Angriffe und Bedrohungen auf städtisches Personal
| Vorlage: | 2025/1226 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 02.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.02.2026
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1226 Eingang: 02.12.2025 Angriffe und Bedrohungen auf städtisches Personal Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.02.2026 15 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten: Zu Fallzahlen und Entwicklung 1. Wieviel Fälle gab es in den Jahren 2019 bis 2024 in denen städtische Beschäftigte Opfer von a. verbalen Angriffen (Beleidigung, Beschimpfung, Bedrohung), b. körperlichen Angriffen, c. Sachbeschädigungen im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Angriff wurden? Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Kategorie erfolgen. 2. Für wie viele der unter 1. genannten Fälle resultierte dabei eine Arbeitsunfähigkeit von a. 1 bis 3 Kalendertagen, b. 4 bis 14 Kalendertagen, c. mehr als 14 Kalendertagen. Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Kategorie erfolgen. Zu betroffenen Dienststellen und Tätigkeitsbereichen 3. Welchen der nachfolgenden genannten Bereiche sind die unter 1. genannten Fälle zuzuordnen? a. Kernverwaltung nach Ämtern/Dienststellen b. Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) / Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), c. Stadtwerke Karlsruhe, d. Städtisches Klinikum Karlsruhe, e. Karlsruher Bäder, f. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, g. Jobcenter Karlsruhe, h. sonstige städtische Beteiligungen (bitte benennen) i. sofern möglich: Rettungsdienstbezirk Karlsruhe (DRK; ASB, JUH, Malteser, usw.) Die Angabe der Zahlen soll zum einen tabellarisch nach Jahren und Bereichen sowie für diese jeweils nach Innendienst und Außendienst differenziert erfolgen. Strafanzeigen, Ermittlungen und Konsequenzen 4. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle wurde eine Strafanzeige erstattet? 5. Zu welchen Deliktgruppen lassen sich wie viele der unter 4. bezifferten Fälle zuordnen (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. gleichgestellte Personen)? -- 1 of 4 -- – 2 – 6. Bei wie vielen der unter 4. bezifferten Fälle kam es zu a. einer Einstellung des Verfahrens, b. einer Verurteilung, sonstigen Erledigungsarten? 7. Wie viele Hausverbote von welcher Dauer wurden im Zusammenhang mit Angriffen auf städtisches Personal, differenziert nach Liegenschaften (z. B. Bürgerbüros, Bäder, Klinikum, Ämter etc.) ausgesprochen? 8. Gibt es eine verwaltungsweite schriftliche Regelung mit Kriterien für die Verhängung von Hausverboten? - Falls ja: Bitte Bezeichnung und Datum der Regelung angeben und die maßgeblichen Kriterien in Stichworten auflisten, - Falls nein: Bitte die wesentlichen Gründe für das Fehlen einer solchen Regelung in Stichworten benennen. Dokumentation und Meldewege 9. Verfügt die Stadt Karlsruhe über ein zentrales, einheitliches Meldesystem für Angriffe, Bedrohungen und Übergriffe auf Beschäftigte (z. B. digitales Formular, Arbeitsschutz- Software, zentrales Register)? - Falls ja: a) Seit welchem Jahr wird das System genutzt? b) Wie viele Meldungen wurden dort in den Jahren 2019 bis 2024 jeweils erfasst (tabellarisch nach Jahr)? c) Welche Beschäftigtengruppen sind verpflichtet, dieses System zu nutzen (bitte aufzählen)? d) Falls die Zahlen aus 9. a) zu denen aus 1. abweichen, was ist der Grund dafür? - Falls nein: e) Bitte die wesentlichen Gründe gegen die Einführung eines solchen Systems in maximal fünf Stichworten nennen. f) Bitte angeben, ob und bis wann eine Einführung geplant ist (konkretes Jahr oder „nicht geplant“. Psychologische Betreuung und Wiedereingliederung 10. Welche Angebote zur psychologischen Betreuung, Supervision oder Traumabewältigung stehen Beschäftigten nach einem Angriff zur Verfügung (z. B. betriebsärztlicher Dienst, externer Dienstleister, Employee Assistance Programme)? Bitte die einzelnen Angebote konkret benennen. 11. Wie häufig wurden diese Angebote in den Jahren 2019 bis 2024 genutzt? (tabellarisch nach Jahr und Angebotsart). Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Angebot erfolgen. 12. Gibt es ein standardisiertes Verfahren zur Wiedereingliederung von Beschäftigten nach schweren Vorfällen (z. B. in Form eines schriftlich geregelten Stufenplans)? - Falls ja: Bitte Bezeichnung und Datum der Regelung angeben und die wesentlichen Elemente in maximal fünf Stichworten benennen. - Falls nein: Bitte kurz darstellen, wie in der Praxis typischerweise vorgegangen wird (maximal fünf Stichworte). 13. Werden Führungskräfte in den besonders betroffenen Bereichen (z. B. Ordnungsamt, Sozialdienst, VBK/AVG, Klinikum, Bäder) regelmäßig im Umgang mit belasteten oder traumatisierten Beschäftigten geschult? Bitte je Bereich „ja“ oder „nein“ angeben und – bei „ja“ – die Frequenz der Schulungen (jährlich, zweijährlich, unregelmäßig) nennen. -- 2 of 4 -- – 3 – Kosten und Belastungen für die Stadt 14. Welche direkten Kosten sind der Stadt Karlsruhe in den Jahren 2019 bis 2024 im Zusammenhang mit Angriffen auf Beschäftigte, getrennt nach den folgenden Kategorien entstanden: a. Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingtem Ausfall, b. Mehrkosten für Vertretungen/Überstunden, c. Kosten für externe Sicherheitsdienste, d. bauliche Maßnahmen, e. Schulungs- und Fortbildungskosten, f. sonstige direkt zurechenbare Kosten, z.B. persönliche Schutzausrüstung? Die Angabe der Zahlen soll tabellarisch nach Jahren und Kategorie erfolgen. 15. In welchen Organisationseinheiten führten diese Ausfälle zu spürbaren Einschränkungen des Dienstbetriebs (z. B. reduzierte Öffnungszeiten, längere Bearbeitungsfristen)? Bitte die betroffenen Einheiten und den Zeitraum der Einschränkungen jeweils konkret benennen. Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz 16. Findet ein regelmäßiger, fest vereinbarter Austausch mit der Polizei zur Lage von Gewalt und Bedrohung gegenüber städtischen Beschäftigten statt? - Falls ja: Bitte Frequenz (z. B. quartalsweise), beteiligte Stellen und Bezeichnung des Formats (z. B. „Sicherheitskonferenz“) angeben. - Falls nein: Bitte angeben, warum ein solches Format bisher nicht besteht. 17. Existieren schriftlich fixierte Einsatz- oder Notfallpläne für gefährdete Einrichtungen (z. B. Bürgerbüros, Sozialämter, Jobcenter, Klinikum)? - Falls ja: Bitte die Einrichtungen und das Jahr der jeweils letzten Aktualisierung nennen. - Falls nein: Bitte angeben, ob solche schriftlich fixierte Einsatz- oder Notfallpläne seitens der Stadt für erforderlich gehalten werden („ja“ oder „nein“). 18. Werden der Verwaltung statistische Auswertungen oder Rückmeldungen der Polizei speziell zu Angriffen auf städtisches Personal übermittelt? - Falls ja: Bitte angeben, in welchem Turnus und in welcher Form (z. B. Lagebericht, Statistik). - Falls nein: Bitte angeben, ob entsprechende Befragungen geplant sind („ja“/„nein“). Zukünftige Maßnahmen 19. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit städtischer Beschäftigter sind aktuell (Stand Datum der Beantwortung) bereits beschlossen, aber noch nicht vollständig umgesetzt? Bitte die Maßnahmen mit voraussichtlichem Umsetzungsjahr tabellarisch auflisten. 20. Welche weiteren Maßnahmen hält die Verwaltung – über den unter 19. genannten Stand hinaus – für notwendig, um Angriffe und Übergriffe wirksam einzudämmen? Bitte maximal zehn Maßnahmen als stichwortartige Aufzählung mit einer groben Einschätzung des zusätzlichen Ressourcenbedarfs (Personal/Sachmittel) benennen. 21. Gibt es bereits einen Entwurf oder konkrete Planungen für eine verwaltungsweite Dienstanweisung, nach der Angriffe, Bedrohungen und schwere Beleidigungen grundsätzlich zur Anzeige gebracht werden sollen? Antwort bitte mit „ja“ oder „nein“. - Falls ja: Bitte geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens nennen. - Falls nein: Bitte in maximal fünf Stichworten die Gründe angeben. 22. Plant die Verwaltung, dem Gemeinderat künftig regelmäßig (z. B. jährlich) einen Bericht zur Entwicklung von Angriffen auf städtische Beschäftigte vorzulegen? Antwort bitte mit -- 3 of 4 -- – 4 – „ja“ oder „nein“ – und im Fall „ja“ – den vorgesehenen Rhythmus und das geplante Einführungsjahr benennen. Sachverhalt/Begründung Beschäftigte der Stadt Karlsruhe und der städtischen Gesellschaften stehen in vielen Bereichen täglich in unmittelbarem Kontakt mit Bürgern – oftmals in konfliktbeladenen Situationen: im Ordnungsdienst, im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr, in Bürgerbüros, im Sozial- und Jugendbereich, in Bädern, im Städtischem Klinikum oder im ÖPNV. Bundesweite Berichte über Beschimpfungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe auf Bedienstete im öffentlichen Dienst lassen den Schluss zu, dass auch in Karlsruhe die Hemmschwelle weiter sinkt und der Respekt gegenüber staatlichen Vertretern abnimmt. Gleichzeitig liegen dem Gemeinderat bisher keine umfassenden, transparenten Zahlen zur tatsächlichen Lage in Karlsruhe vor. Ohne eine belastbare Datengrundlage zu Anzahl, Art, Entwicklung und Folgen der Angriffe ist weder eine seriöse Bewertung der Gefährdungslage noch eine zielgerichtete Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten möglich. Unklare oder uneinheitliche Meldewege, eine mögliche Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorfälle und unterschiedliche Praxis beim Stellen von Strafanzeigen können außerdem dazu führen, dass das Problem im Alltag unterschätzt wird. Die Stadt hat eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Wer für die öffentliche Hand arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass Angriffe, Bedrohungen und massive Beleidigungen ernst genommen, konsequent dokumentiert, strafrechtlich verfolgt und zum Anlass wirksamer Schutzmaßnahmen gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Bestandsaufnahme der Situation in Karlsruhe, einschließlich der bereits ergriffenen und der noch geplanten Maßnahmen, zwingend erforderlich. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Andreas Seidler Dr. Gerhard Lenz -- 4 of 4 --
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1226 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Personal- und Organisationsamt Angriffe und Bedrohungen auf städtisches Personal Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.02.2026 15 Ö Kenntnisnahme Auf Basis einer Abfrage bei den Dienststellen und Gesellschaften wurde ein Überblick über Angriffe auf und Bedrohung von städtischen Mitarbeiter*innen von 2019-2024 erarbeitet. Die Stadtverwaltung empfiehlt, auch weiterhin den Fokus auf präventive Angebote, Stärkung der Mitarbeitenden und klare Melde- und Reaktionsprozesse zu legen. Die Punkte 1 – 7 (Fallzahlen und Entwicklung, Betroffene Dienststellen und Tätigkeitsbereiche sowie Strafanzeigen, Ermittlungen und Konsequenzen) betreffen eine detaillierte Zeitreihe bzw. Auswertung zum Angriffs- und Bedrohungsgeschehen auf (städtisches) Personal in den Dienststellen bzw. Gesellschaften der Stadt Karlsruhe. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2025 eine umfangreiche Datenabfrage durch das Personal und Organisationsamt initiiert, deren Ergebnisse in Anlage 1 aufbereitet sind. Zur Einordnung der Fallzahlen bietet sich ein Vergleich der Karlsruher Zahlen insbesondere mit zwei aktuellen Studien an: die für die DGB durch das Umfragezentrum durchgeführte Befragung „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen und privatisierten Sektor“ (2020) sowie die durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführte Studie „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ (2022). Die Ergebnisse beider Befragungen sind nur in sehr eingeschränktem Maß mit den Rückmeldungen der Dienststellen vergleichbar, dies liegt u.a. in der Befragungsmethode (in beiden Umfragen wurden (auch) Beschäftigte direkt befragt) und dem Kreis der befragten Institutionen (u.a. auch Bundes- und Landeseinrichtungen, die über das kommunale Portfolio hinausgehen). Folgende zentrale Ergebnisse beider Studien liefern dennoch einen einordnenden Rahmen für die Karlsruher Zahlen: Studie Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (2022): • Im Mittel lagen die Gewaltmeldungen bei 16 Fällen je 1.000 Beschäftigte • Beschäftigte mit sichtbaren Vielfaltsmerkmalen waren um ein Vielfaches betroffen (259 Fälle) • Am stärksten betroffene Beschäftigungsbereiche (aus Gründen der Vergleichbarkeit werden lediglich Bereiche aufgeführt, die es bei der Stadtverwaltung Karlsruhe gibt) betroffen sind Bürger- und Ordnungsämter (189 bzw. 314 Fälle), mittlere Betroffenheit weisen Feuerwehren und Rettungskräfte (18 Fälle) sowie kommunale Sozial- und Arbeitsverwaltung (43 Fälle) auf. (alle Fallzahlen pro 1.000 Beschäftigte) • Beleidigungen und Bedrohungen sind die häufigsten Straftatbestände Umfrage DGB (2020): • Mehr als die Hälfte der Befragten wurde im Befragungszeitraum beleidigt oder angeschrien • Mehr als jeder vierte Übergriff (29%) mündete in eine Krankschreibung, davon dauerte mehr als ein Drittel (35%) mehr als 30 Tage -- 1 of 6 -- – 2 – Die für die Stadt Karlsruhe ermittelten Zahlen lassen (auch wenn neben den in der Anlage formulierten Bedenken hinsichtlich der Datenqualität sowie von einer relevanten Dunkelziffer ausgegangen werden muss, die u.a. im Zeitpunkt und der Kurzfristigkeit der Abfrage begründet liegen) die folgenden vorsichtigen Schlüsse zu: • Die Gesamtzahl der Vorfälle hat in den vergangenen sechs Jahren zugenommen • mit weitem Abstand lässt sich der größte Teil der Vorfälle den verbalen Übergriffen zuordnen • die Gesamtanzahl der Strafanzeigen in Verbindung mit Angriffen und Bedrohung hat zugenommen Daher ist es die Aufgabe der Dienstherrin und Arbeitgeberin, das Angriffs- und Bedrohungsgeschehen nicht nur zur beobachten, sondern auch weiterhin den Fokus auf vorbeugende Maßnahmen zu legen: Sicherheitsdienste, die gesamtstädtische Alarmierungssoftware, bauliche Veränderungen in den Gebäuden, Arbeitsorganisation (Teams statt Einzelmitarbeiter*innen). Die Stadt Karlsruhe und ihre Mitarbeiter*innen sind sich ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht bewusst. Hierzu gehört auch eine realistische Einschätzung der Bedrohungslage. 8. Gibt es eine verwaltungsweite, schriftliche Regelung mit Kriterien für die Verhängung von Hausverboten (sowie 21. Dienstanweisung zur Regelung von Anzeigenerstattung) Es existiert keine verwaltungsweite Regelung, in der abschließend Kriterien für die Verhängung von Hausverboten definiert sind. Hintergrund ist die Abwägung von Interessen auch vor dem Hintergrund der persönlichen Konsequenzen und Folgen: Da dies teilweise den Ausschluss von hoheitlichen Aufgaben bzw. zentralen, teils in die Lebensgrundlage der Bürger*innen eingreifende Services der Stadtverwaltung bedeuten würde (bspw.: Pass- und Meldewesen, existenzielle Sozialleistungen) ist eine gründliche und einzelfallbezogene Prüfung erforderlich. 9. Dokumentation und Meldewege Es existiert kein zentrales, einheitliches Meldesystem für Angriffe und Bedrohungen, lediglich das Ordnungs- und Bürgeramt verfügt seit Juli 2023 über sog. Vorfallsanzeigen, um die entsprechenden Fälle zu erfassen. Gegen die Einführung eines stadtweiten zentralen Meldewesens sprechen (auch in Anbetracht der Häufigkeit der Vorfälle) primär Ressourcengründe. In Zeiten, in denen eine strikte Aufgaben- und Standardkritik gefordert ist, erscheint ein Fokus auf präventive und prophylaktische Maßnahmen wirkungsvoller, als ein aufwändiges und letztlich nur durch die Dienststellen zu leistende Einführung eines stadtweiten Berichtswesen. Über das Unfallmeldewesen der Stadtverwaltung Karlsruhe werden jedoch Arbeitsunfälle erfasst und dokumentiert, die bei Mitarbeitenden zu einer Arbeitsunfähigkeit und/oder einer ärztlichen Versorgung führen. Ein Arbeitsunfall kann neben körperlichen Verletzungen auch psychische Beeinträchtigen verursachen, zum Beispiel durch Bedrohungen und Beleidigungen. Auch diese Vorgänge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gemeldeten Fälle aus den Jahren 2019 bis 2024 können der Tabelle 6 entnommen werden. Im Ergebnis stellen Vorfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit und/oder einer ärztlichen Versorgung führen, eine Ausnahme dar. Die Abweichungen der Zahlen aus den Tabellen 2 A und 6 resultieren durch die Tatsache, dass die Vorfälle aus Tabelle 2 A nicht automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit und/oder einer ärztlichen Versorgung führen. 10. Psychologische Betreuung und Wiedereingliederung Die Stadt Karlsruhe hat der psychosozialen und medizinischen Betreuung ihrer Mitarbeiter*innen stets ein, im interkommunalen Vergleich als weit überdurchschnittlich geltendes Niveau eingeräumt: bereits in der Coronazeit hat sich diese breitgefächerte, die gesetzlichen Vorschriften um weitere, freiwillige Leistungen hinausgehende Unterstützungs- und Beratungsniveau bewährt. Im Einzelnen handelt es sich um den Ärztlichen Dienst, organisiert als gemeinsame übergeordnete Querschnittseinheit „Gesundheit und Prävention“ gemeinsam mit dem Arbeitssicherheitsdienst, den -- 2 of 6 -- – 3 – Internen Beratungsdienst für alle Mitarbeiter*innen und das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM): im Zusammenspiel dieser vier Einheiten mit den Dienststellenleitungen und Führungskräften vor Ort entsteht ein umfassendes Reaktionssystem auf entsprechende Vorfälle. In den Dienststellen existieren (bspw. im Ordnungs- und Bürgeramt) sog. Kollegiale Erstbetreuer, die eine akute Unterstützung, ggf. unmittelbar an ein Ereignis leisten können. Ergänzt werden diese durch zeitnah zum Ereignis stattfindende Angebote des Internen Beratungsdienstes: direkt und indirekt betroffene Mitarbeiter*innen können im Rahmen von Krisengesprächen (inkl. Folgegesprächen) von gut ausgebildeten Kolleg*innen des Beratungsdienstes und ggf. der Möglichkeit einer direkten Weiterverweisung zur Psychotherapie an die Unfallkasse profitieren. Der Ärztliche Dienst bietet im Rahmen seiner betriebsmedizinischen Betreuung Beratungsgespräche an, die ggf. durch zeitnahe psychotherapeutische Verfahren des Unfallversicherungsträgers UKBW ergänzt werden. Angriffe und Übergriffe wirken häufig über den unmittelbar betroffenen Mitarbeitenden hinaus: der Interne Beratungsdienst bietet hierfür entsprechende Krisennachbesprechungen für Teams an. 11. Nutzungszahlen der Betreuungs- und Wiedereingliederungsangebote Ein zentrales Berichtswesen zur Häufigkeit der Inanspruchnahme der einzelnen Beratungsangebote findet nicht statt, da aufgrund der geringen Fallzahlen (siehe Anhang 1) hierfür keine Notwendigkeit bestand und die bestehende Beratungskapazität ausreichend ist. Darüber hinaus muss gemäß stadtinterner Richtlinien in Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten eine Löschung der Daten nach drei Jahren erfolgen. 12. Standardisierte Wiedereingliederungsverfahren Auch aufgrund der eher geringen Fallzahlen, aber auch aufgrund persönlicher Disposition der betroffenen Mitarbeiter*innen, der Team- und Zusammenarbeitskultur und der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Tatsituation, wird jeder Einzelfall für sich betrachtet, bewertet und behandelt. Ein stadtweites Schema, an dem die Vorfälle vorbeigeführt werden existiert nicht: Jeder Einzelfall erfährt den Raum, die Aufmerksamkeit und die Maßnahmen, derer der oder die betroffenen Mitarbeiter*innen bedürfen. Wiedereingliederungen erfolgen stets in partnerschaftlich und mit dem Ziel der Interessenssicherung und Fürsorge gegen den betroffenen Mitarbeiter*innen: Ärztlicher Dienst und Arbeitssicherheitsdienst, Interner Beratungsdienst sowie Personalstelle und Führungskraft arbeiten in diesen Fällen engagiert und zum Wohl des Mitarbeitenden. 13. Schulungen für Führungskräfte in besonders betroffenen Bereichen Über das Fortbildungsprogramm der Stadt Karlsruhe sowie der Unfallkasse Baden-Württemberg werden regelmäßig verschiedene Seminare zum Thema „Gewaltprävention“ angeboten, wie zum Beispiel zur deeskalierenden Gesprächsführung. Daneben wurde im Jahr 2023 das städtische Seminar „Gewaltprävention in öffentlichen Einrichtungen mit Kundenkontakt“ über die Unfallkasse BW und den Arbeitssicherheitsdienst veranstaltet, an dem vorrangig auch Führungskräfte aus gefährdeten Bereichen teilgenommen haben. Diese Angebote beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und können sowohl von Mitarbeitenden als auch von Führungskräften besucht werden. Der Interne Beratungsdienst hat darüber hinaus Leitfäden und Checklisten, bspw. zum Umgang mit extremen Belastungssituationen erarbeitet, die im Intranet veröffentlich und auch Gegenstand von Dialog- und Informationsformaten für Mitarbeiter*innen sind. Ein spezielles Schulungsangebot im Umgang mit belasteten oder traumatisierten Beschäftigten besteht ansonsten nicht. Dies ist auch zukünftig nicht geplant: die Betreuung und langfristige Begleitung traumatisierter Kolleg*innen ist nach Überzeugung der mit diesem Themenkomplex betrauten Expert*innen bei der Stadt Karlsruhe eine Aufgabe für professionelle, für diese Rolle und Aufgabe ausgebildete Fachkolleg*innen. Aufgabe der Führungskräfte und Personalstellen ist es, Mitarbeiter*innen an geeignete Fachstellen wie bspw. den Internen Beratungsdienst zu verweisen. Das Sachgebiet Personalentwicklung der Stadt Karlsruhe entwickelt gemeinsam mit dem Arbeitssicherheitsdienst, dem Ärztlichen Dienst und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement -- 3 of 6 -- – 4 – kontinuierlich präventive Angebot für alle Mitarbeiter*innen und Führungskräfte. Hierzu zählen Instrumente wie kollegiale Beratung und Coachings, aber auch wechselnde Fortbildungsangebote. Beispielhaft genannt seien (in Klammern jeweils die Seminarkennziffer aus dem Fortbildungskatalog): • Deeskalationstraining – Kommunikation und Eigensicherung, SSW-H 72 • Gewaltfreie Kommunikation, SSW-D 67 • Sexuelle Belästigung, VT-A 37 • Traumatisierung erkennen und konstruktiv damit umgehen (-für Menschen, die im beruflichen Kontext Kontakt mit traumatisierten Menschen haben, in der Regel Sozialpädagogen/innen), SSW-E 121 • Konfliktreiche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern souverän führen – Deeskalierende Gesprächsführung, SSW-D 6 14. Kosten und Belastungen für die Stadt Karlsruhe Aufgrund der geringen Fallzahlen und des damit verbundenen bisher nicht notwendigen Berichtswesens zur Steuerung und Dokumentation der Entwicklung der Fälle, existiert auch keine stadtweite Betrachtung der sich aus Angriffen und Gewaltvorfällen ergebenden Kosten und Belastungen. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass AU-Meldungen für die Arbeitgeber*innen grundsätzlich nur elektronisch, ohne Diagnose und ohne Angabe der behandelnden Ärzt*innen abrufbar sind. D. h. die Arbeitgeber*innen verfügen über keinerlei nachvollziehbare Daten über die Hintergründe einer Arbeitsunfähigkeit außerhalb des zeitlichen Umfangs. Es ist also im Zweifelsfall (aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter*innen) weder möglich noch gewünscht, ein entsprechendes Controlling zu etablieren. Entsprechend ist es nicht möglich, aus entsprechend fallbezogenen AU-Meldungen resultierende Mehrarbeit und Überstunden auszuweisen und in ihren finanziellen Auswirkungen zu beziffern. Die zentral und dezentral angebotenen Schulungen sind nicht als unmittelbare Reaktion und damit Kosten auf stattgefundene Angriffe zu werten, sondern dienen unserem organisationsweiten Ziel der Stärkung der individuellen Resilienz und Vorbereitung auf den Ernstfall. Die Kosten für Sicherheitsdienste, die bspw. im Rathaus an der Alb der Sozial- und Jugendbehörde oder den Bürgerdiensten in der Kaiserallee eingesetzt werden, lassen sich nicht als Reaktion auf objektive akute Bedrohungslagen verstehen, sondern dienen der Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen – und nicht der täglichen Gefahrenabwehr. Im Großteil der Zeit dienen diese Sicherheitsdienste auch als erste Anlaufstelle für Bürger*innen und sind aktiver Teil des Besucher*innenmanagements durch die Dienstgebäude. 15. Einschränkungen des Dienstbetriebs Aus Angriffen und Bedrohungen auf Beschäftigte resultierende Einschränkungen des Dienstbetriebs bzw. Gefährdungen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs sind nicht bekannt. Nichtsdestotrotz ist die subjektive oder objektive Bedrohungslage Teil der psychischen Belastung am Arbeitsplatz, die zur wahrgenommenen Attraktivität einer Aufgabe beiträgt und sich ggf. in erhöhter Fluktuation widerspiegelt – die wiederum auf den Dienstbetrieb wirkt. 16. Regelmäßiger Austausch mit der Polizei Bisher findet nur ein anlassbezogener Austausch mit der Kriminalprävention der Polizei statt, z.B. im Rahmen der Erarbeitung von Konzepten zur Gewaltprävention an einzelnen Standorten. Dieses Format hat sich bewährt und soll auch so fortgeführt werden. Ergänzend wurde in einzelnen Dienststellen durch das Referat Prävention beim Polizeipräsidium Karlsruhe eine Schulung zum Thema „Sicherheit in Behörden und Institutionen mit Publikumskontakt“ durchgeführt. 17. Schriftlich fixierte Einsatz- und Notfallpläne Für die folgenden Dienststellen existieren Einsatz- und Notfallpläne (inkl. Jahr der letzten Aktualisierung) -- 4 of 6 -- – 5 – • Sozial- und Jugendbehörde (2024) • Rathaus am Marktplatz (2024) • Ordnungs- und Bürgeramt (2024) • Stadtkämmerei (2022), im Rahmen einer Studienarbeit • Ortsverwaltung Grötzingen (2018), im Rahmen einer Studienarbeit 18. Übermittlung von Auswertungen zu Angriffen auf städtisches Personal Statistischen Auswertungen oder Rückmeldungen von der Polizei zu Angriffen auf städtisches Personal existieren nicht, werden nicht übermittelt und sind unseres Wissens auch zukünftig nicht geplant. 19. Zukünftige Maßnahmen Derzeit werden die Amok- und Krisenkonzepte für besonders gefährdete Bereiche (Rathaus an der Alb, Sozial- und Jugendbehörde, Rathaus am Marktplatz) finalisiert. Ein Abschluss ist in diesem Jahr geplant. Für Mitarbeitende im Rathaus am Marktplatz ist in diesem Zusammenhang ein Workshop im „Umgang mit kritischen Situationen“ durch den Internen Beratungsdienst und den Arbeitssicherheitsdienst geplant. Zum Jahresbeginn 2026 wurden für Mitarbeitende Verhaltensempfehlungen mit dem Ziel der Gewaltprävention erarbeitet und veröffentlicht. Eine Deeskalation oder die Eigensicherung stehen hierbei im Vordergrund. Zu den zentralen Maßnahmen zählt auch die Einführung der Alarmierungssoftware „Stiller Alarm“, mit der städtische Mitarbeiter*innen bereits heute in potenziell besonders gefährdeten Dienstgebäuden wie dem Rathaus am Marktplatz Kolleg*innen zur Unterstützung rufen oder andere Alarme auslösen können. Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gewaltprävention bereits vor vielen Jahren erkannt. Daher werden (Präventions-)Maßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und gegenüber den Dienststellen kommuniziert. Grundsätzlich werden geeignete Präventionsmaßnahmen mit Hilfe der gesetzlich verankerten Gefährdungsbeurteilung abgeleitet. Im Mittelpunkt stehen sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen, die sich unter anderem in der baulichen und räumlichen Gestaltung der Arbeitsbereiche, einer sinnvollen Arbeitsorganisation sowie der Qualifizierung des Personals widerspiegeln. Seit 2025 ergänzt ein zielgruppenspezifisches und mitarbeiter*innenbezogenes Instrument zur psychischen Gefährdungsbeurteilung dieses Verfahren. Aufgrund der individuellen Voraussetzungen der Mitarbeiter*innen werden psychische Faktoren nun verstärkt anhand wissenschaftlich geprüfter Fragebögen und in mitarbeiter*innenbezogenen Workshops betrachtet. Dabei werden subjektive Belastungssituationen im Umgang mit Kund*innen bzw. Gefahrensituationen im Bürger*innenkontakt sowie emotionale Anforderungen erfasst und analysiert. Für eine flächendeckende, regelmäßige Durchführung fehlen jedoch aktuell die notwendigen Personalressourcen und Sachmittel. 20. Weitergehende Maßnahmen Die Arbeitgeberin Stadt Karlsruhe verfügt über eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, an denen die Mitarbeiter*innen in direktem Kund*innenkontakt stehen. Um die Gefahren an diesen Arbeitsplätzen möglichst gering zu halten und im Falle von auftretenden Konfliktsituationen schnell und effektiv reagieren zu können, sind in den Dienststellen Präventionsmaßnahmen entsprechend der örtlichen Situation und der Gefährdungsstufe umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht geplant. Stattdessen geht es um die kontinuierliche Verbesserung der Maßnahmen und die Kommunikation bestehender Angebote: Beispiele: baulich/ räumlich/ technische Maßnahmen: • Arbeitsplatzgestaltung unter Sicherheitsaspekten • Flucht- und Rettungswege • Rückzugsräume • Alarmierungssysteme -- 5 of 6 -- – 6 – • Kontrollierter Zugang zu Dienstgebäuden • Einsatz von Sicherheitsdiensten Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung: • Vermeidung von Alleinarbeit • Wartezeitenmanagement • Notfallpläne • Nachsorgekonzepte • Unfallfürsorge Personenbezogene Maßnahmen, Personalentwicklung: • Deeskalationstraining • Selbstbehauptungstraining • Stressbewältigungsseminare Zur Betreuung der gesamtstädtischen Alarmierungssoftware und der zugehörigen (Weiter-) Entwicklung von Konzepten in den Dienststellen ist ein zusätzlicher Ressourcenbedarf iHv 1,0 VZW erforderlich. 22. Jährliches Berichtswesen Die Anfrage zu Angriffen und Bedrohungen städtischen Personals spiegelt ein zunehmendes Bedrohungs- und Gewaltpotenzial gegenüber Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes, das sowohl mit dem Empfinden zahlreicher Mitarbeiter*innen, als auch zeitgenössischen Narrativen entspricht. Als Arbeitgeberin Stadt Karlsruhe begrüßen wir das Interesse des Gemeinderates an der Sicherheit und dem Wohlbefinden unserer Mitarbeiter*innen ausdrücklich – und beteiligen uns aus Überzeugung an nationalen Kampagnen zur Gewaltprävention wie „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“. Die Stadt Karlsruhe wird auch weiterhin in enger Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Dienststellen, fachlich betrauten Akteur*innen und Personalvertretung die quantitative Entwicklung des Angriffs- und Bedrohungsgeschehens zur Grundlage gemeinsam erarbeiteter und kontinuierlich weiterzuentwickelnder Präventions- und Bewältigungsangeboten machen. Ein regelmäßiger jährlicher Bericht über das Angriffs- und Bedrohungsgeschehen ist nicht geplant. Bestehende Formate und Instrumente der Unterstützung, Beratung und partnerschaftlichen Erarbeitung von Lösungen zwischen allen beteiligten Akteur*innen bleiben auch weiterhin der Kern unserer Fürsorgepflicht gegenüber städtischen Mitarbeiter*innen. Wir erachten es für wichtig, eine ausgewogene Balance zwischen tatsächlicher Gefahrenlage und dem Fokus auf Maßnahmen der Prävention, Aufklärung und Kommunikation zu bewahren. Um die häufig belastenden und stressbehafteten Kontakte mit wenigen Bürger*innen und Kund*innen wissend, möchten wir uns dennoch ausdrücklich und mit Blick auf die eingangs zusammengefassten Zahlen von einer realen und regelmäßigen Gefahr gefährlicher und lebensbedrohender Übergriffe distanzieren: unsere rund 6.000 Mitarbeiter*innen arbeiten in den unterschiedlichsten Aufgaben- und Leistungsbereichen zum Wohle der Bürger*innen und mit dem Ziel einer lebens- und liebenswerten Stadt: Der allergrößte Teil der Kund*innen und Bürger*innenbegegnung spiegelt Respekt vor dieser Leistung wider und findet nicht in einem sozialen Angstraum statt. -- 6 of 6 --
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– 1 – Anlage zur Stellungnahme zum Antrag 2025/1226 Um einen systematischen Überblick über das Angriffs- und Bedrohungsgeschehen in den Dienststellen seit 2019 zu gewinnen, wurde im Dezember 2025 ein auszufüllendes Datenblatt an alle städtischen Dienststellen und Gesellschaften der Stadt Karlsruhe übermittelt, im Januar 2026 erfolgte eine Erinnerung. Eingangs muss darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil der Abfrage unter Vorbehalt hinsichtlich der Genauigkeit, Aussagekraft sowie Korrektheit der ermittelten Zahlen steht. Nur ein Teil der Informationen, speziell die Anzahl der Strafanzeigen, wurden unabhängig von der Anfrage des Gemeinderates in den Dienststellen dokumentiert und waren somit auch nachträglich gut abruf- und zusammenführbar. Speziell im Bereich der „verbalen Angriffe“ (dem zahlenmäßig mit weitem Abstand häufigsten Fall) muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dieser Tatbestand weder methodisch genau abgegrenzt werden kann, noch von einer einheitlichen Handhabung eines ohnehin ungenauen Begriffs (sowohl auf Ebene der einzelnen Einheiten, noch der beteiligten Mitarbeiter*innen) ausgegangen werden kann: was einem Mitarbeitenden als ärgerliche, aber ungefährliche verbale Entgleisung erscheinen mag, kann einem anderen Mitarbeitenden durchaus als Bedrohung und verbaler Angriff erscheinen. Die folgenden Zahlen und Rückmeldungen stehen folglich unter einem gewissen inhaltlichen Vorbehalt und sind nicht unbegrenzt interpretierbar und gültig. Tab. 1: Summarische Rückmeldungen Anzahl der Rückmeldungen 47 dav. städtische Dienststellen 35 dav. städtische Gesellschaften 12 2019 2020 2021 2022 2023 2024 dav. Rückmeldungen mit mindestens einem Vorfall pro Jahr 14 16 16 17 21 19 dav. städtische Dienststellen 11 11 13 13 17 16 dav. städtische Gesellschaften 3 5 3 4 4 3 In Bezug auf die Gesamtschau der Rückmeldungen lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Organisationseinheiten, aus denen mindestens ein Vorfall gemeldet wurde, in den vergangenen Jahren zugenommen hat: knapp die Hälfte (2023: 45%, 2024: 40%) aller Rückmeldungen beinhaltete in den vergangenen zwei Jahren mindestens einen Vorfall. Differenziert nach der Art des Angriffs ergibt sich folgendes Bild: Tab. 2 A: Vorfälle nach Kategorie 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe der gesamtstädtischen Vorfälle 972 1046 1115 1075 1194 1249 dav. verbale Angriffe 950 1001 1042 1018 1150 1200 dav. körperliche Angriffe 16 40 68 52 38 36 dav. Sachbeschädigungen 6 5 5 5 6 13 Mit weitem Abstand die größte Anzahl der Vorfälle sind den verbalen Angriffen zuzuordnen: der Anteil liegt in allen befragten Jahren zwischen rd. 93 % (2021) und rd. 98% (2019). Die Anzahl der körperlichen Angriffe ist stärkeren Schwankungen unterworfen und nach einem Höhepunkt 2021 erfreulicherweise wieder rückläufig. -- 1 of 4 -- – 2 – Unter Punkt 3 der Anfrage wurde eine Differnzierung der Auswertung erbeten, die aufgrund der bestehenden organisatorischen Verortung, der durch die Einheiten zur Verfügung gestellten Zahlen und/oder der internen Berichtswege nicht auswert- oder berichtbar ist: dies betrifft u.a. die Abfrage spezifischer Zahlen für das Jobcenter oder der Sozial- und Jugendhilfe. Alternativ und um dem Interesse nach spezifischen Zahlen ausgewählter Organisationseinheiten nachzukommen, wurde Tabelle 2 B ausgewertet: Da der größte Anteil der gesamtstädtischen Vorfälle im Bereich verbaler Angriffe wenigen Organisationseinheiten zuzuordnen war, werden die verbalen Angriffe nach diesen Dienststellen bzw. Gesellschaften ausgewiesen: Tab. 2 B: Verbale Vorfälle nach Dienststelle bzw. Gesellschaft 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe der gesamtstädtischen verbalen Angriffe 947 990 1031 1009 1140 1191 dar. Gartenbauamt 150 150 200 200 250 250 dar. Sozial- und Jugendbehörde1 250 250 250 250 250 250 dar. Stadtkämmerei 160 160 160 160 160 160 dar. Stadtwerke 325 370 370 335 375 375 dar. Ordnungs- und Bürgeramt2 - - - - 37 91 Erfragt wurde darüber hinaus die Dauer der aus Angriffen resultierenden Arbeitsunfähigkeit (AU). Hierbei ist zu beachten, dass eine durch die Arbeitnehmer*innen vorgelegte Arbeitsunfähigkeit ohne Diagnose und auch ohne Erkrankungsgrund erfolgt: ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen AU und Vorfall ist also nur erkenn- und damit auch dokumentierbar, wenn die Arbeitnehmer*innen dies freiwillig mitteilen, oder der Vorfall als Dienstunfall mit anschließender AU durch einen Durchgangsarzt gemeldet wird. Tab. 3 A: Arbeitsunfähigkeit nach verbalen Angriffen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verbale Angriffe gesamt 947 990 1031 1009 1140 1191 dar. AU 1 – 3 Kalendertage 0 0 0 0 0 0 dar. AU 4 – 14 Kalendertage 0 0 0 0 0 0 dar. AU mehr als 14 Kalendertage 0 0 0 1 0 0 Tab. 3 B: Arbeitsunfähigkeit nach körperlichen Angriffen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Körperliche Angriffe gesamt 16 40 68 52 38 36 dar. AU 1 – 3 Kalendertage 2 0 0 0 2 3 dar. AU 4 – 14 Kalendertage 1 4 1 0 1 3 dar. AU mehr als 14 Kalendertage 1 0 1 3 1 0 1 Gemeldet „täglich“, absolute Zahlen als mindestens 1 Vorfall pro Arbeitstag geschlüsselt 2 Start der amtsinternen Erfassung ab 2023 -- 2 of 4 -- – 3 – Der Großteil der gemeldeten Vorfälle mündete erfreulicherweise nicht in einer Arbeitsunfähigkeit – oder (s.o.) eine gemeldete AU konnte keinem Vorfall zugeordnet werden. Die erfragte Anzahl der Strafanzeigen wurde aus Gründen der besseren Einordnung und Vergleichbarkeit der Karlsruher Zahlen nach den gleichen Straftatbeständen (nach Strafgesetzbuch) differenziert, wie dies auch in der durch das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung durchgeführte Studie „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ (2022) vorgenommen wurde: Tab. 4: Strafanzeigen und Straftatbestände3 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Strafanzeigen gesamt 7 18 11 10 43 98 dav. Beleidigung 1 9 1 1 29 75 dav. Bedrohung 2 2 3 3 7 11 dav. (versuchte) Körperverletzung 4 7 7 5 8 10 dav. (versuchte) Tötung 0 0 0 0 0 0 dav. sexuelle Gewalt 0 0 0 1 0 0 dar. eingestellte Verfahren 1 2 3 3 4 2 dar. durch Verurteilung abgeschlossen 0 0 0 0 0 0 dar. durch Sonstiges beendet 1 3 0 0 0 0 Die Anzahl der ausgesprochenen Hausverbote entwickelte sich wie folgt: Tab. 5: Hausverbote 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Hausverbote gesamt 4 37 24 23 29 30 33 dar. in Dienstgebäuden der SJB 4 4 6 1 5 5 dar. in Karlsruher Bädern 26 10 8 21 13 11 dar. In Dienstgebäuden des Kulturamtes 5 5 5 5 5 5 dar. in Dienstgebäuden Städt. Klinikums 2 4 4 1 6 10 Neben einer mit einem Vorfall in Verbindung gebracht Arbeitsunfähigkeit (Tabellen 3A + 3B) resultierten aus einer geringen Fallzahl auch Unfallanzeigen (Fälle aus pädagogischer Arbeit, z.B. Vorfälle mit dementen Heimbewohner*innen, denen die Intentionalität eines Angriffs fehlen dürfte, sind ausgenommen), die im Folgenden dargestellt sind: Tab. 6: Gemeldete Vorfälle über Unfallanzeigen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe der gesamtstädtischen Vorfälle 4 1 0 3 2 2 dav. verbale Angriffe 1 0 0 1 0 1 dav. körperliche Angriffe 3 1 0 2 2 1 dav. Sachbeschädigungen 0 0 0 0 0 0 3 In einigen Fällen wurden mehrere Tatvorwürfe in einem Strafantrag zur Anzeige gebracht. Teilweise wurden auch nicht alle Vorfälle zur Anzeige gebracht (z.B. bei unbekannten oder nachweislich schuldunfähigen Tätern, weshalb in einigen Fällen von einer Strafanzeige abgesehen wurde) bzw. wurde in der Abfrage kein Straftatbestand gemeldet 4 Ohne Zahlen des Ordnungs- und Bürgeramtes, da dort erst ab 2025 eine Dokumentation erfolgte -- 3 of 4 -- – 4 – -- 4 of 4 --
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Extrahierter Text
Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Februar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Angriffe und Bedrohungen auf städtisches Personal Anfrage: AfD Vorlage: 2025/1226 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Februar 2026 -- 1 of 1 --