Bezuschussung Sanierung und Umbau Jugend- und Begegnungszentrums (jubez) am Kronenplatz
| Vorlage: | 2025/1207 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 27.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage zu Vorlage Nr. „Bezuschussung Sanierung und Umbau Jugend- und Begegnungszentrums (jubez) am Kronenplatz“ Bauabschnitte mit Kurzbeschreibung zu den einzelnen Bausteinen Sanierung und Umbau jubez Vorabmaßnahme/1.Bauabschnitt (1.BA) – Technik (2025/2026) Wie bereits angeführt, hat die Haustechnik die gravierendsten Mängel zu verzeichnen und muss dringend an die erforderlichen Standards angepasst werden. Auch eine vollumfängliche Überprüfung des Brandschutzes wird im Rahmen der Sanierung erfolgen. Gesamtkosten 1. BA netto Förderanteil Bund/Land an Stadt Komplementär- mittel (KM) Stadt Auszahlung an KFG (Förderanteil Bund/Land u. KM Stadt) aus städt. HH 3.099.751 € 1.580.873 € 1.053.915 € 2.634.788 € 2. Bauabschnitt - Ladeneinheiten/Rochade; Brandschutz und Technische Gebäudeausrüstung (2026/2027) Der 2. Bauabschnitt umfasst zum einen die betrieblich-organisatorische Neukonzeption der Flächen des Gebäudes, die im Gesamten eine deutliche Verbesserung der internen Abläufe des jubez bedeutet und darüber hinaus in den Erdgeschosszonen eine wesentliche stadträumliche Aufwertung des Vorplatzes mit sich bringt. Konkret umfasst dies die Umnutzungs- und Umbaumaßnahmen in den Einheiten im Erdgeschossbereich durch den Umzug verschiedener Ateliers des jubez. Die dadurch freiwerdenden Flächen werden umgenutzt. Darüber hinaus werden in diesem Bauabschnitt die erforderlichen Anpassungen im Bereich Brandschutz sowie die Modernisierung der Technischen Gebäudeausrüstung durchgeführt. Es werden unter Berücksichtigung des angepassten Brandschutzkonzeptes neue Nutzungseinheiten im Gebäude etabliert sowie beispielsweise Brandschutzabschlüsse erneuert. Gesamtkosten 2. BA netto Förderanteil Bund/Land an Stadt Komplementär- mittel (KM) Stadt Auszahlung an KFG (Förderanteil Bund/Land u. KM Stadt) aus städt. HH 5.520.492 € 2.815.451 € 1.876.967 € 4.692.418 € 3. Bauabschnitt - Gebäudehülle und Arkaden (2028/2029) Der 3. Bauabschnitt umfasst die energetische Optimierung des Daches und damit verbunden die Installation eines Taubenschlags auf der Dachfläche zur langfristigen Verbesserung der hygienischen Situation im gesamten Platzbereich. Des Weiteren wird die Fassade ebenfalls einer energetischen Optimierung und sowie einer Modernisierung unterzogen. Darüber hinaus soll die Neuzonierung des Vorplatzes sowie die Integration des Arkadenbereiches ins Gebäudevolumen weitere Optimierungen für das Gebäude bewirken. Generelles Ziel der Maßnahmen ist es, die erforderlichen Standards für weitestgehend barrierearme Flächen im und am Gebäude zu erreichen. Gesamtkosten 3. BA netto Förderanteil Bund/Land an Stadt Komplementär- mittel (KM) Stadt Auszahlung an KFG (Förderanteil Bund/Land u. KM Stadt) aus städt. HH 3.724.640 € 1.899.566 € 1.266.378 € 3.165.944 € Geplante Flächenneukonzeption zur Aufwertung der Erdgeschosszonen Im Rahmen der Sanierung soll innerhalb des Gebäudes eine innerbetrieblich-organisatorische Neukonzeption der Flächen erfolgen. Die Erdgeschosszonen sollen umgestaltet, als Nutzungseinheiten des jubez hergerichtet und nach außen als Teil der Einrichtung erkennbar werden. Nicht nur würde dies mit einer deutlichen Verbesserung der internen Abläufe einhergehen. Die Maßnahme würde das Gebäude zum Quartier hin öffnen und die Erdgeschosszone zu einem niedrigschwelligen und barrierearm zugänglichen Anziehungspunkt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden. Dass im jubez „mitgemacht“ und „mitgestaltet“ werden kann, würde so endlich unmittelbar erkennbar und erlebbar. Auch der terrassierte Vorplatz des Gebäudes könnte durch die geplante Umnutzung und Aufwertung der Erdgeschossflächen verstärkt in die Arbeit des jubez eingebunden und anhaltend bespielt werden. Die jungen Besucherinnen und Besucher werden so zu sichtbaren Gestalterinnen und Gestaltern ihres Umfeldes und ihrer Stadt. Geschaffen werden kann und soll ein von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestalteter kreativer und multicodierbarer Platz mit starker Strahlkraft ins Umfeld.
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1207 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Bezuschussung Sanierung und Umbau Jugend- und Begegnungszentrums (jubez) am Kronenplatz Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 28 N Vorberatung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 19.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Bezuschussung der Sanierung und dem Umbau des jubez zu und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Modernisierungsvertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH als Verwalterin der WEG vorbehaltlich der Förderung durch ein entsprechendes Bundes-/Landesprogramm abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten (GK) KFG: 12.344.883 € netto, 14.600.000 € brutto (Summe aus Aufsichtsratssitzung vom 11.12.24) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 6.295.890 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☒ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KFG – 2 – Erläuterungen Ausgangslage Das überwiegend vom Stadtjugendausschuss e.V. genutzte und betriebene Jugend- und Begegnungszentrum (jubez) ist mit seiner Mischung aus Flächen für Veranstaltungen, Kultur, Sport und Sozialem und seinen offenen, professionell ausgestatteten Werkstätten ein einzigartiger Treffpunkt für Kinder und Jugendliche im Quartier und in der zentralen Innenstadt. Es ist einer der wenigen konsumfreien, niedrigschwellig zugänglichen Orte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, ein Ort der kulturellen Bildung, der Kreativität und der Partizipation. Im Jahr 2019 verzeichnete das jubez insgesamt 19.272 Besucherinnen und Besucher im pädagogischen Bereich. Das jubez trägt entscheidend zur Frequentierung und Belebung des Kronenplatzes bei, gestaltet sein Umfeld aktiv mit und bietet so – ganz im Sinne der Sanierungsziele Innenstadt Ost – insbesondere dem jüngeren Teil der Stadtbevölkerung eine verlässliche, konsumfreie und offene Anlaufstelle. Durch seine Angebote und Aktivitäten mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wirkt es dem anhaltenden „Trading-Down-Effekt“ seines unmittelbaren Umfeldes und des Quartiers nachhaltig entgegen und stellt den gewünschten Anker am östlichen Ende der Fußgängerzone zu deren Frequentierung dar. Übersicht über geplanten Sanierungsmaßnahmen Das über vierzig Jahre alte Gebäude befindet sich zu einem überwiegenden Anteil im Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH (KFG). 8% der Eigentumsanteile liegen bei der katholischen Gesamtkirchengemeinde Karlsruhe. Die Aufteilung erfolgt nach WEG. Die WEG-Verwaltung ist damit für Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum handelnde Person. Die Funktion der Verwalterin wird von der Karlsruher Fächer GmbH übernommen. Mittlerweile entspricht das jubez nicht mehr den funktionalen und technischen Anforderungen an einen öffentlichen Gebäudekomplex und erfüllt darüber hinaus nicht in allen Bereichen die Vorgaben an die Barrierefreiheit sowie vor allem an den Brandschutz. Die Ausstattung des Gebäudes ist in weiten Teilen bauzeitlich entsprechend in die Jahre gekommen und weist gravierende Mängel auf. Insbesondere die Haustechnik (Wärme, Wasser, Lüftung etc.) zeigt einen massiven Sanierungsrückstau, der für den Fortbetrieb der Einrichtung zwingend behoben werden muss. Das Gebäude soll daher – um weiterhin zumindest im bisherigen Umfang genutzt werden zu können – im laufenden Betrieb in mehreren Sanierungsetappen eine gesamthafte Erneuerung der technischen Infrastruktur, eine programmatische Überarbeitung der Flächenverteilung und Verbesserungen bzw. Erneuerung von Teilen der Gebäudehülle aus energetischer Sicht erfahren. Im Aufsichtsrat der Karlsruher Fächer GmbH wurden die geplanten Maßnahmen bereits detailliert erläutert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Erste Vorabmaßnahmen wurden bereits beschlossen. In der beigefügten Anlage werden die einzelnen Bausteine der Sanierung bzw. des Umbaus in Bauabschnitte untergliedert und beleuchtet. Finanzierung Die prognostizierte Gesamtinvestition für die einzelnen Sanierungsbausteine sind mittels Kostenschätzung DIN 276 kalkuliert und mit Zuschlägen der Auftraggeberin für Baunebenkosten (30%) und für Unvorhergesehenes (10%) versehen. Sie belaufen sich auf eine Gesamtsumme von – 3 – brutto rund 14,6 Mio. €. Die netto Gesamtkosten von 12,3 Mio. € werden bei der Förderberechnung angesetzt. Die Karlsruher Fächer GmbH hat die Maßnahme in die mittelfristige Finanzplanung (Vermögensplan) in den Jahren 2026 – 2030 aufgenommen. Der bei der KFG verbleibende Eigenanteil soll aus der dort vorhandenen Liquidität (Sanierungsrücklage) bestritten werden. Bauherrin und damit Träger der Gesamtkosten wird die WEG -vertreten durch die KFG- sein. Die WEG geht in Vorleistung bei der Rechnungsbezahlung. Die erforderlichen städtischen Komplementärmittel zum Erhalt der Bundes- und Landeszuschüsse sind beim Stadtplanungsamt Haushaltsansatz für Kostenerstattungsbeträge (KEB) und über den Sammelansatz des Klimaschutzkonzepts (KSK-Sammelansatz) im Teilhaushalt des Umwelt- und Arbeitsschutzes angemeldet und über mehrere Jahre hinweg verteilt. Für 2026 - 1,8 Mio. € und für 2027-2029 je rund 800.000 €. Die Umsetzbarkeit des Projekts hängt entscheidend davon ab, Investitionen so zu planen, dass mit möglichst geringen Mitteln – und resultierend daraus möglichst geringen Mietzahlungen im Anschluss an die Maßnahmen – eine wert- und verantwortungsvolle Jugendarbeit im Gebäude möglich bleibt. Sollten keine Fördermittel seitens des Landes/Bundes in Anspruch genommen werden können, müsste die Bauherrin Karlsruher Fächer GmbH die vollen Baukosten tragen. Dies würde mittel- bzw. langfristig – durch eine Anpassung der investitionsbedingten Kostenmiete – auch eine Belastung für den städtischen Haushalt in Form eines höheren Betriebskostenzuschusses für das jubez bzw. den Stadtjugendausschuss darstellen oder die Sanierung des Gebäudes auf die rein technischen Belange begrenzen und die pädagogischen und städtebaulichen Verbesserungen unmöglich machen. Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln besteht die Möglichkeit, die städtebaulichen Ziele - vollständige Modernisierung und die Öffnung der Einrichtung zum Kronenplatz - zu erreichen, den Betrieb entsprechend der pädagogischen Anforderungen sicherzustellen und eine Anpassung der investitionsbedingten Kostenmiete zu vermeiden. Förderung über das Städtebauförderprogramm „Innenstadt Ost“ Die Bezuschussung über das Städtebauförderprogramm „Innenstadt Ost“ für den 1. Bauabschnitt ist im Rahmen der vorhandenen Fördermittel abgebildet. Ein Aufstockungsantrag für die Umsetzung der weiteren Bauabschnitte und übrigen Maßnahmen im Sanierungsgebiet wurde gestellt. Mit dem Entscheid zur Bewilligung ist im Mai 2026 zu rechnen. Die Förderquote beträgt hier, für 85% der Gesamtkosten 60% Zuschuss (= 51%). Aus städtischen Mitteln müssten 40% von 85% der Gesamtkosten, zum Erhalt der Förderung eingebracht werden, siehe tabellarische Finanzierungsdarstellung. Grundsätzlich ist das Projekt als ein förderfähiges Sanierungsprojekt einzustufen. Ob eine Bewilligung und in welcher Höhe erfolgt, entscheidet sich im Mai 2026. Im Falle einer teilweisen Förderung würde sich der städtische Eigenanteil ebenfalls entsprechend der oben erläuterten Quote reduzieren. Im Falle einer maximalen Förderung müssten im städtischen Haushalt 4.197.260 € budgetiert werden. Gesamtkosten KFG netto Förderanteil Bund/Land an Stadt Komplementär- mittel (KM) Stadt Auszahlung an KFG (Förderanteil Bund/Land u. KM Stadt) aus städt. HH 12.344.883 € 6.295.890 € 4.197.260 € 10.493.150 € Erläuterungen Tabelle Förderanteil sind von 85% der Gesamtkosten (GK) 60% Komplementärmittel der Stadt (KM) sind 40% von 85% der GK und stellen den städtischen Netto- Kostenanteil dar – 4 – Auszahlungen setzen sich aus den Komplementärmitteln (KM) und den Fördermitteln zusammen und gehen an die KFG, was Voraussetzung für die Förderungsgewährung ist Die eingebrachten städtischen Eigenmittel und die Fördergelder können zur Entlastung des städtischen Haushalts nach der Modernisierung des jubez bei der Berechnung und Vereinbarung des nach der Sanierung gültigen Mietpreises mietmindernd im Vergleich zur investitionsbedingten Kostenmiete berücksichtigt werden. CO 2 -Relevanz Die Überarbeitung der Außenbauteile sowie der technischen Anlagen führt insgesamt zu einer deutlichen Optimierung des Energie- und Heizwärmebedarfs des Gebäudes und verbessert den sommerlichen Wärmeschutz. Zusätzlich wirkt sich die Begrünung der Dachfläche auch positiv auf das umgebende Mikroklima aus. Die geplante Bereitstellung der Fläche für eine PV-Anlage unterstützt die gesamtstädtischen Bestrebungen zur Versorgung der Liegenschaften mit erneuerbaren Energien. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Bezuschussung der Sanierung und dem Umbau des jubez zu und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Modernisierungsvertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH als Verwalterin der WEG vorbehaltlich der Förderung durch ein entsprechendes Bundes-/Landesprogramm zu schließen.
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Niederschrift 18. Plenarsitzung des Gemeinderates 18. Dezember 2025, 09:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19.2 der Tagesordnung: Bezuschussung Sanierung und Umbau des Jugend- und Begegnungszentrums (jubez) am Kronenplatz Vorlage: 2025/1207 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Bezuschussung der Sanierung und dem Umbau des jubez zu und beauftragt die Verwaltung, den hierfür notwendigen Modernisierungsvertrag mit der Karlsruher Fächer GmbH als Verwalterin der WEG vorbehaltlich der Förderung durch ein entsprechendes Bundes-/Landesprogramm zu schließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (37 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19.2 zur Behandlung auf. Und auch da können wir, glaube ich, direkt in den Beschluss einsteigen. Und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine große Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Januar 2026
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