Neuordnung des Gebietes bei der Garnisonskirche in Knielingen

Vorlage: 2025/1224
Art: Antrag
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 23.02.2026
Unter Leitung von: Volkswohnung
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.01.2026

    TOP: 14

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.03.2026

    TOP: 1

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1224 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Volkswohnung Neuordnung des Gebietes bei der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 14 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 05.03.2026 1 Ö Kurzfassung Im Hinblick auf die derzeitigen mit den Denkmalbehörden und dem Aufsichtsrat abgestimmten Verkaufsabsichten wird empfohlen, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 2 -- – 2 – Erläuterungen Im Konversionsgebiet Knielingen 2.0 befindet sich die denkmalgeschützte ehemalige Garnisonskirche Knielingen, die im Eigentum der Volkswohnung GmbH ist. Die Zukunft des Gebäudes und des dazugehörigen Grundstücks waren immer wieder Gegenstand von Diskussionen im Planungsausschuss und den Gremien der Volkswohnung. Insoweit wird Bezug genommen auf die Informationsvorlage 2024/1066 für die Sitzung des Planungsausschusses am 17.10.2024. Durch einen Verkauf wird das Kulturdenkmal zeitnah saniert, einer Nutzung wieder zugeführt und damit das Quartier insgesamt aufgewertet. Ein Abriss und die Schaffung von neuem Wohnraum ist für die Volkswohnung nach aktueller Einschätzung und Aussage des Landesamtes für Denkmalpflege perspektivisch nicht möglich und ein Verkauf an einen Interessenten mit einem adäquaten Nutzungs- und Sanierungskonzept derzeit die beste Alternative. Der Aufsichtsrat der Volkswohnung hatte im Juli 2024 dem Verkauf der Kirche zugestimmt. Der Verkauf ist leider kurzfristig interessentenseitig nicht zustande gekommen. Darüber wurde der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im Oktober 2025 informiert. Eine erneute Vermarktung des Objekts wurde durch den Aufsichtsrat in der Sitzung mehrheitlich präferiert, so dass der entsprechende Prozess gestartet wurde. Nach der Inserierung auf der Website der Volkswohnung und einem bekannten Immobilienportal haben sich mehrere Interessenten bei der Volkswohnung gemeldet. Sollte ein Verkauf auch nach der aktuellen Ausschreibung wiederum nicht realisierbar sein, wird die Volkswohnung GmbH erneut auf die Denkmalbehörden zugehen, um eine Abbruchgenehmigung zu beantragen. Ob ein Abbruch genehmigungsfähig ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Im Hinblick auf die derzeitigen mit den Denkmalbehörden und dem Aufsichtsrat abgestimmten Verkaufsabsichten wird empfohlen, den Antrag als erledigt zu betrachten. -- 2 of 2 --

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1224 Eingang: 02.12.2025 Neuordnung des Gebietes bei der Garnisonskirche in Knielingen Antrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 14 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 05.03.2026 1 Ö Behandlung Antrag Die Volkswohnung GmbH stellt beim Denkmalamt einen Antrag auf Abriss der Garnisonskirche im Stadtteil Knielingen zur Nachfolgenutzung der Fläche bzw. zur Entstehung von Wohnraum. Sachverhalt / Begründung: Das Gebäude der alten Garnisonskirche im Stadtteil Knielingen unterliegt einer zunehmenden Verwitterung und Verwahrlosung Bereits im Mai 2022 wies die FDP-Fraktion auf den schlechten Zustand und die Baufälligkeit des Gebäudes hin. Seither wurden zahlreiche Konzepte für die Zukunft der Fläche geprüft und eruiert, die jedoch keine langfristigen Lösungen hervorbrachten. Eine Erneuerung bzw. Sanierung des einfachen Holzbaus wäre zudem zu kostspielig und aufwändig. Im momentanen Zustand stellt der Bau keinen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger dar und kann nicht genutzt werden. Die Fläche wurde daher bereits zwei Mal von der Volkswohnung GmbH ausgeschrieben. Es wurde jedoch kein Investor gefunden, der in dieser Größenordnung in das jetzt noch denkmalgeschützte Gebäude investieren würde. Daher sollte die Volkswohnung beim Denkmalamt hinsichtlich einer sinnvollen Nachfolgenutzung der Fläche bzw. zur Entstehung von dringend benötigtem Wohn-raum für die Bevölkerung einen Antrag auf Abriss der Garnisonskirche stellen. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé, Thomas H. Hock, Annette Böringer, Petra Lorenz -- 1 of 1 --

  • Protokoll GR 27.01.2026 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Januar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Neuordnung des Gebietes bei der Garnisonskirche in Knielin- gen Antrag: FDP/FW Vorlage: 2025/1224 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 5. März 2026, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 14 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Januar 2026 -- 1 of 1 --