Verwendung der Fördermittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)

Vorlage: 2025/1253
Art: Informationsvorlage
Datum: 12.12.2025
Letzte Änderung: 27.01.2026
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1253 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Verwendung der Fördermittel aus dem Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat - Beratungen zum DHH 16.12.2025 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Verwendung der Fördermittel aus dem Länder- und- Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) für den DHH 2026/2027 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Im Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist die Verteilung und Verwendung von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" für Investitionen in die Infrastruktur der Länder und Kommunen geregelt. Das Gesetz ist am 24. Oktober 2025 in Kraft getreten und soll das Wirtschaftswachstum durch eine umfassende Investitionsoffensive in die Modernisierung der Infrastruktur stärken. Die Investitionen sind für eine Vielzahl von Sachinvestitionen vorgesehen, darunter wird im Gesetz Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur (Brücken, Straßen), Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (Kitas, Schulen), Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung (digitale Netze) verstanden. Die Verteilung der Mittel ist auf die einzelnen Länder erfolgt. Diese sind dafür verantwortlich, die zweckentsprechende Verwendung sicherzustellen und die genauen Verfahren festzulegen. Dabei haben diese Gestaltungsfreiheiten bei der Umsetzung eingeräumt bekommen und können somit beispielsweise verschiedene Förderungen kombinieren, um Investitionen schneller zu realisieren. In Baden-Württemberg ist aktuell noch keine Anwendungsrichtlinie erlassen worden, an der sich die Verwaltung konkret orientieren kann. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass der Stadt Karlsruhe voraussichtlich 204,1 Millionen Euro aus diesem Förderpaket zufließen werden. Im aktuell anstehenden Doppelhaushalt 2026/2027 sind in den jeweiligen Haushaltsjahren Einzahlungen von pauschal 15 Mio. Euro angenommen. Nach den aktuell voraussichtlichen Fördervorgaben, ist ein Abruf der Fördermittel nur dann möglich, wenn diese konkreten Projekten zugeordnet sind. Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist, hat die Verwaltung aus dem aktuellen für den Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehenen Investitionsprogramm in 2026 15,15 Mio. Euro und 2027 27,29 Mio. Euro direkt zugeordnet. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, das Investitionsprogramm um weitere Maßnahmen zu ergänzen, die umsetzbar wären, aber aktuell noch nicht in 2026 oder 2027 aufgrund der bekannten Kreditobergrenze hätten begonnen werden können. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind im Haushaltsentwurf finanziell neutral und haben keine Auswirkung auf die Kreditermächtigung (da in Einzahlungen und Auszahlungen ausgeglichen). Die Maßnahmen sollen vorsorglich einer Umsetzungsentscheidung durch den Gemeinderat in den Doppelhaushalt 2026/2027 eingestellt werden und sind daher mit einem gemeinderätlichen Sperrvermerk versehen. Mit dieser Vorgehensweise verschafft sich die Stadt Karlsruhe einerseits die notwendige haushaltsrechtliche Grundlage und eröffnet sich andererseits die Möglichkeit, in 2026 einen ganzheitlichen Vorschlag im Gemeinderat zu beraten. – 3 – 12.12.2025 Beträge in Tsd. Euro Projekt e mit v orliegender Planung LPH 1-3 St and 12/ 2025 Gesam t- kosten (brutto) Pl an 2026 Pl an 2027 MI F RI 2028 MI F RI 2029 MI F RI 20302031 Projekt e auf der Inv est it ionslist e, für die Jahre 2026/ 2027 ff.Gesamt15.15527.29428.26413.8112.7981.000 S: GS Knielingen, Ganztageseinrichtung 2.300500951370 S: GS Eichelgartenschule, GTE 6.1246951.0291.450975223 S: Südendschule, Neubau Sporthalle (Sporthallenbau an Schulen) 9.0003303.0004.860470 S: Leopoldschule, GTE 1.50027064470 S: Waldschule Neureut, Hort, GTE 1.200236 S: Erich-Kästner-Schule, ELA-Anlage 1.41518943631 S: Grundschule Bulach, GTE 1.6503415535 S: Grundschule Daxlanden, Ganztageseinrichtung 1.550602 S: Kimmelmannschule, Umbau f. Vogesenschule, ELA-Anlage 7901193932708 S: Helmholtz-Gymnasium, ELA 2.90202821.0351.035500 Investitionszuschüsse Sportförderung - 3-Feld-Halle SSC 6.6576.0003.923 Konzerthaus, Umbau 9004.2503.7508231.075 Brandübungsanlage Hansastraße 230900500 Bannwaldallee 8061.2361.300 Wasserläufe, Becken Albtal 5004.0008.0006.500 Weiherfeldbrücke 3001.7003.000 Schlossplatztunnel 1.7802.320 Klimaschutzkonzept 1.0001.0001.0001.0001.0001.000 Projekt e, akt uell nicht für die HH-Jahre 2026/ 2027 eingeplant , aber umset zbar! --- SPERRVERMERKE --- Gesamt2.20016.06327.10027.01624.1838.300 S: Grundschule Grünwinkel, Modernisierung und GTE 9.2509001.40001.112300 S: Südschule Neureut, Ersatzneubau und GTE 24.0904506005.0008.0008.000 S: GS Friedrich-Ebert-Schule, Ganztageseinrichtung 1.900173600910 Helmholtz-Gymnasium, Fluchttreppe 1.712100500500509 Erich-Kästner-Schule, WC-Sanierung 1.985100600600557 Gutenbergschule, WC-Sanierung 1.975140900700105 Ludwig-Erhard-Schule, Hauptgebäude 1.BA Brandschutz + ELA 1.900200800685 K: Kita Geigersberg, Neubau 8.4202.0004.0001.321 S: Bismarck-Gymnasium/Hebel-Schule, Neubau Dreifeldhalle, (Sporthallenbau an Schulen) 17.3001.5006.0006.0003.800 TBA: PV-Anlage Klärwerk 7.0001.0005.700 Anne-Frank-Schule, Neubau (Ersatzneubau Gemeinschaftsschule) 48.2008003.0007.0009.0009.000 Kita Wettersbach , Neubau 6-gruppige Kita 11.2004001.8004.7002.3001.100 Projekte auf der Investitionsliste, für die Jahre 2026/2027 ff.15.15527.29428.26413.8112.7981.000 Projekte, aktuell nicht für die HH-Jahre 2026/2027 eingeplant, aber umsetzbar!2.20016.06327.10027.01624.1838.300 Gesamt summe 17.35543.35655.36440.82726.9819.300 nachrichtlich: Kumulierte Einplanung DHH 2026/2027193.184 Maximale Fördersumme für Karlsruhe 204.100 Die jeweiligen Jahresansätze bei den Projekten beziehen sich auf die mögliche Fördersumme durch LuKIFG. Im Haushaltsplan bzw. in der Investitionsliste sind in der Regel die Bruttoauszahlungsbeträge aufgeführt; hier die Nettoauszahlungen (reduziert um andere Zuschüsse). Jahresbezogene Förderung durch LuKIFG

  • Abstimmungsergebnis TOP 1 Ö 1
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