Entwicklungen und Auswirkungen der Bezahlkarte für Geflüchtete im Stadtgebiet

Vorlage: 2025/1271
Art: Anfrage
Datum: 22.12.2025
Letzte Änderung: 20.02.2026
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.01.2026

    TOP: 17

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1271 Eingang: 22.12.2025 Entwicklungen und Auswirkungen der Bezahlkarte für Geflüchtete im Stadtgebiet Anfrage: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 17 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Menschen erhalten im Stadtgebiet Karlsruhe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? a) An wie viele Menschen wurde die Bezahlkarte für Geflüchtete bislang ausgehändigt? b) Wie viele Menschen werden die Bezahlkarte schätzungsweise erhalten? c) Wann ist die Einführung der Bezahlkarte im Stadtgebiet voraussichtlich abgeschlossen? 2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen mussten und müssen für die Einführung und Anwendung der Bezahlkarte auf kommunaler Ebene aufgewendet werden? a) Welche finanziellen und personellen Ressourcen mussten für die Einführung der Bezahlkarte aufgewendet werden? a) Welcher finanzielle und personelle Mehraufwand entsteht durch die laufende Anwendung des Bezahlkartensystems im Vergleich zur bisherigen Auszahlungsvariante der Transferleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, bzw. werden erwartet? b) Welche Kosten bzgl. der Einführung der Bezahlkarte wurden oder werden vom Land übernommen? Welche Kosten muss die Stadt selbst tragen? 3. Gilt für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten eine feste Bargeldobergrenze? a) Falls ja, wie hoch ist diese? b) Wie viele Einzelfallentscheidungen bei denen die Verwaltung von der Regelpraxis abgewichen ist (z.B. Erhöhung der Bargeldobergrenze) wurden bislang getroffen? 4. Welche Einschränkungen im Zahlungsverkehr sind die mit der Nutzung der Bezahlkarte einhergehen sind der Verwaltung bekannt? (z.B. lokale Beschränkungen, Onlinehandel o.ä.) a) Ist eine Form von „Whitelist“ eingeführt worden oder geplant? b) Sind bei der Verwaltung bislang Beschwerden bezüglich Ausfällen oder anderen Funktionsbeeinträchtigungen hinsichtlich der Nutzung der Bezahlkarte eingegangen, oder sind der Verwaltung solche Probleme anderweitig bekannt geworden? -- 1 of 2 -- – 2 – Begründung: Wie die Verwaltung mittlerweile bekannt gegeben hat, soll nun auch im Stadtgebiet die Ausgabe von Bezahlkarten zur Regelpraxis für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden. Die Einführung der Bezahlkarte hat sich, wie im Vorfeld bereits befürchtet, in vielen Kommunen als diskriminierende Symbolpolitik herausgestellt, welche Geflüchtete Menschen inakzeptabel einschränkt und die Verwaltung eher be- als entlastet. Solange diese Praxis fortgeführt wird, muss sie daher genau untersucht und evaluiert werden. Hierzu haben wir in Kooperation mit dem Karlsruher Bürger*innenbündnis „Nein zur Bezahlkarte GbR“, einen Fragenkatalog an die Verwaltung zusammengestellt, um die Auswirkungen der Bezahlkarte fortlaufend zu überwachen. Unterzeichnet von: Anne Berghoff Tanja Kaufmann -- 2 of 2 --

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1271 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Entwicklungen und Auswirkungen der Bezahlkarte für Geflüchtete im Stadtgebiet (Die Linke) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 17 Ö Kenntnisnahme 1. Wie viele Menschen erhalten im Stadtgebiet Karlsruhe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? a) An wie viele Menschen wurde die Bezahlkarte für Geflüchtete bislang ausgehändigt? Stand 9. Januar 2026 wurden 96 Karten an Berechtigte, die im Leistungsbezug der Stadt Karlsruhe als untere Aufnahmebehörde stehen, ausgehändigt. Die Zahl der Karten- inhaber*innen, die in der LEA untergebracht sind, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt. b) Wie viele Menschen werden die Bezahlkarte schätzungsweise erhalten? Grundsätzlich erhalten alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Bezahlkarte ausgehändigt. Sofern der Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 Prozent) und regelmäßig (mindestens drei Monate) aus Erwerbseinkommen (oder zum Beispiel BAB/ALG I und so weiter) sichergestellt wird, können die Leistungen auf das Konto der leistungsberechtigten Person überwiesen werden. c) Wann ist die Einführung der Bezahlkarte im Stadtgebiet voraussichtlich abgeschlossen? Alle bisher im Leistungsbezug der Stadt Karlsruhe stehenden Berechtigten haben ihre Bezahlkarte erhalten. 2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen mussten und müssen für die Einführung und An- wendung der Bezahlkarte auf kommunaler Ebene aufgewendet werden? a) Welche finanziellen und personellen Ressourcen mussten für die Einführung der Bezahlkarte aufgewendet werden? Es sind auf kommunaler Seite keine zusätzlichen Kosten entstanden. Die Bezahlkarte ist nur ein Zahlungsmittel. Die Leistungsbeziehenden hatten vor Einführung der Bezahlkarte ihre Leistungen entweder überwiesen oder bar ausbezahlt bekommen. Insoweit ist die Bezahlkarte nur eine andere Form der Auszahlung von Barmitteln und dient als Überweisungsträger. b) Welcher finanzielle und personelle Mehraufwand entsteht durch die laufende Anwendung des Bezahlkartensystems im Vergleich zur bisherigen Auszahlungsvariante der Transferleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bzw. werden erwartet? Es entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen auf kommunaler Seite durch die Implemen- tierung und Anwendung der Bezahlkarte. c) Welche Kosten bzgl. der Einführung der Bezahlkarte wurden oder werden vom Land übernommen? Welche Kosten muss die Stadt selbst tragen? -- 1 of 2 -- – 2 – Das Land Baden-Württemberg stellt den Leistungsbehörden das Bezahlkartensystem der Firma secupay AG zur Durchführung des AsylbLG kostenfrei zur Verfügung. Das Land trug auch die Kosten des Vergabeverfahrens sowie eine einmalige Bereitstellungspauschale für das Bezahl- kartensystem. Da die Abrufe im System der Bezahlkarte im Auftrag und Namen des Landes Baden-Württemberg erfolgen, werden alle seitens der secupay AG in Rechnung gestellten Kosten direkt durch das Land an die secupay AG beglichen. 3. Gilt für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine feste Bargeldobergrenze? Mit der Bezahlkarte kann an allen VISA-Akzeptanzstellen eingekauft werden, aufgrund der flächendeckenden Verbreitung von Akzeptanzstellen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass mittels Bezahlkarte üblicherweise der größte Teil des Bedarfes zur Sicherung eines menschen- würdigen Existenzminimums gedeckt werden kann – in der Regel ist daher eine Geldleistung (= Barabhebebetrag) in Höhe von 50 Euro ausreichend. Die Bestimmung des Barwerts für die Leistungsberechtigten ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen und eine individuelle Ermessensentscheidung zu fällen. Mit der Prüfung des Einzelfalls wird auch sichergestellt, dass die Bedürfnisse und Rechte der Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden und Lösungen gefunden werden, die sowohl praktische Effizienz als auch die Achtung ihrer Menschenwürde gewährleisten. a) Falls ja, wie hoch ist diese? Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 14 beteiligten Bundesländer haben sich am 20. Juni 2024 auf einen Barabhebebetrag in Höhe von 50 Euro pro Person als bundesweite Rahmenvergabe zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung verständigt. Die Grundeinstellung für den Barabhebetrag sind somit 50 Euro je Person (Volljährige und Minder- jährige). Wie bereits erwähnt kann im Ermessen der Leistungsbehörde im Einzelfall davon abgewichen werden. b) Wie viele Einzelfallentscheidungen, bei denen die Verwaltung von der Regelpraxis abgewichen ist (z.B. Erhöhung der Bargeldobergrenze), wurden bislang getroffen? Derzeit erfolgte keine Abweichung der Bargeldobergrenze. 4. Welche Einschränkungen im Zahlungsverkehr sind die mit der Nutzung der Bezahlkarte einhergehen sind der Verwaltung bekannt? (z.B. lokale Beschränkungen, Onlinehandel o.ä.) a) Ist eine Form von „Whitelist“ eingeführt worden oder geplant? Die Bezahlkarte ermöglicht Überweisungen an beziehungsweise Lastschriften zugunsten von IBANs, die zuvor über Positivlisten freigegeben worden sind. Die Bezahlkarte ist für den Online- handel prinzipiell zugelassen. Einzelne Händlerkategorien sind über eine Negativliste ausge- schlossen. Mit der Bezahlkarte kann bei derzeit über 11.000 Einzelhändlern in Deutschland kostenfrei Bargeld abgehoben werden. Daneben kann Bargeld an rund 53.000 öffentlichen Bankautomaten abgehoben werden. b) Sind bei der Verwaltung bislang Beschwerden bezüglich Ausfällen oder anderen Funktionsbeeinträchtigungen hinsichtlich der Nutzung der Bezahlkarte eingegangen, oder sind der Verwaltung solche Probleme anderweitig bekannt geworden? Derzeit sind wenige Beschwerden bekannt. Bei Fragen konnte an den Support der Firma secupay AG verwiesen werden. -- 2 of 2 --

  • Protokoll GR 27.01.2026 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Januar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Entwicklungen und Auswirkungen der Bezahlkarte für Ge- flüchtete im Stadtgebiet Anfrage: Die Linke Vorlage: 2025/1271 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Januar 2026 -- 1 of 1 --