Sicherheit auf der B3 (Antrag GRÜNE-Fraktion)
| Vorlage: | 2025/1259 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 16.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 06.02.2026 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.02.2026
Rolle: Behandlung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1259 Eingang: 09. November 2025 Sicherheit auf der B3 (Antrag GRÜNE-Fraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.02.2026 7 Ö Behandlung Auf der B3 kommt es auf dem Abschnitt Grötzingen - Weingarten immer wieder zu schweren Unfällen, zuletzt am Sonntag, den 12.10.2025 mit tödlichem Ausgang. Stark frequentiert sind vor allem die Zufahrten zum Naherholungsgebiet Baggersee / Fischerheim und zu Gut Werrabronn mit dessen Verkaufsautomaten. Danach folgen noch die Abzweigungen/Einfahrten zum Parkplatz, um zum Weingartener Moor zu gelangen, sowie weitere Zufahrten Richtung Alter jüdischer Friedhof Weingarten und ins Mauertal. All diese Ab- bzw. Einfahrten besitzen keine Einfädelspur, so dass das Einfahren auf die B3 potenziell gefährlich sein kann. Antrag: Um eine höhere Verkehrssicherheit auf der Strecke zwischen Grötzingen und Weingarten zu erhalten, beantragen wir die Prüfung, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h angeordnet werden kann. -- 1 of 1 --
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1259 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Sicherheit auf der B3 (Antrag GRÜNE-Fraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 18.02.2026 7 Ö Kenntnisnahme Die Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsreduzierung von 100 km/h auf 70 km/h sind im betreffenden Abschnitt nicht erfüllt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt außerorts grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) ist festgelegt, dass eine außerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung nur dann angeordnet werden kann, wenn Verkehrsteilnehmende ihre Geschwindigkeit nicht den örtlichen Gegebenheiten anpassen, wie etwa in Kurven, auf Gefällstrecken oder bei unebener Fahrbahn. Der betroffene Abschnitt der B 3 zwischen Grötzingen und Weingarten befindet sich in einem guten straßenbaulichen Zustand. Die Strecke weist weder nennenswerte Steigungen noch Gefälle auf und ist, einschließlich der Kurvenbereiche, durchgehend gut einsehbar. Aus straßen- und verkehrstechnischer Sicht ergibt sich daher kein Anlass für eine Geschwindigkeitsreduzierung Darüber hinaus besteht eine Anordnungsgrundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal 70 km/h dann, wenn zu Fuß Gehende oder Radfahrende in besonderer Weise gefährdet sind. Die offizielle RadNETZ-Route Baden-Württemberg von Grötzingen nach Weingarten verläuft über die Bruchwaldstraße und die Straße „Im Brühl“ bis zur Max-Becker-Straße in Weingarten. Radverkehr ist somit nicht auf die B 3 angewiesen, da eine alternative und beschilderte Route vorhanden ist. Das gleiche gilt für zu Fuß Gehende. Für zu Fuß Gehende besteht zudem eine vollsignalisierte Querung im Bereich der Bruchwaldstraße. Außerdem kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt werden, wenn häufig geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle aufgetreten sind. Nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe liegt bis zur Landkreisgrenze kein auffälliges Unfallgeschehen und insbesondere keine geschwindigkeitsbedingte Unfallhäufung vor. Der tödliche Verkehrsunfall vom 12. Oktober 2025 ist derzeit noch Gegenstand laufender polizeilicher Ermittlungen und kann daher nicht als gesicherte Grundlage für die Bewertung des Unfallgeschehens herangezogen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bislang um einen tragischen Einzelfall handelt. Dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h durch den vorfahrtberechtigten und tödlich verunglückten Motorradfahrer im Raum steht, begründet für sich genommen auch keine geschwindigkeitsbedingte Unfallhäufung im verwaltungsrechtlich relevanten Sinne. Die angesprochenen Zufahrten liegen alle innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Bis auf die Zufahrt zum Fischerheim ist dort nur der landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Verkehr freigegeben. An der Zufahrt zum Fischerheim besteht eine weitläufige sehr gute Sichtbeziehung auf die vorfahrtsberechtigte B 3 in beide Richtungen. Bei den weiteren Zufahrten (Weingartener Hochmoor und Deponiestraße) kann aufgrund der bestehenden Einfahrtsbeschränkungen nicht von stark frequentierten Zufahrten ausgegangen werden. Hinzu kommt, dass auch aus der Deponiestraße auf die B3 sehr gute Sichtbeziehungen bestehen. Alle Zufahrten ab dem Gut Werrabronn liegen auf der Gemarkung der Gemeinde Weingarten. Hierzu kann die Stadtverwaltung Karlsruhe keine Auskünfte geben oder Maßnahmen treffen. -- 2 of 2 --