Vertragsbedingungen und Elternentgelte für die Klassenstufe 1 im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) in der Übergangsphase im Schuljahr 2026/27
| Vorlage: | 2025/1264 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 23.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.01.2026
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1264 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Vertragsbedingungen und Elternentgelte für die Klassenstufe 1 im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) in der Übergangsphase im Schuljahr 2026/27 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 13.01.2026 2 Ö Vorberatung Gemeinderat 27.01.2026 8.2 Ö Entscheidung Schulausschuss 11.03.2026 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die neuen Vertragsbe- dingungen und Elternentgelte für die Modulare Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung in Klas- senstufe 1 im Rahmen des Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystems (SKiBB) an Karlsruher Grund- schulen in der Übergangsphase Schuljahr 2026/27: 1. die Vertragsbedingungen für die Modulare Schulkindbetreuung in Form von Variante 2 laut Anlage 2. 2. die Vertragsbedingungen für die Ferienbetreuung laut Anlage 4. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 2.453.500 € (ohne Mittagessen) Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 29.07.2025 die Umsetzung von SKiBB als strategische Zielper- spektive festgelegt. Für das Schuljahr 2026/2027 ist eine Übergangsregelung und die schrittweise Um- stellung in das Modulare System notwendig. Es gilt, grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Klassen- stufe 2 bis 4 (ohne Rechtsanspruch) und Klassenstufe 1 (mit Rechtsanspruch). Das Betreuungssystem für die Klassenstufe 2 bis 4 und die bisherigen Entgelte für die Betreuung der Klassenstufe 2 bis 4 wer- den in der Übergangsphase (Schuljahr 2026/27) weitergeführt. Für das neue Modulare Betreuungssystem – beginnend in der Klassenstufe 1 – bedarf es übergangs- weise neuer Vertragsbedingungen und neuer Elternentgelte. Aufgrund der noch fehlenden Klarheit über die künftige Landesförderung ist eine vollständige Neuberechnung der Entgelte zum Schuljahr 2026/2027 nicht abschließend möglich. 1. Neue Vertragsbedingungen für die Klassenstufe 1 in der Übergangsphase 2026/27 Aufgrund der Überführung der Schulkindbetreuung in der Klassenstufe 1 in das Modulare System sind neue Vertragsbedingungen (Anlage 1 und Anlage 2) für die Übergangsphase ab September 2026 er- forderlich. Diese lehnen sich an die aktuellen Vertragsbedingungen der Modularen Schulkindbetreu- ung an der Viktor-von-Scheffel-Schule (Anlage 3) an. 2. Elternentgelte Betreuung im Modularen System für die Klassenstufe 1 in der Übergangsphase 2026/27 Grundlage für die neuen Elternentgelte sind die aktuellen Entgelte der Modularen Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule mit einer moderaten Steigerung in Richtung kostendeckende Finan- zierung ab 2027/28. Umsetzungsplanung: Für die Kinder der Klassenstufe 1 wird ein Modulares Betreuungsangebot mit einem täglichen Umfang von bis zu neun Stunden sowie zehn Wochen Ferienbetreuung im Umfang von acht Stunden täglich eingerichtet. Der Gemeinderat entscheidet über die Variante der Umsetzung. Folgende Varianten hat die Verwal- tung als Vorschläge eingebracht: Variante 1: Schul- und Betreuungszeit von 8:30 bis 17:30 Uhr schultäglich Variante 2: Schul- und Betreuungszeit von 7:30 bis 16:30 Uhr schultäglich Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 2 aufgrund der höheren Inanspruchnahme des Angebots die Schul- und Betreuungszeit von 7:30 bis 16:30 Uhr schultäglich. Entgelte Variante 1: Betreuungszeit Modul 1 12 bis 14 Uhr Modul 2 14 bis 16:00 Uhr Modul 3 16 bis 17:30 Uhr Mittagessen* Entgelte 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 77,00 Euro/Monat * Nach Angebot und Kapazität. – 3 – Entgelte Variante 2: Betreuungszeit Modul 1 7:30 bis 8:30 Uhr Modul 2 12 bis 14:00 Uhr Modul 3 14 bis 16:30 Uhr Mittagessen* Entgelte 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 77,00 Euro/Monat * Nach Angebot und Kapazität. Mit dieser Vorlage sollen die zu dieser Variante 2 gehörenden Vertragsbedingungen und Entgelte ge- mäß Anlage 2 beschlossen werden. 3. Elternentgelte Betreuung in der Ferienbetreuung für Klassenstufe 1 in der Übergangsphase 2026/27: Die Ferienbetreuung umfasst alle Schulferien und unterrichtsfreien Tage bis auf 20 Schließtage. Diese sind für das Schuljahr 2026/2027 festgelegt (Informationsvorlage Nr.: 2025/0952 – Schulausschuss 12.11.2025). Aufgrund der Umstellung der Schulkindbetreuung in der Klassenstufe 1 sind neue Ver- tragsbedingungen (Anlage 4) für die Übergangsphase ab September 2026 erforderlich. Ferienbetreuung inkl. Mittagessen pro Ferienwoche Hinweis Buchbarer Um- fang Entgelte 100,00 Euro/Woche Wenn sich in der Ferienwoche (ein) Feiertag(e) befindet, verrin- gern sich die Entgelte um 20 € pro Feiertag. max. 10 Wochen Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über maximal 120,- € pro Jahr im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Über den Karlsruher Kinderpass besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Es gilt die Vorrangigkeit der Bundesmittel. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Einführung des Ganztagsförderungsgesetzes hat unmittelbare Auswirkungen auf die Elternent- gelte. Für die Übergangsphase gilt daher: • Fortführung der bestehenden Entgeltstrukturen für die Klassenstufen 2 bis 4 (Neuerung: Ent- geltbefreiung in der Ergänzenden Betreuung wurde ausgesetzt – siehe Haushaltsberatungen Vorlagenummer 2025/1142. Die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe wird derzeit geprüft.) • übergangsweise Entgeltregelung für die Klassenstufe 1 im modularen System, • Vorbereitung einer neuen Entgeltordnung ab dem Schuljahr 2027/2028. Aufgrund der noch fehlenden Verwaltungsvorschriften über die künftige Landesförderung ist eine Neuberechnung der Entgelte zum Schuljahr 2026/2027 nicht möglich. Damit wird ein verträglicher Übergang gewährleistet und gleichzeitig die Voraussetzung geschaffen, künftig eine rechtssichere und nachhaltige Entgeltstruktur einzuführen. – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die neuen Vertragsbe- dingungen und Elternentgelte für die Modulare Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung in Klas- senstufe 1 im Rahmen des Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystems (SKiBB) an Karlsruher Grund- schulen in der Übergangsphase Schuljahr 2026/27. 1. die Vertragsbedingungen für die Modulare Schulkindbetreuung in Form von Variante 2 laut Anlage 2. 2. die Vertragsbedingungen für die Ferienbetreuung laut Anlage 4.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anlage 3 Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienst Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4155/-4156/-4157 | Fax: 0721 133-4149 Fassung: April 2023 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, vor und nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem Betreuungsangebot der Stadt Karlsruhe teilzunehmen. Die „Modulare Schulkindbetreuung“ wird durch pädagogisches Personal erbracht. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Stadt Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges und entgeltpflichtiges Angebot. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 2. Allgemeines Die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt an den regulären Unterrichtstagen der Viktor-von-Scheffel-Schule. Modul 1 Montag bis Freitag von 7 bis 8:30 Uhr Modul 2 Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr Modul 3 Montag bis Freitag von 12 bis 17 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen, zum Beispiel an pädagogischen Tagen der Schule und am Tag des Betriebsausflugs findet keine Schulkindbetreuung statt. Außerdem entfällt die „Modulare Schulkindbetreuung“ an Entlastungstagen, Planungstagen und sonstigen notwendigen Schließtagen in Bezug auf das pädagogische Personal. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der „Modularen Schulkindbetreuung“ können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und Freizeit bezogenen Gruppenangebot teilnehmen. Durch die Bildungs- und Erziehungsangebote wird die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gefördert. Es wird auf die herkunftsbedingten, sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten der Kinder Rücksicht genommen. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die „Modulare Schulkindbetreuung“ erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Dieser wird durch die schriftliche Anmeldung der gesetzlichen Vertreter und durch die Anmeldebestätigung des Schul- und Sportamtes der Stadt Karlsruhe begründet. In die „Modulare Schulkindbetreuung“ können nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die die Viktor-von-Scheffel-Schule besuchen. Die Anmeldung kann frühestens zwei Schuljahre vor der Einschulung an das Schul- und Sportamt der Stadt Karlsruhe oder das Sekretariat der Schule gerichtet werden. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, soweit Plätze vorhanden sind. Die Platzvergabe erfolgt nach der Reihe des Eingangs der Anmeldung beim Schul- und Sportamt oder der Schule. Sollte die Nachfrage größer sein als das Angebot an Betreuungsplätzen, werden Schülerinnen und Schüler, die nicht berücksichtigt werden konnten, auf eine Warteliste des Schul- und Sportamts aufgenommen. Eine Aufnahme ohne den erforderlichen Masernschutz gem. § 20 Abs. 8ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht möglich. Vertragsbedingungen Modulare Schulkindbetreuung an der Viktor-von-Scheffel-Schule der Stadt Karlsruhe 2 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes die sonstigen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorzunehmen. Die Gruppeneinteilung der Schülerinnen und Schüler wird ausschließlich durch das pädagogische Personal vor Ort vorgenommen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für den Vertragsabschluß zwingend erforderlich. Der Vertrag kommt erst mit der Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats durch die gesetzlichen Vertreter zustande. Ohne dieses Mandat ist keine Anmeldung und damit keine Aufnahme in die Schulkindbetreuung möglich. 5. Ummeldung Eine Änderung der Module/Betreuungszeit (das heißt eine Ummeldung von Modul 2 auf Modul 3 oder umgekehrt, der Ergänzung des Modul 1 oder umgekehrt) ist, sofern freie Plätze vorhanden sind, zu Beginn des Folgemonats möglich. Sie muss schriftlich gegenüber dem Schul- und Sportamt erfolgen. 6. Regelung in Krankheitsfällen Bei einer Erkrankung des Kindes, insbesondere bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber darf das Kind die „Modulare Schulkindbetreuung“ nicht besuchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Medikamente oder Heilmittel irgendwelcher Art durch das pädagogische Personal verabreicht werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit ist der Besuch der „Modularen Schulkindbetreuung“ gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. In diesem Fall ist, bevor das Kind die Modulare Schulkindbetreuung wieder besuchen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. 7. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den gesetzlichen Vertretern der Schülerinnen und Schüler jederzeit schriftlich, mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats, gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Stadt Karlsruhe aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Stadt Karlsruhe liegt insbesondere vor bei: • einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, • einer dauerhaft fehlenden Inanspruchnahme des Angebots oder • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. Ein wichtiger Grund für die gesetzlichen Vertreter der Schülerinnen und Schüler liegt insbesondere vor bei Änderung der Entgelte. Beim Wechsel des Kindes in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die „Modulare Schulkindbetreuung“ durch die gesetzlichen Vertreter schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. 8. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für die „Modulare Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel-Schule. Die Entgelte sind dem aktuellen Faltblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schul- und Schließtage in diesem Monat und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Die unter Ziffer 2 genannten Schließzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Entgeltstaffelung: Bei einer Teilnahme eines Kindes an der „Modularen Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von- Scheffel-Schule und die gleichzeitige Teilnahme eines weiteren Kindes der Familie an der „Ergänzenden 3 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste Betreuung“ des Schul- und Sportamtes kommt die Entgeltstaffelung zum Tragen. Das Erstkind ist immer das Kind mit dem höheren Entgelt der jeweiligen Betreuungsform des Schul- und Sportamtes (gleicher Träger). Entgeltbefreiung: Vertragspartner, die einen gültigen Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf schriftlichen Antrag beim Schul- und Sportamt von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Für eine nahtlose Weitergewährung der Entgeltbefreiung sind rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit vorgelegter Nachweise, ein aktueller Bürgergeld-Bescheid oder ein aktueller „Karlsruher Kinderpass" unaufgefordert beim Schul- und Sportamt vorzulegen. 9. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume durch die Schülerinnen und Schüler am Ende der Betreuungszeit. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 10. Anerkennung Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags werden diese Vertragsbedingungen verbindlicher Vertragsbestandteil. 4 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4155/-4156/-4157 | Fax: 0721 133-4149 Stand: September 2024 Mit Wirkung zum 1. September 2024 hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe im Zuge der Haushaltsberatungen die monatlichen Entgelte für die: „Modulare Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von- Scheffel-Schule wie folgt beschlossen. Betreuungszeit Modul 1 7 bis 8:30 Uhr Modul 2 12 bis 14 Uhr Modul 3 12 bis 17 Uhr Für das erste Kind 32,00 Euro/Monat 42,00 Euro/Monat 105,00 Euro/Monat Für das zweite Kind 22,00 Euro/Monat 29,00 Euro/Monat 74,00 Euro/Monat Für jedes weitere Kind 16,00 Euro/Monat 21,00 Euro/Monat 53,00 Euro/Monat Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Befreiungsmöglichkeiten Vertragspartner, die einen gültigen Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder einen gültigen „Karlsruher Kinderpass“ im Original vorlegen, werden auf Antrag beim Schul- und Sportamt von den Entgeltzahlungen für die Betreuungsleistung freigestellt. Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Beantragung und endet mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweises. Soll die Entgeltbefreiung für die Betreuungsleistung auch weiterhin gewährt werden, ist die Neuberechnung des ALG II-Bescheides oder die Verlängerung des „Karlsruher Kinderpasses“ unaufgefordert beim Schul- und Sportamt vorzulegen. Entgeltstaffelung Bei einer Teilnahme eines Kindes an der „Modularen Schulkindbetreuung“ an der Viktor-von-Scheffel-Schule und die gleichzeitige Teilnahme eines weiteren Kindes der Familie an der „Ergänzenden Betreuung“ des Schul- und Sportamtes kommt die Entgeltstaffelung zum Tragen. Das Erstkind ist immer das Kind mit dem höheren Entgelt der jeweiligen Betreuungsform des Schul- und Sportamtes (gleicher Träger). Geschwisterkindermäßigung Eine Geschwisterkindermäßigung für die „Modulare Schulkindbetreuung“ kann beantragt werden, wenn ein weiteres Kind Ihrer Familie gleichzeitig eine andere Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schülerhorte (Einrichtung der Jugendhilfe) oder vom Land geförderte „Flexible Nachmittagsbetreuung“ (Teilnahme an mindestens 3 Tagen pro Woche) von freien oder anderen Trägern im Stadtgebiet besucht. Ermäßigungsgrundlage: Eine Ermäßigung ist nur möglich, wenn das Entgelt der anderen Einrichtung teurer ist als das Entgelt der „Modularen Schulkindbetreuung“ vom Schul- und Sportamt. Entgelte: Modulare Schulkindbetreuung an der Viktor-von- Scheffel-Schule 5 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste Eine Ermäßigung wird ab dem Folgemonat der Beantragung gewährt und gilt bis Ende des laufenden Schuljahres. Für eine Weitergewährung kann frühestens ab Juli eines Jahres, ein neuer Antrag gestellt werden. Die Anträge erhalten Sie beim Schul- und Sportamt oder in den Schulsekretariaten.
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Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienste Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Fassung: September 2026 Anlage 4 Vertragsbedingungen für die Ferienbetreuung an öffentlichen Grundschulen der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2026/27 in Klassenstufe 1 1. Trägerschaft Karlsruher Kinder an Ganztagsgrundschulen sowie an Halbtagsgrundschulen mit Modularem System und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) haben die Möglichkeit, bis auf eine Schließzeit von 20 Tagen in allen Ferienwochen im Schuljahr sowie an schulfreien Tagen/Brückentagen an einem Ferienbetreuungsangebot teilzunehmen. Trägerin dieses Betreuungsangebotes ist die Stadt Karlsruhe, welche damit den im Ganztagsförderungsgesetz formulierten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter erfüllt. Dies erfolgt auf der Gesetzesgrundlage des § 24 Abs. 4 SGB i.V.m. Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). 2. Betreuungszeiten/Schließzeiten Die Ferienbetreuung wird in allen Ferienwochen, mit Ausnahme der Schließzeiten, jeweils an allen Werktagen in einem zeitlichen Umfang von 8 Stunden täglich (8.00-16.00 Uhr) angeboten. Die Schließzeiten wurden für das Schuljahr 2026/2027 wie folgt festgelegt: - Weihnachtsferienwoche 1 (Tage vom 24.12. bis einschl. 31.12.) - Sommerferienwoche 3 bis 5 Einzelne verbleibende Tage, die sich durch die jeweilige Lage der Feiertage in den Weihnachtsferien ergeben, werden auf schulfreie Tage/Brückentage gelegt. 3. Betreuungsinhalte Das vielfältige freizeitpädagogische Angebot orientiert sich in der Ferienbetreuung an den Interessen und Bedürfnissen der angemeldeten Kinder. Die Kinder werden dabei auf ihrem Weg zur Selbstständigkeit begleitet und unterstützt. Sie sollen lernen, eigenständig und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, Konflikte zu lösen sowie Fähigkeiten entwickeln, die sie zu unabhängigen Persönlichkeiten machen. Sie sollen den Freiraum erfahren, Neues auszuprobieren, sich in der Gemeinschaft einzufinden, sich aber auch zurückzuziehen. Vielfältige Angebote und Projekte sowie Ausflüge werden für alle angemeldeten Kinder zugänglich gemacht. Im Rahmen der Partizipation entscheidet jedes Kind selbständig, wie es seinen Ferienbetreuungstag gestaltet. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Kinder in die Ferienbetreuung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Dieser wird durch die Anmeldung über die Online-Plattform der gesetzlichen Vertreter und durch die Übersendung der Rechnung begründet. Diese Rechnung ist zugleich die Anmeldebestätigung für die Ferienbetreuung und bewirkt den Vertragsschluss. Eine Aufnahme kann nur erfolgen, wenn der Antrag zur Anmeldung bis zum 15.03.2026 über die Online-Plattform bei der Stadt Karlsruhe/Schul- und Sportamt eingegangen ist. Eine spätere Aufnahme zur Ferienbetreuung ist möglich, wenn noch Plätze vorhanden sind. An welchen Standorten die Ferienbetreuung stattfindet, wird im April bekannt gegeben. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für den Vertragsabschluß zwingend erforderlich. Der Vertrag kommt erst mit der Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats durch die gesetzlichen Vertreter zustande. Ohne dieses Mandat ist keine Anmeldung und damit keine Aufnahme in die Ferienbetreuung möglich. 5. Regelung in Krankheitsfällen Bei einer Erkrankung des Kindes, insbesondere bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber, darf das Kind die Ferienbetreuung nicht besuchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Medikamente oder Heilmittel irgendwelcher Art durch das pädagogische Personal verabreicht werden. Bei Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienste Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Fassung: September 2026 Anlage 4 Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit ist der Besuch der Ferienbetreuung gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. In diesem Fall ist, bevor das Kind die Ferienbetreuung wieder besuchen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. 6. Entgelte Der Gemeinderat beschließt die Höhe des Entgelts für die Ferienbetreuung. Die Entgelte sind dem aktuellen Entgeltblatt zu entnehmen. Wenn sich in der Ferienwoche (ein) Feiertag(e) befindet, verringern sich die jeweiligen Kosten pro Feiertag. Brückentage/schulfreie Tage können tageweise gebucht werden. Finanzielle Unterstützung: Ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) kann direkt bei der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe gestellt werden. Bei Vorliegen eines gültigen Karlsruher Kinderpasses zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erfolgt eine anteilige Übernahme der Gesamtkosten. Sobald der Karlsruher Kinderpass abgelaufen ist, ist die Verlängerung unverzüglich über die Online-Plattform nachzuweisen. Sollte kein gültiger Kinderpass vorliegen, kann dieser bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Die Rechnung ist bis fünf Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferienbetreuung zur Zahlung fällig. Die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe wird derzeit geprüft. Es gilt die Vorrangigkeit der Bundesmittel. 7. Stornierung Eine Stornierung des Vertrags durch die gesetzlichen Vertreter ist jederzeit möglich. Bis zum 30. April ist die Stornierung kostenfrei. Ab dem 1. Mai 2026 wird bei Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Stornierungen (beginnend fünf Wochen vor Beginn der Ferienbetreuung) oder bei Nichterscheinen, auch aus gesundheitlichen Gründen, ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Der Betreuungsvertrag kann vom Träger aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für die Stadt Karlsruhe liegt insbesondere vor • bei einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. 8. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für alle angemeldeten Kinder ein Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume nach Ende der Betreuungszeit. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg tragen die Eltern die Verantwortung. Haben die Eltern schriftlich erklärt, dass die Kinder vor dem Ende oder zum Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen, endet auch hier die Aufsichtspflicht beim Verlassen der Betreuungsräume. Für Kinder, die sich ohne Abmeldung aus der Ferienbetreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Kinder. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, haften die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner. 9. Anerkennung Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags werden diese Vertragsbedingungen inklusive Entgeltblatt verbindlicher Vertragsbestandteil. Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienste Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Fassung: September 2026 Anlage 4 Die Stadt Karlsruhe erhebt für den Besuch der Ferienbetreuung folgende Entgelte: Ferienbetreuung inkl. Mittagessen pro Ferienwoche Hinweis Buchbarer Umfang Entgelte 100,00 Euro/Woche Wenn sich in der Ferienwoche (ein) Feiertag(e) befindet, verringern sich die Entgelte um 20 € pro Feiertag. max. 10 Wochen Finanzielle Unterstützung Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über maximal 120,- € pro Jahr im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Informationen hierzu gibt es bei der Sozial- und Jugendbehörde, Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, 0721/ 133- 5415, www.karlsruhe.de/soziales Über den Karlsruher Kinderpass besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Hierzu gibt es Informationen beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk, Bürgerstr. 16 (Röckl-Passage), 76133 Karlsruhe, 0721 / 133 - 5671, www.jfbw.de Entgelte für die Ferienbetreuung an öffentlichen Grundschulen der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2026/27 in Klassenstufe 1
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anlage 1 Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienste Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Fassung: September 2026 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem Betreuungsangebot teilzunehmen. Die Modulare Schulkindbetreuung wird durch pädagogisches Personal erbracht. Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Stadt Karlsruhe. Es handelt sich dabei um ein entgeltpflichtiges Angebot. 2. Allgemeines Die Modulare Schulkindbetreuung erfolgt an den regulären Unterrichtstagen: Modul 1 Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr Modul 2 Montag bis Freitag von 14 bis 16 Uhr Modul 3 Montag bis Freitag von 16 bis 17:30 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen, zum Beispiel an pädagogischen Tagen der Schule und am Tag des Betriebsausflugs, findet keine Schulkindbetreuung statt. Außerdem entfällt die Modulare Schulkindbetreuung an Entlastungstagen, Planungstagen und sonstigen notwendigen Schließtagen in Bezug auf das pädagogische Personal. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der Modularen Schulkindbetreuung können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und Freizeit bezogenen Gruppenangebot teilnehmen. Durch die Bildungs- und Erziehungsangebote wird die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gefördert. Es wird auf die herkunftsbedingten, sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten der Kinder Rücksicht genommen. Die Hausaufgabenzeit findet i. d. R. von Montag bis Donnerstag statt. Die Schülerinnen und Schüler können selbständig ihre Hausaufgaben erledigen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler mit Rechtsanspruch in die Modulare Schulkindbetreuung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform durch die gesetzlichen Vertreter. Dies erfolgt auf der Gesetzesgrundlage § 24 Abs. 4 SGB i.V.m. Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Eine Aufnahme kann nur erfolgen, soweit Plätze vorhanden sind. Eine Aufnahme ohne den erforderlichen Masernschutz gem. § 20 Abs. 8ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht möglich. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes die sonstigen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorzunehmen. Die Gruppeneinteilung der Schülerinnen und Schüler wird ausschließlich durch das pädagogische Personal vor Ort vorgenommen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für den Vertragsabschluß zwingend erforderlich. Der Vertrag kommt erst mit der Erteilung eines gültigen SEPA- Lastschriftmandats durch die gesetzlichen Vertreter zustande. Ohne dieses Mandat ist keine Anmeldung und damit keine Aufnahme in die Schulkindbetreuung möglich. Vertragsbedingungen Modulare Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2026/27 in Klassenstufe 1 (Variante 1) 2 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste 5. Ummeldung Eine Anfrage zu einer Moduländerung muss – unter Angabe der betreffenden Schule – schriftlich erfolgen (betreuung@sus.karlsruhe.de) und wird geprüft. 6. Regelung in Krankheitsfällen Bei einer Erkrankung des Kindes, insbesondere bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber, darf das Kind die Modulare Schulkindbetreuung nicht besuchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Medikamente oder Heilmittel irgendwelcher Art durch das pädagogische Personal verabreicht werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit ist der Besuch der Modularen Schulkindbetreuung gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. In diesem Fall ist, bevor das Kind die Modulare Schulkindbetreuung wieder besuchen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. 7. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den gesetzlichen Vertretern der Schülerinnen und Schüler jederzeit über die Online-Plattform mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Stadt Karlsruhe aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Stadt Karlsruhe liegt insbesondere vor • bei einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, • bei einer dauerhaft fehlenden Inanspruchnahme des Angebots oder • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. Ein wichtiger Grund für die gesetzlichen Vertreter der Schülerinnen und Schüler liegt insbesondere vor bei Änderung der Entgelte. Beim Wechsel des Kindes in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die Modulare Schulkindbetreuung durch die gesetzlichen Vertreter über die Online-Plattform zum Monatsende gekündigt werden. 8. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für die Modulare Schulkindbetreuung. Die Entgelte sind dem aktuellen Entgeltblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schul- und Schließtage in diesem Monat und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Die unter Ziffer 2 genannten Schließzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats, zur Zahlung fällig. 9. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume durch die Schülerinnen und Schüler am Ende der Betreuungszeit. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler, die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 3 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste 10. Anerkennung Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags werden diese Vertragsbedingungen inklusive Entgeltblatt verbindlicher Vertragsbestandteil. 4 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4155/-4156/-4157 | Fax: 0721 133-4149 Stand: September 2026 Die Stadt Karlsruhe erhebt für den Besuch der Modularen Schulkindbetreuung folgende Entgelte: Betreuungszeit Modul 1 12 bis 14 Uhr Modul 2 14 bis 16:00 Uhr Modul 3 16 bis 17:30 Uhr Mittagessen* Entgelte 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 77,00 Euro/Monat * Nach Angebot und Kapazität. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Zuschuss zum Entgelt Sie haben die Möglichkeit bei der Stadt Karlsruhe -Wirtschaftliche Jugendhilfe-, Sozial- und Jugendbehörde, Ernst-Frey-Str. 10, 76135 Karlsruhe oder beim Stadtamt Durlach -Wirtschaftliche Jugendhilfe- (Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier) einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu beantragen. Infos und Formulare finden sie unter: www.karlsruhe.de (Bildung und Soziales) Entgelte für die Modulare Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2026/27 für Klassenstufe 1
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anlage 2 Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt, Pädagogische Dienste Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Fassung: September 2026 1. Trägerschaft Grundschülerinnen und Grundschüler in Karlsruhe haben die Möglichkeit, nach dem garantierten und verpflichtenden Unterrichtsblock (2. bis 5. Schulstunde) der verlässlichen Grundschule an einem Betreuungsangebot teilzunehmen. Die Modulare Schulkindbetreuung wird durch pädagogisches Personal erbracht. Es handelt sich dabei um ein entgeltpflichtiges Angebot. 2. Allgemeines Die Modulare Schulkindbetreuung erfolgt an den regulären Unterrichtstagen: Modul 1 Montag bis Freitag von 7:30 bis 8:30 Uhr Modul 2 Montag bis Freitag von 12 bis 14 Uhr Modul 3 Montag bis Freitag von 14 bis 16:30 Uhr In den Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen, zum Beispiel an pädagogischen Tagen der Schule und am Tag des Betriebsausflugs, findet keine Schulkindbetreuung statt. Außerdem entfällt die Modulare Schulkindbetreuung an Entlastungstagen, Planungstagen und sonstigen notwendigen Schließtagen in Bezug auf das pädagogische Personal. 3. Betreuungsinhalte Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an den örtlichen und situativen Gegebenheiten. In der Modularen Schulkindbetreuung können die Schülerinnen und Schüler an einem pädagogisch qualifizierten, spielerischen und Freizeit bezogenen Gruppenangebot teilnehmen. Durch die Bildungs- und Erziehungsangebote wird die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gefördert. Es wird auf die herkunftsbedingten, sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten der Kinder Rücksicht genommen. Die Hausaufgabenzeit findet i. d. R. von Montag bis Donnerstag statt. Die Schülerinnen und Schüler können selbständig ihre Hausaufgaben erledigen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. 4. Anmeldung/Aufnahme Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler mit Rechtsanspruch in die Modulare Schulkindbetreuung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform durch die gesetzlichen Vertreter. Dies erfolgt auf der Gesetzesgrundlage § 24 Abs. 4 SGB i.V.m. Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Eine Aufnahme kann nur erfolgen, soweit Plätze vorhanden sind. Eine Aufnahme ohne den erforderlichen Masernschutz gem. § 20 Abs. 8ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht möglich. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes die sonstigen Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorzunehmen. Die Gruppeneinteilung der Schülerinnen und Schüler wird ausschließlich durch das pädagogische Personal vor Ort vorgenommen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist für den Vertragsabschluß zwingend erforderlich. Der Vertrag kommt erst mit der Erteilung eines gültigen SEPA- Lastschriftmandats durch die gesetzlichen Vertreter zustande. Ohne dieses Mandat ist keine Anmeldung und damit keine Aufnahme in die Schulkindbetreuung möglich. Vertragsbedingungen Modulare Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2026/27 in Klassenstufe 1 (Variante 2) 2 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste 5. Ummeldung Eine Anfrage zu einer Moduländerung muss – unter Angabe der betreffenden Schule – schriftlich erfolgen (betreuung@sus.karlsruhe.de) und wird geprüft. 6. Regelung in Krankheitsfällen Bei einer Erkrankung des Kindes, insbesondere bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber darf das Kind die Modulare Schulkindbetreuung nicht besuchen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Medikamente oder Heilmittel irgendwelcher Art durch das pädagogische Personal verabreicht werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit ist der Besuch der Modularen Schulkindbetreuung gemäß dem Infektionsschutzgesetz ausgeschlossen. In diesem Fall ist, bevor das Kind die Modulare Schulkindbetreuung wieder besuchen kann, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes vorzulegen. 7. Kündigung/Abmeldung Der Betreuungsvertrag kann von den gesetzlichen Vertretern der Schülerinnen und Schüler jederzeit über die Online-Plattform mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Das Kündigungsrecht der Stadt Karlsruhe aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Stadt Karlsruhe liegt insbesondere vor • bei einem Zahlungsrückstand von zwei oder mehr Monaten, • bei einer dauerhaft fehlenden Inanspruchnahme des Angebots oder • wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht in die Gruppe einfügen können oder wiederholt Verhaltensweisen aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der pädagogischen Betreuung übersteigen. Ein wichtiger Grund für die gesetzlichen Vertreter der Schülerinnen und Schüler liegt insbesondere vor bei Änderung der Entgelte. Beim Wechsel des Kindes in eine andere städtische Betreuungseinrichtung kann die Modulare Schulkindbetreuung durch die gesetzlichen Vertreter über die Online-Plattform zum Monatsende gekündigt werden. 8. Entgelt Der Gemeinderat beschließt die Höhe des monatlichen Entgelts für die Modulare Schulkindbetreuung. Die Entgelte sind dem aktuellen Entgeltblatt zu entnehmen. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schul- und Schließtage in diesem Monat und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Die unter Ziffer 2 genannten Schließzeiten sind in der Entgeltberechnung bereits berücksichtigt. Das Entgelt ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats, zur Zahlung fällig. 9. Aufsicht/Haftung Während der Betreuungszeit besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Aufsichtspflicht durch die Betreuungskräfte erstreckt sich auf die Zeit der Betreuung einschließlich der Ausflüge und Spaziergänge. Sie beginnt mit der Übernahme der Schülerinnen und Schüler durch die Betreuungskräfte in den Betreuungsräumen und endet unmittelbar mit dem Verlassen der Räume durch die Schülerinnen und Schüler am Ende der Betreuungszeit. Für den Weg zu den Betreuungsräumen und für den Heimweg wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn die Schülerinnen und Schüler vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause gehen dürfen. Schülerinnen und Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Für Schülerinnen und Schüler, die sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen oder nicht erscheinen, wird keine Verantwortung übernommen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Die Stadt Karlsruhe haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und anderer mitgebrachter persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für Schäden, die von Schülerinnen und Schülern verursacht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. 3 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste 10. Anerkennung Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags werden diese Vertragsbedingungen inklusive Entgeltblatt verbindlicher Vertragsbestandteil. 4 | Stadt Karlsruhe | Schul- und Sportamt | Pädagogische Dienste Stadt Karlsruhe Schul- und Sportamt Blumenstraße 2 a, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4155/-4156/-4157 | Fax: 0721 133-4149 Stand: September 2026 Die Stadt Karlsruhe erhebt für den Besuch der Modularen Schulkindbetreuung folgende Entgelte: Betreuungszeit Modul 1 7:30 bis 8:30 Uhr Modul 2 12 bis 14:00 Uhr Modul 3 14 bis 16:30 Uhr Mittagessen* Entgelte 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 50,00 Euro/Monat 77,00 Euro/Monat * Nach Angebot und Kapazität. Der Monat August ist entgeltfrei. Jeder beitragspflichtige Monat wird unabhängig von der Anzahl der Schultage mit vollem Betrag berechnet. Dies gilt auch bei Aufnahme innerhalb eines laufenden Kalendermonats, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots. Zuschuss zum Entgelt Es gibt die Möglichkeit, bei der Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde -Wirtschaftliche Jugendhilfe-, Ernst- Frey-Str. 10, 76135 Karlsruhe oder beim Stadtamt Durlach -Wirtschaftliche Jugendhilfe- (Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier) einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu beantragen. Infos und Formulare: www.karlsruhe.de (Bildung und Soziales). Entgelte für die Modulare Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen der Stadt Karlsruhe für das Schuljahr 2026/27 in Klassenstufe 1
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Niederschrift 16. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 13. Januar 2026, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Sitzungseröffnung Punkt 1 der Tagesordnung: Festlegung der Lage der täglichen Betreuungszeit im Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Vorlage: 2025/1265 Punkt 2 der Tagesordnung: Vertragsbedingungen und Elternentgelte für die Klassenstufe 1 im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SkiBB) in der Übergangsphase im Schuljahr 2026/27 Vorlage: 2025/1264 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeindeart Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträtinnen und Stadträte mit. Die Tagesordnungspunkte 4 und 8 seien von der Tagesordnung abgesetzt. Anschließend ruft er die Tagesordnungspunkte 1 und 2 zur Behandlung auf und teilt mit, es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. Bürgermeisterin Melchien führt in das Thema ein. Mit der Umsetzung von SKiBB werde die tägliche Betreuungszeit für kommende Erstklässer*innen neu strukturiert. In der gestrigen Besprechung mit der AG Pädagogische Betreuung sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwaltung an einer Zielperspektive von 10 Stunden Betreuungsumfang festhalte. Es stelle sich die Frage, wie diese Stunden im Tagesverlauf sinnvoll verlässlich und organisa- torisch tragfähig verortet werden. Es sei zu berücksichtigen, dass die Bedarfe sehr unter- schiedlich seien. Die bisherigen Rückmeldungen zeigten aber, dass die Inanspruchnahme der Ganzzeiten nicht gleichmäßig erfolge und insbesondere am späten Nachmittag deutlich – 2 – abnehme, wohingegen ein verlässlicher Beginn des Betreuungstags für viele Familien von zentraler Bedeutung sei. Die Lage der Betreuungszeit habe auch Auswirkungen auf die pä- dagogische Gestaltung des Tages, auf Personalplanung, Arbeitszeitmodelle und die Attrakti- vität der Schulkindbetreuung. Man habe die AG Pädagogische Betreuung um eine Stellungnahme gebeten. Die Teilneh- menden der Arbeitsgemeinschaft hätten sich in einer differenzierten Stellungnahme der Empfehlung der Verwaltung angeschlossen, in der Übergangsphase eine Betreuungszeit von 7:30 bis 16:30 Uhr anzubieten. Gleichzeitig soll bei der Anmeldung zur Schulkindbetreuung aber der Bedarf der zukünftigen Erstklässler*innen abgefragt werden, um eventuell bedarfs- gerecht nachsteuern zu können. Unter Tagesordnungspunkt 2 solle geregelt werden, unter welchen Bedingungen Betreu- ungsverträge abgeschlossen und die Elternentgelte im Rahmen vom SKiBB für die Schü- ler*innen der Klassenstufe 1 im Schuljahr 2026/27 ausgestaltet werden. Die Entscheidung gelte erst einmal für ein Jahr des Übergangs. Ziel sei, ein einheitliches und transparentes Sys- tem zu schaffen, welches Verlässlichkeit und Planungssicherheit ermögliche. Für das darauf- folgende Schuljahr werde man als Verwaltung eine Entgeltsystematik erarbeiten, sobald die Landesförderung durch eine Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben wurde. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) begrüßt es, dass man gemeinsam am Zielhorizont von 10 Stunden festhalte. Diesen Schritt werde ihre Fraktion mitgehen. Zur Auswahl des Moduls wurde ausgeführt, dass sich die AG Pädagogische Betreuung für das erste Modul ausspre- che. Dieser Empfehlung schließe man sich an. Hinsichtlich der unterschiedlichen Module stelle sich die Frage, ob es unterschiedliche päda- gogische Konzepte gebe. Könne man dazu etwas sagen? Bei anderen Entgelten und Beiträgen rede man immer über den Kostendeckungsgrad. 50 Euro pro Modul beziehungsweise 100 Euro pro Ferienwoche für die Stunden, die man in Summe als Betreuung habe, seien ein Klacks. Dennoch wäre es für die Kommunikation und Erklärung gut, wenn man wisse, was eine Stunde oder ein Modul faktisch koste. Ein Berech- nungsmodell sei für die Kommunikation und Entscheidungsfindung, gerade dann in einein- halb Jahren für die weitere Festlegung, hilfreich. Stadtrat Hofmann (CDU) meint, die wichtigste Aufgabe dieses Jahr werde sein, den Haushalt weiter zu konsolidieren. Für ihn sei wichtig, bis wann die Zuschüsse vom Land beziffert seien, so dass man dann wisse, was der Stadt zustehe. Er widerspreche seiner Vorrednerin. Für viele Eltern sei es kein Klacks. Wenn man es zusammenrechne, sei es viel Geld. Interes- sant sei, was man spare, wenn man es mit den Hortkosten vergleiche. Wenn man es ein- führe, sei sinnvoll zu wissen, wo man eventuell nachbessern müsse. Stadtrat Dr. Huber (SPD) zeigt sich erfreut, dass man Klarheit gefunden habe, was man prä- feriere. Gut sei, dass man jetzt diese Betreuungszeit habe und dies auch nach außen kom- munizieren könne. Stadträtin Geißinger (Volt) stellt fest, alle Module kosteten 50 Euro, obwohl sie unterschied- liche Zeiten hätten. Welche Logik stehe dahinter? – 3 – In der Vorlage zu TOP 2 seien 2,5 Mio. Euro ohne Mittagessen aufgeführt. Sei da das Schul- ferienentgelt mit dabei? Warum sei das Mittagessen nicht in der Gesamtsumme? Wann könne man mit einem Zwischenstand rechnen zur Inanspruchnahme der verschiede- nen Module? Stadträtin Döring (KAL) hält den vorliegenden Kompromiss von 7:30 bis 16:30 Uhr für gut. Das letzte Modul sei von 14:00 bis 16:30 Uhr. Sei bei den Schulen beziehungsweise im Kon- zept angedacht, dass es vielleicht von 16:00 bis 16:30 Uhr eine Art Gleitzeit gebe, so dass Familien ihre Kinder schon um 16:00 Uhr holen können, um entsprechende Dinge wahrneh- men zu können? Die Kosten halte sie für angemessen. Auch beim Thema Ferienbetreuung sei es darstellbar. Im Vertrag stehe der deutliche Hinweis, dass man über die wirtschaftliche Jugendhilfe eine entsprechende Förderung bekommen könne, wenn man anspruchsberechtigt sei. Bürgermeisterin Melchien beantwortet die gestellten Fragen. Bei den unterschiedlichen gehe sie davon aus, dass diese auch pädagogisch unterschiedlich seien. Es seien keine kostende- ckenden Modelle, die man vorschlage. Richtig sei, dass es für Eltern individuell belastbar sein werde. Momentan könne man keine Berechnungsmodelle geben. Für das endgültige For- mat, das man dann festlege und im nächsten Jahr beschließe, werde man aufgrund der dann vorliegenden Verwaltungsvorschrift des Landes klare Berechnungen anstellen. Man gehe fest davon aus, dass es in keinem Fall kostendeckend sein werde. Jetzt habe man die- sen Rahmen vorgeschlagen, pauschal 50 Euro, und dadurch mehr Klarheit, mehr Transpa- renz auch nach außen. Es handle sich um eine Übergangsregelung. Es sei keine mit Kosten- deckungsgraden abgestimmte Vorlage, die auf Dauer tragbar sei. Die Schulferien müssen extra gebucht und gezahlt werden. Man werde noch Zahlen liefern, wenn das Schuljahr gestartet sei. Dann wisse man, wie viele Buchungen man habe, wie viel darüber hinaus gehender Bedarf angezeigt werde. Herr Allgaier (Schul- und Sportamt) ergänzt, die Eltern müssen bis Mitte März Rückmeldung bezüglich der Betreuung geben. Dann könne man eine erste Hochrechnung vornehmen. Zu den Gleitzeiten bei der Abholung könne er sich vorstellen, dass es pragmatische, vielleicht auch nicht unbedingt pädagogische Lösungen gebe. Es sei klar, wenn die Kinder einen Ter- min hätten, könne er sich nicht vorstellen, dass dies nicht möglich sei. Stadtrat Kalmbach (FÜR) möchte wissen, wie man die 77 Euro für Mittagessen berechne. Die Zielsetzung auf 10 Stunden halte er für nicht realisierbar. Der Vorsitzende entgegnet, bisher habe man die 10 Stunden, weshalb man daran festhalten wolle. Er sei dankbar, dass man für das erste Jahr die Option zulasse, mit hoffentlich verläss- lichen neun Stunden an den Start zu gehen. Das Land habe sich in einer kurzfristig getroffenen Vereinbarung mit den Kommunalen Lan- desverbänden auf 68 % Kostendeckung eingelassen. Noch wisse aber niemand, was diese 68 % bedeuten. Im Moment gebe es noch die Diskussion, ob man für verschiedenartige Be- treuungsangebote je nach Situation erst einmal mit einem Pauschbetrag beginne könne. – 4 – Weil dieser Pauschbetrag aber nicht die Realität in Karlsruhe abbilde, könne es sein, dass es am Ende doch keine 68 % seien. Es hänge davon ab, ob man alle Gruppen voll bekomme. Denn je mehr Kinder man in der Gruppe habe, umso kostendeckender werde es. Der Hort koste im Moment 220 Euro. Dann seien die 150 Euro durchaus in einer adäquaten Vergleichssituation, wobei beim Hort eine gewissen Ferienbetreuung dabei sei, die hier sepa- rat berechnet werde. Aber insgesamt sei es eine Größenordnung, auf die sich berufstätigte Eltern einlassen können. Für die berufstätigten Eltern sei ein früher Beginn wichtig, so dass die Kinder versorgt seien. Die Diskussion um Abholzeiten, Hinbringzeiten usw. wolle er aus offiziellen Regelungen der Stadt heraushalten. Dies müsse vor Ort entschieden werden. Die Grundvoraussetzung für die verpflichtenden Ganztagsbetreuungsangebote seien schon auch, dass es mit einem Konzept hinterlegt sei. Der 15. März sei verbindlich. So sehe es das Land vor. Aber auch Eltern, die danach kämen, könne man nicht einfach wegschicken. Allerdings könne man mit einer nachträglichen Anmeldung durchaus begründen, warum es nicht sofort den Platz in der Lieblingsgruppe gebe oder vielleicht auch einmal kein Platzangebot gebe. Bürgermeisterin Melchien fügt hinzu, beim Mittagessen habe man sich an bisherigen Kosten orientiert. Aber man könne im nächsten Jahr alles in Ruhe miteinander beraten, wenn man wisse, was es tatsächlich koste. Stadtrat Hofmann (CDU) ist der Meinung, dass man grundsätzlich versuchen müsse, die Festlegung individuell zu gestalten. Die Eltern müssten aber genau wissen bei der Anmel- dung, wie flexibel man sei. Dies werde ein entscheidender Faktor sein. Die Anmeldezahlen seien eine wichtige Stellgröße, wie man dann in das Folgejahr gehe. Stadträtin Geißinger (Volt) weist darauf hin, ihre Frage nach den Gesamteinnahmen sei noch offen. Sei die Ferienbetreuung mit dabei? Warum sei das Mittagessen nicht miteinberech- net? Herr Allgaier (Schul- und Sportamt) bekennt, dies müsse man nachliefern. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Vor- beratung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 21. Januar 2026