Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen

Vorlage: 2025/1228
Art: Informationsvorlage
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 04.12.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.12.2025

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_4_Friedhofsatzung
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Vorstellung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestat- tungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitssta- tus Zuständigkeit Ortschaftsrat 11.12.2025 öffentlich Information Gemeinderat 16./17./18.12.2025 öffentlich Entscheidung Kurzfassung Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Fried- hofsgebührensatzung) Bisher wurden die Ortschaftsräte vor Beschluss der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebüh- ren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) angehört. Nach Prü- fung durch den Zentralen Juristischen Dienst der Stadt Karlsruhe bedarf es dieser Anhörung jedoch nicht mehr. Es wurde zugesagt, dass die Ortschaftsräte, auf deren Gemarkung Stadt- eilfriedhöfe liegen, vor der Entscheidung im Gemeinderat, hierüber in Kenntnis gesetzt wer- den. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Der Ortschaftsrat nimmt die Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis. .

  • Beschlussvorlage Gebührensatzung 2026
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    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0953 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Friedhofs- und Bestattungsamt Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.11.2025 4 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 N Vorberatung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 1.Januar 2026 in Kraft. b) die Einbeziehung der Kostenunter- und überdeckungen der Jahre 2021bis 2024 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -315.283,79 Euro in der Gebührenkalkulation 2026 laut Anlage 3 c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Kostenunter- und überdeckungen 2022 bis 2024 in Höhe von insgesamt saldiert -367.689,81 Euro Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 1.Januar 2025 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich wie in den Vorjahren von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad von circa 85 Prozent sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 11) sind die nach den Vorschriften der §§ 11 und 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 -534.280,46 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von nun 90 Prozent bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100 Prozent sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 83,27 Prozent und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden- Württemberg auf einem hohen Niveau. Stadt Kostendeckungsgrad 1 Offenburg 89% Esslingen 86% Reutlingen 80% Waiblingen 80% Heilbronn 79% Heidelberg 76% Villingen-Schwenningen 73% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. 1 Quelle: Rundschreiben Städtetag Baden-Württemberg vom 25. April 2025: U772/2025 – Az.: 963.2 - Auswertung Abgabenumfrage 2025 (Heilbronn und Heidelberg per Direktkontakt): – 3 – Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat am 18./19. Februar 2025 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2025 auf 1,55 Prozent bis auf weiteres festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2026 berücksichtigt. Die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 enthaltenen kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen sind in der Anlage 3 ausgewiesen. 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 - Friedhof und Bestattung - weist aus Vorjahren noch Unterdeckungen auf, die mit der Gebührenkalkulation 2026 zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offenen Kostenunter- und überdeckungen aus dem Jahr 2021 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von -138.000,00 Euro, aus dem Jahr 2022 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von 2.986,96 Euro, aus dem Jahr 2023 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -149.277,37 Euro und aus dem Jahr 2024 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -30.993,38 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 einzubeziehen (Anlage 3). Über die Einbeziehung der danach noch offenen Ergebnisausgleiche 2022 saldiert -124.049,09 Euro, 2023 saldiert -138.793,33 Euro und 2024 saldiert -104.847,39 Euro, sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden (Anlage 13). 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Erhebung von Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien auf 80 Prozent festzusetzen. Mit den im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltssicherung 1 und 2 bereits beschlossenen Gebührenerhöhungen in diesen Bereichen, die zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurde eine erste Anpassung vorgenommen und der Kostendeckungsgrad auf 85 Prozent angehoben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltssicherung 3 und 4, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, führen zu weiteren Gebührenerhöhungen. Für die Gebührenkalkulation 2026 ergeben sich dadurch höhere Kostendeckungsgrade von rund 90 Prozent (vgl. Anlage 3). Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4 bis 7 ersichtlichen Gebührensätze zu beschließen. Höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) sollen den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden. – 4 – 2.2 Bestattungsgebühren Die Einbeziehung der Unter- und Überdeckungen aus den Jahren 2021 bis 2024 und allgemein gestiegene Personal- und Sachaufwendungen erfordern bei den Bestattungsgebühren notwendige Gebührenerhöhungen. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1). 2.2.1 Kapellen und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. März 2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und der Leichenhallen beläuft sich im Haushaltsjahr 2026 auf insgesamt 306.751,20 Euro. Aufgrund gestiegener Sachaufwendungen insbesondere auch für die Sanierung und Unterhaltung der teilweise denkmalgeschützten Leichen- und Trauerhallen sind Gebührenanpassungen erforderlich. Die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen erhöhen sich daher von 120 Euro auf 130 Euro und für die Nutzung der Trauerhallen von 338 Euro auf 365 Euro. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11. März 2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls entstünde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind wegen steigender Sachaufwendungen für die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich daher von derzeit 400 Euro auf 430 Euro brutto. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen, die Einbeziehung von Unter- und Überdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z. B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab, machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung berechnet sich unter Berücksichtigung des ermittelten Stundensatzes und der angepassten durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 25 Minuten auf 33 Euro (Anlage 11). – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. b) die Einbeziehung der Kostenunter- und überdeckungen der Jahre 2021 bis 2024 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -315.283,79 Euro in der Gebührenkalkulation 2026 laut Anlage 3 c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Kostenunter- und überdeckungen 2022 bis 2024 in Höhe von insgesamt saldiert -367.689,81 Euro

  • Anlage 1 Satzung
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    Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2024 (Öffentliche Bekanntmachung unter www.karlsruhe.de am 20. Dezember 2024), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 17.12.2024, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 2 Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

  • Anlage 1a Gebührenverzeichnis 2026 (brutto-netto)
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    Anlage 1a Geb.Gebührenart/Geb.Gebührenart/ Nr.LeistungsbeschreibungbruttonettoNr.Leistungsbeschreibungbruttonetto 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre877,00in Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 1.096,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*983,00914,34 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wetters- 4.5.1.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr553,00 bach und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.1.2 davon Krematorium*430,00361,34 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld4.5.2Einstellen und Warten120,00 des Hauptfriedhofes 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 1.138,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab791,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.292,001.085,715.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit4.255,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.309,00 2.1Erdbestattungswahlgrab5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1.1- an Wegen und in Feldern100,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.309,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte62,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen154,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte116,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.2Urnenwahlgrab93,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte55,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.837,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der 3Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesTieferlegung326,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.891,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften176,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung87,005.3Umbettung von Urnen 3.2- im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums313,005.3.1Umbettung einer Urne 3.3- im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums194,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe477,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4.1- 1. Größe (eintürig)267,00 Bestattung323,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)449,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)632,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4Bestattungsgebührenauswärts391,00 4.1Erdbestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts467,00 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.463,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren6.Baumpatenschaft (pro Jahr)** 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg6.1- an Wegen141,00118,49 6.2- in Feldern188,00157,98 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*1.285,001216,347.Sonstige Gebühren 4.2.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr855,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht 4.2.1.2 davon Krematorium*430,00361,34erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrenentstehenden Aufwendungen gesondert berechnet 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle130,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre365,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung33,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre58,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte326,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße141,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr90,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen150,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes240,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau*66,0061,21 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau*30,0025,21 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau* 36,00 gebührenfrei gebührenfrei Hinweis zu § 1 der Gebührensatzung (Gebührenpflicht): Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der mit */** gekennzeichneten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 16./17./18.12.2025, gültig ab 01.01.2026 In den Gebühren nach Geb.-Nrn mit * gekennzeichnet für Teilleistungen und nach Geb.-Nrn. mit ** gekennzeichnet für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. GebührensatzGebührensatz EuroEuro gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei

  • Anlage 2 Gegenüberstellung Gebührenverzeichnis 25_26
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euroin Euroin % 20252026 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre788,00877,0089,0011,29 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)985,001.096,00111,0011,27 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld0,000,000,000,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes0,000,000,000,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym1.012,001.138,00126,0012,45 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab713,00791,0078,0010,94 1.2.2Urnenreihengrab anonym1.158,001.292,00134,0011,57 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern90,00100,0010,0011,11 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte54,0062,008,0014,81 2.1.2- an bevorzugten Plätzen140,00154,0014,0010,00 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte104,00116,0012,0011,54 2.2Urnenwahlgrab84,0093,009,0010,71 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte48,0055,007,0014,58 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften160,00176,0016,0010,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung80,0087,007,008,75 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 273,00313,0040,0014,65 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 175,00194,0019,0010,86 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)236,00267,0031,0013,14 3.4.22. Größe (zweitürig)386,00449,0063,0016,32 3.4.33. Größe (Eckplatz)536,00632,0096,0017,91 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.350,001.463,00113,008,37 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.190,001.285,0095,007,98 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle120,00130,0010,008,33 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre338,00365,0027,007,99 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 0,000,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,0058,005,009,43 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euroin Euroin % 20252026 Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte300,00326,0026,008,67 4.4.2Grabaushub über Normalgröße130,00141,0011,008,46 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,0090,006,007,14 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00150,0010,007,14 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00240,0015,006,67 4.4.5Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau64,0066,002,003,13 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau28,0030,002,007,14 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau36,0036,000,000,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre911,00983,0072,007,90 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten120,00120,000,000,00 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.929,004.255,00326,008,30 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.056,003.309,00253,008,28 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.056,003.309,00252,988,28 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.619,002.837,00218,008,32 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung300,00326,0026,008,67 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.746,001.891,00145,008,30 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 440,00477,0037,008,41 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung298,00323,0024,768,31 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 361,00391,0030,408,42 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts431,00467,0036,008,35 6.Baumpatenschaft (pro Jahr) 6.1- an Wegen124,00141,0017,0013,71 6.2- in Feldern165,00188,0023,0013,94 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8.Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nrn. 1.2.2, 4.2., 4.4.5., 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1 , 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. 9.Verwaltungsgebühren 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,0033,003,0010,00

  • Anlage 3 Übersicht BAB 2026
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    Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2026 Anlage 3 BezeichnungReihengräberWahlgräber KolumbarienBaumpatenschaftenLeichenhallenTrauerhallenGrabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen207.180,29 €369.048,05 €309.248,52 €58.230,94 €6.213,46 €37.741,55 €205.895,03 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen8.910,99 €0,00 €4.035,11 €5.756,33 €7.163,09 €666.353,07 €41.973,04 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)235,90 €799,26 €87.674,64 €44,21 €16.456,02 €106.727,29 €1.983,00 € Umlagen + ILV + ZGK746.237,79 €2.927.600,89 €816.227,71 €60.044,14 €153.937,86 €478.483,09 €158.982,81 € Gesamtkosten962.564,98 €3.297.448,20 €1.217.185,98 €124.075,62 €183.770,44 €1.289.304,99 €408.833,89 € Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen0,00 €366.230,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €366.230,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen49.880,62 €256.870,58 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2021-138.000,00 € Ergebnisausgleich 20220,00 €0,00 €0,00 €0,00 €-20.000,00 €0,00 €-20.000,00 € Ergebnisausgleich 2023 0,00 €0,00 €0,00 €1.434,23 €-25.726,55 €0,00 €-12.655,42 € Ergebnisausgleich 20240,00 €0,00 €0,00 €-15.761,22 €0,00 €0,00 €0,00 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*1.434,23 € Gebührenbedarf962.564,98 €3.297.448,20 €1.217.185,98 €138.402,61 €179.616,36 €804.204,41 €441.489,31 € Gebührenaufkommen 869.174,65 €2.980.200,00 €1.103.540,00 €138.235,29 €179.200,00 €803.000,00 €441.162,00 € Kostendeckungsgrad90,30%90,38%90,66%99,88%99,77%99,85%99,93% BezeichnungLeichenträger Einäscherungen (Krematorium) UrnenbeisetzungenAus-/Umbett. ErdAus-/Umbett. UrneGesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen217.880,86 €486.503,78 €439.381,09 €17.681,10 €15.129,53 €2.370.134,21 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen18.083,06 €630.219,04 €0,00 €0,00 €0,00 €1.382.493,73 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)459,46 €247.527,90 €111,98 €11,94 €5,17 €462.036,77 € Umlagen + ILV + ZGK95.554,52 €529.304,68 €193.356,64 €4.873,78 €6.540,11 €6.171.144,02 € Gesamtkosten331.977,90 €1.893.555,40 €632.849,70 €22.566,82 €21.674,81 €10.385.808,73 € Verwaltungsgebühren0,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte0,00 € Erstattungen366.230,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €366.230,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen306.751,21 € Einbezogener Ergebnisausgleich:0,00 € Einbeziehung Ergebnisausgleich 2021-138.000,00 € gebührenrechtliches Ergebnisausgleich 20220,00 €35.000,00 €6.924,53 €0,00 €1.062,43 €2.986,96 €Ergebnis Ergebnisausgleich 2023 -33.285,30 €0,00 €-79.334,98 €290,66 €0,00 €-149.277,37 € 2021-2024 Ergebnisausgleich 2024-6.246,27 €0,00 €-3.684,24 €-3.730,50 €-1.571,15 €-30.993,38 € -315.283,79 nachrichtlich: hiervon verrechnet*6.924,53 €290,66 €1.062,43 €9.711,85 € Gebührenbedarf371.509,47 €1.858.555,40 €708.944,40 €26.006,67 €22.183,53 €10.028.111,31 € Gebührenaufkommen 370.810,00 €1.852.268,91 €708.080,00 €26.002,00 €22.158,00 €9.493.830,85 € Kostendeckungsgrad99,81%99,66%99,88%99,98%99,88%94,67% - Kriegsgräber-83.865,12 - Jüdische Friedhöfe-64.621,57 -1.224.461,60 83,27% Nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig, vom Bund nicht erstattete Kosten für: und ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil "öffentliches Grün", Vorratsgelände und Ehrengräber i. H. v. *Die Verrechnung erfolgt bei mehreren Beträgen immer mit der am längsten bestehenden Über/- Unterdeckung Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2026 Anlage 3

  • Anlage 4_11 Kalk2026
    Extrahierter Text

    Anlage 4 962.564,98Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 962.564,98Euro 0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommens satzung 2026 (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren-Gerundet Gebühren-Kosten-Haushalts-ErrechneteErrechneteGebühr Anzahlaufkommen Vorschlag obergrenzedeckungsgradsicherungGebührGebührp.a.Nutzungs-neuneu Geb.Nr.BezeichnungEuroEurobruttoEurorechteEuro Euro p. a. 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 960,7385,00%61,44877,4443,87125109.679,83877,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 1.200,9185,00%76,841.096,8443,873032.905,081.096,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld660,570,000,0050,000,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahre im 217,310,000,0050,000,00 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 1.1.5Erwachsene und Kinder 1.246,6585,00%79,771.138,7756,941011.387,651.138,00 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab864,7785,00%56,13791,1339,56355280.852,76791,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.435,7285,00%72,191.292,1964,61400434.349,331.292,00 Gebührenaufkommen gesamt869.174,65 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-93.390,33 Kostendeckungsgrad90,30% *Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre **Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in der Gebührenobergrenze bereits enthalten. Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2026 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Anlage 5 3.297.448,20Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 3.297.448,20Euro Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommenssatzung 2026 (für Dauer der Ruhezeit)*ErrechneteGerundetAnzahlGebühren- Gebühren-Kosten-Haushalts-GebührVorschlag neuNutzungs-aufkommen Geb.Nr.BezeichnungobergrenzedeckungsgradsicherungEuro Euro p.a. rechte neu Euro 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1an Wegen und in Feldern2.215,0985,00%129,122.011,95100,008901.780.000,00 2.1.1.1an Wegen und in Feldern;1.384,8585,00%63,091.240,2262,004049.600,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2an bevorzugten Plätzen3.473,8385,00%144,553.097,31154,001340.040,00 2.1.2.1an bevorzugten Plätzen;2.643,5985,00%79,802.326,86116,00818.560,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab2.051,1485,00%126,181.869,6593,005801.078.800,00 2.2.1Urnenwahlgrab;1.220,9185,00%62,591.100,3655,001213.200,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesamt2.980.200,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-317.248,20 Kostendeckungsgrad 90,38% Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2026 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Darstellung über Spalte E HH-Sicherung in der Kalk.-Tab. Anlage 6 1.217.185,98Euro 0,00Euro 1.217.185,98Euro Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommenssatzung 2026 (für Dauer der Ruhezeit)*ErrechneteGerundetAnzahlGebühren- Gebühren-Kosten-Haushalts-GebührVorschlag neuNutzungs-aufkommen Geb.Nr.BezeichnungobergrenzedeckungsgradsicherungEuro Euro p.a. rechte neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen/ Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften3.877,8085,00%234,343.530,47176,00250880.000,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung1.938,9085,00%102,521.750,5987,0080139.200,00 3.2im Obergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums6.870,6285,00%423,616.263,64313,00318.780,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums4.276,8585,00%259,883.895,19194,00311.640,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)5.873,0285,00%360,525.352,58267,00210.680,00 3.4.22. Größe (zweitürig)9.863,4485,00%614,398.998,31449,00217.960,00 3.4.33. Größe (Eckplatz)13.853,8785,00%866,7512.642,54632,00225.280,00 Gebührenaufkommen gesamt1.103.540,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-113.645,98 Kostendeckungsgrad90,66% Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2026 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Abzgl. sonstige Erträge Gebührenbedarf 2026 Anlage 7 124.075,62Euro 0,00Euro 0,00Euro -1.434,23Euro 15.761,22Euro 138.402,61Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommenssatzung 2026 (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren-Gebühren-VorschlagGerundetAnzahl Gebühren- obergrenzeobergrenzeneu Vorschlag neuNutzungs-aufkommen Geb.Nr.Bezeichnungnettobrutto bruttop.a.rechteneu netto EuroEuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen5.931,547.058,537.050,00141,00635.546,22 6.2in Feldern7.908,729.411,389.410,00188,0013102.689,08 Gebührenaufkommen gesamt138.235,290,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro167,32 Kostendeckungsgrad 99,88% Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2026 Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2023 (Gutschrift) Anlage 8 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahrebis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der LeistungErd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Deko130,00130,000,000,000,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko365,00365,000,000,000,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges465,000,000,00OK bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium58,000,00 Öffnen und Schließen des Grabes503,000,000,00OK Berechnung der Bestattungsgebühren 2026 Anlage 8 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes302,000,00OK Einäscherung des Verstorbenen*417,000,00430,00 und Aufbewahrung der Urne*13,000,00430,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20261.463,001.285,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20251.350,001.190,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20241.320,001.150,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR 20231.270,001.053,000,000,000,00 Erhöhung/Senkung (-) in Euro113,0095,000,000,000,00 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte326,00300,00 Grabaushub über Normalgröße141,00130,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr90,0084,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen150,00140,00 Benutzung des Sektionsraumes240,00225,00 * Bei diesen Leistungen ist die Umsatzsteuer i. H. v. 19% enthalten Anlage 8 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a179.200,00179.616,36 Trauerhallen8b803.000,00804.204,41 Grabaushub (Erd)8c441.162,00441.489,31 Leichenträger8d370.810,00371.509,47 Einäscherungen8e1.852.268,911.858.555,40 Urnenbeisetzungen8f708.080,00708.944,40 4.354.520,914.364.319,34 2026Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-9.798,44 Kostendeckungsgrad99,78% Trauerhallenbenutzung in Höhe von 306.751,21Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze. Anlage 8 a 183.770,44Euro -49.880,62Euro 0,00Euro 0,00Euro 25.726,55Euro 20.000,00Euro 179.616,36Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommenssatzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung130,31130,001.360176.800,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr90,0090,005450,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen150,00150,005750,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes240,00240,0051.200,00 Gebührenaufkommen gesamt179.200,000,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-416,36 Kostendeckungsgrad 99,77% 49.880,62306.751,21 Gebührenbedarf 2026 Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume 2026 als Teil der Bestattungsgebühr Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben) Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Abzgl. sonstige Erträge Zuschuss zu den Fixkosten Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Anlage 8 b 1.289.304,99Euro -256.870,58Euro -366.230,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 138.000,00Euro 804.204,41Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommenssatzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.365,55365,002.200803.000,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung0,000,0020,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung0,000,0010,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt803.000,000,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.204,41 Kostendeckungsgrad 99,85% 256.870,58306.751,21 Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen 2026 als Teil der Bestattungsgebühr Ergebnisausgleich 2021 (Lastschrift) Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Zuschuss zu den Fixkosten Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2023 Ergebnisausgleich 2024 Ergebnisausgleich 2022 Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder) sowie Rundungsdifferenzen. ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro Gebührenbedarf 2026 Anlage 8 c 408.833,89Euro Euro 20.000,00Euromit Plusvorzeichen 12.655,42Euro 0,00Euro 441.489,31Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommens satzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre503,06503,00770387.310,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre195,630,0010,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu73,170,0010,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1/Tiefergraben einer Grabstätte/326,06326,0016052.160,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröße141,42141,00121.692,00 Gebührenaufkommen gesamt441.162,000,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-327,31 Kostendeckungsgrad99,93% Berechnung der Gebühren für Grabaushub 2026 Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2022 (Lastschrift) als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Abzgl. sonstige Erträge Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Anlage 8 d 331.977,90Euro 0,00Euro 0,00Euro 33.285,30Euro 6.246,27Euro 371.509,47Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommens satzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J.465,37465,00770358.050,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren232,680,0010,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg116,340,0010,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre58,1758,0022012.760,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren29,090,0010,00 Gebührenaufkommen gesamt370.810,000,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-699,47 Kostendeckungsgrad 99,81% Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen 2026 als Teil der Erdbestattungsgebühr Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2022 Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Anlage 8 e 1.893.555,40Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro -35.000,00Euro 1.858.555,40Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommens satzung 2026 Gebühren-Gebühren-GerundetAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeVorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr.BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre350,51417,10417,004.8401.696.033,61 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren175,25208,550,0010,00 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts11,6813,9013,004.84052.873,95 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau25,7030,5930,004.100103.361,34 4.4.5.2 36,0036,0066,00 Gebührenaufkommen gesamt1.852.268,910,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-6.286,49 Kostendeckungsgrad 99,66% Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen 2026 als Teil der Feuerbestattungsgebühr nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2022 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2023 Ergebnisausgleich 2024 Krema Deckung Mehrerlöse Anlage 8 f 632.849,70Euro 0,00Euro 3.684,24Euro 79.334,98Euro -6.924,53Euro 708.944,40Euro76.094,70 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommens satzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-302,38302,002.190661.380,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts467,32467,0010046.700,00 Gebührenaufkommen gesamt708.080,000,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-864,40 Kostendeckungsgrad99,88% Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung 2026 Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Gebührenbedarf 2026 als Teil der Feuerbestattungsgebühr Ergebnisausgleich 2022 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2023 (Lastschrift) Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Anlage 9 22.566,82Euro 0,00Euro 3.730,50Euro -290,66Euro 0,00Euro 26.006,67Euro Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommenssatzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit4.255,644.255,0028.510,00 5.1.1.2Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.309,943.309,0013.309,00 5.1.1.3Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.309,943.309,0026.618,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im 2.837,092.837,0025.674,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.891,391.891,0011.891,00 Gebührenaufkommen gesamt26.002,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-4,67 Kostendeckungsgrad99,98% Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2026 Gebührenbedarf 2026 Ergebnisausgleich 2022 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2026 Ergebnisausgleich 2023 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Anlage 10 21.674,81Euro 0,00Euro 1.571,15Euro 0,00Euro -1.062,43Euro 22.183,53Euro0,00 Gebühren- Berechnung des Gebührenaufkommens satzung 2026 GerundetAnzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlag neuvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze Euro p.a. Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne477,07477,002411.448,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung323,72323,00154.845,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts391,88391,00155.865,00 Gebührenaufkommen gesamt22.158,000,00 2026neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-25,53 Kostendeckungsgrad99,88% Abzgl. sonstige Erträge Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2025 Gebührenbedarf 2026 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2026 Ergebnisausgleich 2022 (Gutschrift) Ergebnisausgleich 2023 Ergebnisausgleich 2024 (Lastschrift) Anlage 11 Gebühren- satzung 2026 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der Dienststelle Kosten pro Minute Bearbeitungs- zeit Kosten/ Leistung separate Sachkosten Gebührensatz gerundet EuroEuroMinutenEuroEuroEuro 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung80,001,332533,33 33,00 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung 2026

  • Anlage 12 Berechnungsbeispiele 2026
    Extrahierter Text

    Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze GebührenGebührenÄnderung alt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab3.450,003.789,009,83 mit Trauerfeier, inklusive Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab2.138,002.340,009,45 mit Trauerfeier, inklusive Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier,2.934,003.211,009,44 Orgelspiel, inklusive Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische mit Trauerfeier,4.454,004.871,009,36 Orgelspiel, inklusive Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeiergebührenfreigebührenfrei0,00 Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich2.596,002.846,009,63 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.629,001.777,009,09 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,464,00496,006,90 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau einschließlich Mithilfe (ohne Verwaltungsgebühr) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,400,00430,007,50 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallenbenutzung2.359,002.592,009,88 und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (ohne Verwaltungsgebühr) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.633,002.891,009,80 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (ohne Verwaltungsgebühr). Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestand

  • Anlage 13 Ergebnisausgleich 2026 differenziert
    Extrahierter Text

    Anlage 13 2021202220232024 Reihengräber0,000,000,000,00 Wahlgräber0,000,000,000,00 Kolumbarien0,000,000,000,00 Baumpatenschaften0,000,001.434,23-15.761,22 Leichenhallen0,00-20.000,00-55.726,55-15.206,28 Trauerhallen-138.000,00-124.049,09-234.722,91-247.811,19 Grabaushub0,00-20.000,00-42.655,42-76.115,32 Leichenträger0,000,00-33.285,30-6.246,27 Einäscherungen0,0035.000,00155.929,58234.285,40 Urnenbeisetzungen0,006.924,53-79.334,98-3.684,24 Aus-/Umbett.Erd0,000,00290,66-3.730,50 Aus-/Umbett. Urne0,001.062,430,00-1.571,15 Gesamt-138.000,00-121.062,13-288.070,70-135.840,77 2021202220232024 Reihengräber0,000,000,000,00 Wahlgräber0,000,000,000,00 Kolumbarien0,000,000,000,00 Baumpatenschaften0,000,000,000,00 Leichenhallen0,000,00-30.000,00-15.206,28 Trauerhallen0,00-124.049,09-234.722,91-247.811,19 Grabaushub0,000,00-30.000,00-76.115,32 Leichenträger0,000,000,000,00 Einäscherungen0,000,00155.929,58234.285,40 Urnenbeisetzungen0,000,000,000,00 Aus-/Umbett.Erd0,000,000,000,00 Aus-/Umbett. Urne0,000,000,000,00 Gesamt0,00-124.049,09-138.793,33-104.847,39 Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich iRd. Gebührenkalkulation 2026 Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich iRd. Gebührenkalkulation 2026 Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen - Differenzierter Ergebnisausgleich

  • Anlage 14 Gebührenverzeichnis 2025 (brutto-netto)
    Extrahierter Text

    Anlage 14 Geb.Gebührenart/Geb.Gebührenart/ Nr.LeistungsbeschreibungbruttonettoNr.Leistungsbeschreibungbruttonetto 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre788,00in Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 985,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*911,00847,13 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wetters- 4.5.1.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr511,00 bach und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.1.2 davon Krematorium*400,00336,13 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld4.5.2Einstellen und Warten120,00 des Hauptfriedhofes 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 1.012,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab713,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.158,00973,115.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.929,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.056,00 2.1Erdbestattungswahlgrab5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1.1- an Wegen und in Feldern90,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.056,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte54,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen140,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte104,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.2Urnenwahlgrab84,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte48,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.619,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der 3Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesTieferlegung300,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.746,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften160,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung80,005.3Umbettung von Urnen 3.2- im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums273,005.3.1Umbettung einer Urne 3.3- im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums175,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe440,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4.1- 1. Größe (eintürig)236,00 Bestattung298,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)386,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)536,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4Bestattungsgebührenauswärts361,00 4.1Erdbestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts431,00 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.350,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren6.Baumpatenschaft (pro Jahr)** 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg6.1- an Wegen124,00104,20 6.2- in Feldern165,00138,66 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*1.190,001.126,137.Sonstige Gebühren 4.2.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr790,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht 4.2.1.2 davon Krematorium*400,00336,13erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrenentstehenden Aufwendungen gesondert berechnet 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle120,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre338,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte300,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße130,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau*64,0059,53 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau*28,0023,53 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau* 36,00 gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei Hinweis zu § 1 der Gebührensatzung (Gebührenpflicht): Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der mit */** gekennzeichneten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025 In den Gebühren nach Geb.-Nrn mit * gekennzeichnet für Teilleistungen und nach Geb.-Nrn. mit ** gekennzeichnet für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. GebührensatzGebührensatz EuroEuro gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei

  • Anlage 15 7-9_Friedhofsgebuehrensatzung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 17. Dezember 2024 (Bekanntmachung vom 20. Dezember 2024) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen und der damit verbun- denen Amtshandlungen erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuer- pflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Bezahlung der Benutzungsgebühr ist beziehungsweise sind verpflichtet 2 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2025 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt, 2. wer die Bestattungseinrichtungen benutzt, 3. die nach §§ 21 Absatz 1, Nr. 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestat- tungspflichtigen Angehörigen. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht wer- den, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht ver- brauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. 3 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2025 § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen ent- halten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedhofes (höchstens 4 Träger), d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Umbettun- gen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes 4 | Karlsruher Stadtrecht | 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) | Stand: 1. Januar 2025 b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Geb.Gebührenart/Geb.Gebührenart/ Nr.LeistungsbeschreibungbruttonettoNr.Leistungsbeschreibungbruttonetto 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre788,00in Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 985,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*911,00847,13 Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wetters- 4.5.1.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr511,00 bach und Wolfartsweier (25 Jahre Ruhezeit)4.5.1.1.2 davon Krematorium*400,00336,13 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinderfeld4.5.2Einstellen und Warten120,00 des Hauptfriedhofes 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 1.012,005Umbettungen / Ausgrabungen 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab713,005.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-**1.158,00973,115.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.929,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit3.056,00 2.1Erdbestattungswahlgrab5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1.1- an Wegen und in Feldern90,00 Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung3.056,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte54,00 2.1.2- an bevorzugten Plätzen140,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte104,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.2Urnenwahlgrab84,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte48,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.619,00 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der 3Gebühr für den Erwerb des NutzungsrechtesTieferlegung300,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr)5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.746,00 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften160,00 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung80,005.3Umbettung von Urnen 3.2- im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums273,005.3.1Umbettung einer Urne 3.3- im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums175,00innerhalb Karlsruher Friedhöfe440,00 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof)5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4.1- 1. Größe (eintürig)236,00 Bestattung298,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)386,00 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)536,005.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 4Bestattungsgebührenauswärts361,00 4.1Erdbestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts431,00 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.350,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren6.Baumpatenschaft (pro Jahr)** 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg6.1- an Wegen124,00104,20 6.2- in Feldern165,00138,66 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre*1.190,001.126,137.Sonstige Gebühren 4.2.1.1 davon Feuerbestattungsgebühr790,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht 4.2.1.2 davon Krematorium*400,00336,13erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahrenentstehenden Aufwendungen gesondert berechnet 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf8.Umsatzsteuer 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle120,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre338,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahre 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des9.Verwaltungsgebühren Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung30,00 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre53,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte300,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße130,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr84,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen140,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes225,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau*64,0059,53 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau*28,0023,53 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau* 36,00 gebührenfrei Hinweis zu § 1 der Gebührensatzung (Gebührenpflicht): Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der mit */** gekennzeichneten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.2024, gültig ab 01.01.2025 In den Gebühren nach Geb.-Nrn mit * gekennzeichnet für Teilleistungen und nach Geb.-Nrn. mit ** gekennzeichnet für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. GebührensatzGebührensatz EuroEuro gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei

  • Anlagenübersicht
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2026 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2026 Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2026 Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2026 Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2026 Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 2026 mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2026 Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2026 Anlage 11 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 13 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 14 Seit 01.01.2025 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 15 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Hinweis: Die Anlagen 4 bis 11 sind in dem Dokument „Kalk2026 Anlage 4_11“ zusammengefasst.