Baubeschluss: Umfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2025/1241/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 23.01.2026 |
| Letzte Änderung: | 26.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1241/1 Eingang: 23.01.2026 Baubeschluss: Umfahrung Hagsfeld Änderungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 15.1 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, statt der Troglösung, die Planung für die Variante "Brückenbauwerk" (aufgeständerte Lösung), wie sie ursprünglich in der Vorlage 2019/1269 als Vorzugsvariante empfohlen wurde, wiederaufzunehmen und zur Genehmigung zu führen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuplanung der Brückenlösung Folgendes zu beachten: - Maximale Nutzung der bereits vorliegenden Gutachten, um Planungskosten und Zeitverlust zu minimieren. - Optimierung des Brückenentwurfs hinsichtlich Lärmschutz und städtebaulicher Einpassung, um die Akzeptanz in den Stadtteilen zu erhöhen. Begründung: Die Wählergruppe FÜR Karlsruhe erkennt ausdrücklich die verkehrliche Belastung des Stadtteils Hagsfeld sowie den grundsätzlichen Bedarf einer Entlastungsstraße an. Ziel muss jedoch sein, dieses Projekt wirtschaftlich, verantwortungsvoll und haushaltspolitisch vertretbar umzusetzen. Die Stadt Karlsruhe befindet sich in einer historischen Haushaltsnotlage, die eine strikte Priorisierung der Mittel erfordert. Die Kostenprognose für die Trogvariante hat sich innerhalb von 5 Jahren von 70 Mio. € auf 132,5 Mio. € nahezu verdoppelt. Eine Brückenlösung lässt sich nach aktuellen Marktpreisen für geschätzte 88 bis 104 Mio. € realisieren. Dadurch können Investitionsmittel in Höhe von 30 bis 45 Millionen Euro eingespart werden. Da das Land Baden-Württemberg nur die Kosten der wirtschaftlicheren Lösung fördert, reduziert sich der städtischen Anteil entsprechend und wird der Haushalt entlastet. Zusätzlich würde der Planungswechsel eine Reduzierung der Folgekosten bringen: Die Trogvariante verursacht jährliche Betriebskosten von 3,8 Mio. € (u.a. für Grundwasserpumpen). Dies belastet den Ergebnishaushalt über Jahrzehnte massiv. Eine Brückenlösung verursacht im Vergleich dazu nur einen Bruchteil dieser Kosten (geschätzt 1 Mio. € p.a.). Über eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ergibt sich ein kumuliertes Einsparpotenzial von über 80 Millionen Euro. Ein Festhalten am Trog käme der bewussten Inkaufnahme einer dauerhaften strukturellen Haushaltsbelastung gleich. Die Brückenlösung ist die ökologisch überlegene Variante. Sie greift nicht in die sensiblen Grundwasserströme der Kinzig-Murg-Rinne ein und vermeidet das Risiko eines Grundwasseraufstaus. Zudem könnte eine Biotopdurchschneidung beim Trog zu einem ökologischen Ungleichgewicht führen. Es bestehen auch Risiken zur Austrocknung der Torfschichten. Der Energiebedarf im Betrieb der Brücke ist minimal, da keine permanente Pumpenleistung erforderlich ist. Zudem ist die CO2- Bilanz bei der Erstellung (Graue Energie) durch den geringeren Materialeinsatz (Beton/Stahl) signifikant besser als beim massiven Trogbauwerk. -- 1 of 2 -- – 2 – Der Bau des Trogs ist technisch aufwändig (Spezialtiefbau im Grundwasser) und zeitlich starr an die Vollsperrung des DB-Korridors gekoppelt. Verzögerungen würden das Gesamtprojekt gefährden. Eine Brücke kann flexibler, mit geringerem Baugrundrisiko und weitgehend unabhängig von großen Bahnsperrungen errichtet werden. Zudem kann je nach Finanzlage der Stadt diese Investition verschoben werden. Die Abschreibung der bisherigen Planungskosten für den Trog ist sicherlich schmerzhaft, aber im Vergleich zum enormen Einsparpotenzial bei Bau und Betrieb der Brückenlösung das deutlich geringere Übel. Eine Korrektur der Entscheidung von 2020 ist ein Gebot der wirtschaftlichen und ökologischen Vernunft. Die Wählergruppe FÜR Karlsruhe appelliert an den Gemeinderat – aufgrund der erläuterten Gründe – für die Brückenlösung zu stimmen. Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach -- 2 of 2 --
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1241/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Baubeschluss: Umfahrung Hagsfeld Änderungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.03.2026 15.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung spricht sich in der Variantenabwägung unverändert für die Brückenlösung aus. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 132.500.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 3.800.000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Die Verwaltung hatte sich nach der Variantenprüfung für das aufgeständerte Brückenbauwerk als Vorzugsvariante ausgesprochen, da aus ihrer Sicht die Vorteile insbesondere bezüglich der Umwelt, der Trennwirkung und der Kosten (sowohl im Bau als auch in der Unterhaltung) überwogen. Die vom Gemeinderat gewählte Unterführungsvariante wurde im weiteren Verlauf der Planungen optimiert und es wurden gute Lösungen für die negativen Folgen bezüglich Umwelt und Trennwirkung gefunden. Die Nachteile der höheren Kosten und des größeren Bedarfs an Ausgleichsmaßnahmen und Flächen bleiben bei dieser Variante jedoch bestehen. Auch entstand in den Abstimmungen mit der Deutschen Bahn InfraGo eine hohe zeitliche Abhängigkeit bei der Herstellung des Unterführungsbauwerkes zu deren Sanierungsplänen für den Hochleistungskorridor Karlsruhe – Mannheim, die ein Projektrisiko darstellt. Bei einer Fortführung der Planungen für die Brückenvariante wären die Planungszeit und die Planungskosten für die Unterführungsvariante verloren. Auch müssten einige Gutachten neu erstellt beziehungsweise fortgeschrieben werden. Dies wäre jedoch in Anbetracht der deutlich geringeren Gesamtkosten finanziell vertretbar. Bei der Herstellung einer Brücke wäre die Abhängigkeit von der Deutschen Bahn InfraGo wesentlich geringer und die Stadt bezüglich eines Baubeginns flexibler. Die Verwaltung spricht sich in der Variantenabwägung unverändert für die Brückenlösung aus. -- 2 of 2 --
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