Konzeptbeschluss Hansastraße 48-Brandübungsanlage
| Vorlage: | 2025/1216 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 23.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.01.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Konzeptbeschluss Hansastraße 48 - Brandübungsanlage Bauausschuss | 15. Januar 2026 | Vorlage 2025/1216 15.01.2026© Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft2 Konzeptbeschluss | Auftrag | Hansastraße 48- Brandübungsanlage Planungsauftrag durch die Branddirektion (BD) • Prüfung der Einrichtung einer Brandübungsanlage auf dem Areal der Hansastraße 48 Aufgabenstellung • Prüfung Flächenbedarf anhand des Raumprogramms für eine Brandübungsanlage • Prüfung der Möglichkeiten für weitere Basisausbildungen • Prüfung des Gebäudebestandes hinsichtlich Nutzungs- und Belegungsmöglichkeiten Konzeptbeschluss | Gebäudebestand | Hansastraße 48 © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft3 Ehem. Kühlhaus [3] Ehem. Verdichter- station [2] Ehem. Betriebs- gebäude [1] 15.01.2026 Ehemaliges BetriebsgebäudeZustand Baujahr1998 Gebäudezustandweitgehend mangelfrei Bauweisemassiv Energetischer Zustandnicht gedämmt Denkmalschutznein BarrierefreiheitEG barrierefrei erreichbar 2. Rettungswegvorhanden Erweiterbarkeitja Konzeptbeschluss | Bestandsanalyse | Bestandsgebäude 1 © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft415.01.2026 Ehemalige VerdichterstationZustand Baujahr1998 Gebäudezustandweitgehend mangelfrei Bauweisemassiv Energetischer Zustandnicht gedämmt Denkmalschutznein BarrierefreiheitEG barrierefrei erreichbar 2. Rettungswegvorhanden Erweiterbarkeitja Konzeptbeschluss | Bestandsanalyse | Bestandsgebäude 2 © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft515.01.2026 Ehemaliges KühlhausZustand Baujahr1998 Gebäudezustandweitgehend mangelfrei Bauweisemassiv Energetischer Zustandnicht gedämmt Denkmalschutznein Barrierefreiheitnicht gegeben 2. Rettungswegnicht erforderlich Erweiterbarkeitnein Konzeptbeschluss | Bestandsanalyse | Bestandsgebäude 3 © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft615.01.2026 Konzeptbeschluss | Bestand | Flächennutzungen © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft7 Ehemalige Umkleide, Sanitär Ehem. Bürofläche mit Teeküche 2.OG 1.OG Ehemalige Technikflächen 15.01.2026 Konzeptbeschluss | Gesamtkonzeption Variante 1 © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft8 2.OG Unterricht, Sanitätsraum, Pausenraum Umkleiden, Sanitär Lagerflächen, Werkstatt Technik Basisausbildungen in Obergeschossen 1.OG Erweiterung Schwarzumkleide 15.01.2026 Konzeptbeschluss | Gesamtkonzeption Variante 2 Suffizienz mit unbeheizter Schwarzumkleide © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft9 Unterricht, Sanitätsraum, Pausenraum Umkleiden, Sanitär Lagerflächen, Werkstatt Technik Basisausbildungen in Obergeschossen 2.OG 1.OG Erweiterung mit unbeheizter Schwarzumkleide Schwarzumkleide unbeheizt 15.01.2026 Konzeptbeschluss | Bauabschnitte © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft10 Bauabschnitt 1 Umbau Betriebsgebäude [1] und Erweiterung Schwarzumkleide BA1 - Freigegebene Kosten im Haushalt: 1.500.000 Euro Bauabschnitt 2 Umbau und Erweiterung Verdichterstation [2] Bauabschnitt 3 Umbau Kühlhaus [3] 15.01.2026 Konzeptbeschluss | Wirtschaftlichkeitsbewertung BewertungskriterienGesamtkonzeption Variante 2 Suffizienz Gesamtkonzeption Variante 1 Gebäude 1330 m²330 m² Gebäude 2660 m²660 m² Gebäude 365 m²65 m² Gesamtbruttogrundfläche (BGF)1.055 m²1.055 m² Beheizte Flächen220 m²275 m² Gesamtkosten der Baumaßnahmein Euroin Euro Einfacher Standard (in Kostengruppe 300+400): 2.260.0002.310.000 © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft1115.01.2026 Konzeptbeschluss | Kostenrahmen KostenzusammensetzungGesamtkonzeption Variante 2 Suffizienz Gesamtkonzeption Variante 1 (Kostenstand Index 01/2024) in Euro gerundetIn Euro gerundet Kostengruppe 100 - Grundstück00 Kostengruppe 200 - Herrichten und Erschließen120.000120.000 Kostengruppe 300 - Baukonstruktionen, einfacher Standard770.000800.000 Kostengruppe 400 - Technische Anlagen, einfacher Standard500.000520.000 Kostengruppe 500 - Außenanlagen90.00090.000 Kostengruppe 600 - Ausstattung und Kunstwerke10.00010.000 Kostengruppe 700 - Baunebenkosten450.000450.000 Summe Kostengruppe 100 - 7001.940.0001.990.000 Unvorhergesehenes320.000320.000 Gesamtkosten der Baumaßnahme2.260.000 2.310.000 Folgekosten (Unterhalt / Bewirtschaftung)ca. 78.000 / Jahrca. 78.000 / Jahr © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft1215.01.2026 Konzeptbeschluss | Bewertung der Varianten BewertungskriterienGesamtkonzeption Suffizienzvariante Gesamtkonzeption Ausbaufähigkeit Standort Lange Nutzungsdauer der Gebäude Umweltauswirkungen durch Co 2 - Belastung Ausbaufähigkeit Standort Herstellungskosten der Baumaßnahme Unterhalts-/Betriebskosten © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft1315.01.2026 Standardkriterium BauweiseGebäudebestand in massiver Bauweise. Erweiterungsflächen mit nachwachsenden Stoffen Baulicher StandardNach gesetzlichen Vorgaben, wirtschaftliche integrale Planung und Ausführung für geringere Folge- und Betriebskosten, leicht zu unterhaltende Gebäudehülle Energetischer StandardNach gesetzlichen Vorgaben AusbaustandardAuswahl von dauerhaften, soliden Baustoffen und Oberflächen, einfacher Anlagenaufbau zur leichteren Wartung und Instandhaltung Konzeptbeschluss | Standardvorgaben © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft1415.01.2026 Konzeptbeschluss | Vorgesehene Zeitplanung nach Kalenderjahren LEGENDE Planung Ausführung Betrieb [K]Konzeptbeschluss [B]Baubeschluss Veränderungsliste mit Verpflichtungs- erklärung © Stadt Karlsruhe | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft15 Kalenderjahr25262728293031 Haushalt Quartal1234123412341234123412341234 Prozess [K] [B] 15.01.2026
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1216 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Konzeptbeschluss Hansastraße 48-Brandübungsanlage Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 15.01.2026 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Branddirektion betreibt eine Brandübungsanlage (BÜA) für die Heißausbildung auf dem Gelände des Karlsruher Hauptklärwerks. Das Gelände der BÜA wird für eine erforderliche Erweiterung des Klärwerks benötigt und muss bis Anfang 2027 geräumt sein. Am Rheinhafen wurde ein geeignetes Mietgrundstück gefunden. Es ist eine langfristige Anmietung des Grundstücks vorgesehen (20 Jahre plus Option auf Verlängerung um 2x5 Jahre). In einer Machbarkeitsstudie wurde der erforderliche Raumbedarf für die Unterbringung der Flächen für die Heißausbildung sowie weiterer Ausbildungsmöglichkeiten untersucht und eine Gesamt- konzeption (zwei Varianten) im Gebäudebestand entwickelt. Die Verwaltung empfiehlt die Weiterführung des Vorhabens gem. Variante 2 (Suffizienzvariante). Der Bauausschuss 1. nimmt das Vorhaben in der Gesamtkonzeption gem. den dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans, - des Gesamtkostenrahmens, - der Folgekosten und der Bewertung der möglichen Risiken zur Kenntnis und 2. beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung des Vorhabens gem. Variante 2. 3. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage (gem. der Wertgrenzen der Richtline Bauprozesse) ermächtigt, - das Notwendige zu veranlassen, um den jeweiligen vorhabenspezifischen Baubeschluss vorzubereiten, welchen sie entsprechend zu gegebener Zeit selbstständig fassen kann und - das Vorhaben in eigener Zuständigkeit zu realisieren. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Kostenrahmen ca. 2,26 Mio.€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 78.000 € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen – 2 – Planungsauftrag: Die Branddirektion betreibt eine Brandübungsanlage (BÜA) auf dem Gelände des Karlsruher Hauptklärwerks (An der Wässerung). Die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr ist grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe gemäß §3 des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg. Die BÜA ist wesentlicher Bestandteil der realen Brandausbildung für alle Angehörigen der Feuerwehr Karlsruhe und gehört für diese zur Pflichtaus- und fortbildung. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass das Gelände der BÜA für eine erforderliche Erweiterung des Klärwerks benötigt wird und daher bis Anfang 2027 geräumt sein muss. Die Branddirektion hat im Rahmen der Grundstückssuche ein Grundstück in der Hansastraße 48 zur Miete durch die KVVH GmbH (Geschäftsbereich Rheinhäfen) angeboten bekommen. Das Grundstück erfüllt alle Voraussetzungen für den Betrieb einer Brandübungsanlage für die Heißausbildung. Weiteres Potenzial ergibt sich für weitere Ausbildungen der Feuerwehr und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und gegebenenfalls für den Bau eines erweiterten Schulungszentrums für den Brand- und Katastrophenschutz. Ausgangslage: Das Grundstück beherbergte die Luftzerlegungsanlage der benachbarten, seit dem Jahr 2004 stillgelegten Thermoselect-Anlage. Auf dem Areal sind noch drei bestehende Betriebsgebäude aus dem Jahr 1998 vorhanden. Durch die räumlichen Qualitäten und die nachhaltige Weiternutzung der fast 30 Jahre alten technischen Gebäude verbunden mit den noch erhaltenen Fahrwegen für große Fahrzeuge ergeben sich gute Bedingungen für die Heißausbildung sowie für weitere umfangreiche Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde der erforderliche Raumbedarf für die Unterbringung von Umkleiden, Seminarraum, Sanitätsraum, Pausenraum, Lagerflächen sowie zusätzlicher Ausbildungen wie beispielsweise Einsatzsimulationen im Innern und an den Fassaden untersucht. Konzeption: - Variante 1: Brandübungsanlage, Gesamtkonzeption Das ehemalige Betriebsgebäude (Gebäude 1) soll für die Unterbringung der Umkleide- und Sanitärbereiche und des Pausenraums umgebaut und thermisch ertüchtigt werden. Für den Schwarzbereich mit Schwarzumkleide ist eine eingeschossige Erweiterung vorgesehen. Das Gebäude 2 beherbergte die ehemalige Verdichterstation. Es ist im Innern neuen Meter hoch und bietet Möglichkeiten für den Einbau von zwei weiteren Ebenen mit innenliegendem Treppenturm. Im Erdgeschoss sind Seminarraum, Werkstatt und Lagerflächen untergebracht. Die zwei oberen Geschosse und der Treppenturm können für vielfältige Basisausbildungen z.B. die Simulation von Wohnungsbränden oder die Rettung über Fenster mit Drehleitern genutzt werden. Das dritte Gebäude, das Kühlhaus kann für Übungszwecke und als Lagerflächen genutzt werden. - Variante 2, Suffizienz: Brandübungsanlage, Gesamtkonzeption mit unbeheizter Schwarzumkleide Für die Einsparung von Bau- und Folgekosten werden die Erweiterungsflächen für die Schwarzumkleide als unbeheizte Flächen vorgesehen. Die Einsparsumme beträgt einmalig 50.000 Euro. Weitere Einsparungen sind bei den Folgekosten zu erwarten, diese sind jedoch aktuell nicht kalkulierbar. – 3 – Ausbaustandard: Es wird ein sehr einfacher Standard für die technischen Anlagen, Ausstattungen und Oberflächen vorgesehen. Bauabschnitte: Für die Umsetzung der Gesamtkonzeption sind drei Bauabschnitte möglich. Im ersten Bauabschnitt soll Gebäude 1 mit der Erweiterung umgesetzt werden, die für den Betrieb einer Brandübungsanlage essentiell sind. Dieser hat einen Kostenrahmen von 1,5 Millionen Euro. In weiteren Bauabschnitten 2 und 3 können, bei vorliegender Finanzierung, zu gegebener Zeit die Gebäude 2 und 3 dem Gesamtkonzept entsprechend angepasst werden. CO 2 -Auswirkungen: Der Gebäudebestand wird erhalten und ertüchtigt. In der bestehenden Anlage sind keine Duschen vorhanden. Bei der CO 2 – Berechnung ergeben sich im Vergleich geringfügige Auswirkungen durch den Betrieb der neuen Anlage. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die oben angegebenen Folgekosten beinhalten beispielsweise die Miete für das Grundstück, Personalaufwendungen für die Ausbilderinnen und Ausbilder, Sachkosten für Übungsmaterial sowie Versicherungs- und Wartungskosten. Ausführungszeitplan für den ersten Bauabschnitt Beginn der Planung: 2. Quartal 2026 Beginn der Ausführung: 2. Quartal 2027 Inbetriebnahme: 3. Quartal 2028 Bewertung durch SPC Die vorliegenden Varianten decken alle vollumfänglich das notwendige Raumprogramm ab. Entsprechend der Vorgaben der Suffizienzstrategie wurde der Ausbaustandard in Abstimmung mit der Feuerwehr auf ein Minimum reduziert. – 4 – Risikobetrachtung: Risikofelder Risikobewertung Steuerung / Anmerkung Eintrittswahrscheinlichkeit finanzielle Auswirkungen hoch mittel gering Bestand (Gebäude/Bauwerk) x gering Bestandsgebäude; Statische Untersuchung liegt vor. Schadstofffunde können bei Um- und Rückbau nicht ausgeschlossen werden Planungs- und Bauprozess x mittel Bauen im Bestand mit konzeptioneller Grundlage Markt x mittel Aktuelle Baupreise sind im Kostenrahmen berücksichtigt übergeordnete Verfahren x gering Brandschutz Empfehlung der Verwaltung: Die Gesamtkonzeption bietet für die Feuerwehr viele Entwicklungsmöglichkeiten. Die Verwaltung empfiehlt die Fortsetzung der Planung der Gesamtkonzeption und die zügige Umsetzung des ersten Bauabschnittes in der Suffizienzvariante. Die Kosten für die Herstellung des ersten Bauabschnittes und die Planungskosten der Gesamtkonzeption sind in Höhe von 1,63 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen. Die Umsetzung der weiteren Bauabschnitte kann, je nach Einstellung der Mittel, in den kommenden Haushaltsjahren erfolgen. Beschluss: Der Bauausschuss 1. nimmt das Vorhaben in der Gesamtkonzeption gem. den dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans, - des Gesamtkostenrahmens, - der Folgekosten und der Bewertung der möglichen Risiken zur Kenntnis und 2. beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung des Vorhabens gem. Variante 2. 3. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage (gem. der Wertgrenzen der Richtline Bauprozesse) ermächtigt, - das Notwendige zu veranlassen, um den jeweiligen vorhabenspezifischen Baubeschluss vorzubereiten, welchen sie entsprechend zu gegebener Zeit selbstständige fassen kann und - das Vorhaben in eigener Zuständigkeit zu realisieren.