SchulZukunft: Bündnis für moderne Schulinfrastruktur

Vorlage: 2025/1272
Art: Antrag
Datum: 23.12.2025
Letzte Änderung: 09.03.2026
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.01.2026

    TOP: 16

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.03.2026

    TOP: 9

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1272 Eingang: 22.12.2025 SchulZukunft: Bündnis für moderne Schulinfrastruktur Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 16 Ö Kenntnisnahme Schulausschuss 11.03.2026 Ö Behandlung Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen und dem Gemeinderat darzustellen: 1. Die Stadt Karlsruhe gründet das Programm „Bündnis für Bildung und Digitalisierung“, mit dem Ziel, den Großteil der zugewiesenen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen sowie weitere städtische, landes- und bundesweite Fördermittel vorrangig für den Ausbau, die Modernisierung und die digitale sowie klimaneutrale Transformation der Karlsruher Schulen einzusetzen. 2. Die Verwaltung prüft und entwickelt ein Modell zur Einbindung externer Unterstützer*innen, das es Unternehmen, Stiftungen und privaten Förderern ermöglicht sich ins Bündnis einzubringen. 3. Die Verwaltung prüft bis Ende 2026 die Möglichkeiten zur Gründung einer städtischen „Karlsruher Schulbau GmbH“ oder einer vergleichbaren öffentlich kontrollierten Gesellschaft. Das der Stadt Karlsruhe zugewiesene Budget aus dem Sondervermögen dient hier als Grundkapital/Startinvestition. Begründung/Einordnung: Die Karlsruher Bildungslandschaft steht in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen: wachsender Raumbedarf, digitale Anforderungen und notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz. Viele Schulgebäude sind sanierungsbedürftig oder nicht für moderne Unterrichtsformen ausgelegt. Das vom Bund zur Verfügung gestellte Sondervermögen bietet der Stadt Karlsruhe eine einmalige Chance, substanzielle Investitionen in die Zukunft der Bildung vorzunehmen. Um diesen finanziellen Impuls langfristig wirksam zu gestalten, bedarf es jedoch einer professionellen, skalierbaren und transparenten Umsetzung. Eine städtische Schulbau GmbH als eigenständige, städtisch kontrollierte Struktur ermöglicht: • schnellere und effizientere Bau- und Sanierungsprozesse, • klare Verantwortlichkeiten und einheitliche Standards, -- 1 of 2 -- – 2 – • die Einbindung externer Unterstützer (z. B. regionale Unternehmen, Stiftungen), • die Vervielfachung der Wirkung des Sondervermögens durch Co-Finanzierungen, • nachhaltige, klimaneutrale Schulgebäude der nächsten Generation. Gleichzeitig stärkt das „Bündnis für Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz“ den kommunalen Zusammenhalt, ermöglicht Teilhabe und verankert die Themen Bildung, Innovation und Nachhaltigkeit als zentrale Entwicklungsachsen der Stadt Karlsruhe. Unterzeichnet von: Dr. Raphael Fechler Dr. Anton Huber -- 2 of 2 --

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1272 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt SchulZukunft: Bündnis für moderne Schulinfrastruktur Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 16 Ö Kenntnisnahme Schulausschuss 11.03.2026 9 Ö Behandlung Kurzfassung Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 3 -- – 2 – Die Stadtverwaltung wurde gebeten zu prüfen und darzustellen: 1. Die Stadt Karlsruhe gründet das Programm „Bündnis für Bildung und Digitalisierung“, mit dem Ziel, den Großteil der zugewiesenen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen sowie weitere städ- tische, landes- und bundesweite Fördermittel vorrangig für den Ausbau, die Modernisierung und die digitale sowie klimaneutrale Transformation der Karlsruher Schulen einzusetzen. 2. Die Verwaltung prüft und entwickelt ein Modell zur Einbindung externer Unterstützer*innen, das es Unternehmen, Stiftungen und privaten Förderern ermöglicht sich ins Bündnis einzubringen. 3. Die Verwaltung prüft bis Ende 2026 die Möglichkeiten zur Gründung einer städtischen „Karlsru- her Schulbau GmbH“ oder einer vergleichbaren öffentlich kontrollierten Gesellschaft. Das der Stadt Karlsruhe zugewiesene Budget aus dem Sondervermögen dient hier als Grundkapital/Star- tinvestition. Die Verwaltung nimmt zu den im Kontext zueinander stehenden Fragen 1 bis 3 wie folgt Stellung: Ausgangslage und Einordnung Die Stadt Karlsruhe steht in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen im Bereich der Schulinfrastruktur. Veränderte pädagogische Anforderungen, der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote, digitale Transformationsprozesse sowie ambitionierte Klimaschutzziele füh- ren zu einem dauerhaft hohen Investitions- und Steuerungsbedarf im kommunalen Schulbau. Programm „Bündnis für Bildung und Digitalisierung“ Die Verwaltung teilt die Zielrichtung, Investitionsmittel für Schulbau, Sanierung, Digitalisierung und klimaneutrale Transformation stärker strategisch zu bündeln. Ein formalisiertes Programm kann dazu beitragen, Prioritäten transparent zu machen und Fördermittel gezielter einzusetzen. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie ein solches Programm in bestehende Steuerungs- und Haushaltsstrukturen integriert wer- den kann und welche zusätzlichen Ressourcen erforderlich wären. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen die haushaltsrechtliche Grundlage (2025/1253) für die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzie- rungsgesetz (kurz: LuKIFG) im Doppelhaushalt 2026/2027 geschaffen. Danach sind in den Haushalts- jahren 2026/2027 ein Großteil der Mittel für Schulinfrastruktur vorgesehen, aber nicht ausschließlich. Weitere Aufgabenbereiche wie beispielsweise Kultur, Branddirektion, Tiefbauamt, Stadtentwässerung sollen ebenso berücksichtigt werden. Diesbezüglich hat die Verwaltungsspitze die Grundlage geschaf- fen, in 2026 einen ganzheitlichen Vorschlag im Gemeinderat zu beraten. Einbindung externer Unterstützerinnen und Unterstützer Die Einbindung externer Akteure wie Unternehmen, Stiftungen oder privater Förderer kann einen er- gänzenden Beitrag leisten, unterliegt jedoch engen rechtlichen, haushaltsrechtlichen und pädagogi- schen Rahmenbedingungen. Transparenz, Gemeinwohlorientierung und die Wahrung der pädagogi- schen Freiheit der Schulen sind sicherzustellen. Die Verwaltung prüft geeignete, rechtssichere Modelle. Prüfung einer städtischen Schulbaugesellschaft Eigenständige, öffentlich kontrollierte Organisationsformen können Vorteile in der Projektsteuerung und Umsetzung komplexer Schulbauvorhaben bieten. Dem stehen Prüfbedarfe gegenüber, insbeson- dere im Hinblick auf Steuerung, Vergaberecht, Haushaltsrecht und langfristige Risiken. Die Verwaltung hält eine strukturierte, ämterübergreifende Prüfung bis Ende 2026 grundsätzlich für realistisch. Verwaltungsinterner Abstimmungsbedarf Die im Antrag formulierten Zielsetzungen betreffen zentrale Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung und haben weitreichende finanzielle, organisatorische und rechtliche Auswirkungen. Ein umfassender verwaltungsinterner Abstimmungsprozess unter Einbindung der Stadtkämmerei, des Amtes für Hoch- bau und Gebäudewirtschaft sowie des Zentralen Juristischen Dienstes ist aufzusetzen. -- 2 of 3 -- – 3 – Finanzielle Auswirkungen Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich Art und Umfang möglicher finanzieller Auswirkungen noch nicht belastbar beziffern. Insbesondere Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Verstetigung von Fördermitteln sowie möglicher Folgekosten sind im Rahmen der weiteren Prüfungen zu klären. Weiteres Vorgehen und Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird die im Antrag angesprochenen Punkte strukturiert prüfen und das Ergebnis dem Schulausschuss und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung Ende des Jahres 2026 vorle- gen. -- 3 of 3 --

  • Protokoll GR 27.01.2026 TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Januar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: SchulZukunft: Bündnis für moderne Schulinfrastruktur Antrag: SPD Vorlage: 2025/1272 Beschluss: Beratung im Schulausschuss am 11. März 2026, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 16 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Schulausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Januar 2026 -- 1 of 1 --