Verbreiterung und Instandsetzung des Anlagenwegs Rittnertstraße
| Vorlage: | 2025/1248 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 27.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2026
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
30 50 Datei:_G:\StplA\#_Daten\GAST\Reimer\02_Projekte\13_Rittnertstraße_Anlagenweg\01 CAD\23_11_09_Rittnertstraße CAD.dwg STADT KARLSRUHE Stadtplanungsamt Maßstab Gezeichnet Projektleitung Bereichsleitung Amtsleitung Geändert Plotdatum 06.12.2023 Verkehr Variante 1: Rittnertstraße - Anlagenweg 1:2000 27.11.2023 Marvin Reimer Ulrike Eblenkamp Ulrich Wagner Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner -- 1 of 1 --
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Extrahierter Text
30 50 Datei:_G:\StplA\#_Daten\GAST\Reimer\02_Projekte\13_Rittnertstraße_Anlagenweg\01 CAD\23_11_09_Rittnertstraße CAD.dwg STADT KARLSRUHE Stadtplanungsamt Maßstab Gezeichnet Projektleitung Bereichsleitung Amtsleitung Geändert Plotdatum 06.12.2023 Verkehr Variante 1: Rittnertstraße - Anlagenweg 1:2000 27.11.2023 Marvin Reimer Ulrike Eblenkamp Ulrich Wagner Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner -- 1 of 1 --
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1248 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Verbreiterung und Instandsetzung des Anlagenwegs Rittnertstraße Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 08.04.2026 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Rittnertstraße: Verbreiterung und Sanierung Anlagenweg zwischen Steinlesweg und Eisenhafengrund mit Querungshilfe auf Höhe Hausnummer 73a Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs wird der Anlagenweg im o.g. Abschnitt der Rittnertstraße auf 2,50 m verbreitert und aufgrund des schlechten Oberflächenzustandes saniert. Der Radverkehr erhält die Möglichkeit, auch im geschützten Seitenraum der Rittnertstraße zu fahren. Dies betrifft nicht nur den lokalen Radverkehr, sondern auch die Verbindung von und nach Stupferich und Thomashof. Um dem bergauffahrenden Radverkehr ein sicheres Queren auf den Anlagenweg zu ermöglichen, wird auf Höhe Rittnertstraße 73a eine Querungshilfe eingerichtet. Die Maßnahme ist für das Jahresbauprogramm 2028/2029 vorgesehen und wird vorbehaltlich der finanziellen Budgetierung und Priorisierung umgesetzt. Die Finanzierung kann in Teilen über den KSK-Sammelansatz im DHH 2028/2029 beantragt werden. Die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten aus Landes- bzw. Bundesmitteln wird vor Umsetzung der Maßnahme geprüft. Eine Finanzierungszusage kann derzeit nicht getroffen werden. Der Ortschaftsrat Durlach befürwortet die Umsetzung der Maßnahme. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 600.000€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Förderung der aktiven Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs wird der Anlagenweg im o.g. Abschnitt der Rittnertstraße auf 2,50 m verbreitert und aufgrund des schlechten Oberflächenzustandes saniert. Der Radverkehr erhält die Möglichkeit, auch im geschützten Seitenraum der Rittnertstraße zu fahren. Dies betrifft nicht nur den lokalen Radverkehr, sondern auch die Verbindung von und nach Stupferich und Thomashof. Um dem bergauffahrenden Radverkehr ein sicheres Queren auf den Anlagenweg zu ermöglichen, wird auf Höhe Rittnertstraße 73a eine Querungshilfe eingerichtet. Die Baumaßnahme wurde mit dem GBA und UA abgestimmt. Die Eingriffe ins Grün werden so gering als möglich gehalten. Derzeit ist davon auszugehen, dass keine Bäume gefällt werden müssen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist eine enge fachliche Abstimmung mit dem Gartenbauamt zwingend erforderlich. Sollte sich in der Ausführungsplanung herausstellen, dass Bäume gefährdet sind, sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat darauf hingewiesen, dass der Eingriff nicht nur gering zu halten, sondern auch in geeigneter Weise auszugleichen ist. Die Finanzierung kann in Teilen über den KSK-Sammelansatz im DHH 2028/2029 beantragt werden, steht jedoch unter Finanzierungsvorbehalt und kann derzeit nicht zugesagt werden. Der Weg bleibt weiterhin ein Anlagenweg und kann in beide Richtungen vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Er erhält keine Benutzungspflicht für den Radverkehr. Die zukünftige Breite von 2,50 m ermöglicht sowohl die Begegnungsfälle Rad – Rad und Fuß – Rad sowie das gegenseitige Überholen im Bedarfsfall. Die Maßnahme ist nach derzeitigem Stand für den Doppelhaushalt 2028/2029 vorgesehen und umgesetzt. Es wurden zwei Varianten (siehe Anlagen) entwickelt, die sich jedoch nur an zwei Stellen unterscheiden. Bei Variante 1 (Vorzugsvariante) wurden zwei Anpassungen im Streckenverlauf vorgenommen. 1. Begradigung der Streckenführung an der Einmündung In der Tasch. 2. Anpassung der Streckenführung im Bereich Eisenhafengrund. Ob die Änderungen im Streckenverlauf erfolgen können, wird sich im weiteren Planungsverfahren (Ausführungsplanung) herausstellen. Die Machbarkeit ist abhängig von der sich im Untergrund befindenden Wasserhaltung und der Wurzelausbildung der Bäume. Die Maßnahme dient der Förderung der aktiven Mobilität, also des Fuß- und Radverkehrs und somit dem Klimaschutz durch Reduzierung von CO2 und Schadstoffen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Maßnahme ist für das Jahresbauprogramm 2028/2029 vorgesehen und wird vorbehaltlich der finanziellen Budgetierung und Priorisierung umgesetzt. Die Finanzierung kann in Teilen über den KSK-Sammelansatz im DHH 2028/2029 beantragt werden. Die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten aus Landes- bzw. Bundesmitteln wird vor Umsetzung der Maßnahme geprüft. Eine Finanzierungszusage kann derzeit nicht getroffen werden. Beschluss: Der Ortschaftsrat Durlach befürwortet die Umsetzung der Maßnahme. -- 2 of 2 --