Baubeschluss: Umfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2025/1241 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 26.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hagsfeld, Rintheim, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.03.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
LSG IV Ö V A G IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖVÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV ÖV B B B B B A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W W G G G G G G G G G G G G G G G St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St St P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P G G G+R G+R G+R G+R G+R G+R G+R G+R R gepl. Erweiterung Technologiepark ,1 55,2 55,3 55,4 55,5 55,6 55,7 55,8 55,9 56,0 56,1 56,2 56,3 56,0 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 3,0 lg=970,293 UA lu=63,120 lr=63,120 1:2104 UE r=5000,000 lb=118,642 u=30 UE lu=67,088 lr=67,088 1:2236 UA lg=82,470 UA lu=161,000 lr=161,000 1:1110 UE lg=956,656 UA lu=63,410 lr=63,410 1:2114 UE r=5000,000 lb=118,653 u=30 UE lu=66,759 lr=66,759 1:2225 UA lg=96,155 UA lu=161,267 lr=161,267 1:1112 UE r=500,000 lb=41,551 BE lg=12,632 BA r=500,000 lb=41,551 BE BA r=550,000 lb=46,199 u=55 UE lu=40,001 lr=40,001 1:727 UA lg=56,382 BA r=1600,000 lb=66,955 BE u=0 lg=485,206 UA lu=34,000 lr=34,000 1:971 UE r=1000,000 lb=44,906 u=35 UE lu=34,000 lr=34,000 1:971 UA lg=16,849 BA u=0 r=760,000 lb=63,190 BE lg=97,153 UA lu=50,000 lr=50,000 1:1667 UE r=1200,000 lb=237,525 u=30 UE lu=70,437 lr=70,437 1:2348 UA lg=312,602 BA r=1000,000 lb=71,267 BE lg=31,916 BA u=0 r=760,000 lb=59,810 BE u=0 o.A. km=55,1+99,356 NW=114,026 m 0,000 ‰ 366,033 m -0,887 ‰ 164,650 m r = 12000 m lta= 11,495 m a = 0,006 m km=55,3+64,006 NW=113,880 m -0,887 ‰ 164,650 m 1,029 ‰ 110,771 m r = 10000 m lta= 19,710 m a = 0,019 m km=55,4+74,777 NW=113,994 m 1,029 ‰ 110,771 m 4,971 ‰ 609,512 m o.A. km=56,0+84,362 NW=117,024 m 4,971 ‰ 609,512 m 5,916 ‰ 119,334 m r = 12000 m lta= 12,350 m a = -0,006 m km=56,2+3,719 NW=117,730 m 5,916 ‰ 119,334 m 3,858 ‰ 115,870 m o.A. km=55,1+99,356 NW=114,026 m 0,000 ‰ 366,033 m -0,300 ‰ 253,650 m a = 0,036 m lta= 27,009 m r = 10000 m km=55,4+53,006 NW=113,950 m -0,300 ‰ 253,650 m 5,102 ‰ 1159,106 m o.A. km=3,0+86,087 NW=114,330 m -1,506 ‰ 233,913 m r = 20000 m lta= 15,061 m a = 0,006 m km=3,3+20,000 NW=113,978 m -1,506 ‰ 233,913 m 0,000 ‰ 511,780 m o.A. km=3,8+31,780 NW=113,978 m 0,000 ‰ 511,780 m 0,192 ‰ 96,803 m o.A. km=3,5+21,920 NW=114,128 m 0,000 ‰ 562,983 m -0,323 ‰ 340,760 m o.A. km=3,8+62,680 NW=114,018 m -0,323 ‰ 340,760 m -0,437 ‰ 57,240 m Strecke 4210 Strecke 4020 Strecke 4210 Stadtbahn - Linie 4 Stadtbahn - Linie S2 Stadtbahn - Linie 4/S2 gepl. Wohngebiet 3458800 3458800 3459000 3459000 3459200 3459200 3459400 3459400 3459600 3459600 3459800 3459800 3460000 3460000 3460200 3460200 3460400 3460400 3460600 3460600 3460800 3460800 3461000 3461000 5430800 5430800 5431000 5431000 5431200 5431200 5431400 5431400 5431600 5431600 5431800 5431800 5432000 5432000 5432200 5432200 5432400 5432400 Unterlage / Blatt-Nr. 5/5 Unterlage / Blatt-Nr. 5/4 Unterlage / Blatt-Nr. 5/3 Unterlage / Blatt-Nr. 5/2 Unterlage / Blatt-Nr. 5/1 Hb+12 Hb+12 A=100,000 A=100,000 R=300,000 R=300,000 A=100,000 A=100,000 A= 90,000 A= 90,000 R=270,000 R=270,000 A= 90,000 A= 90,000 R=∞ R=∞ A= 80,000 A= 80,000 R=210,000 R=210,000 A= 80,000 A= 80,000 A=110,000 A=110,000 R=360,000 R=360,000 A=110,000 A=110,000 A= 50,000 R= ∞ R=∞ R=∞ A= 50,000 A= 50,000 R=140,000 R=140,000 R=∞ R=∞ R=115,000 A=100,000 A=100,000 R=115,000 A= 70,000 A= 70,000 A= 60,000 A= 60,000 R=125,000 R=125,000 A= 60,000 R=300,000 R= ∞ R=∞ A= 20,000 R= 40,000 A= 20,000 R= ∞ R=∞ 0+000 0+100 0+200 0+300 0+400 0+500 0+600 0+700 0+800 0+900 1+000 1+100 1+200 1+300 1+400 1+500 1+600 0+000 0+100 0+200 0+300 0+400 0+000 0+100 0+200 0+300 0+400 Bauwerk 01 Grundwasserwanne im Zuge der Umgehungsstr. Bau-km 0+646,8 - 0+948,0 L Trog = 301,20 m KrW = 81,930 gon LW = 13,4 m LH ≥ 4,70 m Bauwerk 02 Ü Brücke im Zuge einer Tierquerung über die Umgehungsstraße (westlich der Bahn-EÜ) Bau-km 0+758 BzG = 19,15 m KrW = 100,000 gon LW = 13,4 m LH ≥ 4,70 m Bauwerk 03 Ü Brücke im Zuge des Hinterwiesenweges über die Umgehungsstr. (westlich der Bahn-EÜ) Bau-km 0+775 BzG = 5,50 m KrW = 82,405 gon LW = 13,4 m LH ≥ 4,70 m Bauwerk 04 Ü Brückenbauwerk im Zuge der DB-Trasse über die Umgehungsstr. Bau-km 0+798 BzG = 29,46 m KrW = 82,405 gon LW = 13,4 m LH ≥ 4,70 m Bauwerk 05 Ü Brücke im Zuge einer Tierquerung und eines Geh- und Radweges über die Umgehungsstraße (östlich der Bahn-EÜ) Bau-km 0+839 BzG = 39,15 m KrW = 100,000 gon LW = 13,4 m LH ≥ 4,70 m Bauwerk 06 Bauwerk im Zuge der Umgehungsstr. über den "Alte Bach" Bau-km 1+013,50 BzG ≤ 18,05 m KrW = 100,00 gon LW = 6,00 m LH ≤ 2,40 m Lärmschutzwand Bau-km 0+524 (A100) - 0+728 (A100) L = 204m H = 3,0m über Fahrbahn (Gradiente) LA 01.1 Lärmschutzanlage Gabionenwand Bau-km 0+003 (A200) - 0+428 (A100) L = 161m H = 3,1m bis 3,5m über Fahrbahn (Gradiente) LA 02 Lärmschutzanlage Lärmschutzwand Bau-km 0+409 (A100) - 0+632 (A100) L = 223m H = 3,0m über Fahrbahn (Gradiente) LA 03 Lärmschutzanlage Lärmschutzwand Bau-km 0+622 (A100) - 0+727 (A100) L = 105m H = 3,0m über Gelände LA 04 Lärmschutzanlage Gabionenwand Bau-km 0+249 (A200) - 0+525 (A100) L = 212m H = 3,1m bis 3,5m über Fahrbahn (Gradiente) LA 01.2 Lärmschutzanlage W III B W III B W III B Verlegung des Bachlaufs in östl. Richtung Beginn der Baustrecke Beginn der Baustrecke Ende der Baustrecke Ende der Baustrecke Beginn der Baustrecke Ende der Baustrecke Schnitt Unterführungsbauwerk L = 301,2m BW 01 BW 02 Ü BW 03 Ü BW 04 Ü BW 01 BW 06 ~12% ~12% ~12% ~12% BW 05 Ü LA 02 LA 03 LA 04 LA 01.2 LA 01.1 Gepl. Ersatzneubau Bahnstromleitung BL 439 Karlsruhe Abzw. Wiesental. Planung liegt nicht vor. Lagesystem: GK-Land Höhensystem: NHN DB-Strecke 4020 (DB-Ref) in Lage, DB-Strecke 4210 (DHHN 12) in Höhe eintransformiert Zeichenerklärung Planung Sonstiges Einschnittsböschung Mulde mit Fließrichtung/ Versickerungsmulde Dammböschung gem. Geh- und Radweg Stützwand Brücke mit Widerlager Rückbau Baumfällung Entwässerung vorhanden geplant Regenwasserleitung DN 300 mit Angabe von Fließrichtung, Länge u. Gefälle DN 300 50.0 m 1.5% Kontrollschacht Drain m. Drainageleitung Straßenablauf mit Anschlussleitung Prüfschacht Rohrdurchlass mit Böschungsstück DN 500 -2,000 % H = 20 000 m 1,821 % Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungshalbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungs- brechpunkt 432,50 m 789,22 m Gradientenhochpunkt Gradiententiefpunkt Querneigung 2,5 % DN 300 Ablaufschacht Immissionsschutz Lärmschutzwand Fahrbahn mit Achse Bankett Bankett Straßennebenflächen Gehweg Fahrbahnteiler / Insel / Parkstreifen gem. Geh- Rad- und Wi-Weg Radweg Fahrzeugrückhaltesystem Rückbaufläche Entwässerungsgraben mit Fließrichtung Baufeldgrenze Wirtschaftsweg unbefestigt freizuhaltendes Sichtfeld Schutzgebiete gesetzlich geschütztes Biotop LSG Landschaftsschtzgebiet gem. Geh- Rad- und Wi-Weg unbefestigt Irritationsschutzwand für Fledermäuse Hochbord Hochbord mit Lücke Rundbord RB HBmL HB W III Wasserschutzzone III BE-Fläche Gabionenwand 1:2000 Tiefbauamt Umfahrung Hagsfeld zw. Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße Stadt Karlsruhe 3.1 Straßenwesen FESTSTELLUNGSENTWURF Ort, Datum, Unterschrift Umfahrung 0 + 000 - 0 + 200 0,50 2,50 2,00 3,25 3,25 2,00 2,50 0,50 Regelquerschnitt 16,50 Haid-und-Neu-Straße 1,50 3,50 3,50 2,00 3,50 3,50 0,50 1,50 Regelquerschnitt 19,50 ≥ ≥ 1,500,50 3,50 3,50 0,50 2,80 3,00 0,50 Regelquerschnitt 15,80 Umfahrung 0 + 500 - 1 + 000 1,500,50 3,50 3,50 3,50 3,50 0,50 1,50 Regelquerschnitt 18,00 Umfahrung 1 + 390 - 1 + 510 Hinterwiesenweg 0,50 3,50 0,50 Querschnitt 4,50 1,50 0,25 3,50 3,50 3,50 3,50 0,25 1,50 Regelquerschnitt 17,50 Elfmorgenbruchstraße Rad Querschnitt 0,50 3,50 1,50 1,50 0,50 Geh 7,50 Rad + Gehweg Geh- und Radweg 0,50 2,50 0,50 Querschnitt 3,50 Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg 0,50 3,00 0,50 Querschnitt 4,00 1,50 0,25 3,50 3,50 0,25 1,50 Regelquerschnitt 10,50 Elfmorgenbruchstraße Haid-und-Neu-Straße 1,50 3,50 3,50 0,501,50 Regelquerschnitt 10,50 -- 1 of 1 --
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Extrahierter Text
MHGW 12 % 12 % ≥ 2,5 % 50 3,00 50 2,00 80 1,00 1,50 50 3,50 3,50 50 1,50 1,00 80 2,00 50 3,00 50 2:1 2:1 3 Bankett Bankett Randstreifen Randstreifen ≥ 2,5 % Fahrstreifen REGELQUERSCHNITT M = 1: 50 Fahrstreifen 8,00 1:1,5 20 1:1,5 20 12 38 38 12 12 75,0 cm Gesamtaufbau Straßenoberbau nach RStO 12/24, Tafel 1, Zeile 3, Bk 32 3,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S 8,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 B S SG 14,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 34,0 cm Frostschutzschicht 0/45 15,0 cm Schottertragschicht 0/45 4,00 4,00 3,0 % Mulde ≥ 2,5 % 6 % Bankett 2:1 best. Gelände best. Gelände 2,5 cm Asphaltdeckschicht AC 5 DL, B 70/100 5 cm Oberboden Umfahrung 0+400 - 0+640 EV2≥45 MPa EV2≥45 MPa Berme 6 % ≥ 3,0 % 30,0 cm Gesamtaufbau 25,0 cm Schottertragschicht 0/56 5,0 cm Deckschicht ohne Bindemittel, Körnung 0/8 EV2≥45 MPa 3 % Aufhaltestufe: N2 Wirkungsbereich: W5 Fahrzeugrückhaltesystem 75 50 Bankett Mulde Wirtschaftsweg 6 % 75 50 1:1,5 1:1,5 Aufhaltestufe: N2 Wirkungsbereich: W5 Fahrzeugrückhaltesystem 5 cm Oberboden 3 6 % 2:1 2,50 % 2,50 % 3 % Grobkies 16/32 Grobschotter 16/32 Berme Bankett 30 Welldrahtgitter 20 cm Oberboden Entwässerungs- öffnung 20 3 % Grobkies 16/32 Grobschotter 16/32 Welldrahtgitter 1:1,5 1:1,5 Lärmschutzwand (Detailplanung siehe Stadt Karlsruhe) h=3,0m über Fahrbahn (Gradiente) Filterbankett Filterbankett 20,0 cm Frostschutzschicht 0/45 Wegeoberbau nach RStO 12/24, Tafel 1, Zeile 3, Bk 0,3 45,5 cm Gesamtaufbau 15,0 cm Schottertragschicht 0/45 8,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TN, B 70/100 Wegeoberbau nach RLW 16, Bild 8.3, Zeile 2, Spalte 5 Bodenaustausch in wasserundurchlässigen Schichten durch versickerungsfähigen Boden, Austauschstärke gem. Bodengutachten Sickerschlitz alle 20 m bis 1,00 breit Entwässerungs- öffnung 20 20 cm Oberboden 30 MHGW Sickerschlitz alle 20 m bis 1,00 breit Bankett Geh-, Rad- und Wi-Weg Bodenaustausch in wasserundurchlässigen Schichten durch versickerungsfähigen Boden, Austauschstärke gem. Bodengutachten 20 20 Lärmschutzwand (Detailplanung siehe Stadt Karlsruhe) h=3,0m über Fahrbahn (Gradiente) 1:50 Tiefbauamt Umfahrung Hagsfeld zw. Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße Stadt Karlsruhe 14.3 Straßenwesen FESTSTELLUNGSENTWURF Ort, Datum, Unterschrift -- 1 of 1 --
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Bauwerksachse Straßenachse Geh- und Radweg Achse vorh. GOK 3.50 Geh-/Radweg 3.75 Fahrbahn Rechts 3.75 Fahrbahn Links 2.5% Technologiepark Zubringer B10/Grötzingen Verbauachse Verbauachse Verbauachse 2.5% 2.0% 2.0% variabel 1.50 - 1.70 10 Aufbeton 2.0% GW 113.10 (Bem.) AF AF 40 1.30 2.5% 2.5% AF Sohldrainage Troglängsentwässerung Drainage Verfüllmaterial 50 50 50 50 Dichtwand mit ein- gestellter Spundwand Füllstabgeländer gem. RiZ-ING Gel 4 Sauberkeitsschicht Filterschicht 1.00 1.00 80 70 H = 2.00 - 3.00 m 70 Bereichsweise Lärmschutzwand o. Irritationsschutzwand Östlich: Füllstabgeländer gem. RiZ-ING Gel 4 HGWBau 112.50 Füllstabgeländer RiZ-ING Gel 4 Westlich: Lärmschutzwand o. Irritationsschutzwand Fahrbahnaufbau Geh- und Radweg nach RStO 12, Tafel 6, Zeile 2 19,5 cm Schottertragschicht 30,0 cm Gesamtaufbau 8,0 cm Asphalttragschicht 2,5 cm Asphaltdeckschicht Fahrbahnaufbau nach RStO 12 3,5 cm Asphaltdeckschicht 8,5 cm Asphaltbinderschicht 14,0 cm Asphalttragschicht 15,0 cm Schottertragschicht ≥ 34,0 cm Frostschutzschicht ≥ 75,0 cm Gesamtaufbau 1.00 13.40 1.00 1.50 1.50 15.40 GA-Rinne 10 20 3 cm Deckschicht 6 cm Schutzschicht 1 cm Dichtungsschicht 40 1.50 13.40 1.50 2.5% 16.40 3.75 Fahrbahn Rechts 3.75 Fahrbahn Links 3.00 Lichtraum 4.70 Lichtraum Achse 320 Hinterwiesenweg 2,5 cm Asphaltdeckgschicht 8 cm Asphalttragschicht 20 cm Schottertragschicht Straßenplanung nach RSto 12, Tafel 6, Zeile 2 Technologiepark Zubringer B10/Grötzingen Verbauachse Verbauachse Verbauachse 2.5% 3.50 Geh-/Radweg 2.0% 1.60 1.60 1.70 10 50 GW 113.10 (Bem.) vorh. GOK 0.5% 5.75 (var.) 1.76 22 1.00 10 Dichtwand mit ein- gestellter Spundwand Sauberkeitsschicht Filterschicht 2.0% 2.5% 2.5% AF AF 75 75 2.0% AF 75 75 Verfüllmaterial Füllstabgeländer gem. RiZ-ING Gel 4 10 50 10 15.20 10 50 1.00 1.00 AF AF AF HGWBau 112.50 Bauwerksachse Straßenachse Geh- und Radweg Achse Fahrbahnaufbau 13.40 90 90 Aufbeton Sohldrainage Troglängsentwässerung Drainage GA-Rinne ≥ 31 cm Schotter 10 cm Schutzbeton 1 cm Dichtungsschicht 22 cm Schwelle 17 cm Gleis SO Achse 22 Strecke 4210/4120 dargestellt - kritische Gleishöhe Richtung Mannheim Richtung Karlsruhe SO Achse 22 SO Achse 12 Technologiepark Zubringer B10/Grötzingen 3.00 Lichtraum 3.50 Geh-/Radweg 2.5% 2.0% GW 113.10 (Bem.) 1.30 13.40 1.30 16.00 1.50 1.50 4.70 Lichtraum 3.75 Fahrbahn Rechts 3.75 Fahrbahn Links vorh. GOK Fahrbahnrand Rechts 10 1.20 1.70 - 1.90 5.99 (var.) Dichtwand mit ein- gestellter Spundwand Sauberkeitsschicht Filterschicht 2.0% 2.0% Revisionsschacht 1.00 1.00 AF 65 65 AF 65 65 Verfüllmaterial Füllstabgeländer gem. RiZ-ING Gel 4 AF 40 AF AF 2.5% GA-Rinne mit Straßeneinlauf gerader Bauwerksabschluss im Gleisbereich Magerbeton C 12/15 HGWBau 112.50 Bauwerksachse Straßenachse Geh- und Radweg Achse Aufbeton Sohldrainage Troglängsentwässerung Drainage Aufbau im Gleisbereich Unterschottermatte 40 40 Fahrbahnrand Links 3.00 Lichtraum bis 100 cm Vegetationsschicht vorh. GOK 1.00 13.40 1.00 15.40 3.50 Geh-/Radweg 3.75 Fahrbahn Rechts 3.75 Fahrbahn Links 2.5% 2.0% 2.0% 12.0% 12.0% Technologiepark Zubringer B10/Grötzingen Verbauachse Verbauachse Verbauachse 2.5% 2.0% 2.0% variabel 1.70 - 3.00 10 Aufbeton 1.50 1.50 2.0% 4.70 Lichtraum 2.0% 2.0% GW 113.10 (Bem.) Neub. GOK AF AF AF 40 1.30 2.5% 2.5% AF Verfüllmaterial 50 50 50 50 Dichtwand mit ein- gestellter Spundwand Füllstabgeländer gem. RiZ-ING Gel 4 80 96 Sauberkeitsschicht Filterschicht 1.00 1.00 AF HGWBau 112.50 Bauwerksachse Straßenachse Geh- und Radweg Achse Aufbau Querungsbauwerk Sohldrainage Troglängsentwässerung Drainage GA-Rinne Querungsbauwerk Ost Achse Bahn Gleis 22 Strecke 4210 2.30 Holmgeländer gem. RiZ-ING Gel 3 2.45 GW 113.10 (Bem.) HGWBau 112.50 Schnitt A-A Regelquerschnitt Trogbauwerk BW 01 M. 1:50 Schnitt C-C Wirtschaftswegbrücke BW 03 M. 1:50 Schnitt D-D Eisenbahnüberführung BW 04 M. 1:50 Schnitt B-B Regelquerschnitt Querungsbauwerke BW 02 / BW 05 M. 1:50 Tiefbauamt Umfahrung Hagsfeld zw. Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße Stadt Karlsruhe Straßenwesen FESTSTELLUNGSENTWURF Ort, Datum, Unterschrift 1:50 15.3 Schnitt E-E Stützbauwerk M. 1:50 Neubau Bestand Verbauten/Baubehelfe Geländer Lärmschutzwand Irritationschutzwände Entwässerung LEGENDE Böschung Zaun -- 1 of 1 --
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Anlage 1 Risikobetrachtung Risikofelder Risikobewertung Steuerung / Anmerkung Eintrittswahrscheinlichkeit finanzielle Auswirkungenhoch mittel gering Bestand (Gebäude/Bauwerk und/oder Grundstück) X + Das Bauwerk befindet sich im Bereich der Kinzig-Murg-Rinne mit teils sehr ungünstigen Baugrund- und Grundwasserverhältnissen. Es haben bereits umfangreiche Untersuchungen stattgefunden. Planungs- und Bauprozess X + Die Planung erfolgte durch ein erfahrenes Ingenieurbüro. Die Bauweise im Bereich der Schienen erfolgt in Abstimmung mit der Bahn. Die Komplexität ergibt sich aus der notwendigen zeitlichen Kopplung mit der Sanierung des Bahn- Hochleistungskorridors Karlsruhe - Mannheim. Dieser wurde von der DB Infra Go bereits mehrfach neu terminiert. Die Bauzeit erstreckt sich über mehrere Jahre. Markt X + Bis zum geplanten Baubeginn im Jahr 2029 wurde eine jährliche Preissteigerung von 4% berücksichtigt. übergeordnete Verfahren X + Das Planfeststellungsverfahren hat noch nicht begonnen. Eine zeitliche Abschätzung ist derzeit nicht möglich. Vorgezogene CEF-Maßnahmen müssen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium ohne Beschluss hergestellt werden. Die benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. -- 1 of 1 --
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1241 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Baubeschluss Umfahrung Hagsfeld Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 15.01.2026 3 N Vorberatung Gemeinderat 24.03.2026 15 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Umfahrung Hagsfeld hat das Ziel, den fehlenden Lückenschluss im übergeordneten Straßennetz zwischen dem Autobahnanschluss Karlsruhe Nord, der B 10 und der L 560 herzustellen und damit insbesondere Wohngebiete im Stadtteil Hagsfeld, aber auch in Rintheim vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Zusätzlich soll der Technologiepark über einen neuen Anschluss direkt an die Umfahrung angeschlossen werden. Die Umsetzung soll Anfang 2027 mit den ersten CEF- Maßnahmen beginnen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass das Trogbauwerk im Schatten der Sanierung und Sperrung der Bahnstrecke Karlsruhe – Mannheim im Jahr 2031 im Gleisbereich hergestellt werden kann. Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss von dem Projekt gemäß den dort dargelegten Ausführungen hinsichtlich ▪ des Beschriebs und Darstellung, ▪ des vorgesehenen Ausführungszeitplans ▪ der Gesamtkosten von 132.500.000 Euro und der Folgekosten von 3.800.000 Euro ▪ der Bewertung der möglichen Risiken Kenntnis, beschließt das Vorhaben und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage das Vorhaben in eigener Zuständigkeit gemäß der Richtlinie Bauprozesse zu realisieren. Für das Vorhaben steht diese Ermächtigung unter dem Vorbehalt der Aufnahme der notwendigen Mittel in den Haushalt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 132.500.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 3.800.000 Euro Gesamteinzahlung: noch nicht bekannt Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 5 -- – 2 – Erläuterungen Bisherige Entwicklung und Beschlusslage Im Rahmen der Vorplanung fand eine Variantenprüfung statt, die dem Gemeinderat am 30. Juni 2020 vorgestellt wurde. Der Gemeinderat entschied sich für die Unterführungsvariante. In dieser Variante wird der motorisierte Verkehr mit einem begleitenden Radweg mittels eines Unterführungsbauwerks unter den Gleisen der Deutschen Bahn hindurchgeführt. Um die bestehende Fuß- und Radverkehrsverbindung zwischen Rintheim und Hagsfeld in Verlängerung der „Rintheimer Hauptstraße“ und am „Alte Bach“ aufrecht zu erhalten, wurden zwei Brückenbauwerke geplant. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Genehmigungsplanung zu erarbeiten und im Anschluss daran einen Antrag auf Planfeststellung zu stellen. Nach dem Gemeinderatsbeschluss wurde die Trassenlage der Umfahrung optimiert, sodass diese nun mittig zwischen den beiden Stadtteilen Rintheim und Hagsfeld verläuft. Die Trassierungsvarianten für die beiden Brücken „Rintheimer Hauptstraße“ und am „Alte Bach“ wurden untersucht und erste Gestaltungsentwürfe erarbeitet. Um die Trennwirkung der Umfahrung für die Fauna zu reduzieren, wurden Grünbrücken beidseits der Bahngleise in die Planung aufgenommen. Damit für das anstehende Planfeststellungsverfahren ein ausreichender Prognosehorizont vorliegt, wurde von der Planfeststellungsbehörde vorgegeben, die Verkehrsuntersuchung, die bisher einen Horizont bis 2030 berücksichtigt hat, auf das Jahr 2035 fortzuschreiben. Hierzu wurde das zugrundeliegende Verkehrsmodell aktualisiert und neue Planfälle aufgenommen. Der Planfall 1 e („Sperrung der Brückenstraße“ und „Schließung des Bahnübergangs Herdweg“) wurde der Planung als maßgeblicher Fall zu Grunde gelegt, da dieser die größte Verkehrsmenge auf der Umfahrung generiert. Dies wurde so mit dem Regierungspräsidium als Planfeststellungsbehörde und Zuschussgeber abgestimmt. Zur Kostenreduzierung wurden die beiden Bauwerke „Alte Rintheimer Hauptstraße“ und „Alte Bach“ aus der Planung genommen. Dafür wurde die östliche Grünbrücke verbreitert und ein wassergebundener Weg eingeplant. Die Alte Rintheimer Hauptstraße wird entsiegelt und mittels eines unbefestigten Wirtschaftsweges an den Hinterwiesenweg angeschlossen. Neben finanziellen Einsparungen kann auch die in Anspruch genommene Fläche reduziert werden. Weiterhin ergeben sich deutlich geringere Eingriffe in das Landschaftsbild. Die Umwege für zu Fußgehende und Radfahrende halten sich in einem vertretbaren Rahmen, da alternative Routen angeboten werden. Im Juli 2023 wurde die aktuelle Planung den Bürgervereinsvorsitzenden von Hagsfeld, Rintheim und der Waldstadt in einem Gespräch bei Bürgermeister Fluhrer vorgestellt. Im Dezember 2023 gab es eine Bürgerinformation, in der die Planung vorgestellt wurde. Im November 2024 wurde die Planung nochmals den Bürgervereinsvorsitzenden von Hagsfeld, Rintheim und der Waldstadt im Beisein von Bürgermeister Fluhrer vorgestellt. Aktueller Planungsstand Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen. Die wesentlichen Bestandteile werden im folgendem beschrieben. Die Planung des Anschlussarms Technologiepark wurde an die Vorgaben des Bebauungsplans Technologiepark angepasst. Weiterhin wurden längs der Straße beidseitig Bäume eingeplant, um eine Verschattung der Fahrbahn zu fördern und somit die Aufheizung des Asphalts zu reduzieren. Die Entwässerung der kompletten Verkehrsanlagen und des Bauwerks wurde konkretisiert und mit den entsprechenden Ämtern abgestimmt. Es wurden Versickerungsmulden beidseitig der Fahrbahnen angeordnet und ein Versickerungsbecken für die Entwässerung des Trogbauwerkes geplant. Somit kann das anfallende Niederschlagswasser vollständig versickert werden. Lediglich im Bereich der Haid- und- Neu- Straße wird das Wasser, wie im Bestand auch, in die Kanalisation geleitet. -- 2 of 5 -- – 3 – Weiterhin wurde die Gestaltung der Lärmschutzwände konkretisiert. In den Bereichen um die Haid- und-Neu-Straße wurden Gabionenwände gewählt, die gegebenenfalls begrünt werden können. Die übrigen Lärmschutz- und Irritationsschutzwände werden aufgrund der beengten Platzverhältnisse zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg, aus Beton hergestellt. Alle Lärmschutzwände werden hochabsorbierend ausgeführt. Im Bereich des Alte Bach werden für die Fledermäuse Kollisionsschutzwände notwendig, diese sollen aus Holz errichtet und ebenfalls gegebenenfalls begrünt werden. Der Alte Bach musste aus artenschutzrechtlichen Gründen etwas nach Osten verschoben werden. Dies ermöglicht eine naturnahe Gestaltung der Alte Bach und eine Neuordnung der angrenzenden Gehölze. Weiterhin konnten das Bauverfahren durch die Erkenntnisse aus dem Baugrundgutachten finalisiert werden. Um kein Fremdmaterial in das Grundwasser einbringen zu müssen, wird die natürlich anstehende Tonschicht in etwa 20 m Tiefe als natürliche Abdichtung der Baugrube verwendet und darin einbindend die Baugrubenwände erstellt. Das Trogbauwerk wird unter den Gleisen eingeschoben. Im Rahmen der Umweltplanung konnten alle zur Kompensation des Vorhabens notwendigen Ausgleichsflächen gefunden werden. Hierbei werden auch Ausgleichsflächen umgesetzt, die bereits im Bebauungsplan Nordtangente Ost festgesetzt waren, aber aufgrund der nur teilweisen Umsetzung dieser Planung bislang nicht benötigt und daher nicht hergestellt wurden. Die meisten Ausgleichsflächen befinden sich direkt angrenzend an das Planungsgebiet auf den Acker- und Grünflächen zwischen Rintheim und Hagsfeld. Vereinzelte landwirtschaftliche Flächen können erhalten und mittels eines Bodenauftrags aufgewertet werden. Dennoch gilt es zu berücksichtigen, dass in diesem Planungsraum nun alle vorhandenen Flächen belegt sind und keine weiteren Ausgleichsflächen für andere Projekte, zum Beispiel das im Flächennutzungsplan vorgesehene Wohngebiet südlich von Hagsfeld, mehr vorhanden sind. Die notwendigen CEF-Flächen, die dem Habitatausgleich für bestimmte Arten dienen, liegen im Bereich der Unteren Hub. Nach Möglichkeit wurden die Maßnahmen auf den Flächen geplant, die bereits im Bebauungsplan Nordtangente Ost festgesetzt wurden. Die genaue Lage muss allerdings noch mit den entsprechenden Fachämtern final abgestimmt werden. Diese wären für einen zukünftigen Bebauungsplan Untere Hub nach der Umsetzung des Projektes Hagsfeld nicht mehr verfügbar. Trotz intensiver Suche habe sich keine anderen Flächen für die CEF-Maßnahmen finden lassen. Die Planfeststellungsunterlagen wurden erstellt und dem Regierungspräsidium im Juli als sogenannter Probeordner übergeben. Aktuell befinden wir uns darüber in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium. Im Anschluss wird der offizielle Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die DB InfraGO hat ihr neues Zeitfenster für die Generalsanierung des Hochleistungskorridors Karlsruhe – Mannheim auf Januar bis Juli 2031 festgelegt. Die Sperrung der Strecke soll genutzt werden, um das Trogbauwerk im Gleisbereich herzustellen. 2029 wird mit vorgelagerten Maßnahmen, wie der Einrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen und der Herstellung der Baugrube begonnen. Bereits 2027 müssen die ersten Ausgleichsmaßnahmen für die Eidechsen, die sogenannten CEF- Maßnahmen, hergestellt werden, sodass diese zum Baubeginn 2029 funktionsfähig sind. Aufgrund der Kopplung mit der DB-Maßnahme ist eine Reduzierung der Etablierungszeit der Fläche von drei auf zwei Jahre in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde möglich. Die Planungen zur Umsetzung der CEF- und Ausgleichsmaßnahmen (Freianlagenplanung) können nicht durch städtische Dienststellen erbracht werden und müssen daher zeitnah ausgeschrieben und vergeben werden. Ebenso sind die nächsten Leistungsphasen für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke zu beauftragen. -- 3 of 5 -- – 4 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen 1. Kosten der Maßnahme Die Baukosten belaufen sich gemäß der in der Entwurfsplanung erstellten Kostenberechnung auf 94 Millionen Euro brutto. Auf die ermittelten Baukosten wurde eine Baupreissteigerung von 4 % pro Jahr, bis zum vorgesehenen Baubeginn 2029 aufgeschlagen, um realistische Baupreise abbilden zu können. Die Baupreissteigerung basiert auf Erfahrungswerten, die in den letzten Jahren gesammelt wurden und aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise gestiegen sind. Unter Berücksichtigung der Steigerung und einem Zuschlag für Unvorhergesehenes von 10 % belaufen sich die Baukosten auf 118.500.000 Millionen Euro. Zusätzlich muss die Stadt eine Ablösesumme an die DB für das Bauwerk im Bereich der Gleise bezahlen. Dies ist nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht erforderlich, wenn ein neuer Verkehrsweg entsteht und der Kreuzungspartner ein Bauwerk in seine Unterhaltung nehmen muss. Die Ablösesumme entspricht den Unterhaltungskosten über der angesetzten Lebensdauer. Bei der Umfahrung Hagsfeld beläuft sich die Ablösesumme auf 1,4 Millionen Euro. Die Höhe der Förderung kann erst im Rahmen der Ausführungsplanung bestimmt werden, da sich die Fördertatbestände regelmäßig ändern. Gemäß Vorabstimmungen mit dem Regierungspräsidium kann davon ausgegangen werden, dass lediglich die Brückenplanung als wirtschaftlichere Variante gefördert wird. Die Stadt muss die Mehrkosten für das Unterführungsbauwerk selbst tragen. Baukosten 93.500.000 Euro Baupreissteigerung bis 2029 15.000.000 Euro Unvorhergesehenes 9.400.000 Euro Ablösesumme an DB 1.400.000 Euro Ingenieurleistungen 4.600.000 Euro Gutachten 3.000.000 Euro Bauverwaltungskosten 5.600.000 Euro Gesamtkosten 132.500.000 Euro Bisher waren in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2028 die Gesamtkosten mit 70.000.000 Euro veranschlagt. Bewertung SPC: Die vorliegende Kostenberechnung ist umfassend und basiert auf plausiblen, marktüblichen Einheitspreisen. Die Ingenieurbauwerke inkl. Lärmschutzmaßnahmen machen einen maßgeblichen Anteil von 54 % der Baukosten aus. Weitere 22 % entfallen auf den Straßenbau. Terminrisiken durch mögliche Verschiebungen des Bahnzeitfensters werden durch den Zuschlag für Unvorhergesehenes berücksichtigt.“ -- 4 of 5 -- – 5 – 2. Klimarelevanz CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein Ja positiv negativ geringfügig erheblich Mit der Umsetzung der Maßnahme werden Verkehrsverlagerungen stattfinden. Ebenso wird eine Verstetigung des Verkehrsflusses erwartet. Insgesamt wird nicht mit einer maßgeblichen Verkehrsabnahme gerechnet. Das Thema „Graue Energie“ bleibt unberücksichtigt. Anlagen: - Anlage 1 Risikobetrachtung - Anlage 2 Übersichtslageplan - Anlage 3 Regelquerschnitt - Anlage 4 Bauwerksquerschnitt - Anlage 5 Ausführungszeitraum Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss von dem Projekt gemäß den oben dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung - des vorgesehenen Ausführungszeitplans - der Gesamtkosten von 132.500.000 Euro und Folgekosten von 3.800.000 Euro - der Bewertung der möglichen Risiken Kenntnis, beschließt das Vorhaben und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage das Vorhaben in eigener Zuständigkeit gemäß der Richtlinie Bauprozesse zu realisieren. Für das Vorhaben steht diese Ermächtigung unter dem Vorbehalt der Aufnahme der notwendigen Mittel im Haushalt. -- 5 of 5 --
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