Konsequenzen für die Kulturförderung aus den Haushaltsbeschlüssen
| Vorlage: | 2026/0004 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 09.01.2026 |
| Letzte Änderung: | 13.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0004 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Konsequenzen für die Kulturförderung aus den Haushaltsbeschlüssen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 27.03.2026 4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Informationsvorlage dient einer zusammenfassenden Darstellung der Auswirkungen der aktuellen Haushaltssituation sowie der beschlossenen Einsparmaßnahmen im Rahmen des Doppelhaushalts 2026/27 auf die Transfer- und zum Teil auch auf die Sachaufwendungen im Kulturbereich. Sie soll eine transparente Übersicht über finanzielle Veränderungen, deren konkrete Auswirkungen auf Strukturen sowie die daraus resultierenden fachlichen und strategischen Anpassungen des Kulturamts geben. Dargestellt werden insbesondere die Effekte auf die institutionelle Förderung, projektbezogene Förderungen, ausgewählte Förderprogramme sowie einzelne kulturelle Formate. Die Vorlage bildet den aktuellen Bearbeitungsstand ab. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 4 -- – 2 – Erläuterungen Die Entscheidungen des Gemeinderats am 22.12.2025 haben Auswirkungen auf die Kulturförderung, die hier kurz erläutert werden. Die Aufstellung fasst die wesentlichen finanziellen und strukturellen Veränderungen zusammen. Im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung 2026/2027 erhielt das Kulturamt seitens des zuständigen Dezernats eine Einsparvorgabe in Höhe von insgesamt 4,7 Mio. Euro. Auf dieser Grundlage erarbeitete das Kulturamt fachlich vorbereitend entsprechende Einsparvorschläge, die im Kulturausschuss am 25.07.2025 vorgestellt wurden. Die Vorschläge orientierten sich an der vorgegebenen Einsparhöhe und hätten bei einer vollständigen Umsetzung zu noch weitgehenderen Einschnitten in der Kulturförderung geführt. Der Gemeinderat beschloss im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Reduzierung des Einsparvolumens bei der Kulturförderung und legte die abschließende Priorisierung fest. Institutionelle Förderung Die institutionelle Förderung für den Werkraum e.V. sowie für die Kindermalwerkstatt im Doppelhaushalt 2026/27 wurde nicht gekürzt. Auch der Ansatz für das KOHI – Kulturraum e.V. wurde nicht gekürzt und sogar zusätzlich um 5.000 Euro erhöht. Die konkrete Verwendung der zusätzlichen Mittel in der Programmarbeit wird vom KOHI im Rahmen des Verwendungsnachweises dargelegt. Außerdem ist auch das Tanzareal mit 15.000 Euro in die institutionelle Förderung neu fest aufgenommen worden. Der neu entstandene Verein hat jetzt die Möglichkeit, sich für die breite Karlsruher Öffentlichkeit zu öffnen und neben den tanzinternen Workshops künftig auch vermehrt für alle Bürger*innen aktiv zu werden. 2025 konnte das Tanzareal (Kiesecker | Hoess) nur eine Veranstaltung im ZKM durchführen. Alle übrigen institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich unterliegen einer pauschalen Kürzung in Höhe von 4,35 %, was eine Halbierung des ursprünglich vorgeschlagenen Satzes in Höhe von 8,7 % bedeutet. Eine Ausnahme bei den Kürzungen bilden das Badische Staatstheater sowie das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien. Für diese beiden Einrichtungen ist eine Kürzung der Ansätze in Höhe von 8,7 % vorgesehen. Das ZKM wird diese Kürzungen vor allem im Programmbereich kompensieren, das Badische Staatstheater wird über Veränderungen – vor allem in der Personalstruktur – mit diesen Kürzungen umgehen müssen. Erfreulicherweise hat das Land für das Badische Staatstheater eine Weiterführung der Förderung in der geplanten Höhe im Staatshaushaltsplan 2025/2026 zugesagt. Für das ZKM gibt es keine Zusage dazu. Das Land prüft derzeit, ob das ZKM für verschiedene Projekte eine Förderung erhalten kann. Projektförderung im Kulturbereich Die sogenannten „quasi-institutionellen Projektförderungen“ sind Mittel, die durch Gemeinderatsbeschlüsse in der Vergangenheit oder tradierte Förderungen regelmäßig jedes Jahr durchgeführt wurden. Die pauschalen Kürzungen in Höhe von 5% pro Förderung werden es den Projektträger*innen erlauben, die Projekte durchzuführen. Gegebenenfalls müssen sie im Umfang angepasst werden. Im Bereich der freien Projektförderung stehen nach dem Beschluss des Gemeinderats künftig noch 120.000 Euro zur Verfügung, die gemäß des SPD-Antrags für freie Projekte in den Bereichen Theater, Darstellende Kunst und Tanz, Musik, Literatur, Bildende Kunst, Film/Video, Heimatpflege, Kinder- und Jugendkultur sowie Kultur- und Kreativwirtschaft verwendet werden sollen. -- 2 of 4 -- – 3 – Um eine sinn- und wirkungsvolle Vergabe der Mittel sicherzustellen plant das Kulturamt, die Projektförderung künftig stärker zu fokussieren und schwerpunktmäßig auszurichten. Übergangsweise soll dies bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden. Da die geltenden Förderrichtlinien keine festen Antragsfristen vorsehen, ist geplant, Projektanträge zunächst zu sammeln und anschließend anhand von Schwerpunkten zu bewerten und zu priorisieren. Als inhaltliche Schwerpunkte werden derzeit insbesondere kulturelle Teilhabe, aufsuchende Kulturarbeit in den Stadtteilen, partizipative Projekte sowie interdisziplinäre Projekte und Kooperationen zwischen Institutionen und Vereinen favorisiert. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, trotz geringerer Mittel weiterhin qualitativ hochwertige Projekte zu ermöglichen. Durch verstärkte Kooperationen und Zusammenschlüsse von Projektträger*innen sollen Synergien genutzt und Ressourcen gemeinschaftlich eingesetzt werden. Durch die Einsparung kann auch das Festival KIX nicht mehr aus Projektfördermitteln des Kulturamtes unterstützt werden. Die genehmigten Förderungen für die Internationalen Wochen gegen Rassismus Karlsruhe (IWgR) in Höhe von 20.000 Euro und für die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit in Höhe von 25.000 Euro sind eine Unterstützung, die ermöglichen, diese wichtigen Themen weiter zu behandeln. Im März 2026 finden die IWgR in Karlsruhe statt. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass es für die Landesmeisterschaft im Poetry Slam im KOHI, die für Mai 2026 beantragt war, keine Förderung in Höhe von 15.000 Euro geben kann. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup hat darum gebeten, dass das KOHI die Landesmeisterschaft trotzdem durchführen soll. Das KOHI hat das Konzept angepasst und die Landesmeisterschaft wird einmalig mit einem Betrag von 7.000 Euro aus der allgemeinen freien Projektförderung unterstützt. Viele Kultureinrichtungen werden hierzu kooperieren und ihre Räumlichkeiten und weitere Ressourcen dafür zur Verfügung stellen. Förderprogramm Schule und Kultur Das Förderprogramm Schule und Kultur wurde von ursprünglich 140.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert. Damit steht künftig nur noch rund ein Drittel der bisherigen Mittel zur Verfügung. Mit den zur Verfügung stehenden 50.000 Euro können die Projekte des Schuljahres 2025/26 im Jahr 2026 ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Die Kinder, Jugendlichen und Kulturschaffenden müssen ihre Projekte daher nicht unterjährig abbrechen. Das hätte zu großer Enttäuschung geführt. Für den Abschluss der laufenden Projekte werden knapp 42.000 Euro benötigt. Eine Ausschreibung für das Schuljahr 2026/2027 ist nicht möglich. Die verbleibenden rund 8.000 Euro werden im Rahmen der regulären Projektförderung gezielt für Kinder- und Jugendprojekte eingesetzt. Für das Schuljahr 2027/2028 ist eine Anpassung des Förderprogramms vorgesehen. Diskutiert wird unter anderem, künftig vorrangig Halbjahres- oder Kurzprojekte mit geringerer Laufzeit zu fördern, um möglichst viele Schulen partizipieren lassen zu können. Eine Jurybesprechung ist für den Herbst geplant. Das Kulturbüro wird über den Fortgang informieren. Wegfall des Festivals ZeitGenuss Das Festival ZeitGenuss, das zuletzt im Oktober 2025 stattfand, wird ab dem Doppelhaushalt 2026/27 nicht mehr als eigenständiges Projekt des Kulturbüros fortgeführt. Der bisher alle zwei Jahre veranschlagte Betrag in Höhe von 90.000 Euro war für das 2027 angemeldet, entfiel jedoch aufgrund der stadtinternen Budgetvorgabe und wird nun vollständig eingespart. Derzeit wird geprüft, ob Teile des bisherigen Festivalformats durch die Hochschule für Musik Karlsruhe weitergeführt werden können. -- 3 of 4 -- – 4 – Preise und Auszeichnungen Von den Kürzungen nicht betroffen, werden verschiedene Preise und Auszeichnungen der Stadt Karlsruhe sein, darunter unter anderem die Hochschulpreise der Stadt Karlsruhe, der Kinderhörspielpreis, der Hanna-Nagel-Preis, der JuLi-Preis (Junge Literatur), das Karlsruher Kulturstipendium sowie der Hermann-Hesse-Preis der Stadt Karlsruhe. Die Preisgelder bewegen sich bereits auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Weitere Kürzungen würden die Attraktivität dieser Auszeichnungen und Qualität der künstlerischen Einreichungen erheblich mindern und könnten dazu führen, dass sich weniger Künstler*innenbewerben beziehungsweise vorgeschlagen werden. -- 4 of 4 --