Anhörung zur Veränderung der Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 20. Februar 2013

Vorlage: 2025/1245
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.12.2025
Letzte Änderung: 19.12.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Rüppurr

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.01.2026

    TOP: 2

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Vorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1245 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Anhörung zur Veränderung der Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 20. Februar 2013 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 14.01.2026 2 Ö Anhörung Kurzfassung Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet die Neuausweisung des Naturdenkmals Nr. 99 (Stieleiche, TSK-Gelände Ottostraße 10), die Teilentwidmung des Gruppennaturdenkmals Nr. 71 (Distrikt Bergwald) sowie die Entwidmung des Naturdenkmals Nr. 45 (Rosskastanie, Killisfeldstraße 42) aus den im Anhang dargelegten Gründen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit Schreiben vom 3. Dezember 2025 wurde das Stadtamt Durlach über eine beabsichtige Änderung der Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 20. Februar 2013, informiert. Hierzu werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 24 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) angehört. Die Rückmeldungen hierzu sind bis zum 23. Januar 2026 an die untere Naturschutzbehörde zu richten. Die untere Naturschutzbehörde plant in Umsetzung naturschutzrechtlicher Fachplanungen die Neuausweisung weiterer Naturdenkmale und anlassbezogene Aufhebung von Naturdenkmalen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe. Rechtliche Grundlage hierfür bildet § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wonach Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde als Naturdenkmale ausgewiesen werden können, wenn deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Nach derzeitiger Planung ist die Ausweisung von 13 weiteren Baumnaturdenkmalen, die Aufhebung von 10 bestehenden Baumnaturdenkmalen und die Aufhebung von 12 Baumnaturdenkmalen aus Gruppennaturdenkmalen im Stadtgebiet Karlsruhe vorgesehen. Für das Vorhaben wird ein reguläres Rechtsverordnungsverfahren nach § 24 NatSchG BW mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Im Bereich Durlach ist die Neuausweisung des Naturdenkmals Nr. 99, einer Stieleiche auf dem TSK- Gelände in der Ottostraße 10, vorgesehen. Diese solle aufgrund der ökologischen Wirkung und Größe als Naturdenkmal erhalten werden. Weiterhin ist die Teilentwidmung des Gruppennaturdenkmals Nr. 71 (Distrikt Bergwald) sowie die Entwidmung des Naturdenkmals Nr. 45, einer Rosskastanie in der Killisfeldstraße 42, geplant. Der Anlage können folgende Informationen entnommen werden: 1) Übersichtsplan aller Naturdenkmäler der Stadt Karlsruhe 2) Einzelbilder der Neuausweisung der Naturdenkmale 3) Detailkarten der Neuausweisung der Naturdenkmale 4) Detailkarten der Entwidmungen der Naturdenkmale 5) Begründungen für die Entwidmung der Naturdenkmale 6) Naturdenkmalverordnung vom 20. Februar 2013 7) Entwurf der Änderungsverordnung 8) Anlage zur Änderungsverordnung – Synpose 9) Entwurf der konsolidierten Fassung der Verordnung 10) Entwurf der Anlage zur konsolidierten Fassung der Verordnung 11) Feststellung über das Nichtvorliegen der Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und befürwortet die Neuausweisung des Naturdenkmals Nr. 99 (Stieleiche, TSK-Gelände Ottostraße 10), die Teilentwidmung des Gruppennaturdenkmals Nr. 71 (Destrikt Bergwald) sowie die Entwidmung des Naturdenkmals Nr. 45 (Rosskastanie, Killisfeldstraße 42) aus den im Anhang dargelegten Gründen.

  • 1) Übersichtsplan alle ND
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Maßstab 1 : 20.000 ́ Diese Karte ist Bestandteil der Verordnung Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! (! ( ! ( ! (! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! (! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! (! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ND 101 ND 3 ND 6 ND 82 ND 81 ND 78 ND 45 ND 29 ND 25 ND 14 ND 10 ND 61 ND 31 ND 21 ND 17 ND 71 ND 66 ND 63 ND 2 ND 9 ND 40 ND 41 ND 32 ND 23 ND 55 ND 54 ND 53 ND 44 ND 35 ND 28 ND 24 ND 11 ND 72 ND 70 ND 68 ND 65 ND 62 ND 60 ND 59 ND 88 ND 87 ND 86 ND 85 ND 84 ND 83 ND 80 ND 79 ND 77 ND 76 ND 75 ND 1 ND 8 ND 7 ND 5 ND 4 ND 49 ND 58 ND 56 ND 52 ND 51 ND 50 ND 48 ND 47 ND 46 ND 43 ND 42 ND 39 ND 38 ND 37 ND 36 ND 34 ND 33 ND 30 ND 27 ND 26 ND 22 ND 20 ND 19 ND 18 ND 16 ND 15 ND 13 ND 12 ND 57 ND 74 ND 73 ND 69 ND 67 ND 64 ND 98 ND 96 ND 99 ND 94 ND 95 ND 89 ND 100 ND 97 ND 92 ND 93 ND 91 ND 90 Naturdenkmale in Karlsruhe Bäume Zeichenerklärung 0120,5Kilometer Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Anlage zur Verordnung vom Naturdenkmale in Karlsruhe Bäume Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Kartengrundlage: Liegenschaftsamt Stand: September 2025 Naturdenkmal - Einzelgebilde Status Naturdenkmal - Neuausweisung 2025 ! ( entwidmet 2025 teilweise entwidmet 2025 entwidmet 2013 verordnet 2013 verordnet 1988 ! ( ! ( ! ( ! ( ! (

  • 2) Einzelbilder Neuausweisung ND
    Extrahierter Text

    Vorschläge für die neue Ausweisung von Bäumen als Naturdenkmaler Vorschlag Naturdenkmal 89, Stieleiche am Martin-Luther Platz, Karlsruhe, Grötzingen Stadt Karlsruhe 2 | Vorschlag Naturdenkmal 90, Winterlinde Am Niddaplatz, Karlsruhe, Grötzingen | 3 Vorschlag Naturdenkmal 91, Stieleiche am Hohlweg Knittelberg, Karlsruhe, Grötzingen 4 | Vorschlag Naturdenkmal 92, Streuobst-Birne Am Rehbuckel 1, Karlsruhe, Hohenwettersbach | 5 Vorschlag Naturdenkmal 93, Rosskastanie Am Schilingscher Grünberg, Karlsruhe, Hohenwettersbach 6 | Vorschlag Naturdenkmal 94, Streuobst- Birne Am Schilingscher Grünberg, Karlsruhe, Hohenwettersbach | 7 Vorschlag Naturdenkmal 95, Streuobst-Birne Am Rehbuckel 2, Karlsruhe, Hohenwettersbach 8 | Vorschlag Naturdenkmal 96, Flatterulme in der Raststatter Straße 39 ,Karlsruhe, Rüppur | 9 Vorschlag Naturdenkmal 97, Stieleiche im Nymphengarten am Naturkundemuseum Pavillon, Karlsruhe, Innenstadt 10 | Vorschlag Naturdenkmal 98, Schnurbaum Hirschbrücke, Ecke Roonstraße, Karlsruhe, Innenstadt | 11 Vorschlag Naturdenkmal 99, Stieleiche in der Ottostraße 10, TSK Gelände, Karlsruhe, Durlach-Killisfeld 12 | Vorschlag Naturdenkmal 100, Flatterulme, Stadtgarten Standort Streichelzoo, Karlsruhe, Innenstadt | 13 Vorschlag Naturdenkmal 101, Stieleiche im Hauptfriedhof

  • 3) Detailkarten Neuausweisung ND
    Extrahierter Text

    ! ( Kirchstraße Martin-Luther-Platz Pfinz 1 2 3 8 7 5 6 9 4 2a 1b 22 1a 18 11 20 184 175 139 152 151 180 181 138 182 150 183 173 147 149 141 189 129 153 177 190 132 121/1 190/6 127/1 121/2 188/7 189/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 89 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( Rathausplatz 2 3 1 9 2 6 1 3 4 2 2b 2a 91 88 80 477 848 80/2 80/1 9245 9246 90/1 616/3 844/4 9246/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 90 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Niddastraße ! ( 3829 3830 3831 3828/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 91 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Auf dem Knittelberg ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 92 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 93 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Schillingscher Grünberg ! ( 97161 97156 98917 98915 97158 98916 99002 97160 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 94 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Rehbuckel ! ( 52915/2 52915/4 52915/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 95 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Ochsenstraße ! ( 39 37 35 32d 10034 10037/6 10034/4 10038/2 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 96 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Rastatter Straße ! ( Ritterstraße 1256 184/2 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 97 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( Roonstraße Hirschstraße 9 4 2 5 7 3 31 77 73 75 98 96 106 100 104 102 3616 3614 3610 3613 3594 3596 3595 3592 3617 3609 3612 3607 3593 3597 3619 3610/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 98 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 99 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Ottostraße Killisfeld ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 100 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Zoologischer Stadtgarten ! ( 2229 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 101 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Emil-Frommel-Straße

  • 4) Detailkarten Entwidmung ND
    Extrahierter Text

    ! ( 6 3 1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 2 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Kapellenstraße D ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D Moltkestraße 8 10 27 29 23 16 14 12 25 21 25a 29a 447 452 448 450 451 449 456 446 455 453 459 444 458 457 445 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe ND 3 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Kaiserallee entfällt ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D Jahnstraße 7 3 5 18 66 64 12 24 62 20 474 468 470 471 476 475 466 467 472 469 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 6 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Jahnstraße ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D D Moltkestraße Moltkestraße 27 29 23 76 25 21 29a 449 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 9 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D ! ( ! ( D 3 5 9 1 7 23 13 21 11 2847 2848 2847/1 2823/3 2823/2 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 10 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Luisenstraße ! ( Kriegsstraße Gartenstraße Leopoldstraße 47 51 46 81 43 45 42 49 46 48 85 51 49 83 44 44a 44b 3758 3757 3794 3754 3755 553/4 3754/23754/1 3755/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 11 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D ! ( D Kriegsstraße Weinbrennerplatz Weinbrennerstraße 8 6 8a 12 10 6a 14 16 4185 4157 4156 4166/1 4166/2 4165/2 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 14 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D D Moltkestraße Reinhold-Frank-Straße Bad. Konservatorium für Musik 81 70 76 68 74 72 20 454 5543 5547 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 17 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D D D D 1 3 6 13a 5467 5465 5464 5468 5461/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Kaiserallee entfallen ND 21 ! ( ! ( ! ( Moltkestraße 5 1 3 7 38 40 42 19700 19708 19710 19705 19709 19707 19704 19706 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 23 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D ! ( Goethestraße 4 5 29 24 22 26 25 30 32 28 20 34 27 23 26a 28a 25f 25e 25d 25c 25b 25a 4458 4421 4423 4420 4419 4422 4425 4459 4460 4457 4424 4422/1 4460/8 4460/6 4460/4 4461/2 4461/1 4423/1 4378/1 4422/2 4460/2 4460/5 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 24 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D ! ( D 73 28 77 75 32 34 14 16 79 30 77a 5253 5252 5253/1 5253/9 5253/2 5253/8 5253/6 5253/5 5253/7 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 25 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Kaiserallee ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 28 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Burgau D ! ( D Rheinbergstraße 55 52 50 53 61 48 49 63 57 51 59 46 50a 40722 43189 43188 43186 43190 43187 40720 40723 40724 40721 40725 34140/9 34140/10 34140/11 34140/28 34140/12 34140/27 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 29 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D Alb 9 5 7 11 14 16 14 15 13 29195 29188 29187 29189 29186 29193 29191 29190 29196 29154/1 29190/1 29192/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 31 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Heinrich-Spachholz-Straße ! ( ! ( ! ( Pulverhausstraße 27871 27898/1 21750/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 32 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D ND 88 ! ( 19 15 18 22 12 10 17 20 14 16 13 20 26 13825 13734 13823 13736 13824 13690 13737 13822/1 13823/2 13823/1 11932/1 10041/3 11924/12 11924/17 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 35 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Holderweg D ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D D Lamprechtshof 202 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe !( D entfallen 2013 ND 41 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter entfallen 2013 ND 40 ! ( Weiherhof 2 3 13 46032 45997 46033/3 45997/2 45997/1 46030/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 44 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D ! ( D 2d 2b 2c 42 42a 45308/3 45308/23 45308/18 45308/22 45308/24 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 45 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Killisfeld ! ( ! ( Köhlerweg 2 4 8 6 2a 8a 151 64104 91713 94226 64105 64103 94227 64155 91715/2 94226/2 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 53 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Rittnertstraße D ! ( ! ( 9 7 2 2 6 8 4 1 1 3 5 6 5 4 3 2 4 1 1 7 4a 8a 10 13 11 16 16a 90011 90052 90014 90168 90053 90163 90161 90013 90051 90159 90049 90007 90012 90045 90054 90046 90014/1 90167/3 90169/2 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 54 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Karlsbader Straße D ! ( ! ( 2 4 5 1 2 2a 2a 265 53016 91718/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 55 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Stupfericher Weg D ! ( 2 12 7226 7225 10721 7225/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 59 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Unterer Dammweg D ! ( 3 2 6 4 8 1 5 1 6a 80 65 10 12 82 5a 4039 4040 5666 5665 5667 4238 5668 4040/1 4040/2 4039/1 4235/3 4239/1 4235/4 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 60 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Welschneureuter Straße D ! ( ! ( D Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 61 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Teutschneureuter Allee ! ( ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 62 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Am Schlossgarten D Willy-Brandt-Allee ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( D D D 15 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen ND 63 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Grabener Allee ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 65 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Hardtwald D ! ( ! ( ! ( D Friedrichstaler Allee Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 66 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 68 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Karl-Knierer-Weg D ! ( 20 52477 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 70 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D Im obern Dechantsberg ! ( ! ( ! ( D 50395 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 71 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Im Obern Baußer ! ( Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfallen 2013 ND 72 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter D Bergwald-Wald ! ( D Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 78 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Südtangente ! ( D Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 81 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter Südtangente ! ( ! ( D Untere Mühlwiesen Reiherbach 9997 10003/1 Anlage zur Verordnung des Bürgermeisteramts Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe entfällt ND 82 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz | Kartengrundlage: Liegenschaftsamt | Stand: September 2025 Maßstab 1:500 ́ 02010 Meter ND 83

  • 5) Gründe Entwidmung ND
    Extrahierter Text

    Gründe für Entwidmung der Naturdenkmale im Änderungsverfahren 2025/2026 ND Nr. Naturdenkmal Grund Entwidmung 3 1 Eiche Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 6 1 Rotbuche Keine Standsicherheit/ Verkehrssicherheit mehr 10 1 Eiche Keine Standsicherheit/ Verkehrssicherheit mehr 14 1 Schnurbaum Nach starken Rückschnitten ist der Schutzzweck „ortsbildprägende Wirkung“ nicht mehr gegeben. Der Baum ist massiv vom Schillerporling befallen mit entsprechender Fäule. In naher Zukunft sind weiter Sicherungsschnitte notwendig. Entwidmung wg keine Standsicherheit/ Verkehrssicherheit 17 1 Rotbuche Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 21 4 von 6 Eiben Um die Entfluchtung des Helmholtz- Gymnasiums im Brandfall zu ermöglichen, müssen neue & dauerhafte Fluchttreppentürme errichtet werden. Für die Fundamentierung sind Eingriffe in den Wurzelbereich der Bäume notwendig, sodass diese Bäume nicht mehr standsicher sein werden 25 1 Hängebuche Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 29 1 Silberweide Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 31 1 Rotbuche Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 45 1 Rosskastanie Der Baum ist im Privatbesitz. Der Besitzer verwehrt der Verwaltung den Zugang auf das Grundstück für die Baumpflege und möchte die Entwidmung 61 1 Spitzahorn Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 63 3 von 5 Eichen Mussten aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 66 1 von 2 Eichen Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 71 1 von 2 Rotbuchen Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden 78 1 Stieleiche Der Baum ist abgängig. Die Krone wurde stark eingekürzt, sodass der Schutzzweck im Prinzip nicht mehr gegeben ist. 81 1 Stieleiche Der Baum ist abgängig. Es steht nur noch der Torso, sodass der Schutzzweck im Prinzip nicht mehr gegeben ist. 82 1 Stieleiche Musste aus Verkehrssicherheitsgründen bereits gefällt werden

  • 6) ND-VO vom 20. Februar 2013
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe 3/4.1 Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 9. August 1988 (Amtsblatt vom 9. September 1988), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Februar 2013 (Amtsblatt vom 22. März 2013) Aufgrund der §§ 22 und 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun- desnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I Seite 148) und der §§ 31 und 73 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) vom 13. Dezember 2005 (GBl. S. 745, berichtigt 2006, Seite 319), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809), wird mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Karls- ruhe verordnet: § 1 Schutzgegenstand und Schutzzweck (1) Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Einzelbildungen der Natur werden zu Naturdenkmalen erklärt. (2) Der Schutzgegenstand, die geschützte Umgebung und der Schutzzweck ergeben sich aus der Anlage. Sie ist Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Lage der Naturdenkmale ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 20.000 und in 88 Flurkarten im Maßstab 1 : 500, 1 : 1.000, 1 : 2.000 bzw. 1 : 2.500 farblich gekennzeich- net. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. (4) Die Verordnung mit Anlage gemäß § 1 Abs. 2 und Kartenwerk gemäß § 1 Abs. 3 wird beim Bürgermeisteramt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde, Rathaus am Marktplatz, auf die Dauer von drei Wochen, beginnend am achten Tag nach Verkündung dieser Ver- ordnung im Amtsblatt für den Stadtkreis Karlsruhe, zur kostenlosen Einsicht durch jeder- mann während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. (5) Die Verordnung mit Anlage und Kartenwerk ist nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der in Absatz 4 bezeichneten Stelle zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt. 2 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | 3/4.1 Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe § 2 Verbote (1) Es ist verboten, die Naturdenkmale zu beseitigen sowie Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Naturdenkmale oder ihrer ge- schützten Umgebung führen oder führen können. Veränderung ist auch die nachteilige Veränderung des Erscheinungsbildes. (2) Insbesondere ist es verboten, im Schutzbereich 1. die Erdoberfläche zu befestigen, Leitungen zu verlegen oder Anlagen dieser Art zu ver- ändern, 2. die Bodengestalt zu verändern, Aufschüttungen oder Abgrabungen vorzunehmen, 3. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern, 4. zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustel- len, 5. mit Fahrzeugen aller Art zu fahren oder diese zu parken, 6. Feuer zu machen, 7. Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen, 8. Streusalz und andere pflanzenschädliche Stoffe zu verwenden. § 3 Zulässige Handlungen § 2 gilt nicht 1. für die ordnungsmäßige Grundstücksnutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Um- fang, soweit sie nicht gemäß § 4 nachträglich eingeschränkt wird, 2. für Pflegemaßnahmen, die von der Naturschutzbehörde angeordnet werden, 3. für behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen. 3 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | 3/4.1 Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe § 4 Schutz- und Pflegemaßnahmen Die Naturdenkmale sind so zu pflegen und ihre Lebensbedingungen so zu erhalten und zu fördern, dass ihr Fortbestand langfristig erhalten bleibt. Die Naturschutzbehörde kann die zur Erfüllung dieser Pflicht erforderlichen Anordnungen treffen. § 5 Befreiungen Von den Vorschriften dieser Verordnung kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Ver- bindung mit § 79 Naturschutzgesetz Befreiung erteilt werden. Die Befreiung wird durch die untere Naturschutzbehörde erteilt. § 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 69 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 80 Abs. 1 Nr. 2 des Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 28 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ein Naturdenkmal beseitigt oder Hand- lungen vornimmt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Natur- denkmals führen können, 2. einer vollziehbaren Anordnung gemäß § 31 Abs. 3 Naturschutzgesetz in Verbindung mit § 4 dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft. Anlage vom 20. Februar 2013 zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 9. August 1988 Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 1 1 Gingko biloba Kaiserstraße 12 7 Kronenbereich Erhaltung aus wissenschaftli- chen und naturgeschichtlichen Gründen 2 1 Zelkove Durlacher Tor/Univer- sitätsgelände 7 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Selten- heit 3 1 Eiche und 1 Rotbuche Moltkestraße 23 und 25 445 und 446 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistori- schen Gründen 4 1 Eiche Moltkestraße 9 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit ihres ausgeprägten Einzel- wuchses 5 1 Buche (Hängeform) Bismarckstraße 10 420 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 6 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 64 470 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 7 2 Platanen Linkenheimer Tor 151 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 8 1 amerikanischer Zürgelbaum Grünanlage Ritterstraße 1254 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Selten- heit 9 1 Ahorn Ecke Moltkestraße/ Adenauerring 5602 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Selten- heit von Größe und Wuchsform 10 1 Eiche Ettlinger Straße 23 2823/2 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit und aus landeskundlichen Gründen 11 1 Edelkastanie Kriegsstraße 83 3755 Kronenbereich Erhaltung aufgrund der Selten- heit des Einzelbestandes 12 1 Eiche Beiertheimer Allee/ Kant- straße 3374 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschicht- lichen Gründen 13 1 Libanonzeder Festplatz/Vierordtbad 3380/5 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 2 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | Anlage Naturdenkmale zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 14 1 Schnurbaum Weinbrennerplatz 887/4 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner orts- bildprägenden Wirkung 15 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 1 854 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschicht- lichen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 16 2 Pyramiden- eichen Reinhold-Frank-Straße 81 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit zwi- schen Bebauung und Bepflan- zung 17 1 Eiche und 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 81 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Selten- heit 18 1 Eiche Moltkestraße 14 5552 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 19 1 Rotbuche Moltkestraße 14 zwischen Med. Klinik und Radiologie 5552 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 20 1 Eiche Moltkestraße 10 5559 Kronenbereich Erhaltung wegen des besonders eindrucksvollen Wuchses und aufgrund ihres Solitärstandortes 21 2 Eibengruppen Kaiserallee 6 5468 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer kulturhi- storischen Bedeutung 22 1 Eiche Kaiserallee, Gelände der alten Stadtwerke 4351/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 23 1 Rotbuche Erzberger Straße 1 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit zwi- schen Bebauung und Bepflan- zung 24 1 Maulbeerbaum Goethestraße 25 a 4460/6 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 25 1 Hängebuche Kaiserallee 16 5252 Kronenbereich Erhaltung wegen der harmo- nischen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 26 1 Kornelkirsche Rheinstraße 41 4720 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit der Größe 27 1 Eibengruppe Hardtstraße/Seldeneck- straße 5112 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 3 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | Anlage Naturdenkmale zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 28 1 Rosskastanie gegenüber der Kleingarten- anlage in der Burgau 40154 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen und ökologischen Gründen 29 1 Silberweide Rheinbergstraße 50 40723 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer land- schaftstypischen Kennzeich- nung und aus ökologischen Gründen 30 1 Steinweichsel 2 Ahorn an der Albkapelle 20000 Kronenbereich Erhaltung wegen kulturhistori- scher Bedeutung und der Sel- tenheit der Größe 31 1 Stieleiche 1 Rotbuche gegenüber der Albkapelle 14043 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschicht- lichen Gründen 32 1 Linde Pulverhausstraße/Nähe Bu- lacher Kreuz 27871 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus kulturellen Gründen und wegen der land- schaftstypischen Kennzeich- nung 33 1 Linde Litzenhardtstraße 142 Bulacher Friedhof 21479 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 34 2 Linden Großoberfeld 22407 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus kulturellen Gründen und wegen der land- schaftstypischen Kennzeich- nung 35 1 Rotbuche Holderweg 19 13737 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 36 1 Eiche Glogauer Straße 70352 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 37 1 Platane Kanzlerstraße 5 45060/1 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Selten- heit 38 1 Mammutbaum Badener Straße 14 46052/1 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlich kulturellen Gründen und we- gen seiner Seltenheit 39 1 Rosskastanie Bienleintorstraße 35 45211/5 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 40 1 Rosskastanien- gruppe Rittnertstraße 202, Lamp- rechtshof 53020 Kronenbereich Erhaltung wegen landschafts- prägenden Eigenschaften 4 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | Anlage Naturdenkmale zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 41 1 Rosskastanie Lamprechtshof 53020 Kronenbereich Erhaltung wegen landschafs- prägender Eigenart 42 1 Rosskastanie Memeler Straße 12 60336 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 43 1 Eiche Gewann Oberwald, Klein- gärten Nähe Kieselweg 60862/5 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 44 1 Rosskastanie Im Weiherhof 46000 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 45 1 Rosskastanie Killisfeldstraße 42 45308/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 46 1 Linde Jean-Ritzert-Straße 3 Rittnerthof 52114 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der land- schaftstypischen Kenn- zeichnung 47 1 Eiche Gewann Bergwald 57901 Kronenbereich Erhaltung wegen der ökologi- schen Bedeutung 48 5 Edelkastanien Im Rosengärtle 14 59187 Kronenbereich Erhaltung aufgrund ihrer land- schaftsprägenden Eigenart 49 2 Linden Windelbachstraße 2 92350/2 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 50 1 Rosskastanie Ortsstraße 21 90151 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 51 1 Linde Eichwaldstraße/Waldsaum 94221 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 52 1 Lindengruppe Palmbacher Straße 90083, 94978 Kronenbereich und Feldkreuz Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 53 1 Linde Thomashof 151 91713 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer land- schaftstypischen Kennzeich- nung 54 1 Linde Karlsbader-/Ortsstraße 90001/5 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer land- schaftstypischen Kennzeich- nung 55 1 Holunder Stupfericher Weg 2 91718/1 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 5 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | Anlage Naturdenkmale zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 56 1 Linde Gewann Schönbergteich 91097 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 57 1 Rosskastanie Karlsbader Straße 9 90040,90038 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Wirkung 58 1 Linde Neureuter Hauptstraße 2 4297/1, 4297/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Eigenart 59 1 Rosskastanie Unterer Dammweg/In den Kuhwiesen 7224 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer land- schaftsprägenden Eigenart 60 1 Linde Kirchfeldstraße 4235/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbild- prägenden Eigenschaft 61 1 Spitzahorn Teutschneureuter Allee/ Nähe Fernheizwerk 22808/14 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Selten- heit von Alter und Größe 62 1 Traubeneiche Nähe Linkenheimer Land- straße 22808/14 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologi- schen Bedeutung 63 5 Eichen Grabener Allee/Nähe Pflanzgarten 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologi- schen Bedeutung 64 2 Traubeneichen Graf-von-Wisser-Weg 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologi- schen Bedeutung 65 1 Edelkastanie Graf-von-Wisser-Weg 22808 Kronenbereich Erhaltung zur Sicherung von Lebensstätten bestimmter Tiere 66 2 Eichen Am Neuen Acker 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologi- schen Bedeutung 67 1 Traubeneiche Stutenseer Allee 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologi- schen Bedeutung 68 1 Kiefer Am Waldsträßle 22808 Kronenbereich Erhaltung zur Sicherstellung bestimmter Lebensstätten 69 3 Eichen Gewann Schweigling/ Wald- rand 94222 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und wegen ihrer land- schaftstypischen Kennzeich- nung 6 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | Anlage Naturdenkmale zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 70 1 Winterlinde Distrikt Bergwald 54256 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und wegen ihrer land- schaftstypischen Kennzeich- nung 71 2 Rotbuchen Distrikt Bergwald/Waldrand 54256 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer land- schaftstypischen Kennzeich- nung und der Seltenheit von Alter und Größe 72 1 Elsbeere Distrikt Bergwald, Abt. 5 54256 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Selten- heit aufgrund ihrer Größe 73 3 Schwarzpappeln 1 Eiche Distrikt Rappenwört, Abt. 4 19529 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und aufgrund der Seltenheit 74 1 Maulbeerbaum- reihe Langenbruchwiesen 9915 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistori- schen Gründen 75 1 Platanus x aceri- folia (Hybrid- Platane Friedrichsplatz 1245 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbild- prägenden Wirkung und der Seltenheit der Größe 76 1 Quercus robur (Stieleiche) Nymphengarten 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ökoloi- schen Bedeutung und der Seltenheit des Alters 77 1 Quercus robur (Stieleiche) Europabad 28340/1 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbild- prägenden Wirkung und der Schönheit des Wuches 78 1 Quercus robur (Stieleiche) Kleingartenanlage Albgrün am Lärmschutzwall der Südtangente 5708 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 79 1 Querucs robur (Stieleiche) Unterer Dammweg im Ge- lände des Sportvereins 10784 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbild- prägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses 80 1 Quercus robur (Stieleiche) Karl-Flößer-Straße 39475 Kronentrauf Erhaltung wegen Schönheit, Eigenart und Seltenheit des Wuches 81 1 Quercus robur (Stieleiche) Südtangente zwischen Straßenbahnbrücke und Junker-und-Ruh-Weg 9072/2 Kronentrauf Erhaltung wegen der land- schaftsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit von Alter und Größe 82 1 Quercus robur (Stieleiche) nördlich Freibad Rüppurr 10003/1 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 7 | Karlsruher Stadtrecht | Stand: 23. April 2013 | Anlage Naturdenkmale zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal mitgeschützte Umgebung Anzahl/Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung 83 1 Quercus robur (Stieleiche) Freibad Rüpurr auf nördli- cher Wiese 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schön- heit des Wuchses 84 1 Quercus robur (Stieleiche) Albufer im Betriebshof des Freibades Rüppurr 27644 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 85 1 Quercus robur (Stieleiche) Freibad Rüpurr beim Grill- platz 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schön- heit des Wuchses 86 1 Quercus robur (Stieleiche) Im Rißnert beim südwestli- chen Eingang 11940 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 87 2 Platanus x aceri- folia (Hybrid- Platanen) Pfinztalstraße 7 und Bade- ner Straße 2 a 46040/1 und 46040/8 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit der Größe 88 2 Tilia cordata (Winterlinden) Pulverhausstraße/Nähe Bulacher Kreuz, neben altem Wegkreuz-Kruzifix 1 Kronentrauf, Kro- nenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der land- schaftstypischen Kennzeich- nung, der ortsbildprägenden Wirkung sowie der Schönheit des Ensemble von Kruzifix und Baum 1 Ein Baum ist Ersatz für das bisherige Naturdenkmal 32, welches aus Gründen der Standsicherheit gefällt werden musste.

  • 7) Entwurf ÄnderungsVO
    Extrahierter Text

    Entwurf (Stand TÖB-Beteiligung) Zweite Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom xxx Aufgrund der §§ 22 und 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBI. I Nr. 323) und der §§ 23 Abs. 5 und 30 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBI. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBI. S. 26, 44) wird verordnet: Artikel 1 Änderung der Anlagen zur Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen Im Stadtkreis Karlsruhe werden 13 weitere Einzelschöpfungen der Natur zu Naturdenkmalen erklärt. Die Lage dieser Naturdenkmale ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 20 000 und in 13 Flurkarten im Maßstab 1: 500 farblich gekennzeichnet. Die zusätzlichen Naturdenkmale sind fortlaufend mit den Ziffern 89 bis 101 nummeriert. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Im Stadtkreis Karlsruhe werden 10 Einzelschöpfungen der Natur als Naturdenkmale entwidmet. Die Flurkarten der Naturdenkmale mit den Ziffern 6, 10, 14, 25, 29, 45, 61, 78, 81 und 82 werden im Kartenwerk als „entfällt“ gekennzeichnet. Zudem werden im Stadtkreis Karlsruhe 12 Einzelschöpfungen der Natur aus Gruppennaturdenkmalen entwidmet. Die Flurkarten der Naturdenkmale mit den Ziffern 3, 17, 21, 31, 63, 66 und 71 werden im Kartenwerk angepasst und der entfallende Baum wird als „entfällt“ gekennzeichnet. Mit der Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 wurden 21 Einzelschöpfungen der Natur als Naturdenkmale entwidmet. Die Flurkarten der Naturdenkmale mit den Ziffern 2, 9, 11, 23, 24, 28, 32, 35, 40, 41, 44, 53, 54, 55, 59, 60, 62, 65, 68, 70 und 72 werden im Kartenwerk als „entfallen 2013“ gekennzeichnet. Die Anlage vom 20. Februar 2013 zur vorliegenden Verordnung wird geändert. Die Änderungen werden in der Legende zur Anlage beschrieben und können der Anlage entnommen werden. Artikel 2 Änderung der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen Die Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 9. August 1988, zuletzt geändert am 20. Februar 2013 wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 2 wird Satz 2 geändert: „Ebenso ist hier auch zu entnehmen, welche Einzelschöpfungen der Natur mit welcher Änderungsverordnung entwidmet wurden und somit nicht mehr den Regelungen dieser Verordnung unterfallen.“ Der bisherige Satz 2 wird als Satz 3 wie folgt neu gefasst: „Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.“ 2. § 1 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: „Die Lage der bestehenden und entwidmeten Naturdenkmale ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 20 000 farblich gekennzeichnet. In 101 Flurkarten ist die Lage der bestehenden und entwidmeten Naturdenkmalen im Maßstab 1: 500 farblich gekennzeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.“ 3. § 1 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst: „Die öffentliche Bekanntmachung der Verordnung mit Anlage gemäß § 1 Abs. 2 und Kartenwerk gemäß § 1 Abs. 3 erfolgt durch Bereitstellung im Internet auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de.“ 4. § 1 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst: „Die Verordnung mit Anlage und Kartenwerk ist nach Abschluss des Verfahrens unter www.karlsruhe.de einzusehen. Zusätzlich ist eine kostenlose Einsicht während der Dienststunden durch jedermann bei der Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, untere Naturschutzbehörde möglich.“ 5. In § 5 Satz 1 wird die Rechtsgrundlage „§ 79 Naturschutzgesetz“ durch die Rechtsgrundlage „§ 54 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg“ ersetzt. 6. In § 6 wird die Rechtsgrundlage „§ 69 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 80 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz“ durch die Rechtsgrundlage „§ 69 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Nr. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg“ ersetzt. 7. In § 6 Nr. 2 wird die Rechtsgrundlage „§ 31 Abs. 3 Naturschutzgesetz“ durch die Rechtsgrundlage „§ 30 Abs. 2 S. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg“ ersetzt. Artikel 3 Auslegung 1. Diese Verordnung mit Anlage und Kartenwerk wird beim Bürgermeisteramt Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde, Rathaus am Marktplatz, auf die Dauer von drei Wochen, beginnend am achten Tag nach Verkündigung dieser Verordnung zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. 2. Die Verordnung mit Anlage und Kartenwerk ist nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der in Absatz 1 bezeichneten Stelle zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft. Karlsruhe, den (Datum) Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • 8) Anlage ÄnderungsVO Synopse
    Extrahierter Text

    Änderungen in fett oder durchgestrichen Anlage zur Änderungsverordnung (Synopse) Alt Neu Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal Mitgeschützte Umgebung Naturdenkmal Mitgeschützte Umgebung Anzahl/ Art Standort Gewann Flurstück-Nr. Bezeichnung Anzahl/ Art Standort Gewann Gemarkung Flurstück-Nr. 1 1 Ginkgo biloba Kaiserstraße 12 7 Kronenbereich Erhaltung aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen 1 1 Ginkgo biloba Kaiserstraße 12 Karlsruhe 7 Kronenbereich Erhaltung aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen 2 1 Zelkove Durlacher Tor/ Universitätsgelände 7 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 2 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 3 1 Eiche und 1 Rotbuche Moltkestraße 23 445 Moltkestraße 25 446 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistorischen Gründen 3 1 Eiche 1 Rotbuche Moltkestraße 23 445 Moltkestraße 25 Karlsruhe 445 und 446 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistorischen Gründen 4 1 Eiche Moltkestraße 9 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit ihres ausgeprägten Einzelwuchses 4 1 Eiche Moltkestraße 9/ Fichtestraße Karlsruhe 420 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit ihres ausgeprägten Einzelwuchses 5 1 Buche (Hängeform) Bismarckstraße 10 420 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 5 1 Buche (Hängeform) Bismarckstraße 10 Karlsruhe 420 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 6 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 64 470 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 6 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 64 470 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 7 2 Platanen Linkenheimer Tor 151 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 7 2 Platanen Linkenheimer Tor Karlsruhe 22807 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 8 1 amerikanischer Zürgelbaum Grünanlage Ritterstraße 1254 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit 8 1 amerikanischer Zürgelbaum Grünanlage Ritterstraße Karlsruhe 1254 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit 9 1 Ahorn Ecke Moltkestraße/ Adenauerring 5602 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit von Größe und Wuchsform 9 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 10 1 Eiche Ettlinger Straße 23 2823/2 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit und aus landeskundlichen Gründen 10 1 Eiche Ettlinger Straße 23 2823/2 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit und aus landeskundlichen Gründen Änderungen in fett oder durchgestrichen 11 Edelkastanie Kriegsstraße 83 3755 Kronenbereich Erhaltung aufgrund der Seltenheit des Einzelbestandes 11 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 12 1 Eiche Beiertheimer Allee/ Kantstraße 3374 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen 12 1 Eiche Beiertheimer Allee/ Kantstraße Karlsruhe 3374 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen 13 1 Libanonzeder Festplatz/Vierordtbad 3380/5 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 13 1 Libanonzeder Festplatz/Vierordtbad Karlsruhe 3380/5 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 14 1 Schnurbaum Weinbrennerplatz 887/4 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner ortsbildprägenden Wirkung 14 1 Schnurbaum Weinbrennerplatz 887/4 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner ortsbildprägenden Wirkung 15 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 1 854 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 15 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 1 Höhe Anwesen Nr. 1 Karlsruhe 854 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 16 2 Pyramiden- eichen Reinhold-Frank-Straße 81 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit zwischen Bebauung und Bepflanzung 16 2 Pyramideneichen Reinhold-Frank-Straße 81 Karlsruhe 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit zwischen Bebauung und Bepflanzung 17 1 Eiche und 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 81 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 17 1 Eiche und 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 81 Karlsruhe 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 18 1 Eiche Moltkestraße 14 5552 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 18 1 Eiche Kußmaulstraße 6 Karlsruhe 5552 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 19 1 Rotbuche Moltkestraße 14 zwischen Med. Klinik und Radiologie 5552 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 19 1 Rotbuche Moltkestraße 90 zwischen Med. Klinik und Radiologie Karlsruhe 5552 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 20 1 Eiche Moltkestraße 10 5559 Kronenbereich Erhaltung wegen des besonders eindrucksvollen Wuchses und aufgrund ihres Solitärstandortes 20 1 Eiche Moltkestraße 50 Karlsruhe 5559 Kronenbereich Erhaltung wegen des besonders eindrucksvollen Wuchses und aufgrund ihres Solitärstandortes 21 2 Eibengruppen Kaiserallee 6 5468 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung 21 2 Eibengruppen 2 Eiben Kaiserallee 6 Karlsruhe 5468 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung 22 1 Eiche Kaiserallee, Gelände der alten Stadtwerke 4351/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 22 1 Eiche Sophienstraße 84-92, Karlsruhe 4351/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 23 1 Rotbuche Erzberger Straße 1 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit zwischen Bebauung und Bepflanzung 23 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 24 1 Maulbeerbaum Goethestraße 25 a 4460/6 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 24 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 Änderungen in fett oder durchgestrichen 25 1 Hängebuche Kaiserallee 16 5252 Kronenbereich Erhaltung wegen der harmonischen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 25 1 Hängebuche Kaiserallee 16 5252 Kronenbereich Erhaltung wegen der harmonischen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 26 1 Kornelkirsche Rheinstraße 41 4720 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit der Größe 26 1 Kornelkirsche Rheinstraße 41 Karlsruhe 4720 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit der Größe 27 1 Eibengruppe Hardtstraße/Seldeneckstraße 5112 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 27 1 Eibengruppe Hardtstraße/Seldeneckstraße Karlsruhe 5112 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 28 1 Rosskastanie gegenüber der Kleingarten- anlage in der Burgau 40154 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen und ökologischen Gründen 28 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 29 1 Silberweide Rheinbergstraße 50 40723 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung und aus ökologischen Gründen 29 1 Silberweide Rheinbergstraße 50 40723 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung und aus ökologischen Gründen 30 1 Steinweichsel 2 Ahorn an der Albkapelle 20000 Kronenbereich Erhaltung wegen kulturhistorischer Bedeutung und der Seltenheit der Größe 30 1 Steinweichsel 2 Ahorn an der Albkapelle Karlsruhe 20000 Kronenbereich Erhaltung wegen kulturhistorischer Bedeutung und der Seltenheit der Größe 31 1 Stieleiche 1 Rotbuche gegenüber der Albkapelle 14043 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen 31 1 Stieleiche 1 Rotbuche gegenüber der Albkapelle Karlsruhe 14043 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen 32 1 Linde Pulverhausstraße/Nähe Bulacher Kreuz 27871 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus kulturellen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 32 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 33 1 Linde Litzenhardtstraße 142 Bulacher Friedhof 21479 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 33 1 Linde Litzenhardtstraße 142 Bulacher Friedhof Karlsruhe 21479 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 34 2 Linden Großoberfeld 22407 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus kulturellen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 34 2 Linden Großoberfeld Karlsruhe 22407 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus kulturellen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 35 1 Rotbuche Holderweg 19 13737 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 35 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 36 1 Eiche Glogauer Straße 70352 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 36 1 Eiche Glogauer Straße Karlsruhe 70352 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 37 1 Platane Kanzlerstraße 5 45060/1 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 37 1 Platane Gärtnerstraße Durlach 45060/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 38 1 Mammutbaum Badener Straße 14 46052/1 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlich kulturellen Gründen und wegen seiner Seltenheit 38 1 Mammutbaum Badener Straße 14 Durlach 46052/5 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlich kulturellen Gründen und wegen seiner Seltenheit Änderungen in fett oder durchgestrichen 39 1 Rosskastanie Bienleintorstraße 35 45211/5 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 39 1 Rosskastanie Bienleintorstraße 35 Durlach 45211/5 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 40 1 Rosskastaniengruppe Rittnerstraße 202, Lamprechtshof 53020 Kronenbereich Erhaltung wegen landschaftsprägenden Eigenschaften 40 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 41 1 Rosskastanie Lamprechtshof 53020 Kronenbereich Erhaltung wegen landschaftsprägender Eigenschaft 41 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 42 1 Rosskastanie Memeler Straße 12 60336 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 42 1 Rosskastanie Memeler Straße 12 Durlach 60336 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 43 1 Eiche Gewann Oberwald, Kleingärten Nähe Kieselweg 60862/5 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 43 1 Eiche Gewann Oberwald, Kleingärten Nähe Kieselweg Durlach 60862/5 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 44 1 Rosskastanie Im Weiherhof 46000 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortbildprägenden Wirklung 44 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 45 1 Rosskastanie Killisfeldstraße 42 45308/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 45 1 Rosskastanie Killisfeldstraße 42 45308/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 46 1 Linde Jean-Ritzert-Straße 3 Rittnerthof 52114 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 46 1 Linde Jean-Ritzert-Straße 3 Rittnerthof Durlach 52114 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 47 1 Eiche Gewann Bergwald 57901 Kronenbereich Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung 47 1 Eiche Egon-Martin- Weg/Bergwaldsiedlung Durlach 57901 Kronenbereich Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung 48 5 Edelkastanien Im Rosengärtle 14 59187 Kronenbereich Erhaltung aufgrund ihrer landschaftsprägenden Eigenart 48 5 Edelkastanien Im Rosengärtle 14 Durlach 59187 Kronenbereich Erhaltung aufgrund ihrer landschaftsprägenden Eigenart 49 2 Linden Windelbachstraße 2 92350/2 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 49 2 Linden Thomashofstraße Durlach 92350/2 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 50 1 Rosskastanie Ortsstraße 21 90151 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 50 1 Rosskastanie Ortsstraße 21 Durlach 90151 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 51 1 Linde Eichwaldstraße/Waldsaum 94221 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 51 1 Linde Eichwaldstraße/Waldsaum Durlach 94221/11 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 52 1 Lindengruppe Palmbacher Straße 90083, 94978 Kronenbereich und Feldkreuz Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 52 1 Lindengruppe Palmbacher Straße Durlach 90083, 94978 Kronenbereich und Feldkreuz Erhaltung aus landeskundlichen Gründen Änderungen in fett oder durchgestrichen 53 1 Linde Thomashof 151 91713 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 53 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 54 1 Linde Karlsbader Ortsstraße 90001/5 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 54 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 55 1 Holunder Stupfericher Weg 2 91718/1 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit und Größe 55 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 56 1 Linde Gewann Schönbergteich 91097 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 56 1 Linde Gewann Schönbergteich Durlach 91097 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 57 1 Rosskastanie Karlsbader Straße 9 90040,90038 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 57 1 Rosskastanie Karlsbader Straße 9, 11 Durlach 90040, 90040/1 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 58 1 Linde Neureuter Hauptstraße 2 4297/1, 4297/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Eigenart 58 1 Linde Neureuter Hauptstraße (vor Haus Nr. 2) Neureut 4297, 25994, 1000 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Eigenart 59 1 Rosskastanie Unterer Dammweg/In den Kuhwiesen 7224 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftsprägenden Eigenart 59 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 60 1 Linde Kirchfeldstraße 4235/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortbildprägenden Eigenschaft 60 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 61 1 Spitzahorn Teutschneureuter Allee/Nähe Fernheizwerk 22808/14 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit von Alter und Größe 61 1 Spitzahorn Teutschneureuter Allee/Nähe Fernheizwerk 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit von Alter und Größe 62 1 Traubeneiche Nähe Linkenheimer Landstraße 22808/14 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 62 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 63 2 Eichen Grabener Allee/Nähe Pflanzgarten 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 63 5 2 Eichen Grabener Allee/Nähe Pflanzgarten Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 64 2 Traubeneichen Graf-von-Wisser-Weg 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 64 2 Traubeneichen Graf-von-Wisser-Weg Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 65 1 Edelkastanie Graf von Wisser Weg 22808 Kronenbereich Erhaltung zur Sicherung von Lebensstätten bestimmter Tiere 65 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 66 1 Eichen Am Neuen Acker 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 66 2 1 Eichen Am Neuen Acker Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 67 1 Traubeneiche Stutenseer Allee Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 67 1 Traubeneiche Stutenseer Allee Karlsruhe Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung Änderungen in fett oder durchgestrichen 22808 22808 68 1 Kiefer Am Waldsträßle 22808 Kronenbereich Erhaltung zur Sicherstellung bestimmter Lebensstätten 68 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 69 3 Eichen Gewann Schweigling/Waldrand 94222 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 69 3 Eichen Gewann Schweigling/Waldrand Durlach 94222 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 70 1 Winterlinde Distrikt Bergwald 54256 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 70 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 71 1 Rotbuchen Distrikt Bergwald/Waldrand 54256 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung und der Seltenheit von Alter und Größe 71 2 1 Rotbuchen Distrikt Bergwald/Waldrand Durlach 54256 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung und der Seltenheit von Alter und Größe 72 1 Elsbeere Distrikt Bergwald, Abt. 5 54256 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit aufgrund ihrer Größe 72 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 73 3 Schwarzpappeln 1 Eiche Distrikt Rappenwört, Abt. 4 19529 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und aufgrund der Seltenheit 73 3 Schwarzpappeln 1 Eiche Distrikt Rappenwört, Abt. 4 Karlsruhe 19529 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und aufgrund der Seltenheit 74 1 Maulbeerbaumreihe Langenbruchwiesen 9915 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistorischen Gründen 74 1 Maulbeerbaumreihe Ettlinger Allee Karlsruhe 9915 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistorischen Gründen 75 1 Platanus x acerifolia (Hybrid-Platane) Friedrichsplatz 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit der Größe 75 1 Platanus x acerifolia (Hybrid-Platane) Friedrichsplatz Karlsruhe 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit der Größe 76 1 Quercus robur (Stieleiche) im Nymphengarten 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung und der Seltenheit des Alters 76 1 Quercus robur (Stieleiche) im Nymphengarten Karlsruhe 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung und der Seltenheit des Alters 77 1 Quercus robur (Stieleiche) im Europabad 28340/1 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses 77 1 Quercus robur (Stieleiche) im Europabad Karlsruhe 28340/1 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses 78 1 Quercus robur (Stieleiche) in der Kleingartenanlage Albgrün am Lärmschutzwall der Südtangente 5708 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 78 1 Quercus robur (Stieleiche) in der Kleingartenanlage Albgrün am Lärmschutzwall der Südtangente 5706 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 79 1 Quercus robur (Stieleiche) Unterer Dammweg im Gelände des Sportvereins 10784 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses 79 1 Quercus robur (Stieleiche) Unterer Dammweg im Gelände des Sportvereins Neureut 10784 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses Änderungen in fett oder durchgestrichen 80 1 Quercus robur (Stieleiche) Karl-Flößer-Straße 39475 Kronentrauf Erhaltung wegen Schönheit, Eigenart und Seltenheit des Wuchses 80 1 Quercus robur (Stieleiche) Karl-Flößer-Straße Karlsruhe 39475 Kronentrauf Erhaltung wegen Schönheit, Eigenart und Seltenheit des Wuchses 81 1 Quercus robur (Stieleiche) an der Südtangente zwischen Straßenbahnbrücke und Junker-und-Ruh-Weg 9072/2 Kronentrauf Erhaltung wegen der landschaftsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit von Alter und Größe 81 1 Quercus robur (Stieleiche) an der Südtangente zwischen Straßenbahnbrücke und Junker-und-Ruh-Weg 9027/2 Kronentrauf Erhaltung wegen der landschaftsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit von Alter und Größe 82 1 Quercus robur (Stieleiche) nördlich Freibad Rüppurr 10003/1 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 82 1 Quercus robur (Stieleiche) nördlich Freibad Rüppurr 10003/1 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 83 1 Quercus robur (Stieleiche) im Freibad Rüppurr auf nördlicher Wiese 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses 83 1 Quercus robur (Stieleiche) im Freibad Rüppurr auf nördlicher Wiese Karlsruhe 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses 84 1 Quercus robur (Stieleiche) am Albufer im Betriebshof des Freibades Rüppurr 27644 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 84 1 Quercus robur (Stieleiche) am Albufer im Betriebshof des Freibades Rüppurr Karlsruhe 27644 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 85 1 Quercus robur (Stieleiche) im Freibad Rüppurr beim Grillplatz 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses 85 1 Quercus robur (Stieleiche) im Freibad Rüppurr beim Grillplatz Karlsruhe 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses 86 1 Quercus robur (Stieleiche) im Rißnert beim südwestlichen Eingang 11940 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 86 1 Quercus robur (Stieleiche) im Rißnert beim südwestlichen Eingang Karlsruhe 11940 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 87 2 Platanus x acerifolia (Hybrid-Platanen) Pfinztalstraße 7 und Badener Straße 2a 46040/1 und 46040/8 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit der Größe 87 2 Platanus x acerifolia (Hybrid-Platanen) Pfinztalstraße 7 und Badener Straße 2a Durlach 46040/1 und 46040/8 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit der Größe 88 2 Tilia cordata (Winterlinden) Pulverhausstraße/ Nähe Bulacher Kreuz, neben altem Wegkreuz-Kruzifix 1 27871 Kronentrauf, Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung, der ortsbildprägenden Wirkung sowie der Schönheit des Ensemble von Kruzifix und Baum 88 2 Tilia cordata (Winterlinden) Pulverhausstraße/ Nähe Bulacher Kreuz, neben altem Wegkreuz-Kruzifix 1 Karlsruhe 27871 Kronentrauf, Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung, der ortsbildprägenden Wirkung sowie der Schönheit des Ensemble von Kruzifix und Baum 89 1 Quercus robur (Stieleiche) Martin-Luther Platz Grötzingen 21/1 Kronentrauf bis Baumscheibe Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägenden Wirkung 90 3 Tilia cordata (Winterlinden) Am Niddaplatz 1 Grötzingen Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von 1 Ein Baum ist Ersatz für das bisherige Naturdenkmal 32, welches aus Gründen der Standsicherheit gefällt werden musste. Änderungen in fett oder durchgestrichen 88 ortsbildprägenden Wirkung 91 1 Quercus robur (Stieleiche) Hohlweg Knittelberg Grötzingen 4106 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses, sowie Landmarkeigenschaft 92 1 Pyrus communis (Birne) Am Rehbuckel 1 Hohenwettersbach 97477 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 93 1 Aesculus hippocastanum (Rosskastanie) Schillingscher Grünberg Hohenwettersbach 97445 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 94 1 Pyrus communis (Birne) Schillingscher Grünberg Hohenwettersbach 97400 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 95 1 Pyrus communis (Birne) Am Rehbuckel 2 Hohenwettersbach 99002 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 96 1 Ulmus laevis Flatterulme (zweistämmig) Raststatter Straße 39 Karlsruhe 1004/4 Kronentrauf Erhaltung wegen ökologischer Wirkung, Seltenheit und Größe 97 1 Quercus robur (Stieleiche) Nymphengarten, hinter Naturkundemuseum Pavillion Karlsruhe 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen ökologischen Wirkung, und Größe 98 1Styphnolobium japonicum (Schnurbaum) Hirschstraße/Hirschbrücke Ecke Roonstraße Karlsruhe 597/5 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 99 1 Quercus robur (Stieleiche) Ottostraße 10, TSK Gelände Karlsruhe Kronentrauf Erhaltung wegen ökologischer Wirkung, und Größe Änderungen in fett oder durchgestrichen 56447/1 100 1 Ulmus laevis Flatterulme im Stadtgarten Standort Streichelzoo Karlsruhe 6110 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 101 1 Quercus robur (Stieleiche) Friedhofsgelände Karlsruhe 2304 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses

  • 9) Entwurf konsolidierte Fassung VO
    Extrahierter Text

    Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe (konsolidierte Lesefassung für TÖB-Beteiligung, Änderungen in Kursivschrift) vom 9. August 1988 (Amtsblatt vom 9. September 1988), geändert durch Verordnung vom 20. März 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom xx.xx.2025 (Online Bekanntmachung vom xx.xx.2025) Aufgrund der §§ 22 und 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S.2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBI. I Nr. 323) und der §§ 23 Abs. 5 und 30 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) vom 23. Juni 2015 (GBI. S. 585), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBI. S. 26, 44) wird verordnet: § 1 Schutzgegenstand und Schutzzweck (1) Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Einzelbildungen der Natur werden zu Naturdenkmalen erklärt. (2) Der Schutzgegenstand, die geschützte Umgebung und der Schutzzweck ergeben sich aus der Anlage. Ebenso ist hier auch zu entnehmen, welche Einzelschöpfungen der Natur mit welcher Änderungsverordnung entwidmet wurden und somit nicht mehr den Regelungen dieser Verordnung unterfallen. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Lage der bestehenden und entwidmeten Naturdenkmale ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1: 20 000 farblich gekennzeichnet. In 101 Flurkarten ist die Lage der bestehenden und entwidmeten Naturdenkmalen im Maßstab 1: 500 farblich gekennzeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. (4) Die öffentliche Bekanntmachung der Verordnung mit Anlage gemäß § 1 Abs. 2 und Kartenwerk gemäß § 1 Abs. 3 erfolgt durch Bereitstellung im Internet auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de. (5) Die Verordnung mit Anlage und Kartenwerk ist nach Abschluss des Verfahrens unter www.karlsruhe.de einzusehen. Zusätzlich ist eine kostenlose Einsicht während der Dienststunden durch jedermann bei der Stadt Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst, untere Naturschutzbehörde möglich. § 2 Verbote (1) Es ist verboten, die Naturdenkmale zu beseitigen sowie Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung der Naturdenkmale oder ihrer geschützten Umgebung führen oder führen können. Veränderung ist auch die nachteilige Veränderung des Erscheinungsbildes. (2) Insbesondere ist es verboten, im Schutzbereich 1. die Erdoberfläche zu befestigen, Leitungen zu verlegen oder Anlagen dieser Art zu verändern, 2. die Bodengestalt zu verändern, Aufschüttungen oder Abgrabungen vorzunehmen, 3. Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern, 4. zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen, 5. mit Fahrzeugen aller Art zu fahren oder diese zu parken, 6. Feuer zu machen, 7. Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen, 8. Streusalz und andere pflanzenschädliche Stoffe zu verwenden. § 3 Zulässige Handlungen § 2 gilt nicht 1. für die ordnungsmäßige Grundstücksnutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, soweit sie nicht gemäß § 4 nachträglich eingeschränkt wird, 2. für Pflegemaßnahmen, die von der Naturschutzbehörde angeordnet werden, 3. für behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen. § 4 Schutz- und Pflegemaßnahmen Die Naturdenkmale sind so zu pflegen und ihre Lebensbedingungen so zu erhalten und zu fördern, dass ihr Fortbestand langfristig erhalten bleibt. Die Naturschutzbehörde kann die zur Erfüllung dieser Pflicht erforderlichen Anordnungen treffen. § 5 Befreiungen Von den Vorschriften dieser Verordnung kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 54 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Befreiung erteilt werden. Die Befreiung wird durch die untere Naturschutzbehörde erteilt. § 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 69 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 28 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ein Naturdenkmal beseitigt oder Handlungen vornimmt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, 2. einer vollziehbaren Anordnung gemäß § 30 Abs. 2 S. 1 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg in Verbindung mit § 4 dieser Verordnung zuwiderhandelt. § 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist in Kraft.

  • 10) Entwurf Anlage konsolidierte Fassung
    Extrahierter Text

    Anlage vom xx.xx.2025 zur Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 9. August 1988 Nr. Schutzgegenstand Schutzzweck Naturdenkmal Mitgeschützte Umgebung Anzahl/ Art Standort Gewann Gemarkung Flurstück-Nr. 1 1 Ginkgo biloba Kaiserstraße 12 Karlsruhe 7 Kronenbereich Erhaltung aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen 2 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 3 1 Eiche 1 Rotbuche Moltkestraße 23 445 Moltkestraße 25 Karlsruhe 445, 446 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistorischen Gründen 4 1 Eiche Moltkestraße 9/ Fichtestraße Karlsruhe 420 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit ihres ausgeprägten Einzelwuchses 5 1 Buche (Hängeform) Bismarckstraße 10 Karlsruhe 420 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 6 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 64 470 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 7 2 Platanen Linkenheimer Tor Karlsruhe 22807 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 8 1 amerikanischer Zürgelbaum Grünanlage Ritterstraße Karlsruhe 1254 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit 9 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 10 1 Eiche Ettlinger Straße 23 2823/2 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit und aus landeskundlichen Gründen 11 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 12 1 Eiche Beiertheimer Allee/ Kantstraße Karlsruhe 3374 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen 13 1 Libanonzeder Festplatz/Vierordtbad Karlsruhe 3380/5 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 14 1 Schnurbaum Weinbrennerplatz 887/4 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner ortsbildprägenden Wirkung 15 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 1 Höhe Anwesen Nr. 1 Karlsruhe 854 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 16 2 Pyramideneichen Reinhold-Frank-Straße 81 Karlsruhe 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit zwischen Bebauung und Bepflanzung 17 1 Eiche und 1 Rotbuche Reinhold-Frank-Straße 81 Karlsruhe 5547 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 18 1 Eiche Kußmaulstraße 6 Karlsruhe 5552 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 19 1 Rotbuche Moltkestraße 90 zwischen Med. Klinik und Radiologie Kronenbereich Erhaltung wegen Einheit von Bebauung und Bepflanzung Karlsruhe 5552 20 1 Eiche Moltkestraße 50 Karlsruhe 5559 Kronenbereich Erhaltung wegen des besonders eindrucksvollen Wuchses und aufgrund ihres Solitärstandortes 21 2 Eibengruppen 2 Eiben Kaiserallee 6 Karlsruhe 5468 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung 22 1 Eiche Sophienstraße 84-92 Karlsruhe 4351/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 23 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 24 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 25 1 Hängebuche Kaiserallee 16 5252 Kronenbereich Erhaltung wegen der harmonischen Einheit von Bebauung und Bepflanzung 26 1 Kornelkirsche Rheinstraße 41 Karlsruhe 4720 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit der Größe 27 1 Eibengruppe Hardtstraße/Seldeneckstraße Karlsruhe 5112 Kronenbereich Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe 28 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 29 1 Silberweide Rheinbergstraße 50 40723 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung und aus ökologischen Gründen 30 1 Steinweichsel 2 Ahorn an der Albkapelle Karlsruhe 20000 Kronenbereich Erhaltung wegen kulturhistorischer Bedeutung und der Seltenheit der Größe 31 1 Stieleiche 1 Rotbuche gegenüber der Albkapelle Karlsruhe 14043 Kronenbereich Erhaltung aus naturgeschichtlichen Gründen 32 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 33 1 Linde Litzenhardtstraße 142 Bulacher Friedhof Karlsruhe 21479 Kronenbereich Erhaltung aus kulturellen Gründen 34 2 Linden Großoberfeld Karlsruhe 22407 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus kulturellen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 35 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 36 1 Eiche Glogauer Straße Karlsruhe 70352 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 37 1 Platane Gärtnerstraße Durlach 45060/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Seltenheit 38 1 Mammutbaum Badener Straße 14 Durlach 46052/5 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlich kulturellen Gründen und wegen seiner Seltenheit 39 1 Rosskastanie Bienleintorstraße 35 Durlach 45211/5 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 40 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 41 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 42 1 Rosskastanie Memeler Straße 12 Durlach 60336 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 43 1 Eiche Gewann Oberwald, Kleingärten Nähe Kieselweg Durlach 60862/5 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 44 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 45 1 Rosskastanie Killisfeldstraße 42 45308/3 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 46 1 Linde Jean-Ritzert-Straße 3 Rittnerthof Durlach 52114 Kronenbereich Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung 47 1 Eiche Egon-Martin-Weg/ Bergwaldsiedlung Durlach 57901 Kronenbereich Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung 48 5 Edelkastanien Im Rosengärtle 14 Durlach 59187 Kronenbereich Erhaltung aufgrund ihrer landschaftsprägenden Eigenart 49 2 Linden Thomashofstraße Durlach 92350/2 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 50 1 Rosskastanie Ortsstraße 21 Durlach 90151 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 51 1 Linde Eichwaldstraße/Waldsaum Durlach 94221/11 Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 52 1 Lindengruppe Palmbacher Straße Durlach 90083, 94978 Kronenbereich und Feldkreuz Erhaltung aus landeskundlichen Gründen 53 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 54 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 55 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 56 1 Linde Gewann Schönbergteich Durlach 91097 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen 57 1 Rosskastanie Karlsbader Straße 9, 11 Durlach 90040, 90040/1 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ortsbildprägenden Wirkung 58 1 Linde Neureuter Hauptstraße (vor Haus Nr. 2) Neureut 4297, 25994, 1000 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer Eigenart 59 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 60 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 61 1 Spitzahorn Teutschneureuter Allee/Nähe Fernheizwerk 22808/14 Kronenbereich Erhaltung wegen seiner Seltenheit von Alter und Größe 62 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 63 5 2 Eichen Grabener Allee/Nähe Pflanzgarten Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 64 2 Traubeneichen Graf-von-Wisser-Weg Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 65 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 66 2 1 Eichen Am Neuen Acker Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 67 1 Traubeneiche Stutenseer Allee Karlsruhe 22808 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer ökologischen Bedeutung 68 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 69 3 Eichen Gewann Schweigling/Waldrand Durlach 94222 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung 70 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 71 2 1 Rotbuchen Distrikt Bergwald/Waldrand Durlach 54256 Kronenbereich Erhaltung wegen ihrer landschaftstypischen Kennzeichnung und der Seltenheit von Alter und Größe 72 Entfallen durch Änderungsverordnung vom 20. Februar 2013 73 3 Schwarzpappeln 1 Eiche Distrikt Rappenwört, Abt. 4 Karlsruhe 19529 Kronenbereich Erhaltung aus ökologischen Gründen und aufgrund der Seltenheit 74 1 Maulbeerbaumreihe Ettlinger Allee Karlsruhe 9915 Kronenbereich Erhaltung aus kulturhistorischen Gründen 75 1 Platanus x acerifolia (Hybrid-Platane) Friedrichsplatz Karlsruhe 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit der Größe 76 1 Quercus robur (Stieleiche) im Nymphengarten Karlsruhe 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen der ökologischen Bedeutung und der Seltenheit des Alters 77 1 Quercus robur (Stieleiche) im Europabad Karlsruhe 28340/1 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses 78 1 Quercus robur (Stieleiche) in der Kleingartenanlage Albgrün am Lärmschutzwall der Südtangente 5706 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 79 1 Quercus robur (Stieleiche) Unterer Dammweg im Gelände des Sportvereins Neureut 10784 Kronentrauf Erhaltung wegen der ortsbildprägenden Wirkung und der Schönheit des Wuchses 80 1 Quercus robur (Stieleiche) Karl-Flößer-Straße Karlsruhe 39475 Kronentrauf Erhaltung wegen Schönheit, Eigenart und Seltenheit des Wuchses 81 1 Quercus robur (Stieleiche) an der Südtangente zwischen Straßenbahnbrücke und Junker-und-Ruh-Weg 9072/2 Kronentrauf Erhaltung wegen der landschaftsbildprägenden Wirkung und der Seltenheit von Alter und Größe 82 1 Quercus robur (Stieleiche) nördlich Freibad Rüppurr 10003/1 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 83 1 Quercus robur (Stieleiche) im Freibad Rüppurr auf nördlicher Wiese Karlsruhe 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses 84 1 Quercus robur (Stieleiche) am Albufer im Betriebshof des Freibades Rüppurr Karlsruhe 27644 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 85 1 Quercus robur (Stieleiche) im Freibad Rüppurr beim Grillplatz Karlsruhe 10000 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses 86 1 Quercus robur (Stieleiche) im Rißnert beim südwestlichen Eingang Karlsruhe 11940 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe 87 2 Platanus x acerifolia (Hybrid-Platanen) Pfinztalstraße 7 und Badener Straße 2a Durlach 46040/1 und 46040/8 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit der Größe 88 2 Tilia cordata (Winterlinden) Pulverhausstraße/ Nähe Bulacher Kreuz, neben altem Wegkreuz-Kruzifix 1 Karlsruhe 27871 Kronentrauf, Kronenbereich und Kruzifix Erhaltung aus landeskundlichen Gründen und wegen der landschaftstypischen Kennzeichnung, der ortsbildprägenden Wirkung sowie der Schönheit des Ensemble von Kruzifix und Baum 89 1 Quercus robur (Stieleiche) Martin-Luther Platz Grötzingen 21/1 Kronentrauf bis Baumscheibe Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägenden Wirkung 90 3 Tilia cordata (Winterlinden) Am Niddaplatz 1 Grötzingen 88 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägenden Wirkung 91 1 Quercus robur (Stieleiche) Hohlweg Knittelbgerg Grötzingen 4106 Kronentrauf Erhaltung wegen Seltenheit von Alter und Größe sowie Schönheit des Wuchses, sowie Landmarkeigenschaft 92 1 Pyrus communis (Birne) Am Rehbuckel 1 Hohenwettersbach 97477 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 93 1 Aesculus hippocastanum (Rosskastanie) Schillingscher Grünberg Hohenwettersbach 97445 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 94 1 Pyrus communis (Birne) Schillingscher Grünberg Hohenwettersbach 97400 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 95 1 Pyrus communis (Birne) Am Rehbuckel 2, Hohenwettersbach 99002 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von ortsbildprägender Wirkung, ökologischen Wirkung, Seltenheit und Größe sowie Landmarkeigenschaft 96 1 Ulmus laevis Flatterulme (zweistämmig) Raststatter Straße 39 Karlsruhe 1004/4 Kronentrauf Erhaltung wegen ökologischer Wirkung, Seltenheit und Größe 97 1 Quercus robur (Stieleiche) Nymphengarten, hinter Naturkundemuseum Pavillion Karlsruhe 1256 Kronentrauf Erhaltung wegen ökologischen Wirkung, und Größe 98 1Styphnolobium japonicum (Schnurbaum) Hirschstraße/Hirschbrücke Ecke Roonstraße Karlsruhe 597/5 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 99 1 Quercus robur (Stieleiche) Ottostraße 10, TSK Gelände Karlsruhe 56447/1 Kronentrauf Erhaltung wegen ökologischer Wirkung, und Größe 100 1 Ulmus laevis Flatterulme im Stadtgarten Standort Streichelzoo Karlsruhe 6110 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses 101 1 Quercus robur (Stieleiche) Friedhofsgelände Karlsruhe 2304 Kronentrauf Erhaltung wegen der Seltenheit von Alter und Größe sowie der Schönheit und Eigenart des Wuchses

  • 11) Feststellung keine SUP-Pflicht
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Stadt Karlsruhe | Zentraler Juristischer Dienst Naturschutzbehörde Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Frau Stengel, Zimmer: C 212 Telefon: 0721 133-3043, Fax: 0721 133-3009 E-Mail: umweltbehoerden@zjd.karlsruhe.de Unser Zeichen: 364.230.0003 Haltestelle: Marktplatz 14. November 2025 Änderung der Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 20. Februar 2013; hier: Feststellung über das Nichtvorliegen der SUP-Pflicht Sehr geehrte Damen und Herren, für das oben genannte Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL) festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) besteht. Begründung Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 22. Februar 2022 (Az.: C-300/20) wurde entschieden, dass bei allen Plänen und Programmen dann eine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP-Pflicht) besteht, wenn die Voraussetzungen nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/42/EG (SUP-RL) erfüllt sind. Nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der SUP-RL muss eine SUP bei allen Plänen und Programmen durchgeführt werden, wenn zwei kumulative Voraussetzungen erfüllt sind: 1) Sie müssen in den in dieser Bestimmung genannten Bereichen ausgearbeitet werden (Bereichsausarbeitung). 2) Durch sie muss der Rahmen für künftige Genehmigungen der in den Anhängen I und II der UVP-RL aufgeführten Projekte gesetzt werden (Rahmensetzung). Zum Planbegriff Vorab ist festzustellen, dass nach dem oben genannten Urteil des EuGHs die Änderung einer Verordnung nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem Begriff des Plans nach Art. 2 a SUP-RL unterliegt. – 2 – Zu 1) Bei allen Schutzgebietsverordnungen wird eine Umweltprüfung erforderlich, wenn diese in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung ausgearbeitet werden. Bei einer Schutzgebietsverordnung nach § 28 BNatSchG wird gerade der Bereich Naturschutz und Landschaftspflege ausgearbeitet. Dieser Bereich ist nicht in der genannten Listung aufgeführt. Nach Auffassung des EuGHs ist dies unerheblich, hierbei liegt eine Bereichsausarbeitung bereits dann vor, wenn einer der oben genannten Bereiche durch die Schutzgebietsverordnung betroffen ist. Dies sei bei Schutzerklärungen des Naturschutzrechts der Fall, weil sie Regelungen für menschliche Aktivitäten treffen, die zumindest der in Art. 3 Abs. 2 Buchst. a SUP-RL genannten Bereich der Bodennutzung zuzuordnen sind (vgl. Landmann/Rohmer UmweltR/ Gellermann BNatSchG § 22 Rn. 10). Mit der Änderung der Verordnung des Bürgermeisteramtes Karlsruhe zum Schutz von Naturdenkmalen im Stadtkreis Karlsruhe vom 9. August 1988 (ND-VO) werden 12 neue Naturdenkmale unter Schutz gestellt und 22 Naturdenkmale entwidmet. Die Verordnung schützt die in der Anlage gelisteten Bäume und deren Umgebung. Durch die Regelung der Verbotstatbestände in § 2 der ND-VO sind Handlungen verboten, die die Naturdenkmale oder ihre geschützte Umgebung beschädigen oder verändern. Hierbei ist es in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der ND-VO insbesondere verboten im Schutzbereich, die Erdoberfläche zu befestigen, die Bodengestalt zu verändern sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen vorzunehmen. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 der ND-VO ist es verboten Abfälle zu lagern. Dadurch sind im weiten Sinne die Bereiche der Bodennutzung und Abfallwirtschaft durch die Schutzerklärung betroffen. Die Voraussetzung der Bereichsausarbeitung nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der SUP-RL ist damit erfüllt. Zu 2) Mit dem Plan (hier: Änderung der Naturdenkmals-Verordnung) muss ein Regelungsrahmen für spätere Genehmigungen von Projekten der Anhänge I und II der der Richtlinie 85/337/ EWG (kodifiziert durch die Richtlinie 2011/92/EU = UVP-RL) gesetzt werden. Zunächst ist folglich zu prüfen, ob die ND-VO überhaupt Projekte im Sinne der UVP-RL erfasse. Der Begriff Projekt im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der UVP-RL bezieht sich auf Arbeiten oder Eingriffe die den materiellen Zustand eines Platzes verändern (vgl. EuGH- Urteil vom 22. Februar 2022, Az.: C-300/20, Rn. 56). – 3 – Die ND-VO hingegen regelt in § 2 lediglich Verbote in Bezug auf das Naturdenkmal und die geschützte Umgebung des Naturdenkmals. Die Verbote haben nur sehr kleinräumige Auswirkungen. Durch die Verordnung werden in § 4 Schutz- und Pflegemaßnahmen für die Naturdenkmale geregelt. Zudem werden in § 3 der ND-VO zulässige Handlungen formuliert. Dadurch werden die Verbote in § 2 relativiert, sodass die ordnungsgemäße Grundstücksnutzung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, soweit sie nicht gemäß § 4 nachträglich eingeschränkt wird, möglich ist. Die Projekte in den Anhängen der UVP-RL hingegen sind von großflächiger Natur und werden nicht durch die Verbote der ND-VO eingeschränkt. Die ND-VO trifft keine Erlaubnisvorbehalte über Tätigkeiten, die unter die Projekte fallen können. Da keine Projekte im Sinne der UVP-RL betroffen sind, kann durch die ND-VO auch kein Regelungsrahmen für spätere Genehmigungen dieser Projekte geschaffen worden sein. Unabhängig hiervon, liegt durch eine Schutzgebietsverordnung eine Rahmensetzung allerdings erst dann vor, wenn eine signifikante Gesamtheit von Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung und Durchführung eines oder mehrerer Projekte insbesondere hinsichtlich des Standorts, der Art, der Größe und der Betriebsbedingungen solcher Projekte oder der mit ihnen verbundenen Inanspruchnahme von Ressourcen gesetzt wird (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Februar 2022, Az.: C-300/20, Rn. 62). Eine Rahmensetzung liegt also dann vor, wenn der Plan sich auf technische Normen, Betriebsmodalitäten, Geräuschpegel etc. beziehe und so die im betreffenden Bereich geltenden Voraussetzungen festlege unter denen konkrete Vorhaben genehmigt werden könnten. Es reicht nicht, dass ein Plan aufgrund der Weite seines Anwendungsbereichs zufällig auch die Projekte der genannten Anhänge erfasse (vgl. NuR (2022) 44: 324-330, Kapitel 6.4). Diese durch das EuGH definierte Rahmensetzung wird nicht durch die ND-VO erfüllt. In der ND-VO werden lediglich Verbote gelistet und keinerlei Kriterien und Modalitäten für die Genehmigung von Projekten nach der UVP-RL gesetzt. Die Voraussetzung der Rahmensetzung nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der SUP-RL ist damit nicht erfüllt. SUP-Pflicht Nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der SUP-RL ist lediglich eine der beiden kumulativen Voraussetzungen erfüllt. Somit liegt bei der Änderung der ND-VO keine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung vor. Mit freundlichen Grüßen Stengel