Vorzeitige Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1551 mit 1.772 m² Gebäude- und Freifläche, Kreuzstraße 13a: Stellplätze für Anwohnerparken und Carsharing

Vorlage: 2025/1249/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.03.2026
Letzte Änderung: 30.03.2026
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.03.2026

    TOP: 11.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1249/1 Eingang: 24.03.2026 Vorzeitige Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1551 mit 1.772 m² Gebäude- und Freifläche, Kreuzstraße 13a: Stellplätze für Anwohnerparken und Carsharing Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 11.1 Ö Entscheidung Die Stadtverwaltung wird im Zuge des Nachtragsvertrags zum Erbbauvertrag die städtischen Ziele des Projektes ÖRMI (Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt) verankern. Dies beinhaltet vor allem, dass möglichst alle im Parkhaus vorhandenen Stellplätze für das Anwohnerparken oder Carsharing zur Verfügung gestellt werden. Die städtische Zielsetzung für die Gestaltung des öffentlichen Raumes beinhaltet im Bereich der Kreuzstraße und Markgrafenstraße (vgl. Bewohnerparzone G2) insbesondere die Stärkung des öffentlichen Grüns. Dies ist notwendig, um an heißen Sommertagen eine bessere Verschattung und Kühlung des Wohnquartiers zu ermöglichen. Zudem soll gemäß ÖRMI in diesem Kernbereich der Innenstadt die aktive und gesunde Mobilität priorisiert werden. Eine Verlagerung von benötigten Bewohnerparkplätzen vom Straßenraum in Parkhäuser und -garagen ermöglicht der Stadt, diese Ziele im öffentlichen Raum umzusetzen. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Christian Klinkhardt Leonie Wolf Begründung/Sachverhalt -- 1 of 1 --

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1249/1 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Liegenschaftsamt Vorzeitige Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1551 mit 1.772 m² Gebäude- und Freifläche, Kreuzstraße 13a: Stellplätze für Anwohnerparken und Carsharing Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 11.1 Ö Entscheidung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag wie folgt Stellung: Es sind insgesamt 327 Stellplätze im Parkhaus errichtet. 7 Stellplätze sind den 7 Wohnungen zugeordnet. Darüber hinaus sind zu Lasten des Grundstücks Nr. 1551 insgesamt 10 unterschiedliche Baulasten eingetragen. Diesen Baulasten sind bauordnungsrechtlich 317 Stellplätze zugeordnet und begünstigen verschiedene benachbarte Grundstücke. Durch die Baulasten ist somit bereits gewährleistet, dass dort größtenteils nur Anwohnerparken erfolgt. In den Vertragsverhandlungen mit den insgesamt 13 Erbbauberechtigten wurde - nach vorheriger stadtinterner Abstimmung - zu Beginn der Verhandlungen aufgenommen, dass 25% der tatsächlich vorhandenen Stellplätze dauernd für Anwohnerparken auch faktisch zur Verfügung zu stellen sind. Dies entspricht den im IQ Leitprojekt „ÖRMI“ festgelegten Zielen und wurde von den Erbbauberechtigten vollumfänglich akzeptiert. Alle 13 Erbbauberechtigten sind mit einer solchen vertraglichen Festschreibung einverstanden. Sofern nun Veränderungen am Vertragsinhalt vorgenommen werden sollten, müssten alle 13 Erbbauberechtigten zustimmen. Dies bedarf vielfältiger Gespräche und langwieriger Verhandlungen. Eine Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts zum jetzigen Zeitpunkt wäre damit nicht möglich. Auch eine Kreditaufnahme wäre damit für die Erbbauberechtigten derzeit ausgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. -- 2 of 2 --

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

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