Ergänzung einer provisorischen Bedarfsampel B3 / Marstallstraße
| Vorlage: | 2025/1206 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 22.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.01.2026
Rolle: Behandlung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1206 Eingang: 18.11.2025 Ergänzung einer provisorischen Bedarfsampel B3 / Marstallstraße CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 14.01.2026 4 Ö Behandlung Begründung: Zum Neubauprojekt Schlossschule Durlach wurde die Prinzessenstraße für den KFZ-Verkehr gesperrt und für den fließenden KFZ-Verkehr eine Lückenampel an der Kreuzung B3/Marstallstraße installiert um den Verkehr aus der Marstallstraße abfließen lassen zu können. In weiteren Planungen zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach wurde vereinbart das nach einer Evaluierung des Konzeptes die Möglichkeit besteht den Kreuzungsbereich dauerhaft mit einer Lückenampel sowie den Ausbau der Kreuzung mit einer Bedarfsampel zu versehen. Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten am Neubau und der damit verbundenen Neugestaltung des Schulhofes eine Sperrung der Prinzessenstraße und der Bestand der provisorischen Lückenampel voraussichtlich noch bis zum Schulbeginn im September 2026 hinziehen. Könnte man durch eine Ergänzung der Lückenampel mit einer provisorischen Bedarfsampel den aktuellen Nutzen und Bedarf für die nächsten knappen 11 Monate erproben und Testen. Die Daten könnten dann bereits in eine eventuell Nötige Planung einfließen und müssten dann nicht erst erneut mit einer weiteren provisorischen Ampel ermittelt werden. Antrag: Die CDU Fraktion beantragt die Anbringung einer provisorischen Bedarfsampel für Fußgänger an der aktuellen Lückenampel im Kreuzungsbereich der B3 und Marstallstraße. CDU-OR-Fraktion Andreas Kehrle Dirk Müller Ulrike Dörflinger Rüdiger Miersch Steffen Zwilling Elke Graf
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1206 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Ergänzung einer provisorischen Bedarfsampel B3/Marstallstraße CDU-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 14.01.2026 4 Ö Behandlung Kurzfassung Mit Blick auf die vorhandene Lichtsignalanlage im Bereich „Parkschlössle“ wäre zunächst der objektive Nachweis einer weiteren Fußgängerlichtsignalanlage zu erheben. Der planerische und finanzielle Aufwand für einen testweisen Betrieb einer Fußgängersignalanlage für einige Monate ist in Anbetracht der Haushaltslage nicht darstellbar. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 62.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.500 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Eine signalisierte Fußgängerfurt an der aktuell vorhandenen Lückensignalisierung in Höhe der Marstallstraße wäre nur in der südlichen Knotenpunktzufahrt sinnvoll, weil nördlich der Einmündung direkt im Anschluss an die Haltestelle Parkschlössle eine signalisierte Fußgängerfurt eingerichtet ist. Für die Notwendigkeit einer weiteren Fußgängerlichtsignalanlage wäre im Vorfeld daher zunächst der objektive Nachweis der Erforderlichkeit, beispielsweise durch Zählungen, zu erheben. Für eine Furt über die südliche Knotenpunktzufahrt müssten auf der Westseite der B 3 circa zwei Stellplätze entfallen und die B 3 für eine barrierefreie Querung ertüchtigt werden. Hierzu gehören abgesenkte Bordsteine (außerhalb von Grundstückszufahrten) und taktile Bodenbeläge. Zusätzlich zur Erweiterung der Signalisierung um mehrere Signalgeber und die zugehörige Verkabelung wäre eine Busbeschleunigung einzurichten, da die Fußgängerfurt dauerhaft betrieben würde. Diese Funktionalität weist das derzeit in Betrieb befindliche Steuergerät der Lückensignalisierung nicht auf und wäre somit zu tauschen. Der Aufwand – insbesondere vor dem Hintergrund, dass in einem Abstand von etwas mehr als 100 Meter bereits eine gesicherte Querung möglich ist - sowohl planerisch als auch finanziell ist somit verhältnismäßig hoch und in Anbetracht der Dauer des Versuchs und der aktuellen Haushaltslage aus Sicht der Verwaltung nicht zu vertreten. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Mittel stehen im Ergebnishaushalt nicht zur Verfügung.