Stadtbibliothek und der Kinder- und Jugendbibliothek in einem erweiterten Ständehaus - Grundsatzbeschluss Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 27.03.2026 1 Ö Vorberatung Planungsausschuss 16.04.2026 Ö Vorberatung Sozialausschuss 22.04.2026 Ö Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 05.05.2026 Ö Vorberatung Gemeinderat 19.05.2026 Ö Entscheidung Kurzfassung Die durch das Bauvorhaben der Katholischen Kirchengemeinde Karlsruhe entstehende Baulücke direkt neben dem Ständehaus bietet in Verbindung mit dem Sanierungsgebiet „Kaiserstraße-West“ die einmalige Chance, die Stadtbibliothek Karlsruhe im Ständehaus nicht nur zu sanieren, sondern durch einen Ergänzungsbau zu erweitern. Damit können die beiden Standorte Kinder- und Jugendbibliothek und Erwachsenenbibliothek an einem gemeinsamen Standort zusammengeführt werden. Es entsteht die Möglichkeit die begonnene inhaltliche und programmatische Veränderung weiterzuführen mit dem Ziel eine Einrichtung zu schaffen, die moderne Bildungs- und Kulturkonzepte aufgreift und einen niedrigschwelligen, konsumfreien Aufenthaltsort in zentraler Lage bietet sowie ihre soziale Rolle für die Stadtgesellschaft weiter ausbaut. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss, Planungsausschuss, Sozialausschuss und Haupt - und Finanzausschuss die Weiterführung des Projektes „Neustrukturierung der Stadtbibliothek und der Kinder- und Jugendbibliothek in einem erweiterten Ständehaus“ unter folgenden Rahmenbedingungen: a. Die Budgetobergrenze für die Maßnahmen im Bestandsgebäude und dem Anbau wird auf 36 Millionen Euro festgelegt. Diese wird entlang der erfolgten Baupreissteigerung bis zur nächsten Beschlussfassung angepasst. b. Zur Finanzierung des Budgets und des späteren Betriebs wird zwischen der investierenden städtischen Gesellschaft und der nutzenden städtischen Einrichtung eine Lösung gefunden, die im Haushalt der Stadt Karlsruhe und der Finanzplanung der Gesellschaft abgebildet werden kann. Dafür sind unter Berücksichtigung der möglichen Fördersysteme unterschiedliche Modelle zu erarbeiten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu untersuchen. Aus heutiger Sicht ist das Projekt im Haushalt nur abbildbar, wenn dafür Mittel aus dem Sondervermögen ergänzend eingesetzt werden können. c. Das Projekt wird nach der nächsten Planungsphase und einer veränderten Priorisierung der Projekte, die unter den gegebenen Umständen weiterverfolgt werden können, dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung für die Umsetzung vorgelegt. d. Der Oberbürgermeister wird – hinsichtlich der landesweiten Bedeutung des Ständehauses als wichtigen Ort der baden- württembergischen Parlamentsgeschichte und in Fortsetzung des Engagements bei der Ersteinrichtung Anfang der 90er -Jahre – beauftragt, mit dem Land Baden-Württemberg Verhandlungen hinsichtlich einer Finanzierungsbeteiligung für die Kosten zur Ausstattung und zum Betrieb der „Erinnerungsstätte Ständehaus“ aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 36.000.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Innenstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME -- 1 of 13 -- – 2 – Zusammenfassung Die durch das Bauvorhaben der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Karlsruhe entstehende Baulücke direkt neben dem Ständehaus bietet in Verbindung mit dem Sanierungsgebiet „Kaiserstraße- West“ die einmalige Chance, die Stadtbibliothek Karlsruhe im Ständehaus nicht nur zu sanieren, sondern durch einen Ergänzungsbau auf dem angrenzenden Nachbargrundstück zu erweitern. Damit können die beiden Standorte Kinder- und Jugendbibliothek und Erwachsenenbibliothek der Stadtbibliothek an einem gemeinsamen Standort zusammengeführt werden. Die erforderliche räumliche Umstrukturierung bietet die weitere Chance, die begonnene inhaltliche und programmatische Veränderung weiterzuführen. Ziel ist es, eine Bibliothek im Sinne eines „Dritten Ortes“ zu schaffen, die auf Bedürfnisse der Besucher*innen reagiert, moderne Bildungs- und Kulturkonzepte aufgreift, einen niedrigschwelligen, konsumfreien Aufenthaltsort in zentraler Lage bietet und ihre soziale Rolle für die Stadtgesellschaft noch weiter ausbaut. Diese Rolle war in der ursprünglichen Konzeption einer Stadtbibliothek als bildungsorientierte Kultureinrichtung nicht angedacht, aber aufgrund vieler Faktoren rückt der soziale Aspekt eines Ortes, der für Menschen unterschiedlichster Milieus, Herkünfte, Lebensentwürfe und Einstellungen Inspiration, Austausch und Beteiligung bieten soll, mehr und mehr bereits jetzt in den Fokus. Darüber hinaus soll die bislang im Gebäude separierte Dauerausstellung „Erinnerungsstätte Ständehaus“ mithilfe eines neuen programmatischen Konzepts stärker in eine gemeinsame Bespielung des Ständehauses integriert werden. Im Kontext des Gesamtprojekts wird die technische Infrastruktur des Bestandsgebäudes untersucht, soweit notwendig saniert und in Verbindung mit dem Ergänzungsbau anhand der gestellten Anforderungen konstruktiv angepasst. Die Leistungsphase 2 der Projektentwicklung wurde im Januar 2026 mit der Vorentwurfsplanung und begleitender vertiefter Kostenschätzung abgeschlossen, die den gemeinderätlichen Gremien im Folgenden als Entscheidungsgrundlage für die Weiterbeauftragung der Leistungsphase 3 dienen soll. Die momentane Situation der Karlsruher Stadtfinanzen stellt keinen guten Ausgangspunkt für die Entscheidung über ein Projekt dieser Größenordnung dar. Letztlich wird der Haushalt der Stadt Karlsruhe über die Komplementärfinanzierung der Städtebauförderung und die Anmietung eines erweiterten Ständehauses – wenn auch teilweise indirekt – einen großen Teil der Kosten tragen müssen. Allerdings ist die – vor allem technische – Sanierung des Bestandsgebäudes in der Laufzeit des Sanierungsgebietes zwingend notwendig, um die Betriebsfähigkeit des Gebäudes zu erhalten. Die Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen hängt direkt von Städtebaufördermitteln ab. Auch erfordert der Zustand des Prinz-Max-Palais und die dort erforderliche nicht nur technische Sanierung auf absehbare Zeit den Auszug der Kinder- und Jugendbibliothek. Weiterhin hätte eine Baulücke an dieser zentralen Stelle eine schädliche Wirkung für die Innenstadt. Verbunden mit dem hohen Maß an Gewinn von notwendiger und möglicher programmatischer Neuausrichtung sieht die Stadtverwaltung das Vorhaben auch in der aktuellen Zeit als prioritäre Maßnahme an, die zur Weiterbearbeitung empfohlen wird. Anlass und Ausgangslage Das Karlsruher „Neue Ständehaus“ wurde 1991/1992 an Stelle des im 2. Weltkrieg zerstörten historischen Ständehauses, das bis 1933 dem Badischen Landtag diente und in seiner Funktion als Wegbereiter der Demokratie in Deutschland gilt, für die Nutzung als Stadtbibliothek errichtet und ist mit der in einem Teilbereich des Gebäudes verorteten Dauerausstellung „Erinnerungsstätte Ständehaus“ seit 1993 unverändert geblieben. Die Stadtbibliothek nutzt das Gebäude für den Medienbestand und die Ausleihe für Erwachsene, die Kinder- und Jugendbibliothek befindet sich derzeit noch im Prinz-Max-Palais. Insgesamt besuchen über 350.000 Menschen pro Jahr die beiden Einrichtungen und machen die Stadtbibliothek damit zur besucherstärksten Kultureinrichtung Karlsruhes. Eigentümerin des Ständehauses und damit Trägerin der weiteren Baumaßnahmen ist die Karlsruher Fächer GmbH. -- 2 of 13 -- – 3 – Der konkrete Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen ergab sich primär aus der Notwendigkeit, in den kommenden Jahren die 35 Jahre alte Haustechnik zu sanieren. Das Ständehaus befindet sich im Sanierungsgebiet „Kaiserstraße-West“, was die einmalige Möglichkeit der finanziellen Förderung durch die Städtebauförderung mit sich bringt und für die Finanzierung des Projektes eine zentrale Rolle spielt. Hierbei muss die enge Zeitschiene des Sanierungsgebietes berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass alle förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Laufzeit umgesetzt werden können. Konkret bedeutet dies, dass ein Baubeginn spätestens Anfang 2028 und eine Fertigstellung bis Ende 2031 erfolgen müsste. Im Zuge der Planungen der Katholischen Kirchengemeinde zur Neukonzeption des „Forum St. Stephan“ ist die Situation entstanden, dass durch die Neuordnung der Liegenschaften und die Neukonzeption des Gemeindezentrums, ein direkt an das Ständehaus angrenzender Flächenstreifen frei wird, den die Stadt gegen ihren Anteil am früheren gemeinschaftlichen Parkhaus eingetauscht hat. Dieser Umstand und die so entstandene Baulücke eröffnen die einmalige Chance, über einen Ergänzungsbau für das Ständehaus an dieser Stelle nachzudenken. Grundsätzlich besteht der Wunsch nach räumlicher Vereinigung der Erwachsenenbibliothek mit der Kinder- und Jugendbibliothek von Seiten der Stadtbibliothek schon lange. Generationsübergreifende Besuche sollten in einem Haus möglich sein, Angebote für unterschiedliche Zielgruppen unter einem Dach gebündelt und Synergien vor Ort – auch im Betrieb durch eine gemeinsam genutzte Infrastruktur – geschaffen werden können. Die Kinder- und Jugendbibliothek ist seit langer Zeit sehr schwierigen Rahmenbedingungen ausgesetzt, weil das Prinz-Max-Palais seit Jahren einen umfassenden technischen und konstruktiven Sanierungsbedarf im gesamten Gebäude aufweist. Voraussetzung für eine Sanierung des Hauses ist der Auszug der Kinder- und Jugendbibliothek, denn eine Umsetzung der erforderlichen und sehr grundlegenden Maßnahmen im laufenden Betrieb ist hier keinesfalls möglich. Eine Interimsunterbringung wurde in der Vergangenheit seitens der Verwaltung bereits überprüft, ließ sich jedoch aus Kostengründen nicht realisieren. Dieser Umstand bestärkt das Anliegen, beide Standorte der Stadtbibliothek an gemeinsamer Stelle zu vereinen und ermöglicht damit notwendige Entwicklungen im Prinz-Max-Palais. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie, die einerseits einen Schwerpunkt auf die technisch-baulichen Rahmenbedingungen setzte und die Fragestellung zu einer möglichen Integration positiv beantwortete, ergab der zweite Teil, der sich auf den konzeptuellen-programmatischen Bereich konzentrierte, dass es nach heutigem Bibliotheksverständnis keinesfalls sinnvoll ist, die Kinder- und Jugendbibliothek ausschließlich im Ergänzungsbau zu verorten. Vielmehr bedarf es einer gesamten Neustrukturierung des Bestands in direkter Verbindung mit dem Anbau, um qualitätsvolle und multifunktionale Flächen zu schaffen. Ein einfaches „Nebendranbauen“ der Kinder- und Jugendbibliothek kann den Anforderungen für ein zukunftsfähiges Konzept der Bespielung des Gebäudes keinesfalls gerecht werden. Parallel zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie erfolgte eine umfängliche Überprüfung des Bestandsgebäudes. Das Ständehaus hat aufgrund seines fortgeschrittenen Alters einen baulichen Zustand erreicht, der eine Sanierung der technischen Anlagen sowie einiger Bauteile an der Gebäudehülle notwendig werden lässt, um weiterhin den Betrieb des öffentlichen Gebäudes zu gewährleisten. Die Sanierung soll aber nicht nur den Status quo der Bespielung ermöglichen, sondern die Weiterentwicklung dieses so zentralen Stadtbausteins ermöglichen. Unter sehr enger Einbindung der Stadtbibliothek und der Kinder- und Jugendbibliothek wurden – basierend auf deren Erfahrungen im bereits begonnenen Wandel der Kultureinrichtung in Richtung eines „Dritten Ortes“ – in den letzten Monaten konkrete Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung erarbeitet, die als Grundlage für die im Folgenden vorgestellte Vorentwurfsplanung dienen. Die Stadtbibliothek erhält im Rahmen des von der Kulturstiftung des Bundes geförderten Projekts „Aufbruch Bibliothek: Gemeinsam Räume für die Zukunft schaffen“ Unterstützung für die strategische Neuausrichtung ihres zukünftigen Bibliothekskonzepts in der Programmlinie „Übermorgen“. Darüber hinaus wurden in den bisherigen Planungsprozess weitere, für das Projekt relevante Dienststellen, Institutionen und Akteure aus den Bereichen Kultur sowie Soziales beteiligt, mit dem Ziel, deren Anforderungen und Bedarfe im Interesse ihrer jeweiligen Zielgruppen zu berücksichtigen -- 3 of 13 -- – 4 – und frühzeitig einzubinden, um so dem oben beschriebenen Ziel eines „Dritten Ortes“ näherzukommen. Dies dient zum einen einer durchdachten Planung, die alle relevanten Voraussetzungen erfüllt, die programmatische Bespielung weiterzuentwickeln, aber auch als weiterer Anknüpfungspunkt für den Ausbau von Kooperationen. Künftige programmatische Bespielung des Hauses Neukonzeption der Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek Karlsruhe befindet sich in einem bereits begonnenen, tiefgreifenden Transformationsprozess. Durch die Kombination aus niedrigschwelligem Medienzugang, verbesserten Lernangeboten, einer deutlich erhöhten Aufenthaltsqualität mit einem neuen gastronomischen Konzept, kreativen und sozialen Räumen sowie einer noch stärkeren Vernetzung mit Bildungs-, Kultur- und Sozialpartnern, soll der Wandel von einer klassischen Ausleihbibliothek zu einem „Dritten Ort“ vollzogen werden, der neben dem Zuhause und dem Arbeitsplatz einen zusätzlichen konsumfreien Ort bietet. Bildung, Kultur, Begegnung und gesellschaftliche Teilhabe als soziale Funktion der Stadtbibliothek sollen dadurch noch besser miteinander vereint werden. Schon jetzt übernimmt sie als besucherstärkste kulturelle Einrichtung der Stadt die Funktion als Zentrum der Medien- und Informationsversorgung, spielt eine zentrale Rolle im Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich und vernetzt unterschiedlichste gesellschaftliche und kulturelle Akteure. Sie trägt entscheidend zur Teilhabe bei und bietet im Rahmen ihrer derzeitigen Möglichkeiten Raum für generationsübergreifende Begegnungen, interkulturellem Austausch, unterstützt individuelles Lernen, kreative Entfaltung und gemeinschaftliche Projekte. Trotz des vielfältigen Kanons, den die Stadtbibliothek gegenwärtig schon abbildet, bedarf es für ihren Transformationsprozess deutlich veränderte Rahmenbedingungen. Die Entwicklungsperspektiven können nur erreicht werden, wenn durch die geplante Neustrukturierung des Bestandsgebäudes, in Verbindung mit dem Ergänzungsbau, die notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Auf dieser Grundlage wird es der Stadtbibliothek möglich sein, ihre begonnene Weiterentwicklung voranzutreiben und so ihre stadtpolitische sowie gesellschaftliche Rolle umfassend wahrzunehmen. Erste Zwischenergebnisse der laufenden programmatischen Betrachtung im Rahmen des Projektes „Übermorgen“ stärken den Ansatz der Weiterentwicklung der Stadtbibliothek hin zu einer Einrichtung, die koproduktive partizipative Elemente der Besucher*innen sehr viel umfänglicher ermöglichen soll. Menschen, die in die Stadtbibliothek kommen, sollen nicht Kund*innen sein, die mit einer bestimmten Dienstleistung versorgt werden, sondern werden vielmehr als „Beitragende“ gesehen, als Menschen, die sich gegenseitig und die Stadtbibliothek bereichern. Ausgehend vom Medienbestand der Stadtbibliothek, der Anknüpfungspunkte in nahezu alle kulturellen und gesellschaftlichen Themenfelder bietet und in Kooperation mit vielfältigen Partner*innen aus der Stadtgesellschaft, soll so das gesellschaftliche Miteinander in der Innenstadt gestärkt und der Stadtgesellschaft ein Kristallisationspunkt für Begegnung und Beteiligung gegeben werden. Dabei sollen zunehmend Angebote aus dem Sozial- und Alltagsbereich in partizipativen Prozessen und Kooperationen einfließen, die die gesellschaftliche Bedeutung der Bibliothek unterstreichen. Dabei werden keine Doppelstrukturen erzeugt, die in anderen Institutionen bereits abgebildet sind, sondern Synergien und niedrigschwellig zugänglicher und positiv-neutral besetzter Raum geschaffen. Das bisherige Veranstaltungsprogramm beider Bibliotheken – von Angeboten für Kleinstkinder bis hin zu Formaten für Senior*innen und intergenerationellen Veranstaltungen – wird zum Teil in enger Kooperation mit Kultureinrichtungen, Schulen, Kitas, städtischen Ämtern, Bildungs- und Sozialpartnern sowie Forschungsinstitutionen entwickelt. Allein 2025 waren dies über 70 verschiedene Institutionen, Initiativen und Einrichtungen, dabei wurden noch nicht die zahlreichen Kindertagesstätten und Schulen jedweder Art mitgezählt, die täglich die Bibliothek für Workshops und Führungen besuchen. Die Nachfrage zeigt eine deutlich steigende Tendenz, weshalb das Programm künftig weiter ausgebaut werden soll, um der Nachfrage gerecht zu werden und noch gezielter auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen des Bibliothekspublikums und der Besucher*innen der Innenstadt eingehen zu können. Der Medienbestand bleibt das Herzstück der Stadtbibliothek und -- 4 of 13 -- – 5 – wird sich mit Blick auf den gesellschaftlichen und programmatischen Wandel ebenfalls verändern. Die Bibliothek funktioniert unter ihren räumlichen Möglichkeiten soweit wie möglich schon jetzt als zentraler Lernort für alle Generationen, an dem individuelles Lernen, gemeinschaftliche Projekte, kreative Arbeit und informelle Begegnungen stattfinden können. Gegenwärtig bieten sowohl die Erwachsenenbibliothek im Ständehaus wie auch insbesondere die Kinder- und Jugendbibliothek keinen ausreichenden Raum zur freien Entfaltung und zum Lernen und keine (Prinz-Max-Palais) bzw. nur wenige (Ständehaus) geeignete Veranstaltungsflächen. Gleichzeitig besteht ein sehr hoher Bedarf an Orten für Veranstaltungen, informelle Treffen, Partizipation und Aufenthalt – verbunden mit mehr eigenen Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Insbesondere der außerschulische Bildungsaspekt für Jugendliche kann so gestärkt und gefördert werden. Die neuen Flächen sollen sichere Rückzugsräume, Freiräume für Selbständigkeit und Treffpunkte bieten und dazu beitragen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche ihre Bibliothek positiv, spielerisch und mit Neugier erleben. Der Bedarf dafür lässt sich u.a. an den jetzt schon steigenden Ausleihzahlen ablesen. Avisiert sind zudem Bewegungsstationen in Kooperation mit der Kinderturnstiftung Baden- Württemberg, die an die Kinderturnwelten im Zoologischen Stadtgarten anknüpfen und deren pädagogisches Konzept in den Bildungsraum Bibliothek übertragen: Lernen durch Erleben, Entdecken und körperliches Tun. Eine Willenserklärung der Kinderturnstiftung zur Kooperation liegt vor. Für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung ist die räumliche Neuordnung mit Anpassungen in der Infrastruktur die zentrale Voraussetzung. Es bedarf multifunktionaler Räume, die sowohl individuelle Nutzungen als auch Gruppenaktivitäten und Programmangebote ermöglichen, ein größeres Angebot an öffentlichen Arbeitsplätzen, eine zeitgemäße WLAN-Infrastruktur, eine verbesserte Akustik, eine energetisch optimierte Beleuchtung, klare Laufwege sowie eine reduzierte Regalstellung. Sofern die Voraussetzungen für das „Open Library“-Konzept berücksichtigt werden können und die gesetzlichen Änderungen zur Sonntagsöffnung umgesetzt sind bzw. für das neue Konzept nicht mehr angewendet werden müssten, wären künftig auch erweiterte Öffnungszeiten am Samstag, Sonntag und in den frühen Abendstunden ohne Bibliothekspersonal möglich – ein besonders dringlicher Bedarf mit sehr guter Kosten-Nutzen-Relation. Neukonzeption der „Erinnerungsstätte Ständehaus“ Im Hinblick auf die historische Bedeutung des Ständehauses bietet die Neustrukturierung des Ständehauses in Kombination mit dem Ergänzungsbau die Chance, die Dauerausstellung „Erinnerungsstätte Ständehaus“ neu zu konzipieren, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Demokratiebildung zu schaffen, der künftig dazu einlädt, Demokratie aktiv zu begreifen und unmittelbar zu erleben. Bisher besteht eine räumliche Trennung zwischen den beiden Einrichtungen, die mit dem Umbau des Gebäudes und der damit einhergehenden Neugestaltung von Stadtbibliothek und Erinnerungsstätte aufgehoben wird und Synergien ermöglicht. Inhaltlich präsentiert die Ausstellung weiterhin die Geschichte des Badischen Ständehauses sowie Höhepunkte der badischen Demokratie- und Parlamentsgeschichte bis in die nationalsozialistische Zeit, ist also in erster Linie auf die parlamentarische Geschichte des Landes bezogen. Darüber hinaus wird künftig ein Schwerpunkt auf aktuelle Bezüge und Demokratiebildung gelegt. Die Neukonzeption setzt auf aktuelle und abwechslungsreiche Präsentationsformen, deren genaue Ausgestaltung während der nächsten Planungsphasen konkretisiert werden kann. Die enge räumliche Verbindung von Erinnerungsstätte und Stadtbibliothek ermöglicht eine erweiterte Kooperation in der für beide Einrichtungen zentralen Aufgabe der Demokratiebildung. So können beispielsweise die Inhalte der Ausstellungsbereiche jeweils durch ein räumlich angegliedertes passendes Medienangebot der Stadtbibliothek vertieft oder Leseplätze in den Ausstellungsflächen eingerichtet werden. Das Angebot an Sonderausstellungen und Veranstaltungen kann zukünftig in Kooperation mit der Stadtbibliothek und in Abstimmung mit deren Angeboten entwickelt und durchgeführt werden. -- 5 of 13 -- – 6 – Künftige räumliche Konzeption des Hauses - Vorentwurfsplanung Aufbauend auf der Machbarkeitsstudie hat der Aufsichtsrat der Karlsruher Fächer GmbH im Juni 2025 die Beauftragung eines Planungsteams beschlossen, um auf Basis einer Vorentwurfsplanung und damit verbunden einer vertieften Kostenschätzung die gemeinderätlichen Gremien der Stadt Karlsruhe in die Lage zu versetzen, die Entwicklungsmöglichkeiten zu beurteilen, Chancen und Risiken abzuwägen und einen Grundsatzbeschluss über eine Weiterführung des Projektes zu treffen. Für die Vorentwurfsplanung wurden basierend auf der Suffizienzstrategie der Stadt Karlsruhe – die einen besonderen Fokus auf den sparsamen Einsatz von Ressourcen zum Inhalt hat – folgende Vorgaben gemacht: • Die Sanierung des Bestandsgebäudes muss im laufenden Betrieb erfolgen, da es weder die Flächen noch die finanziellen Spielräume für eine Interimsunterbringung der Einrichtung während der Bauphase gibt. Dies wird den dort Beschäftigten sehr viel abverlangen, auch um für die Besucher*innen so viel der gewohnten Qualität als möglich aufrechtzuerhalten. Dennoch müssen Einschränkungen im Bibliotheksangebot während der Bauzeit einkalkuliert werden. • Der Bestand muss – abgesehen von den zwingend notwendigen technischen Maßnahmen – soweit wie möglich unangetastet bleiben, um zum einen den laufenden Betrieb zu ermöglichen und zum anderen die Kosten für die Maßnahme so gering wie irgend möglich zu halten. Dies bedeutet beispielsweise, dass die in allen Geschossen abgehängte Decke im Gebäude erhalten werden muss und damit bestimmte wünschenswerte Anpassungen von Raum- oder Technikstrukturen nicht möglich sind oder auf den Anbau ausweichen müssen. • Grundsätzlich steht das gesamte Vorhaben unter der Prämisse „Mit so wenig wie nötig tun, so viel wie möglich erreichen“. Damit muss die Herausforderung angenommen werden, sowohl ressourcenschonend als auch kosteneffizient zu arbeiten, dabei jedoch die gewünschte Qualität und Funktionalität der geplanten Maßnahmen sicherzustellen. • Ergänzend dazu liegt ein weiterer Fokus auf dem Ansatz des zirkulären Bauens, was in diesem Fall bedeutet, dass so weit wie möglich die Weiterverwendung von verbauten Materialien und Mobiliar berücksichtigt werden muss. Flächenkonzept Der Ergänzungsbau orientiert sich mit seiner Hauptfassade und einem zusätzlichen Eingang auf die Platzfläche östlich der Kirche St. Stephan und nutzt hier die Chance, die zentrale gesellschaftliche Funktion des Gebäudes mit der attraktiven städtebaulichen Gesamtsituation zu verbinden. Der öffentliche Raum „draußen“ und „drinnen“ verschränkt sich nicht nur im Erdgeschoss, bei dem ein Lesecafé sowohl die Flächen vor als auch hinter der Fassade bespielt. Auch in den beiden folgenden Obergeschossen dienen Leseloggien als „Stadtbalkone“ nicht nur als kluge Verschattung der Fassade, sondern schaffen die notwendige räumliche Transparenz für die im Inneren befindlichen öffentlichen Funktionen und bieten diesen einen attraktiven und witterungsgeschützten Freisitz. Der fünfgeschossige Ergänzungsbau erweitert die bestehenden Bibliotheksflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Raumstruktur, so dass die vorhandenen Ebenen niveaugleich fortgeführt und größtenteils über bereits im Bestandsgebäude angelegte Öffnungen angebunden werden können. Dadurch entsteht die Möglichkeit, die Funktionsbereiche über die Geschosse so zu verorten, dass die programmatische Anpassung und die Stärkung der sozialen Funktionen möglich sind. Das Erdgeschoss ist geprägt von öffentlichen Nutzungen: dem Ankommen, der Medienausleihe bzw. Rückgabe, einem niedrigschwelligen Lesecafé sowie thematisch wechselnd gestaltbaren Aktions- und Veranstaltungsflächen. Zentrales Element ist eine Lesetreppe, die als große Veranstaltungsfläche den Ständehaussaal ersetzt, aber im Unterschied zu diesem, außerhalb von Veranstaltungszeiten als attraktive Aufenthalts- und Arbeitsfläche dient. Ein zweites zentrales Element ist ein wandelbarer „Aktionsbereich“, der sowohl koproduktiven Programmen als auch wechselnden thematischen Medienpräsentationen dient und dazu einlädt, sich einzubringen. Die Erinnerungsstätte zeigt sich in der Rotunde und entwickelt sich von dort ins Gebäude. Im ersten Obergeschoss – angebunden auch durch die Lesetreppe – finden sich Medien, primär aus dem Bereich der Belletristik und Arbeitsplätze sowie Aufenthaltsbereiche für Erwachsene. In der -- 6 of 13 -- – 7 – Rotunde wird als zentrales Element ein „Dialograum“ geschaffen, der zum einen ermöglicht mit Gruppen oder Schulklassen zu arbeiten und „Demokratiebildung“ selbstverständlich werden zu lassen und zum anderen der Erinnerungsstätte als Fokusveranstaltungsraum dient. Im zweiten Obergeschoss werden, neben Gruppenräumen, einer Workshopzone und einem Bereich für Kinder, hauptsächlich Flächen für Jugendliche geschaffen. Diese werden so gestaltet, dass im Kontext des Medienbestandes eine aktive Beteiligung und programmatische Mitwirkung der Jugendlichen gefördert werden. Das dritte Obergeschoss, die oberste Ebene für Besucher*innen, bietet Raum für den ungestörten Aufenthalt von Familien, insbesondere auch mit kleineren Kindern. Neben der Aufstellung der Medien, gibt es Platz für kreative gemeinschaftliche Aktivitäten, Bewegungsangebote in kleinem Rahmen und Bereiche für gemeinsames Spielen und Lesen. Diese Ebene hat keine Luftraumverbindung zu den darunter liegenden Geschossen und ist daher geeignet, die eher laute Kinderebene aufzunehmen. Auch wird damit dem Schutzbedürfnis gegenüber kleinen Kindern Rechnung getragen. Die Verwaltungsbereiche für alle Mitarbeitenden befinden sich bis auf wenige Teilflächen im vierten Obergeschoss. Analog zum Bestand werden die Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendbibliothek im Erweiterungsbau begrünte Lichthöfe oder eine entsprechende Ausformung des Daches erhalten. Für die pädagogische und soziale Begleitung der künftigen Programm- und Kooperationsangebote werden ebenfalls Backofficeflächen notwendig. In den beiden Untergeschossen des Bestandsgebäudes befinden sich ausschließlich Sachbücher und Tische für ruhiges Arbeiten, sowohl für Gruppen- als auch für Einzelplätze. Die konzentrierte Atmosphäre bietet auch den geeigneten Rahmen für die musealen Aspekte der Erinnerungsstätte, ergänzt um den passenden Medienbestand aus dem Sachbuchbereich. Der Anbau ist nur eingeschossig unterkellert und bildet ausschließlich Technik- und Lagerflächen ab. Baukonzept Bestand Hauptauslöser für die Sanierungsnotwendigkeit des Bestandsgebäudes sind die Lüftungsanlage und die Brandschutzeinrichtungen. Beide Einrichtungen sind Grundlage der Betriebsfähigkeit des öffentlichen Gebäudes, das unter den Regularien der Versammlungsstättenverordnung geführt werden muss. Nach 35 Betriebsjahren der Anlagen häufen sich die Störungsfälle und es ist absehbar, dass Reparaturen auch mangels Verfügbarkeit von Ersatzteilen nicht mehr möglich sein werden. Der Brandschutz im Gebäude entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, auch wenn derzeit noch alle Mängel beseitigt werden können. Für die Hauptbestandteile der elektrischen Anlagen gilt dies ebenfalls. Innerhalb der Laufzeit des Sanierungsgebietes müssen daher die im Gebäudebestand vorhandenen Komponenten der Haustechnikinstallationen erneuert werden. Die Anlagentechnik in der Lüftungszentrale muss dabei vollständig getauscht und die Verteilerstrukturen der Elektrik erneuert werden. Ein Großteil der Anschlusskabel bleibt allerdings vorhanden. Um die programmatische Weiterentwicklung zu unterstützen und die Bedürfnisse der Besucher*innen zu erfüllen, werden an geeigneten Stellen zusätzliche Steckdosen geschaffen. Die 20 Jahre alte Dateninfrastruktur im Gebäude muss ebenso zwingend erneuert werden. Da das fest verkabelte Datennetz ausschließlich für Geräte der Bibliothek genutzt wird, werden die Standorte von angeschlossenen Geräten so gut wie möglich konzentriert. Das für Besucher zugängliche WLAN wird erweitert und leistungsfähiger ausgebaut. Die Beleuchtung der Flächen ist zum größten Teil noch nicht auf LED umgestellt und hat damit einen entsprechend hohen Energiebedarf, zudem sind Ersatzleuchtmittel zunehmend schwer zu bekommen. Die Umstellung der Beleuchtung auf LED ist daher ein wichtiger Baustein der Haustechnikerneuerung. Derzeit noch wenig Schwierigkeiten macht die Sanitärinfrastruktur, daher werden diese Bereiche nach derzeitigem Stand kaum angefasst. Lediglich notwendige Kindertoiletten sowie eine „Toilette für alle“ werden integriert. Mit Blick auf die finanziellen Rahmenbedingungen wurden die konstruktiven Eingriffe in das Bestandsgebäude auf ein absolutes Minimum reduziert: Im Erdgeschoss wird eine zusätzliche Treppe im Haupteingangsbereich das Untergeschoss erschließen, um den dort verorteten Sachbuchbereichen und der Erinnerungsstätte eine qualitätsvolle und selbstverständliche Anbindung zu geben. Der noch vorhandene Bodenausschnitt im Rondell wird geschlossen, um damit zum einen die Verbindung von Innen und Außen zu stärken und zum anderen -- 7 of 13 -- – 8 – der Erinnerungsstätte einen guten „Auftakt“ zu ermöglichen. Im Bereich der momentanen Infotheke werden unter Aufgabe der WCs in diesem Geschoss, Backofficebereiche ergänzt, um arbeitstechnische Synergien zu ermöglichen. Außerdem werden in allen Geschossen an zwei Stellen der bisherigen Außenwand Verbindungen zum Anbau geschaffen. Im dritten Obergeschoss werden vorhandene Büroräume zurückgebaut und dem offen zu gestaltenden Kinderbereich zugeordnet. Um die geltenden brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können, wird ein zusätzliches Fluchttreppenhaus integriert. Trotz des damit verbundenen Aufwands sichert die Maßnahme die brandschutzkonforme Entfluchtung des Untergeschosses. Baukonzept Anbau Das Baukonzept des Anbaus wird stark bestimmt vom gültigen Bebauungsplan, der in seiner Wandstellung und Dachausbildung mehr oder weniger den Baukörper des Bestandes weiterführt. Durch die unbedingte Notwendigkeit die Flächen ebenengleich an den Bestand anzubinden, sind die Geschosshöhen ebenfalls vorgegeben. Um für künftige programmatische Anpassungen ein möglichst flexibles Raumkonzept zu etablieren, werden über ein Skelettsystem möglichst große, frei möblierbare Flächen geschaffen. Lediglich an der Grenze zum Kirchengebäude sind aus statischen Gründen kurze definierte Wandabschnitte notwendig. Diese werden zur Unterbringung von Haustechnikschächten genutzt. Im Erdgeschoss dominiert eine Lesetreppe mit darunter untergebrachten Nebenräumen. Das zum Kirchplatz orientierte Lesecafé sorgt für eine Verbindung der öffentlichen Flächen Innen und Außen und bietet zusammen mit dem – im Vergleich zum heutigen Ständehaussaal – deutlich verkleinerten Veranstaltungsraum eine eigenständig funktionierende Struktur für Veranstaltungen. Die südliche Hauptfassade verdeutlicht über große verglaste Öffnungen im Erdgeschoss die zentrale Funktion der Nutzung und unterstützt darüber hinaus die soziale Kontrolle des öffentlichen Raums. Die Fassade der zwei darüber liegenden Obergeschosse beinhaltet Leseloggien zum Kirchplatz und bieten dadurch neben der geschützten Freisitzfunktion für die Bibliotheksnutzung einen baulichen Sonnenschutz, so dass die Beziehung zwischen Stadtbibliothek und Platz auch bei sommerlichen Temperaturen nicht durch gesenkte Sonnenschutzelemente gestört und die offene Nutzungsidee konterkariert wird. Das dritte Obergeschoss folgt hinsichtlich Trauflinie und Fassadenflucht dem bestehenden Ständehaus. Ebenso soll die vorhandene Dachneigung und Blecheindeckung im Dachgeschoss auf den Ergänzungsbau übertragen werden. Ziel ist hier, eine gestalterische Einheit aus dem Gebäudebestand und der Erweiterung analog zur Sockelzone zu erhalten. Die Gliederung der Nordfassade erfolgt analog zur Südseite und spiegelt die Nutzungen der jeweiligen Geschossebenen wider. Geplant ist auf dieser Gebäudeseite eine bodengebundene Fassadenbegrünung, die an einem vorgelagerten Stahlgerüst nach oben wachsen kann. Die Materialität des Anbaus soll möglichst einfach gehalten werden. Aus statischen und kostentechnischen Gründen muss die Tragkonstruktion aus Stahlbeton bestehen. Die Alternative eines Holzbaus wurde untersucht, aber angesichts der niedrigen Geschosshöhen ist die dafür notwendige höhere Deckenhöhe nicht möglich. Zudem soll eine Bauteilaktivierung für Heizung und Kühlung den Energieverbrauch der Haustechnik günstig beeinflussen. Die Oberflächen des Roh- und Ausbaus sind überwiegend materialsichtig bzw. in dezenter Farbgebung gedacht und bilden mit ihrer einfachen und sachlichen Kombination aus gestalteten Beton- und warmen Holzoberflächen die Basis für die weitere Innenraumgestaltung. Die Haustechnik wird in Sichtinstallation verlegt, sodass diese in der Zukunft besser angepasst und auch unterhalten werden kann. In Bezug auf die gebäudetechnische Ausstattung des Ergänzungsbaus wird – wo immer möglich – ein „Lowtech“- Ansatz verfolgt. Nachhaltigkeit Grundsätzlich verfolgt das Projekt, wie eingangs erwähnt, den Ansatz des zirkulären Bauens und versucht die Weiterverwendung von Rohstoffen, Bauelementen, Mobiliar etc. soweit wie möglich zu berücksichtigen. Dies betrifft in kleinem Umfang die Bauelemente der entfallenden wenigen Büros -- 8 of 13 -- – 9 – im dritten Obergeschoss, aber in deutlichem Umfang die Weiterverwendung des vorhandenen Mobiliars, wenn auch mit Anpassungen (kürzen, streichen, umbauen). Der Eindruck und unbestritten auch der Zauber einer neuen Einrichtung wird also im Ständehaus nicht in erster Linie über neue Oberflächen oder neue Möbel erreicht werden, sondern über die veränderten Möglichkeiten das Gebäude zu nutzen und programmatisch zu bespielen. Im Bestandsgebäude sollen technische Komponenten – sofern ohne Einschränkung der Betriebssicherheit möglich – weitestgehend erhalten bleiben und ein Austausch nur erfolgen, wenn diese energetisch ineffizient oder nicht mehr reparabel sind. Dies hat nicht nur finanzielle Gründe, sondern auch Gründe des bewussten Umgangs mit Materialien. Die Ausgestaltung der Bauteile und Haustechnik wird so geplant, dass Reinigungs-, Wartungs- und Unterhaltungsprozesse mit Blick auf ein möglichst optimales Ergebnis, bezogen auf den Lebenszyklus, betrachtet werden. Die städtischen Vorgaben für die Etablierung von Fassaden- und Dachbegrünung sind in der Planung des Anbaus berücksichtigt. Der prozentuale „Soll-Satz“ wird nach oben überschritten und zeigt einen vorbildhaften Umgang für die Verbesserung des Mikroklimas. Es wurde auch überprüft, ob sich am Bestandsbau eine Fassadenbegrünung realisieren lässt, doch aufgrund der Beschaffenheit der Bestandsfassade ließe sich dies nur sehr schwer und in sehr kleinem Umfang umsetzen. Die Dachbegrünung auf dem Anbau ist so geplant, dass sie als „Pufferspeicher“ für Regenwasser geeignet ist. Auf dem Dach des Bestandsgebäudes und auch auf den neuen Dachflächen des Anbaus werden Photovoltaikflächen geschaffen, die den Energiebedarf des Gebäudes mit abdecken. Insgesamt lässt sich die CO2-Bilanz auf dem jetzigen Stand der Planung noch nicht berechnen und daher die Einschätzung wie erheblich die positiven Auswirkungen sein werden nicht treffen. Angesichts der energetischen Sanierung der bis dato sehr energieaufwändigen Lüftungsanlage und die Umstellung der noch größtenteils auf Leuchtstoffröhren basierenden Beleuchtung, wird der Energiebedarf für den Bestandsbau deutlich sinken. Die auf dem Dach geplante Photovoltaikanlage wird zudem dafür sorgen, dass ein Teil der benötigten Energie direkt vor Ort erzeugt wird. Der Grundsatz, maximal viele Bauteile zu erhalten oder an anderer Stelle wiederzuverwenden, vermeidet Müll und sorgt dafür, dass weniger CO2 in der Herstellung von Bauteilen verbraucht wird. Der Anbau wird als Neubauteil unweigerlich CO2-Emmissionen auslösen, in der Ausgestaltung des Bauwerks und der Haustechnik wird dabei darauf geachtet, diese so gering als möglich zu halten. Betriebskonzept Das Gebäude des jetzigen Ständehauses befindet sich im Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH, die auch Bauherrin des Anbaus sein wird, da beide Gebäudeteile in der technischen und betrieblichen Steuerung nicht zu trennen sind. Die Stadt wird die zusätzlichen Flächen, wie schon die jetzige Stadtbibliothek, anmieten. Die genaue Ausgestaltung eines erweiterten Vertrages wird in der nächsten Planungsphase erarbeitet. Dies bietet auch die Chance, bestehende Strukturen zu hinterfragen und besser zu gestalten. Das Grundstück, auf dem die Erweiterung gebaut werden soll, befindet sich im Eigentum der Stadt. Auf welcher rechtlichen Grundlage die städtische Tochtergesellschaft auf diesem Grundstück ein, von ihr finanziertes Gebäude bauen kann, muss ebenfalls in einem nächsten Schritt geklärt werden. Für die geplante gastronomische Einheit im Erdgeschoss ist ein Sozialprojekt mit einem geeigneten Träger mittels einer Dienstleistungsvereinbarung angedacht, da sich eine klassische Gastronomie unter den gegebenen Rahmenbedingungen wirtschaftlich nicht realisieren lässt und die Bibliothek ihrerseits keine personellen Ressourcen für eine eigene Betreuung eines Lesecafés hat. Erfahrungen aus anderen Stadtbibliotheken zeigen, dass solche integrativ angelegten Projekte besonders gut in die Bibliotheksstruktur integriert werden können und den Aspekt der Teilhabe in diesem besonderen Umfeld betonen. Die bereits begonnene inhaltliche Neuausrichtung der Bibliothek erfordert eine Veränderung der personellen Strukturen. Aufgrund der sich verändernden Programmatik, die sich deutlich auf die Tätigkeitsfelder, Arbeitsvolumen und -methoden auswirkt, muss das Personal in Anzahl und -- 9 of 13 -- – 10 – Qualifikation für die zukünftigen Aufgaben aufgestellt und weitergebildet werden. Aufgrund des vergleichsweise geringen Personalschlüssels im Landesvergleich, müssen Anpassungen daher sehr sorgfältig geplant und vorhandene Ressourcen erhalten werden. Aber nicht nur die inhaltlichen Veränderungen müssen von den Beschäftigten positiv begleitet werden, auch der mehrjährige Bauprozess wird einiges an Resilienz, Flexibilität und Kreativität erfordern, da in einer Serviceeinrichtung mit Vor-Ort-Betrieb, der auf haptischen Medien basiert, ein Ausweichen ins Home Office nicht möglich ist. Kosten und Fördermöglichkeiten Um zu einer möglichst belastbaren Kostenvorstellung für das Projekt zu kommen, wurde im Rahmen einer vertieften Kostenschätzung die Planung mit Massen und Preisen versehen. Dieses Vorgehen ist für die Phase der Vorentwurfsplanung nicht allgemein üblich, aber ermöglicht einen detaillierteren Blick auf einzelne Kosten und verstärkt die Steuerungsmöglichkeiten auf der Kostenseite. Die Kosten wurden in zwei Blöcken ausgewiesen: zum einen die Kosten für die Sanierung des bestehenden Ständehauses und zum anderen die Kosten für den Anbau. Die Trennung bildet die bestehende Außenwand. Hintergrund hierfür ist, dass die Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes auch anfallen, wenn ein Anbau finanziell nicht darstellbar ist. Ergebnis der Kostenschätzung: KOSTENGRUPPE BESTAND ANBAU GESAMT 100 Grundstück 0 € 30.000 € 30.000 € 200 Herrichten und Erschließen 30.000 € 100.000 € 130.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion 4.290.000 € 7.180.000 € 11.470.000 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 2.920.000 € 3.880.000 € 6.800.000 € 500 Außenanlagen 0 € 30.000 € 30.000 € 600 Ausstattung / Anpassung Möblierung / Umzug 2.790.000 € 1.270.000 € 4.060.000 € SUMME KGR 100-600 10.030.000 € 12.480.000 € 22.510.000 € 700 Baunebenkosten 30% 3.010.000 € 3.740.000 € 6.750.000 € Unvorhergesehenes KGR 100-600 Bestand 35%; Anbau 20% 3.510.000 € 2.500.000 € 6.010.000 € Gesamtkosten Bauwerk 16.550.000 € 18.720.000 € 35.270.000 € Bauprozessbegleitkosten 220.000 € 220.000 € Neukonzeption Erinnerungsstätte 480.000 € 480.000 € Summe KGR 100-700, incl. Unvorhergesehenes + Bauprozessbegleitkosten + Erinnerungsstätte 17.250.000 € 18.720.000 € 35.970.000 € (alle Werte in brutto) Die Kosten für die Baukonstruktion (KG 300) und den Technischen Ausbau (KG 400) wurden auf Basis der oben genannten Rahmenbedingungen mit Blick auf sparsame und ressourcenschonende Ansätze eher im unteren Bereich des Möglichen angesetzt. Gravierend fällt beim Bestandsbau die Ertüchtigung der Haustechnik sowie die notwendige auch bauliche Anpassung der Brandschutzmaßnahmen ins Gewicht. Die Kosten für die Ausstattung im Bestandsgebäude enthalten neben der Anpassung der vorhandenen Möblierung und den Umzugskosten – sowohl innerhalb des Bestandsgebäudes während des Bauens im Betrieb als auch vom Prinz-Max-Palais ins dann erweiterte Ständehaus – vor allem auch einen Ansatz in Höhe von 600.000 Euro für eine neue Rückgabeanlage, die notwendig wird, weil die sehr viel höheren Ausleihanteile der Kindermedien mitverarbeitet werden müssen. Die Zusammenstellung der Kostenschätzung enthält neben den Baukosten einen Anteil für Unvorhergesehenes, der für den Bestand in Höhe von 35% der Baukosten und für den Anbau (da viele Risiken aus dem Baugrund schon über die Nachbarbaustelle der Katholischen Kirche bekannt und eingepreist sind) in Höhe von 20% der Baukosten. Ebenso enthalten ist ein Ansatz für die -- 10 of 13 -- – 11 – Begleitkosten des Bauprozesses, der in erster Linie aus den Aufwendungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Begleitung der Mitarbeitenden hin zu einem veränderten Bespielungskonzept und während des Bauens im Betrieb aufzeigt. Außerdem ist ein Betrag in Höhe von 480.000 Euro für die Neukonzeption der Erinnerungsstätte enthalten. Alle Ansätze sind mit Blick auf möglichst belastbare Zahlen konservativ gewählt. Preissteigerungen der einzelnen Ansätze bis zur Vergabe der Leistungen sind von vielen Faktoren abhängig und können nicht prognostiziert werden. Sie sind daher im weiteren Prozess zu beachten. Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind derzeit noch nicht zu beziffern, da diese vor allem von der Förderung des Projektes von Bund/Länder-Programmen, aber auch vom weiteren Verlauf der Haushaltsgenehmigung und der dadurch entstehenden Restriktionen abhängig sind. Für die weiteren Gespräche mit den Fördermittelgebern ist die vorliegende vertiefte Kostenschätzung notwendig, aber eben auch eine grundsätzliche Willenserklärung des Gemeinderats zum Vorhaben. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Aufteilung der Finanzierungsbeiträge zwischen der bauenden städtischen Gesellschaft und der nutzenden städtischen Einheit. Hierzu werden im Zusammenspiel mit den Förderregularien Modelle ausgearbeitet, die für das Gesamtsystem aus städtischem Haushalt und 100%iger städtischer Tochter, die sinnvollsten Ergebnisse zeigen sollen. Förderung Das Ständehaus wurde 2022 mit Blick auf die Notwendigkeit der Sanierung des Bestandsgebäudes in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Kaiserstraße-West“ integriert. Die darin festgelegten Sanierungszielsetzungen enthalten neben der Stärkung der Funktionsfähigkeit und Identität der Innenstadt, der Sicherung wertvoller Bausubstanz sowie stadtbildprägender Gebäude vor allem die Stärkung der kulturellen und sozialen Vielfalt durch die Erneuerung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie durch flankierende Konzepte zur Bespielung der öffentlichen Räume. Für die Sanierung einer Gemeinbedarfseinrichtung mit der Bedeutung des Ständehauses sind voraussichtlich 85% der Kosten (60% Grundförderung, zusätzlich 25% bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung) zuwendungsfähig. Die Möglichkeit der Integration des – dem Hautgebäude gegenüber untergeordneten – Anbaus in diesen Fördersatz wurde beim Regierungspräsidium angefragt. Nach ersten Betrachtungen entsteht bei der Gesamtinvestitionssumme von 36 Millionen Euro eine mögliche Förderung in Höhe von ca. 21,5 Millionen Euro. Davon werden ca. 12,9 Millionen Euro von Bund/Land bereitgestellt. Wie bei der Städtebauförderung üblich, verbleibt ein Anteil von 40% der Fördersumme (ca. 8,6 Millionen Euro) als Komplementärfinanzierung bei der Kommune. In ersten Gesprächen über das Projekt mit Regierungspräsidium und dem Land wurde thematisiert, dass Kommunen in Haushaltsnotlage dieser Mechanismus Schwierigkeiten bereitet. Das Land ist sich des Themas bewusst und es werden in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und dem Land weitere mögliche Finanzierungsmodelle geprüft. Einen höheren Förderanteil ermöglicht das Programm „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ). Es hat das Ziel, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur umfassend so zu qualifizieren, dass sie als Orte der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier zu einer positiven Belebung der Stadt- und Ortskerne beitragen. Derzeit ist das SIQ-Programm in seinem Gesamtumfang nicht geeignet das Gesamtprojekt aufzunehmen, aber unter Umständen ist eine Kombination beider Programme (SIQ und Städtebauförderung) hier ein zielführender Ansatz. Auch das wird in weiteren Gesprächen mit dem Regierungspräsidium erörtert. Der Bibliotheksverband hat bereits in der Diskussion um den kommunalen Anteil am Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Mittel dort einzusetzen, wo sie für die Sicherstellung leistungsstarker Bildungs- und Informationsinfrastrukturen am dringendsten benötigt werden. Aufbauend auf dieser Basis hat beispielsweise die Stadt Mainz für die Erneuerung der Anna-Seghers-Bibliothek Mittel aus dem Sondervermögen eingeplant. Wünschenswert aus Projektsicht wäre die Finanzierung der Anteile der Komplementärfinanzierung und der Gesellschaft in Höhe von 23 Millionen Euro aus diesen Mitteln, dafür sind die Prioritäten für den Anteil der Stadt Karlsruhe aus diesem Programm entsprechend anzupassen. Die „Erinnerungsstätte Ständehaus“ wurde Anfang der 1990er Jahre unter einer finanziellen Beteiligung des Landes im Ständehaus eingerichtet, da sie sich mit der Parlamentsgeschichte des -- 11 of 13 -- – 12 – Landes Baden-Württemberg beschäftigt. Zur Finanzierung der notwendigen Erneuerung der Ausstellung und ihrer künftigen programmatischen Bespielung werden mit dem Land Gespräche über einen Finanzierungsbeitrag geführt. Szenario ohne Ergänzungsbau Sollten sich die gemeinderätlichen Gremien gegen die Errichtung des Ergänzungsbaus entscheiden, hätte dies weitreichende Auswirkungen für das Ständehaus und die darin enthaltenen Nutzungen. Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs im Prinz-Max-Palais wird das Gebäude perspektivisch aus der Nutzung genommen werden müssen, was einen Auszug der Kinder- und Jugendbibliothek unumgänglich macht. Alternative Interimsstandorte wurden bereits ausführlich geprüft und aufgrund unvertretbarer Kosten verworfen. Eine Entscheidung gegen den Ergänzungsbau würde somit die Integration der Kinder- und Jugendbibliothek in den Bestandsbau erforderlich machen, was zahlreiche Herausforderungen mit sich bringen würde. Dies würde nicht nur erhebliche Einschränkungen im Bereich der Erwachsenenmedien zur Folge haben, sondern auch das Konzept des „Dritten Ortes“ gefährden, da aufgrund fehlender qualitativ hochwertiger Flächen dessen Weiterverfolgung nicht mehr möglich wäre. Die jetzige Situation würde sich demnach relevant verschlechtern. Zudem wäre kein Platz mehr für die Dauerausstellung „Erinnerungsstätte Ständehaus“. Da sich die Ausstellung auf den historischen Standort des badischen Parlamentsgebäudes bezieht und nur hier inhaltlich sinnvoll ist, also nicht an einen anderen Ort verlagert werden kann, käme dies einer Streichung der Erinnerungsstätte gleich. Auch aus städtebaulicher Perspektive würde die verbleibende Baulücke zwischen dem „Forum St. Stephan“ und dem Ständehaus eine sehr unbefriedigende Situation darstellen. Die Entwicklung der Innenstadt würde sich hier negativ gestalten. Eine andere Nutzung des als eigenständiges Baufeld extrem ungünstig geschnittenen Grundstücks hätte sicher keine positive Wirkung auf den Ort. Zu bedenken ist auch, dass für eine nachträgliche Bebauung der Fläche nach Ende der Laufzeit des Sanierungsgebietes „Kaiserstraße-West“ keine Mittel aus der Städtebauförderung mehr zur Verfügung stehen würden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Vorhaben ohne den Ergänzungsbau erhebliche Nachteile für das Gelingen des Gesamtprojektes mit sich bringen würde und eine einmalige Chance für die gemeinsame Zukunft der Stadtbibliothek und der Kinder- und Jugendbibliothek verloren ginge. Da die zwingende technische Sanierung des Bestandsgebäudes in jedem Fall erhebliche Kosten auslöst, kommt eine Gegenüberstellung von Kosten-Nutzen für die Gesamtmaßnahme zu einem deutlich besseren Ergebnis, so dass das Projekt auch in der aktuellen Haushaltslage angegangen werden muss. Weiteres Vorgehen Nach den inhaltlichen Vorberatungen im Gestaltungsbeirat, den zuständigen Fachgremien und den finanziellen Betrachtungen im Haupt- und Finanzausschuss, soll im Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss die Grundlage dafür schaffen, dass der Aufsichtsrat der Karlsruher Fächer GmbH die nächste Stufe der Planung beauftragen kann. Die Entwurfsplanung wird die Planung vertiefen und auch die Untersuchungen des Bestandes genauer angehen und damit die Grundlagen für eine Kostenberechnung schaffen, die dann wieder Basis eines Beschlusses zur Umsetzung des Projektes sein kann. Der aktuelle Zeitplan sieht diesen Beschluss für das zweite Quartal 2027 vor. Mit ersten Maßnahmen kann ab Anfang 2028 begonnen werden. Die Anforderung einer Sanierung/eines Bauens im Betrieb und die extrem beengte räumliche Situation des Baugrundstücks mit nur minimalen Flächen für die Baustelleneinrichtung hat zwingende zeitliche Auswirkungen auf die Dauer des Bauprozesses. Unter Berücksichtigung dessen ist der Abschluss der Maßnahmen für 2031 geplant. -- 12 of 13 -- – 13 – Beschluss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss, Planungsausschuss, Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss die Weiterführung des Projektes „Neustrukturierung der Stadtbibliothek und der Kinder- und Jugendbibliothek in einem erweiterten Ständehaus“ unter folgenden Rahmenbedingungen: a. Die Budgetobergrenze für die Maßnahmen im Bestandsgebäude und dem Anbau wird auf 36 Millionen Euro festgelegt. Diese wird entlang der erfolgten Baupreissteigerung bis zur nächsten Beschlussfassung angepasst. b. Zur Finanzierung des Budgets und des späteren Betriebs wird zwischen der investierenden städtischen Gesellschaft und der nutzenden städtischen Einrichtung eine Lösung gefunden, die im Haushalt der Stadt Karlsruhe und der Finanzplanung der Gesellschaft abgebildet werden kann. Dafür sind unter Berücksichtigung der möglichen Fördersysteme unterschiedliche Modelle zu erarbeiten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu untersuchen. Aus heutiger Sicht ist das Projekt im Haushalt nur abbildbar, wenn dafür Mittel aus dem Sondervermögen ergänzend eingesetzt werden können. c. Das Projekt wird nach der nächsten Planungsphase und einer veränderten Priorisierung der Projekte, die unter den gegebenen Umständen weiterverfolgt werden können, dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung für die Umsetzung vorgelegt. d. Der Oberbürgermeister wird – hinsichtlich der landesweiten Bedeutung des Ständehauses als wichtigen Ort der baden-württembergischen Parlamentsgeschichte und in Fortsetzung des Engagements bei der Ersteinrichtung Anfang der 90er-Jahre – beauftragt, mit dem Land Baden- Württemberg Verhandlungen hinsichtlich einer Finanzierungsbeteiligung für die Kosten zur Ausstattung und zum Betrieb der „Erinnerungsstätte Ständehaus“ aufzunehmen. Anlagen Pläne Zeitschiene -- 13 of 13 --