Erhöhung der Sichtbarkeit am Festhallenparkplatz
| Vorlage: | 2025/1219 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.01.2026
Rolle: Behandlung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1219 Eingang: 28.11.2025 Erhöhung der Sichtbarkeit am Festhallenparkplatz CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 14.01.2026 5 Ö Behandlung Begründung: Im Bereich des Zebrastreifens in der Gärtnerstraße, auf Höhe des Festhallen-Parkplatzes, kommt es wiederholt zu verkehrsgefährdenden Situationen. Der Abschnitt zwischen dem Parkplatz und dem Verbindungsweg zur Amalienbadstraße weist aufgrund der oftmals nicht angepassten Geschwindigkeit einfahrender Fahrzeuge sowie der eingeschränkten Sichtverhältnisse ein erhöhtes Gefahrenpotenzial auf. Die Sichtbeziehungen werden insbesondere durch den abschüssigen Verlauf des Weges sowie durch die aufgestellten Altglas- und Altkleidercontainer beeinträchtigt. Zusätzlich wird die Verkehrs- sicherheit durch regelmäßig im Zufahrtsbereich abgestellte Fahrzeuge erheblich verschlechtert. Dies führt zu Sichtbehinderungen für alle Verkehrsteilnehmer. Weiterhin ist festzustellen, dass einzelne Fahrzeugführer den Zebrastreifen unzulässig für Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes nutzen. Um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden nachhaltig zu verbessern, sind bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen die Installation eines Pollers im unmittelbaren Bereich des Zebrastreifens (siehe Markierung im Bild), eine optische Markierung am Beginn des Parkplatzes sowie die Prüfung einer möglichen Verlegung der Sammelcontainer an einen geeigneteren Standort auf dem Parkplatz. Antrag: Die CDU-Fraktion beantragt: - die Installation eines Pollers im Anschluss an den Zebrastreifen (Roter Punkt) - die Prüfung einer Verlegung der Altglas- und Altkleidercontainer innerhalb des Parkplatzareals - die Anbringung einer deutlich sichtbaren optischen Markierung am Beginn des Parkplatzbereichs, vom Zebrastreifen bis zum Stichweg. (Siehe weiße Markierung) CDU-OR-Fraktion Andreas Kehrle Dirk Müller Ulrike Dörflinger Rüdiger Miersch Steffen Zwilling Elke Graf
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1219 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Erhöhung der Sichtbarkeit am Festhallenparkplatz CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 14.01.2026 5 Ö Behandlung Kurzfassung Der Fußgängerüberweg entspricht den Richtlinien; zur Vermeidung von Fehlfahrten oder des Falschparkens wird der Bereich der Aufstellfläche abgepfostet sowie eine Grenzmarkierung im Einfahrtsbereich angebracht. Die vorgeschlagene zusätzliche Markierung ist rechtlich nicht zulässig und könnte zu Fehleinschätzungen führen. Die Verwaltung empfiehlt daher das Abpfosten und die Grenzmarkierung und geht dadurch von einer Verbesserung der Verkehrssituation aus. Der Antrag wird als erledigt betrachtet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Fußgängerüberweg in der Gärtnerstraße auf Höhe des Parkplatzes an der Festhalle entspricht grundsätzlich den einschlägigen Richtlinien. Aufgrund der sehr weitläufigen Aufstellfläche vom Parkplatz kommend können jedoch Fehlfahrten oder Falschparker nicht ausgeschlossen werden. Die Installation eines Pfostens zwischen dem Fußgängerüberweg und dem Parkplatz erscheint daher zielführend. Dabei ist sicherzustellen, dass zur Fahrbahn hin ausreichend Abstand eingehalten wird, um eine uneingeschränkt nutzbare Aufstellfläche für zu Fuß Gehende zu gewährleisten. Die vorgeschlagene zusätzliche Markierung am Beginn des Parkplatzbereichs kann – insbesondere in der angedachten Form – nicht umgesetzt werden. Eine solche Markierung ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und daher nicht anordnungsfähig. Die Verkehrsfläche, insbesondere im Einfahrtsbereich bei der Festhalle sowie an der rechtseinmündenden Stichstraße, ist verkehrsrechtlich als Fahrbahn einzustufen. Folglich gilt dort die allgemeine Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Der Verkehr aus der Stichstraße ist damit gegenüber dem vom Parkplatz in Richtung Kanzlerstraße fahrenden Verkehr untergeordnet und grundsätzlich wartepflichtig. Umgekehrt ist der in den Parkplatz einfahrende Verkehr gegenüber dem Verkehr aus der Stichstraße wartepflichtig. Unabhängig von der fehlenden rechtlichen Grundlage könnte eine Markierung zudem zu Fehlinterpretationen führen: Verkehrsteilnehmende könnten sie entweder als Bestandteil eines Fußgängerüberwegs oder als andere vorfahrtsregelnde Markierung, etwa eine bevorrechtigte Furt, deuten. In der Folge bestünde das Risiko, dass einzelne Verkehrsteilnehmende fälschlicherweise Vorfahrt für sich reklamieren und hierdurch neue Gefahren- oder Unfallstellen entstehen. Zur Freihaltung der Verkehrsfläche – insbesondere im Einfahrtsbereich des Parkplatzes – empfiehlt es sich allerdings, eine Grenzmarkierung aufzubringen. Diese würde das bestehende gesetzliche Haltverbot verdeutlichen und unzulässiges Parken wirksam unterbinden. Eine optimierte Aufstellung oder mögliche Umstellung der Altglas- und Altkleidercontainer wird fachämterübergreifend geprüft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch ein mögliches Versetzen der Container unter Umständen weitere Parkplätze entfallen und die freiwerdende Fläche ohne physische Absperrung als zusätzliche Parkfläche genutzt werden könnte, was die Sichtverhältnisse nicht verbessern würde. Es wird vorgeschlagen, sowohl die Grenzmarkierung als auch das Abpfosten des Bereichs am Fußgängerüberweg umzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich dadurch bereits eine Verbesserung der Verkehrssituation ergeben. Das Ordnungs- und Bürgeramt wird unmittelbar mit dem Tiefbauamt in Abstimmung treten. Aus Sicht der Verwaltung kann der Antrag damit als erledigt betrachtet werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen