Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2025/1203 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 21.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1203 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 15 N Vorberatung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Die Änderungen des Gebührenverzeichnisses sind in der Synopse Anlage 5 dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: im Voraus nicht ermittelbar Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit dieser Vorlage wird dem Gemeinderat in Anlage 1 eine „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)" einschließlich des Gebührenverzeichnisses (Anlage 2) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderungssatzung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Grundgedanke für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist, dass diejenigen, die eine öffentliche Stelle in besonderem Maße beanspruchen, für die entstehenden Kosten aufkommen. Dies entspricht insbesondere den gemeindewirtschaftsrechtlichen Finanzierungsgrundsätzen des § 78 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO). Die Gebühr ist hierbei der Gegenwert für eine konkrete Verwaltungsleistung, von welcher Einzelne einen individuellen Vorteil haben. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass diese individuellen Verwaltungsleistungen steuerfinanziert werden und somit zu Lasten der Allgemeinheit gehen. 1. Grundsätzliches Gesetzliche Grundlage Die Gemeinden setzen nach § 4 Landesgebührengesetz (LGebG) für ihren Bereich, sofern sie Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes oder Aufgaben der unteren Baurechtsbehörden im Sinne der Landesbauordnung wahrnehmen, die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren fest. Für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren und Auslagen gilt für Gemeinden dabei das Kommunalabgabengesetz Baden- Württemberg (KAG). Für Selbstverwaltungsangelegenheiten gilt das KAG direkt. Ansatzfähige Kosten Gemäß § 11 Abs. 2 KAG soll die Verwaltungsgebühr die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken. Dementsprechend sind bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen: • Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten aller an der öffentlichen Leistung Beteiligten: Es handelt sich dabei um Personal- und Sachkosten, einschließlich Gemeinkostenanteilen und kalkulatorisch Kosten. Seit 2020 können auch die kalkulatorischen Zinsen angesetzt werden. Die Verwaltungskosten sollen durch die Gebühr gedeckt werden (Kostendeckungsgebot). • Weitere sachgerechte Aspekte: Dies sind soziale Zwecke, Lenkungszwecke und ein besonders herausgehobenes öffentliches Interesse, unabhängig vom Kostendeckungsgrad. • Die Beachtung des Äquivalenzprinzips: Dieses besagt, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Gebühr und dem Wert der besonderen Leistung für den Empfänger bestehen muss. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es dabei erlaubt, neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung, den wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung zu berücksichtigen. Dies kann in bestimmten Fällen zu einer höheren Gebühr als den tatsächlichen Kosten des Verwaltungsaufwand führen. Personalverrechnungssätze Der Personalverrechnungssatz beinhaltet sämtliche Personalkosten sowie die direkt zurechenbaren Sachkosten zur Erstellung einer bestimmten Leistung in derselben Organisationseinheit. Aufgrund dieser Vorgehensweise, können innerhalb einer Dienststelle unterschiedliche – 3 – Personalverrechnungssätze für unterschiedliche Leistungen festgelegt werden. Dadurch soll, neben einer höheren Transparenz und verursachungsgerechten Abrechnung, vor allem eine belegbare und rechtssichere Grundlage der Gebührenkalkulation gewährleistet werden. Haushaltssicherungsmaßnahmen Folgende Haushaltssicherungsmaßnamen werden im Zuge der Überarbeitung des Verwaltungsgebührenverzeichnisses umgesetzt: ⎯ LA HHS4_GR70 Erhöhung der Gebühr für Baulastenauskunft und Erschließungskosten ⎯ LA HHS4_GR71 Erhöhung der Gebühr für die Genehmigung nach §144 BauGB ⎯ BOA HHS4_GR73 Erhöhung der Genehmigungsgebühr im Baugenehmigungsverfahren ⎯ BOA HHS4_GR74 Erhöhung der Genehmigungsgebühr im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren 2. Änderungen des Satzungstextes Es werden nur die Haushaltssicherungsmaßnahmen des Bauordnungsamtes und des Liegenschaftsamtes umgesetzt, aus diesem Grund werden keine Satzungsanpassungen vorgenommen. 3. Änderungen des Gebührenverzeichnis Das Gebührenverzeichnis gemäß Anlage 2 enthält alle öffentlichen Leistungen der städtischen Ämter, sowohl in der Funktion als Untere Verwaltungsbehörde/ Untere Baurechtsbehörde, als auch auf der Selbstverwaltungsebene. Die vorhandenen Gebührentatbestände wurden überprüft und die für das Liegenschaftsamt sowie das Bauordnungsamt relevanten Gebührentatbestände aktualisiert bzw. ergänzt. Die Änderungen werden im Folgenden kurz erläutert: I. Gebührenziffer 14: Liegenschaften - Untere Verwaltungsbehörde Der Gebührenziffernbereich 14 bildet die Gebührentatbestände des Liegenschaftsamtes im Bereich der Unteren Verwaltungsbehörde ab. Der Rahmen für die nach Zeiteinheiten bestimmten Gebühren wurden entsprechend dem neu kalkulierten Personalverrechnungssatz der Dienststelle aktualisiert. Außerdem wurde bei den Gebührentatbeständen die Bezeichnung „je Grundstück“ in „je Flurstück“ abgeändert bzw. mit „je Urkundennummer“ ergänzt. – 4 – II. Gebührenziffer 12 Bauordnung: Zur Umsetzung aktueller gesetzlicher Vorgaben wurden die Gebührenziffern: 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung: Erhöhung von 6 ‰ der Baukosten auf 7 ‰ 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Erhöhung von 5,2 ‰ der Baukosten auf 6 ‰ neu gefasst. Die Gebührenerhöhung wäre somit kostendeckend und nicht gewinnbringend. Vergleichbarkeit: Städte wie Baden-Baden (9,5 ‰/7,5‰), Freiburg (7‰/5 ‰) oder Stuttgart (6,7 ‰/6,2 ‰) haben bereits höhere Sätze eingeführt. Die geplanten Werte stellen keine Spitzenposition dar, sondern eine moderate Angleichung an das kommunale Umfeld. Die Bearbeitung von Bauanträgen, insbesondere im vereinfachten Verfahren, bleibt trotz digitaler Fortschritte personal- und zeitintensiv. Der zusätzliche Aufwand für Nachsteuerung, Beteiligungen und Qualitätssicherung soll sich im Gebührenaufkommen abbilden. Da durch die Änderung der Landesbauordnung in Zukunft deutlich mehr Anträge im „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“ abzuwickeln sind, ist eine Prognose der Gebührenentwicklung nur sehr schwer möglich. Zusätzlich ist ein weiterer Gebührentatbestand (Ziffer 12.5.1.2) in die Liste aufgenommen worden. Wird eine Baugenehmigung erst nach Beginn der Bauarbeiten oder Nutzungsänderung erteilt, so verdreifacht sich die Baugenehmigungsgebühr, soweit keine Teilbaugenehmigung erteilt wurde. Die Stadt Stuttgart praktiziert dies bereits so und hat dies in ihr Gebührenverzeichnis aufgenommen. Das Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe möchte hier gleichziehen. Damit spart sich die Verwaltung den ansonsten erforderlichen Bußgeldbescheid und die Eintreibung der Gebühr. Die erhöhte Verwaltungsgebühr wird bei der Höhe eines eventuell doch noch zu erlassendem Bußgeld berücksichtigt. Des Weiteren ist zu betonen, dass der der Verwaltungsaufwand in den Fällen bei denen mit den Bauarbeiten oder Nutzungsänderung ohne vorherige Baugenehmigung begonnen wurde, im Vergleich zum Regelfall deutlich erhöht ist, da erhebliche Maßnahmen der Informationsbeschaffung, zusätzliche rechtliche Prüfungen sowie zusätzliche Nachfragen und Rücksprachen mit der Bauherrschaft durch die Baurechtsbehörde notwendig sind. Da das Bauen bzw. der Beginn einer Nutzungsänderung ohne Baugenehmigung nicht den Regelfall darstellt, wird der weitgehend standardisierte und im Rahmen der Digitalisierung der Bauverfahren optimierte Ablauf des Genehmigungsprozesses unterbrochen, was erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen bindet. 4. Finanzielle Auswirkungen der Beschlussfassung Nach der neuen Kalkulation sind im Bereich des Liegenschaftsamts durch die die gestiegene Bearbeitungszeit sowie durch die Erhöhung der durchschnittlichen Personalverrechnungssätze Mehrerträge zu erwarten. Durch die Maßnahmen werden lediglich Mehrerträge im engeren Sinne erzielt; denn die Bemessungshöchstgrenze der Gebühr entspricht der Kostendeckung. Vor dem Hintergrund des laufenden Haushaltssicherungsprozesses sowie den Auflagen des Regierungspräsidiums zum Haushaltsplan, ist die vollumfängliche Kostendeckung geboten um als Stadt Karlsruhe handlungsfähig zu bleiben. – 5 – 5. Anlagen Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage: Anlage 1 – Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung Anlage 2 – Gebührenverzeichnis als Bestandteil der Satzung Das Gebührenverzeichnis wird als Anlage der Satzung mit beschlossen und veröffentlicht. Anlage 3 – Kalkulationen der Gebührentatbestände Anlage 3 beinhaltet die Kalkulationen durch die städtischen Dienststellen, der einzelnen Gebührenrahmen und Gebührensätze, die sich im vorliegenden Gebührenverzeichnis ändern. Diese Kalkulationen werden von der Rechtsprechung als Pflichtbeilage gefordert, denn der Gemeinderat kann sein Ermessen hinsichtlich der neuen Gebühren nur aufgrund einer vorgelegten Kalkulation ausüben. Anlage 4 – Personalverrechnungssätze der Dienststellen Aufgrund der geänderten Kalkulationsbasis werden dem Gemeinderat der jeweilige Personalverrechnungssatz der einzelnen Teilhaushalte beziehungsweise Organisationseinheiten in der Anlage 4 dargelegt. Anlage 5 – Synopse des Gebührenverzeichnisses Anlage 5 stellt den Vergleich zwischen altem und neuem Gebührenverzeichnis dar (Synopse), darin sind die Änderungen fett gedruckt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist.
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Anlage 3: Liegenschaften Selbstverwaltungsangelegenheiten Kalkulation der Festbetragsgebühren Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der DS Kosten pro Minute in € Bearb.zeit in Min. Kost./Leist. in € separate Sachkosten in € Gebührensatz* in € 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Flurstück 106,00 1,77 23 40,63 40,63 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht – je Flurstück 106,00 1,77 23 40,63 40,63 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossensein eines Flurstücks 106,00 1,77 23 40,63 40,63 14.1.4 Sanierungsrechtlicher Genehmigung nach §§ 144,145 BauGB – je Urkundennummer 106,00 1,77 85 150,17 150,17 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144,145 BauGB – je Urkundennummer 106,00 1,77 85 150,17 150,17 * = die kalkulierte Festbetragsgebühr wird im Gebührenverzeichnis auf den vollen Euro abgerundet dargestellt Anmerkung: -14.1.1, 14.1.2.1 und 14.1.2.2 Die Gebühren sollen im Zuge der Haushaltssicherung (HHS4_GR70) auf 39 € erhöht werden, dies entspricht einem Gebührenanstieg in Höhe von rd. 34,5 %. - 14.1.4 und 14.1.5 Die Gebühren sollen im Zuge der Haushaltssicherung (HHS4_GR71) auf 149 € erhöht werden, dies entspricht einem Gebührenanstieg in Höhe von rd. 50 %.
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Anlage 4 Personalverrechnungssätze Teilhaushalt Leistungsbereich externer Stundensatz 2026 6200 Liegenschaften Bodenordnung 106,00 €
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Anlage 5: Bauordnung Untere Verwaltungsbehörde Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 19.12.2023, gültig ab 01.01.2024 - bisher - Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 16.12.2025, gültig ab 01.01.2026 - neu - Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung 6 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung 7 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.1.2 Wird die Baugenehmigung erst nach Beginn der Bauarbeiten oder der Nutzungsänderung erteilt verdreifacht sich die Gebühr, soweit keine Teilbaugenehmigung erteilt wurde bis zu 300 % der Gebühr für 12.5.1, 12.5.2, 12.5.3.1, 12.5.3.2 bis zu 300 % der Gebühr von 12.5.1 bis 12.5.3.2 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 5,2 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 6 ‰ der Baukosten mindestens 432 Änderungen sind fett gedruckt Anlage 5: Liegenschaften Untere Verwaltungsbehörde Ziffer BISHER Öffentliche Leistung BISHER Gebühr in Euro BISHER Ziffer NEU Öffentliche Leistung NEU Gebühr in Euro NEU 14 Liegenschaften 14 Liegenschaften 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Grundstück 29 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Flurstück 39 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht 29 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht – je Flurstück 39 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Grundstücks 29 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Flurstücks 39 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 99/ Std. 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 106/ Std. 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) 99 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) – je Urkundennummer 149 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB 99 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis nach §§ 144, 145 BauGB – je Urkundennummer 149 Änderungen sind fett gedruckt
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Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 1 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 16.12.2025, gültig ab 1.1.2026 Inhalt Allgemeiner Bereich Geb.verz.-Nummer* Allgemeines 1 Bereich Selbstverwaltungsangelegenheiten Geb.verz.-Nummer* Allgemeine Stadtentwicklung 2 Friedhof- und Bestattungswesen 3 Forst 4 Grundstücksbewertung 5 Liegenschaften 6 Marktwesen 7 Ordnungswesen 8 Stadtplanung 9 Tiefbau 10 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 2 Bereich Untere Verwaltungsbehörde Geb.verz.-Nummer* Forst 11 Bauordnung 12 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13 Liegenschaften 14 Ordnungswesen 15 Steuer- und Finanzwesen (Selbstverwaltungsangelegenheiten) 16 Tiefbau 17 Juristische Dienste 18 *Gebührenverzeichnisnummer Anmerkung: Aus formalen Darstellungsgründen werden Zeit- sowie Werteinheiten in der Spalte „Gebühr in Euro“ wie folgt abgekürzt: Minute – Min. Stunde – Std. Kilometer – km Quadratmeter – m² Kubikmeter – m³ Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 3 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 1 Allgemeines 1.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergleichen, die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 63 – 146 / Std. 1.2 Beratungen und Auskünfte 1.2.1 insbesondere Auskünfte aus Akten, Büchern, Plänen, Kartei- en, Registern, EDV-Dateien oder Einsichtnahme in solche, sofern in den einzelnen Bereichen keine anderweitigen Rege- lungen getroffen wurden 63 – 146/ Std. 1.2.2 Auskünfte einfacher Art gebührenfrei 1.3 Befreiungen von gesetzlichen Vorschriften oder städtischen Bestimmungen 63 – 146/ Std. 1.4 Beglaubigungen, Bestätigungen, soweit nicht öffentliche Beglaubigung erforderlich ist 1.4.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere der genannten Zeichen gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird ein Zeichen mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für das erste die volle Gebühr, für jedes weitere die Hälfte der für die ers- te erhobenen Gebühr zum Ansatz. 2 – 146* 1.4.2 Amtliche Beglaubigung oder Bestätigung der Übereinstim- mung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausferti- gungen, Fotokopien und so weiter aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Anmerkung: Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie und so weiter von der Stadt selbst hergestellt, so kommen die Gebühren nach Ziffer 1.7 hinzu. 3 – 18/ Seite* 1.5 Bescheinigungen 1.5.1 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen), soweit nichts anderes be- stimmt ist 3 – 146* 1.5.2 Bescheinigung über eine Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz, § 9 Körperschaftssteuergesetz gebührenfrei 1.6 Leistungen nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung 5 – 10.000 Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen vom 16.12.2025, gültig ab 1.1.2026 Hier Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 4 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 1.7 Schreibgebühren Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Bü- chern, Registern und so weiter (sofern sie nicht durch Ablich- tungen hergestellt werden) nach Aufwand (der Ausferti- gungs- und Beglaubigungsvermerk nicht mitgerechnet) 1.7.1 für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.7.2 für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind 63 – 146/ Std. 1.7.3 für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte 63 – 146/ Std. 1.8 Gebühren in besonderen Fällen nach § 6 dieser Satzung 1.8.1 Abhilfebescheid gebührenfrei 1.8.2 Ablehnung eines Antrags (§ 6 Abs. 1 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.8.3 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.8.4 Zurücknahme, Zurückweisung eines Antrags oder Unterlas- sung aus sonstigen Gründen (§ 6 Abs. 2 dieser Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 1.8.5 Zurückweisung oder Zurücknahme eines Rechtsbehelfs (§ 6 Abs. 3 der dieser-Satzung) 63 – 146/ Std. mindestens 5 Vorstehende Gebühren kommen nur zur Anwendung, soweit spezialgesetzliche Regelungen oder die nachfolgenden besonderen Verzeichnisse keine anderweitigen Regelungen enthalten. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) . Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 5 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 2 Allgemeine Stadtentwicklung 2.1 Statistische Auswertungen Erstellen von spezifischen, bedarfsorientierten Auswertungen (Tabellen, Grafiken, thematischen Karten und so weiter), Datenanalyse, Auskünfte über Zahlen zu sämtlichen statisti- schen Themen (aus dem Bereich der Bundes-, Landes- und Kommunalstatistik) 26/ 15 Min. 2.2 Bereitstellung städtischer Gliederungssysteme auf Stadtteil-, Stadtviertel-, Baublock- und Baublockseitenebene sowie nach Postleitzahlen oder anderen Gebietsabgrenzungen so- wie auf Rasterebene, Straßenverzeichnis (komplett oder Än- derungen) 26/ 15 Min. 2.3 Auskünfte über Preisindizes (Bundes- und Landesstatistik), Mitarbeit bei Preiserhebungen 26/ 15 Min. 2.4 Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende erhebt die Stadt Karlsruhe für die unter den Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 genannten Gebührentatbestände zu Schul- und Studienzwe- cken eine um die Hälfte verminderte Gebühr. 13/ 15 Min. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 6 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 3 Friedhof- und Bestattungswesen 3.1 Einfahrtsgenehmigung für den Hauptfriedhof 20 – 76 3.2 Genehmigung der Grabmalerstellung (§ 23 Abs. 2 der Fried- hofsatzung der Stadt Karlsruhe) 37 – 225 3.3 Genehmigung zur Aufbahrung eines Verstorbenen außer- halb der städtischen Trauerhallen 51 – 204 3.4 Genehmigung zur Ausgrabung eines Erdbestatteten (§ 41 BestattG) 30 – 144 3.5 Genehmigung zur Überführung einer Urne mit dem Privat- PKW und ähnlichem 30 – 144 3.6 Verwaltungsgebühr bei Rückerstattung von Grabnutzungs- rechten 60 – 288 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 7 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 4 Forst 4.1 Erstellen von Unterlagen mit erheblichem Bearbeitungsauf- wand (Datenselektion und Datenformate) 97/ Std. 4.2 Einsichtnahme in Forsteinrichtungsunterlagen und Standort- karten 97/ Std. 4.3 Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 Landeswaldgesetz) 97/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 8 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 5 Grundstücksbewertung 5.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über: 5.1.1 land- und forstwirtschaftliche Flächen 147 – 245 5.1.2 Bauland 147 – 294 5.1.3 sonstige unbebaute Flächen 147 – 294 5.1.4 bebaute Flächen mit untergeordneter Bausubstanz (zum Beispiel Garagen, Wochenendhäuser) 147 – 294 5.1.5 Eigentumswohnungen, Büroräume, Praxen und Läden (nach dem Wohnungseigentumsgesetz) 147 – 294 5.1.6 Ein- und Zweifamilienhäuser 196 – 294 5.1.7 Mehrfamilienhäuser 294 – 392 5.1.8 Verwaltungs-, Geschäfts-, Betriebsgrundstücke 343 – 490 5.1.9 Zuschlag für über 20 ausgegebene Vergleichsfälle, je weitere angefangene 10 Vergleichsfälle 10 % Zuschlag aus Ziffer 5.1.1 bis 5.1.8 5.2 Auskunft über einen Bodenrichtwert 5.2.1 Schriftliche Bodenrichtwertauskunft für jeden erteilten Wert und Stichtag 30 – 50 5.2.2 Bodenrichtwertauskunft über Portal von Anbietern von Im- mobilienmarktdaten je Grundstück 3 – 10 5.2.3 Bodenrichtwertauskunft über das Internet gebührenfrei 5.3 Ausgabe Immobilienmarktbericht 5.3.1 Immobilienmarktbericht Druckversion 60 5.3.2 Immobilienmarktbericht als PDF-Datei 50 5.4 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung 5.4.1 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Gutachten wie auch für Erläuterung von sonstigen Werter- mittlungen 107/Std. 5.4.2 Handlungen im Rahmen einer gesonderten Erläuterung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und von Auskünften über Bodenrichtwerte 98/Std. 5.5 Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 Baugesetzbuch - BauGB 5.5.1 Verwaltungsakt Anordnung zur „Verpflichtung zur Auskunft nach § 197 BauGB“ 98/Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 9 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 6 Liegenschaften 6.1 Verzeichnis der Bebauungspläne 6.1.1 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A4 je Auszugskopie - 32 6.1.2 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A3 je Auszugskopie - 34 6.1.3 Auszugskopie aus Bebauungsplänen (zeichnerischer Teil) DIN A2 je Auszugskopie - 42 6.1.4 Zuschlag für Pläne in einem Format größer DIN A2 je Quad- ratdezimeter 1 6.2 Vorkaufsrecht Zeugnis über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des allgemeinen sowie des besonderen Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB) 44 – 259 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 10 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 7 Marktwesen 7.1* Christkindlesmarktzulassung 130 – 217 7.2* Jahrmarktzulassung 87 – 174 7.3* Wochenmarktzulassung 261 – 391 7.4* Wochenmarktänderungszulassung 130 – 217 7.5* Wochenmarkt - Tageszulassung 10 – 17 7.6 Kunsthandwerkermarktzulassung gebührenfrei 7.7 Ablehnung über die Zulassung nach den Ziffern 7.1 bis 7.6 gebührenfrei * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 11 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8 Ordnungswesen 8.1 Beglaubigungen, Bestätigungen von Schulzeugnissen, unabhängig von der Seitenzahl 1,50*/ Zeugnis 8.2 Bestattungsrecht 8.2.1 Anordnung der Bestattung (§31 Abs. 2 Bestattungsgesetz BW - BestattG) 85 – 255 8.2.2 Bestattungserlaubnis ohne die erforderlichen Urkunden (§ 34 BestattG) 17 – 85 8.2.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 35 BestattG) 17 – 85 8.2.4 Suche nach bestattungspflichtigen Angehörigen 85/ Std. 8.2.5 Aufforderung zur Bestattung (§ 31 BestattG) 35 – 85 8.2.6 Erstellung des Kostenbescheides polizeirechtlich veranlasster Bestattungen 85/ Std. 8.2.7 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungs- gesetz/ BestattG) 14 – 85 8.3 Eheschließung 8.3.1 Eheschließung außerhalb der Diensträume am Amtssitz 71 – 496 8.3.2 Eheschließungen − im Klassizistischen Zimmer des Haus Solms − Raum Fidelitas − im Trausaal der Karlsburg Durlach − im Bürgersaal des Stadtamt Durlach − im Rathaus Hohenwettersbach − im Rathaus Stupferich − im Rathaus Wolfartsweier gebührenfrei 8.3.3 Anmeldung der Eheschließung durch eine bevollmächtigte Person 49 - 99 8.4 Feiertagsrecht 8.4.1 Feiertagsrecht Befreiungen/ Ausnahmegenehmigungen von den Vorschrif- ten des Feiertagsgesetzes 53 – 535 8.5 Fischereiwesen 8.5.1 Ausstellung eines Fischerscheines zuzüglich Fischereiabgabe 24 – 48 8.5.2 Ersatzausstellung Fischereischein 16 – 48 8.5.3 Gebühr für die Erhebung der Fischereiabgabe 16 – 48 8.5.4 Ausstellung einer Bescheinigung der Fischerprüfung 24 – 96 8.5.5 Bescheinigung Vorkaufsrecht nach § 8 Fischereigesetz (Grundstücke an Gewässern) 96/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.6 Fundsachen 8.6.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei nicht-technischen Sachen bis 100 EUR: 3 bis 200 EUR: 6 bis 500 EUR: 15 bis 1.000 EUR: 30 bei Sachwert über 1.000 EUR = 4% des Wertes, jedoch immer mindestens 3 8.6.2 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an Verlierer, Eigentümer oder Finder bei technischen Sachen 8.6.2.1 Sachwert der Fundsache über 100 Euro 40 8.6.2.2 Sachwert der Fundsache unter 100 Euro 15 8.6.3 Bescheinigung an den Verlierer (oder Bestohlenen) eines Fahrrades für dessen Versicherung 4 – 31 8.7 Gaststättenrecht 8.7.1 Sperrzeitverkürzung 53 – 214 8.7.2 Gestattung nach §12 Gaststättengesetz (GastG) bis zu vier Tage 40 – 374 8.7.3 Gebühr bei Rücknahme des Antrags auf eine Gestattung 26 – 107 8.7.4 Auflagen und Anordnungen (§ 12 Abs. 3 und § 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung - GastVO) 214 – 856 8.8 Gewerbewesen 8.8.1 Auskunft aus dem Gewerberegister 15 8.8.2.1 Erteilen einer Empfangsbescheinigung für Gewerbean-, -um- und -abmeldung (§ 15 Gewerbeordnung - GewO) 35 – 214 8.8.2.2 Aufforderung zur Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) 53 – 124 8.8.3 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 8.8.3.1 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33a GewO 107 – 321 8.8.3.2 Erlaubnis zum Warenverkauf im Reisegewerbe ohne Reise- gewerbekarte (§ 55a Abs.1 Nummer 1 GewO) 40 – 321 8.8.3.3 Ladenöffnung Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Ladenöffnungsge- setz (LadenÖG) 53 – 160 8.8.3.4 Spiele 8.8.3.4.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmög- lichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) - Aufstellererlaubnis bundesweit - Aufstellererlaubnis in eigener Gaststätte 1.700 – 2.000 500 – 750 8.8.3.4.2 Rücknahme des Antrages zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO) 107/ Std. 8.8.3.4.3 Widerruf der Aufstellererlaubnis 107/Std. 8.8.3.4.4 Ablehnung der Aufstellererlaubnis 107/Std. 8.8.3.5 Geeignetheitsbestätigung (§ 33c Abs. 3 GewO) 8.8.3.5.1 Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten - ein Gerät - zwei Geräte 257 – 471 407 – 621 Seite 12 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.8.3.5.2 Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen (möglich sind 12 Geräte) Betreiber ungleich Aufsteller 107 – 321 zuzüglich 150 pro Gerät 8.8.3.5.3 Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.4 Ablehnung der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.5.5 Widerruf der Geeignetheitsbestätigung 107/Std. 8.8.3.6 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Ge- winnmöglichkeit (§ 33d Abs. 1 GewO) 214 – 321 8.8.3.7 Erlaubnis nach § 60a Abs. 2 und 3 GewO für Veranstaltun- gen eines anderen Spiels im Sinne des § 33d Abs. 1 S. 1 GewO 214 – 321 8.8.3.8 Spielhallenerlaubnis 8.8.3.8.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO in Verbindung mit § 41 Landes- glücksspielgesetz) 642 – 1.248 zuzüglich 500 pro Gerät 8.8.3.8.2 Rücknahme des Antrages auf Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.3 Widerruf der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.4 Ablehnung der Spielhallenerlaubnis 107/Std. 8.8.3.8.5 Auflagenverfügung zur Spielhallenerlaubnis 214 – 856 8.8.3.9 Pfandleihe, Bewachung, Versteigerung sowie Wochenmärkte 8.8.3.9.1 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermitt- lungsgewerbes, des Bewachungsgewerbes oder Versteige- rungsgewerbes (§§ 34, 34a, 34b GewO) 356 – 713 8.8.3.9.2 Überprüfung Wachpersonal nach § 9 Abs. 1 Bewachungs- verordnung (BewachV) 53 – 214 8.8.3.9.3 Festsetzung von Wochenmärkten (§ 67 GewO) 214 – 535 8.9 Kirchenaustrittsverfahren 8.9.1 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung (§ 1 Kirchensteuergesetz in Verbindung mit Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über das Kir- chenaustrittsverfahren) 35 – 85 pro Person 8.9.2 Öffentliche Beglaubigung einer Kirchenaustrittserklärung für Kinder unter 14 Jahren, die gemeinsam mit einem Elternteil beurkundet wird gebührenfrei 8.9.3 Nachträgliche Ausstellung einer Bescheinigung über den Kirchenaustritt 17 – 85 8.10 Meldeangelegenheiten 8.10.1 Einfache Auskunft aus dem Melderegister 4 – 20 8.10.2 Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister 6 – 73 8.10.3 Archivauskunft aus Meldedatei 13 – 121 8.10.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister 25 einmalig zuzüglich 0,10 pro Person 8.10.5 Schriftliche Datenübermittlung an Behörden und sonstige öffentliche Stellen zu Einzelpersonen 4 – 16 8.10.6 Meldebescheinigung nach § 18 BMG 2 – 10 8.10.7 Verfügung zur Durchsetzung der Meldepflicht (nach dem Bundesmeldegesetz) 81/ Std. Seite 13 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.10.8 Anordnung zur Mitwirkung des Wohnungsgebers bei Auf- enthaltsermittlungen 81/ Std. 8.10.9 Amtshandlungen der Meldebehörde 8.10.9.1 An-, Um- und Abmeldung von Amts wegen 81/ Std. 8.10.9.2 Selbstauskunft an den Betroffenen nach § 10 BMG gebührenfrei 8.10.9.3 Berichtigung und Vervollständigung des Melderegisters gebührenfrei 8.10.9.4 Übermittlung von Daten an den Suchdienst gebührenfrei 8.10.9.5 Ablehnung eines Antrages auf Eintragung einer Auskunfts- sperre in das Melderegister 81/Std. 8.10.9.6 Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister gebührenfrei 8.10.9.7 Ablehnung eines Antrages auf Datenberichtigung im Melde- register 81/ Std. 8.11 Ortspolizeibehördliche Maßnahmen 8.11.1 Anordnung Leinenzwang für Hunde (§§ 1, 3 Polizeigesetz - PolG) 192 – 768 8.11.2 Einstufung gefährlicher Hunde (§ 2 Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde - Pol- VOgH) 192 – 768 8.11.3 Verhaltensprüfung für Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 192 – 768 8.11.4 Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung gefährlicher Hunde (§ 1 Abs. 4 PolVOgH) 32 – 112 8.11.5 Leinenbefreiung (§ 4 Abs. 6 PolVOgH) 96 – 480 8.11.6 Aufhebung Leinenzwang (§§ 1, 3 PolG) beziehungsweise Aufhebung der Einstufung gefährlicher Hund (§ 2 PolVOgH) 96 – 480 8.11.7 Kontakt- und Annäherungsverbot (§§ 1, 3 PolG) 96 – 480 8.11.8 Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rück- kehrverbot und Annäherungsverbot (§ 30 PolG) 96 – 480 8.11.9 Sicherstellungsverfügung (§ 37 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.10 Beschlagnahmeverfügung (§ 38 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.11 Einziehungsverfügung (§ 39 Abs. 1 PolG) 96/ Std. 8.11.12 Verfügungen gesundheitspolizeirechtlicher Art (Infektions- schutzgesetz) 96/ Std. 8.11.13 Ausnahmegenehmigung nach § 9 der Stadionordnung zum Alkoholausschank im Wildparkstadion pro Verkaufs- /Ausgabestand 96 – 267 ab dem zweiten Stand zuzüglich je 75 8.12 Pass- und Ausweiswesen 8.12.1 Verwahrungsgebühr für einen beantragten, innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung nicht abgeholten Pass oder Ausweis 20 8.12.2 Verfügung zur Einziehung von Identitätsdokumenten nach §29 Personalausweisgesetz (PAuswG) analog §12 Passgesetz (PassG) 81/Std. 8.12.3 Verfügung zur Passversagung oder zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Passes nach § 7 PassG 81/Std. 8.12.4 Verfügung zur Beschränkung der räumlichen Gültigkeit des Ausweises nach § 6 Abs. 7 PAuswG 81/Std. 8.12.5 Ablehnung eines Antrags auf Befreiung von der Ausweis- pflicht 81/Std. Seite 14 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 15 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 8.12.6 Verfügung zur Durchsetzung der Ausweispflicht 81/Std. 8.13 Personenstandssachen 8.13.1 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E- Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (außerhalb der Karlsru- her Standesämter) 8 – 11 8.13.2 Übersenden einer Personenstandsurkunde durch Fax oder E- Mail, wenn beim Antrag auf eine Personenstandssache die Originalurkunde nicht vorgelegt wird (innerhalb der Karlsru- her Standesämter) gebührenfrei 8.14 Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 6 Abs. 5 Son- dernutzungsgebührensatzung) 80/ Std. 8.15 Tiertransportkosten 8.15.1 Anforderung von Rückersatz für Tiertransportkosten (nach Polizeigesetz) 23 8.15.2 Fangen von Tieren mit bekannter Herkunft inklusive an- schließendem Transport 69* 8.16 Überwachung des ruhenden Verkehrs Kostenbescheid im Zusammenhang mit Abschleppmaßnah- men (§§ 8, 63 PolG, § 25 Landesverwaltungsvollstreckungs- gesetz - LVwVG) 34 – 73 8.17 Unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Straßenverkehr Entfernen von nicht zugelassenen Fahrzeugen aus dem öf- fentlichen Verkehrsraum im Rahmen einer unerlaubten Son- dernutzung (Schrottverfahren) 8 – 84 8.18 Bearbeitungsgebühr bei in Verlust geratener Kassenkarte 81/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 16 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 9 Stadtplanung 9.1 Steuerbescheinigung nach §§ 7h Abs. 2, 10f, 11a Einkom- mensteuergesetz (EStG) 0,17 % der Investiti- onssumme 9.2 Entscheidungen über erhaltenswürdige Bausubstanz 9.2.1 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 Energieeinsparungs-verordnung (EnEV) ohne Ortstermin 172 9.2.2 Bestätigung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EnEV mit Ortstermin 276 9.2.3 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV ohne Ortstermin 172 9.2.4 Ablehnung der Kommune über erhaltenswürdige Bausub- stanz nach § 24 EneV mit Ortstermin 276 9.3 Auskünfte zu Grundstücken 9.3.1 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung von Grund- stücken (je Einzelgrundstück) 128 9.3.2 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung eines weite- ren Grundstückes, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.1 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplans liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 64 9.3.3 Auskunft zur planungsrechtlichen Ausweisung weiterer Grundstücke, die sich - an den gleichen Gebührenschuldner richtet, - an Ziffer 9.3.2 anschließt, - innerhalb des gleichen Bebauungsplanes liegt und - die gleiche planungsrechtliche Auskunft erhält 25/Grundstück 9.3.4 Kurzauskunft, Auskünfte einfacher Art zu Grundstücken (zum Beispiel zu Planänderungen) 68 9.4 Zusammenstellen von Auszügen aus Bebauungsplänen (ohne Vervielfältigung) siehe Gebühren- verzeichnis Liegen- schaften Ziffer 6.1 9.5 Auskünfte aus Akten/ Plänen gemäß § 12 Umweltinformati- onsgesetz (UIG) 103 / Std. 9.6 Abbruchgenehmigung in Gebieten mit Erhaltungssatzung 119 / Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 17 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 10 Tiefbau 10.1 Stadtentwässerung 10.1.1 Grundstücksentwässerung 10.1.1.1 Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des An- schlusses von Grundstücksentwässerungsanlagen an das städtische Kanalnetz nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe sowie Inanspruchnahme der von der Stadt eingebauten Kanalstutzen. Die Gebührenstelle gilt auch für die Genehmigung (Prüfung und erstmalige Abnahme) des Anschlusses einzelner Teile von Grundstücksentwässerungsanlagen (einschl. Benzin- und Fettabscheidern, Abwasserbehandlungsanlagen oder ähnli- che) an das städtische Kanalnetz. Bei Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung (LBO) zu erteilen ist, sind die Baukosten erforderlichenfalls im We- ge der Schätzung nach den Baukosten vergleichbarer Anla- gen zu ermitteln. 0,9 ‰ der Baukos- tensumme, in Anleh- nung an die in Ziffer 12.5.1 des Gebüh- renverzeichnisses ermittelten, auf volle 500 aufgerundeten Gesamtbaukosten, mindestens 172 10.1.1.2 Genehmigung von Nachtragsgesuchen, sofern für das erste Gesuch die volle Gebühr nach laufender Ziffer 11.1.1.1 er- hoben wurde 1 / 4 bis 1 / 3 der Gebühr nach Ziffer 10.1.1.1, mindestens 172 10.1.1.3 Genehmigung (Prüfung und Überwachung) von vorüberge- henden Grundwassereinleitungen (zum Beispiel bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) in die städtischen Abwasseran- lagen 190 10.1.2 Sondernachschauen 10.1.2.1 Sondernachschauen nach der Entwässerungssatzung der Stadt Karlsruhe für jede vom Antragsteller, Grundstücksei- gentümer oder Bauherrn zu vertretende besondere Nachprü- fung des Anschlusses von Grundstücksentwässerungsanla- gen oder einzelner Teile derselben (Kanalanschluss, Benzin- und Fettabscheider, Schlammfänger, Neutralisations-, Entgif- tungs- und Abwasseraufbereitungsanlagen und andere) 41/30 Min. 10.2 Straßen in städtischer Baulast 10.2.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 114 –1.147 10.2.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.443 10.3 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 10.4 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigun- gen 44 – 627 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 18 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 10.5 Sonstige Leistungen 44 – 627* Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- beziehungsweise Bundesstraßen analog anzuwenden. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 19 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 11 Forst 11.1 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als Untere Forstbehörde 11.1.1 Genehmigung zur Beseitigung eines Baumbestandes für forstbetriebliche Einrichtungen sowie Leitungsschneisen (§ 9 Abs. 7 Landeswaldgesetz/ LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.2 Genehmigung von Kahlhieben mit einer Fläche von mehr als einem Hektar (§ 15 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.3 Genehmigung der Nutzung hiebsunreifer Bestände (§ 16 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.4 Genehmigung zur Verlängerung der Wiederaufforstungsfrist (§ 17 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.5 Genehmigung zur Teilung von Waldgrundstücken (§ 24 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.6 Verpflichtung zur Duldung der Anlage eines Weges inner- halb der Grenze des Stadtkreises (§ 28 Abs. 3 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.7 Genehmigung zur Errichtung oder Erweiterung eines Gehe- ges innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 34 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 582 11.1.8 Anordnung zur Beseitigung eines Zauns (§ 37 Abs. 7 LWaldG) 97/ Std. mindestens 388 11.1.9 Genehmigung der Sperrung von Wald innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 38 Abs. 1 und 2 LWaldG) 97/ Std mindestens 388 11.1.10 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für Einzelveranstaltung (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 145 11.1.11 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Sammelgenehmigung für Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 194 je Genehmigung 11.1.12 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für dienststellenübergreifende Einzel- veranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 194 11.1.13 Genehmigung organisierter gewerblicher Veranstaltungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises Einzelfallgenehmigung für stadtkreis-/ landkreis- sowie waldbesitzübergreifende Einzelveranstaltungen (§ 37 Abs. 2 LWaldG) 97/ Std. mindestens 267 11.1.14 Genehmigung für das gewerbliche Sammeln der in § 40 Abs. 1 LWaldG genannten Walderzeugnisse innerhalb der Grenze des Stadtkreises 97/ Std. mindestens 194 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 11.1.15 Genehmigung zum Anzünden von Feuer, Verwendung von offenem Licht, flächenweisem Abbrennen von Bodendecken, Pflanzen oder Pflanzenresten für Anlagen, die mit der Errich- tung oder dem Betrieb einer Feuerstätte verbunden sind, im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald (§ 41 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.16 Forstaufsichtliche Anordnungen innerhalb der Grenze des Stadtkreises (§ 68 Abs. 1 LWaldG) 97/ Std. mindestens 291 11.1.17 Ausstellen von Durchfahrtsgenehmigungen für gewerbliche Vorhaben, die über ein geringes Maß hinaus gehen inner- halb der Grenze des Stadtkreises 48 je Fahrzeug 11.2 Jagdwesen 11.2.1 Genehmigung einer Jagdausübung im befriedeten Bezirk (§ 13 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz - JWMG) 97/ Std. 11.2.2 Erfassung von für die Fangjagd zulässigen und zugelassenen Lebend- und Totfangfallen in der gewerblichen Nutzung (§ 13 Abs. 4 JWMG) 97/ Std. mindestens 194 Seite 20 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12 Bauordnung Allgemeines Ist im Zusammenhang mit einer baurechtlichen Entscheidung auch eine weitere Entscheidung zu treffen, zum Beispiel nach - Wasserrecht - Denkmalschutzrecht - Sanierungssatzung - Betriebssicherheitsverordnung, so sind die dafür entstehenden Gebühren nach der Verwal- tungsgebührensatzung mit zu erheben. Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet wer- den, ist von den Kosten nach der jeweils gültigen DIN 276 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigen- leistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 12.1 Allgemeine Leistungen 12.1.1 Akteneinsicht je Objekt 54 108 108/ Std. 54 108 - üblicher Aufwand - erheblicher Aufwand oder Einsicht in Statikakten - mit rechtlicher Prüfung (§ 29 Landesverwaltungsver- fahrensgesetz - LVwVfG, Landesinformationsfrei- heitsgesetz - LIFG) - digital - digital mit Scanauftrag 12.1.2 Übersendung von Akten zur Akteneinsicht an Anwaltsbüros oder öffentliche Stellen 54 12.1.3 Nachbarbenachrichtigung 12.1.3.1 üblicher normaler Aufwand pro Nachbar 36 12.1.3.2 umfangreiche Erhebungen, großer Aufwand pro Nachbar 81 12.1.4 Bauberatung, Auskünfte, Beantwortung von Fragen, auch schriftlich bis 10 Min. gebührenfrei, 108/ Std. 12.2 Baulastenverzeichnis: 270 Bestellen einer Baulast und Veränderung auf Antrag Untere Verwaltungsbehörde Seite 21 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.3 Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen 12.3.1 Befreiungen Bodenrichtwert = BRW Fläche = m² Grundflächenzahl = GRZ Geschossflächenzahl = GFZ Baumassenzahl = BMZ Bruttogeschossfläche = BGF Landesbauordnung = LBO Baunutzungsverordnung = BauNVO 12.3.1.1 Befreiung von der Art der baulichen Nutzung BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.2 Befreiung von Überschreitung GRZ, GFZ, BMZ etc. BRW x m² x 10 % mindestens 408 12.3.1.3 Befreiung zum Vor- und Zurücktreten von der Baulinie, jeweils mindestens Überschreitung Baugrenze, Bautiefe 408 - Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten 20 % BRW x m² - sonstige Wohngebäude sowie Wohn- und Ge- 20 % BRW x m² x schäftsgebäude Anzahl Vollgeschosse - Gewerbe 10 % BRW x m² x Höhe m - Anlagen für sonstige Zwecke 10 % BRW x m² - Garagen 5 % BRW x m² x Anzahl Geschosse - Nebenanlagen 3 % BRW x m² 12.3.1.4 Befreiung von der Anzahl Geschosse je Gebäude m² BGF x 5 % BRW mindestens 408 12.3.1.5 Befreiung von der Anzahl Wohnungen m² x 10 mindestens 408 12.3.1.6 Befreiung von Dachneigung Grundfläche x Diffe- renz mindestens 408 12.3.1.7 Befreiung von Sockel-, Kniestock-, Wandhöhe Grundfläche x Diffe- renz x 10 mindestens 408 12.3.1.8 Befreiung von Firstrichtung, Dachform etc. 457 12.3.1.9 Befreiung von Dachgauben je angefangenem Meter Län- ge/Höhe über das zulässige Maß 457 12.3.1.10 Befreiung von Dachbegrünung 457 12.3.1.11 Sonstige Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans 457 Seite 22 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.3.1.12 Befreiungen nach § 56 V LBO 10 % der eingespar- ten Baukosten mindestens 408 12.3.2 Ausnahmen 12.3.2.1 Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung BGF x BRW x 3 % mindestens 408 12.3.2.2 sonstige Ausnahme nach der BauNVO und dem Bebauungs- plan 457 12.3.2.3 Ausnahme nach der LBO 10 % der eingespar- ten Baukosten mindestens 408 12.3.3 Abweichungen 457 12.4 Bauvoranfrage sowie Entscheidungen nach § 50 V LBO 12.4.1 Vorbescheid sowie dessen Verlängerung 108/ Std. mindestens 324 12.4.2 Zurücknahme einer Bauvoranfrage 108/ Std. 12.4.3 Ablehnung eines Antrags auf Bauvorbescheids 108/ Std. mindestens 324 12.4.4 Entscheidungen über verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 V LBO 108/ Std. mindestens 324 12.4.5 Zurückweisung eines Antrags auf Bauvorbescheid ohne Sa- chentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.5 Genehmigungsverfahren 12.5.1 Erteilung einer Baugenehmigung 7 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.1.2 Wird die Baugenehmigung erst nach Beginn der Bauarbeiten oder der Nutzungsänderung erteilt verdreifacht sich die Gebühr, soweit keine Teilbaugenehmigung erteilt wurde bis zu 300 % der Gebühr für 12.5.1, 12.5.2, 12.5.3.1, 12.5.3.2 bis zu 300% der Gebühr von 12.5.1, 12.5.2, 12.5.3.1, 12.5.3.2 12.5.2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 6 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.5.3 Genehmigung von Nutzungsänderungen 12.5.3.1 Genehmigung von Nutzungsänderungen in Wohnen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnahmen m² x 0,75 % BRW mindestens 432 12.5.3.2 Genehmigung von sonstigen Nutzungsänderungen ohne oder mit geringfügigen Baumaßnahmen m² x 1 % BRW mindestens 432 12.5.4 Genehmigung von Werbeanlagen (je Anlage) 12.5.4.1 Genehmigung von Werbeanlagen für Eigenwerbung am Ort jeweils mindestens der Leistung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche 324 - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen mit bewegtem Bild/Licht 300/ m² - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen 200/ m² - sonstige Werbeanlagen 100/ m² Die m²-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu bestimmen. Seite 23 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.5.4.2 Genehmigung von Werbeanlagen für Fremdwerbung unter Berücksichtig der werbewirksamen Fläche - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen mit bewegtem Bild/Licht - leuchtende und hinterleuchtete Werbeanlagen - sonstige Werbeanlagen Die m²-Zahl ist auf zwei Dezimalstellen zu bestimmen. jeweils mindestens 324 600/ m² 400/ m² 200/ m² 12.5.5 Erteilung einer unselbstständigen Nachtragsbaugenehmi- gung 108/ Std. mindestens 324 12.5.6 Erteilung einer Zustimmung zum Vorhaben in einem anderen Verfahren 4 ‰ der Baukosten, mindestens 324 12.5.7 Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung 5 % der Gebühr nach Ziffern 12.3, 12.5.1 bis 12.5.5, mindestens 324 12.5.8 Erteilung einer Teilbaugenehmigung 108/ Std. mindestens 324 12.5.9 Erteilung einer Teilbaufreigabe 108 12.5.10 Zurücknahme eines Bauantrags 108/ Std. 12.5.11 Ablehnung eines Bauantrags 108/ Std. mindestens 324 12.5.12 Zurückweisung eines Bauantrags ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.6 Kenntnisgabeverfahren 12.6.1 Mitteilung der Vollständigkeit der Unterlagen 2 ‰ der Baukosten mindestens 432 12.6.2 Mitteilung über Hinderungsgründe 108/ Std. mindestens 216 12.6.3 Zurücknahme oder Zurückweisung 108/ Std. 12.7 Abgeschlossenheitsbescheinigung 12.7.1 für die ersten beiden Teilungseinheiten 324 12.7.2 für jede weitere Einheit/auch nachträgliche 108 12.7.3 für jede Einheit, die nicht Wohn- und Gewerbezwecken dient (beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellplätze) 108 12.7.4 ab dem dritten bescheinigten Plansatz je 54 12.7.5 Zurücknahme oder Zurückweisung 108 12.8 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme, Brandverhütungsschau 12.8.1 im Rahmen der Baugenehmigung für Bauüberwachung 0,5 ‰ der Baukosten mindestens 108 12.8.2 für bis zu zwei angeordnete Abnahmen 0,5 ‰ der Baukosten mindestens 108 Seite 24 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.8.3 Baukontrolle, Nachschau 12.8.3.1 mit Mahnschreiben, zur Mängelbehebung 324 12.8.3.2 ohne gesonderten Schriftverkehr 108/ Std. 12.8.4 Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten 81 – 864 12.8.5 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Verfügungen im Bereich überwachungspflichtiger Anlagen, auch Brand- verhütungsschau pro notwendige Sachbearbeiter 108/ Std. 12.8.6 Nachschau im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.7 Förmliche Anordnung im Rahmen der Brandverhütungsschau 108/ Std. 12.8.8 Genehmigung von Einzelveranstaltungen 108/ Std. 12.9 Baupolizeirechtliche Maßnahmen 12.9.1 Bauordnungsbehördliche Anordnungen 108/ Std. mindestens 324 12.9.2 Baueinstellung 432 12.9.3 sonstige förmliche Entscheidung 108/ Std. mindestens 216 12.10 Schornsteinfegerwesen 12.10.1 Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 432 12.10.2 Bestellung als Stellvertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 324 12.10.3 Widerruf einer Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers 972 12.10.4 Anordnungen und förmliche Entscheidungen im Bereich des Schornsteinfegerwesens 108/ Std. 12.11 Denkmalschutz und Denkmalpflege Die Gebühren für Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind dem Gebührenverzeichnis der Juristischen Dienste zugeordnet, siehe Ziffer 18.4. 12.12 Entscheidungen aufgrund EWärmeG 12.12.1 Befreiung nach § 19 EWärmeG 162 12.12.2 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 12.12.3 Anordnung zur Umsetzung von Pflichten aus dem EWärmeG 108/ Std. mindestens 324 12.13 Bescheinigungen im Zusammenhang mit Gaststättengesetz, Prostituiertenschutzgesetz, Gewerbe- und Handwerksrecht, Spielhallengesetz und anderen 12.13.1 Bescheinigung ohne Mängelbericht 216 – 324 12.13.2 Bescheinigung mit Auflagen 324 – 648 12.13.3 Ablehnung der Bescheinigung 108/ Std. 12.13.4 Zurücknahme, Zurückweisung 108/ Std. Seite 25 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 12.14 Plakatierung Genehmigung von Plakatierung als Ausnahme nach § 3 der Polizeiverordnung (PolizeiVO) über das Verbot des unbefug- ten Plakatierens und Beschriftens sowie deren Ablehnung, auch Anordnungen zur Einhaltung der oben genannten Poli- zeiVO. Für anerkannt gemeinnützige Veranstalter besteht Gebüh- renfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr, soweit die Veran- staltung gemeinnützigen Zwecken dient. Für politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen besteht Gebührenfreiheit für 50 Plakate im Kalenderjahr. Die Regelungen zur Gebührenfreiheit für die Anbringung von Wahlplakaten vor allgemeinen Wahlen, allgemeinen Abstimmungen und dergleichen bleiben hiervon unberührt. 12.14.1 Plakate - für die ersten 20 162 - für jedes weitere 2 – 4 12.14.2 Großflächenplakat 108 – 162 12.14.3 Brückenbanner (je Spanntransparent) 108 – 162 Für eingetragene Vereine sind zwei Banner oder Transparen- te im Kalenderjahr für ihre eigene Veranstaltungswerbung gebührenfrei. 12.15 Entscheidungen aufgrund KlimaG 12.15.1 Anordnungen aufgrund KlimaG 108/ Std. mindestens 324 12.15.2 Befreiung von der Pflicht zur Installation einer Photovoltaik- anlage 457 12.16 Entscheidungen aufgrund sozialer Erhaltungssatzung 12.16.1 Erteilung einer Genehmigung aufgrund § 172 BauGB - bei Baukosten bis 20.000 50 - bei Baukosten bis 50.000 100 - bei Baukosten ab 50.000 150 12.16.2 Zurückweisung eines Antrags ohne Sachentscheidung 108/ Std. mindestens 270 12.16.3 Zurücknahme eines Antrags 108/ Std. 12.16.4 Ablehnung eines Antrags 108/ Std. mindestens 324 Seite 26 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13 Lebensmittel- und Veterinärwesen 13.1 Betriebskontrollen 13.1.1 Mehraufwand bei Routinekontrollen von Einrichtungen, An- lagen und Betrieben 92/ Std. 13.1.2 Gerechtfertigte Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben nach Verbraucherbeschwerde 92/ Std. 13.1.3 Kontrolle/ Untersuchung von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/ Zeugnis 92/ Std. 13.1.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben beziehungsweise Tieren oder Waren 92/ Std. 13.1.5 Kontrolle/ Besichtigung auf Anforderung des Betreibers oder eines beauftragten Dritten 92/ Std. 13.1.6 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen vor Ort 92/ Std. 13.1.7 Überwachung/ Überprüfung von Produktrückrufen telefo- nisch 7/ Anruf 13.1.8 Einfuhruntersuchung von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.1.9 Mängelberichte, Verfügungen 115 – 1.012 13.1.10 Genehmigungen, Anerkennungen, Bescheinigungen, Er- laubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen mit oder ohne Untersuchung/ Überprüfung (inklusive Erlaubnis milchwirtschaftlicher Unternehmen), Stellvertretererlaubnis 23 – 460 13.1.11 Genusstauglichkeitsbescheinigung 92/ Std. 13.1.12 Erstellen einer RASFF-/RAPEX-Meldung; Follow up 92/ Std. 13.2 Probeentnahme 13.2.1 Probenentnahme von Tieren oder Waren (Lebensmittel) 92/ Std. 13.2.2 Kontrollen, Probenahmen und Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen der Zolleinfuhr 92/ Std. 13.2.3 Verfügungen anlässlich beanstandeter Produkte im Probe- entnahmeverfahren 115 – 1.012 13.2.4 Genehmigungen, Zulassungen von Ausnahmen 23 – 460 13.2.5 Eröffnung/ Bekanntgabe von Gutachten bei beanstandeten Produkten 23/ Gutachten 13.2.6 Erstellen einer AAC-Meldung 138/ Meldung 13.3 Überwachung der Fleischhygiene 13.3.1 Kontrolle von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.2 Nachkontrollen von EU-zugelassenen Betrieben 92/ Std. 13.3.3 Kontrollen/ Untersuchungen von Tieren oder Waren mit oder ohne Bescheinigung/Zeugnis Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Trichi- nenuntersuchung und bakteriologischer Untersuchung 13.3.3.1 Trichinenuntersuchung Magnetrührverfahren Wild 15 13.3.3.2 Untersuchung Tierkörper vor Ort 46 13.3.3.3 Untersuchung Tierkörper im Amt 23 Seite 27 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13.3.3.4 Verwaltungsaufwand Schlachttier- und Fleischuntersuchun- gen bei gewerblichen Schlachtungen und bei Hausschlach- tungen 7 zuzüglich externer Untersuch- ungskosten und km- Geld, entsprechend des jeweils gültigen Tarifvertrages Fleisch- untersuchung 13.3.4 Überwachung von Fleischsendungen aus anderen Mitglieds- staaten oder anderen EWR-Staaten 92/ Std. 13.3.5 Probeentnahme von Tieren und Waren (Fleischhygiene) 92/ Std. 13.3.6 Mängelberichte, Verfügungen, EU-Zulassungen 115 – 1.012 13.3.7 Genehmigungen, Anerkennungen, amtliche Bescheinigun- gen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligun- gen mit oder ohne Untersuchungen/ Überprüfungen 23 – 460 13.3.8 Beauftragung oder Änderung der Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten 23 13.4 Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung 13.4.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.4.2 Kontrolle/Untersuchung/Probenentnahme von Tieren und Tierprodukten einschließlich Einfuhruntersuchung und Reise- verkehr mit oder ohne Bescheinigung/ Gesundheitszeugnis 92/ Std. 13.4.3 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Veranstaltungen und Betrieben beziehungsweise Tieren 92/ Std. 13.4.4 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.4.5 Gesundheitszeugnis Bienen 15/ Zeugnis 13.4.6 Amtstierärztliches Zeugnis für Reiseverkehr - Standard - mit erhöhtem Aufwand - mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhal- tungsbetrieb - mit Untersuchung des Tieres/der Tiere im Tierhal- tungsbetrieb und TRACES-Bescheinigung 30 61 69 92 13.4.7 Genehmigung, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnisse, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließlich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 483 13.5 Tierische Nebenprodukte 13.5.1 Mitwirkung im Rahmen des Zulassungsverfahrens 92/ Std. 13.5.2 Registrierung von Betrieben 92/ Std. 13.5.3 Kontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.5.4 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben 92/ Std. 13.5.5 Mängelberichte, Verfügungen 46 – 483 13.6 Tierarzneimittelüberwachung 13.6.1 Begutachtung/Kontrolle von Einrichtungen und Betrieben im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.6.2 Nachkontrolle von Einrichtungen und Betrieben 92/ Std. 13.6.3 Verfügungen, Zulassungen von Ausnahmen 46 – 483 Seite 28 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 29 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 13.7 Allgemeiner Tierschutz 13.7.1 Begutachtung/Kontrolle von Tieren, Einrichtungen, Anlagen und Betrieben, auch auf Grund von Beschwerden, im Falle von Beanstandungen 92/ Std. 13.7.2 Nachkontrolle von Einrichtungen, Anlagen, Betrieben und Tieren 92/ Std. 13.7.3 Nicht durchführbare vereinbarte/angeordnete Kontrolle 46 13.7.4 Kontrollen im Rahmen der Antragsbearbeitung nach § 11 TierSchG 92/ Std. 13.7.5 Überprüfung der Sachkunde / D.O.Q. Test 23 – 276 13.7.6 Überprüfung der Sachkunde (praktische Prüfung) 92 – 460* 13.7.7 Genehmigungen, Mängelberichte, Verfügungen, Erlaubnis- se, Zulassungen von Ausnahmen, Bewilligungen einschließ- lich Untersuchungen/ Überprüfungen 46 – 1.012 13.7.8 Rassenbegutachtung bei Hunden 46/ Begutachtung 13.8 Schutz von Tieren im Rahmen von Tierversuchen 13.8.1 Mitwirkung bei Genehmigungen von Tierversuchen 92/ Std. 13.8.2 Überwachung der Versuchstierhaltung mit oder ohne Proto- koll/ Bericht 92/ Std. 13.8.3 Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Versuchstiere 46 – 483 13.8.4 Stellungnahmen für übergeordnete Behörden 92/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (ver- gleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 30 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 14 Liegenschaften 14.1 Grundstücksangelegenheiten 14.1.1 Auszug aus dem Baulastenbuch – je Flurstück 39 14.1.2 Erschließungsbeitragsrecht 14.1.2.1 Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Erschließungsbeitragspflicht – je Flurstück 39 14.1.2.2 Bescheinigung über das Erschlossen sein eines Flurstücks 39 14.1.3 Stellungnahme zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Beurteilung von Flurstücken 106/ Std. 14.1.4 Sanierungsrechtliche Genehmigungen 149 nach §§ 144, 145 Baugesetzbuch (BauGB) – je Urkundennummer 14.1.5 Sanierungsrechtliches Negativzeugnis 149 nach §§ 144, 145 BauGB – je Urkundennummer Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 31 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15 Ordnungswesen 15.1 Heime 15.1.1 Erteilung von Anordnungen nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) 96/ Std. 15.1.2 Überwachung und Begehung von Heimen gebührenfrei 15.2 Jagdwesen 15.2.1 Jagdschein zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.2 Jagdschein für Falkner zuzüglich Jagdabgabe 48 – 144 15.2.3 Zweitausfertigung eines Jagdscheins 32 – 96 15.2.4 Anerkennung als Wildtierschützer (§ 48 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – JWMG) 24 – 96 15.3 Sprengstoffwesen 15.3.1 Erlaubnis zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährli- chen Stoffen (§7 Abs. 1 Sprengstoffgesetz - SprengG) 96/ Std. 15.3.2 Erlaubnis zum Erwerb sowie zum Umgang mit explosionsge- fährlichen Stoffen im nichtgewerblichen Bereich (§ 27 Abs. 1 SprengG) 96/ Std. 15.3.3 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.4 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG 48 – 192 15.3.5 Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsscheines nach § 20 oder der Erlaubnis nach § 27 SprengG 48 – 144 15.3.6 Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG 96/ Std. 15.3.7 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) 48 – 144 15.3.8 Bewilligung einer Ausnahme von dem Alterserfordernis nach § 27 Abs. 5 SprengG 16 – 96 15.3.9 Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder einen in Verlust geratenen Befähigungsschein nach § 20 SprengG 40 – 144 15.3.10 Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35 Abs. 2 SprengG) 96/ Std. 15.3.11 Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht unter Ziffer 15.3.1 bis 15.3.10 aufgeführt sind 96/ Std. 15.4 Waffenwesen 15.4.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 96 – 288 15.4.2 Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen Waffenbesitz- karte 48 – 144 15.4.3 Jeder weitere Eintrag in eine ausgestellte Waffenbesitzkarte 16 – 144 15.4.4 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins 40 – 128 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung 96 – 384 15.4.5 Ausstellung eines Waffenscheins 48 – 144 15.4.6 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins 48 – 144 15.4.7 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 Abs. 6 Waffengesetz - WaffG) 24 – 96 15.4.8 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuer- waffenpasses sowie sonstige Eintragungen 16 – 96 15.4.9 Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung, Instandsetzung oder Handel mit Schusswaffen oder Munition 96/ Std. 15.4.10 Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte 96/ Std. 15.4.11 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 WaffG 96/ Std. 15.4.12 Nachkontrolle nach vorhergehender Beanstandung bei einer Regelkontrolle (§ 4 Abs. 3 WaffG) 40 – 144 15.4.13 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahme- bewilligungen, Zustimmungen und andere Erlaubnisse und Gestattungen sowie Anordnungen und sonstige Maßnah- men nach dem WaffG 96/ Std. 15.4.14 Durchführung der erforderlichen Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG 32 – 96 15.4.15 Erteilen einer Erlaubnis nach §§ 29-33 WaffG: Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mitnahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG 32 – 96 15.4.16 Allgemeinerlaubnis für Waffenhersteller und -händler (§ 31 WaffG) 96/ Std. 15.4.17 Widerruf, Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags 96/ Std. 15.5 Gaststättenerlaubnisse 15.5.1 Persönliche Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz - GastG) 428 – 856 15.5.2 Stellvertretungserlaubnis (9 GastG) 107 – 321 15.5.3 Vorläufige Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.4 Verlängerung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis 53 – 107 15.5.5 Räumliche Erweiterung der Gaststätte (§ 2 GastG) 53 – 321 15.5.6 Änderung der Betriebsart 214 – 321 15.5.7 Rücknahme des Antrags auf eine persönliche Erlaubnis (je nach Stand des Verfahrens) 107/ Std. 15.5.8 Wechsel einer geschäftsführenden Person 160 – 267 15.5.9 Widerruf/ Ablehnung der persönlichen Erlaubnis 107/ Std. 15.5.10 Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit Gaststät- tenerlaubnissen 107/ Std. 15.6 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 15.6.1 Gestattung (§ 12 GastG) 40 – 321 15.6.2 Rücknahme des Antrags auf Gestattung 26 – 107 15.6.3 Sperrzeitverkürzung 107 – 267 Seite 32 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 33 Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 15.6.4 Auflagen und Anordnungen (§§ 12 Abs. 3 und 5 GastG, § 12 S. 2 Gaststättenverordnung) 214 – 856 15.7 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 15.7.1 Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Betriebes (§ 35 Abs. 6 Gewerbeordnung - GewO) 107/ Std. 15.7.2 Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestell- ter Personen (§ 47 GewO) 107/ Std. 15.8 Reisegewerbe 15.8.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 55d GewO) 214 – 428 15.8.2 Erteilung einer Zweitschrift einer Reisegewerbekarte (§ 60d Abs. 2 GewO) 107 – 214 15.8.3 Erweiterung einer Reisegewerbekarte 107 – 214 15.8.4 Ausnahme von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte (§ 55a Abs. 2 GewO) 40 – 321 15.8.5 Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte (§ 55b Abs. 2 GewO) 214 – 428 15.9 Messen, Ausstellungen Märkte sowie Volksfeste 15.9.1 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten (§ 69 GewO) 214 – 535 15.10 Überwachung von Gewerbebetrieben 15.10.1 Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) 321 – 642 15.10.2 Handwerksuntersagungen (§ 16 Abs. 3 Handwerksordnung) 321 – 642 15.10.3 Vollstreckungsmaßnahmen nach der Handwerksordnung und nach § 15 Abs. 2 GewO - Betriebsschließungen 321 – 642 15.10.4 Aufforderung an Gewerbetreibende zur Vorlage von Unter- lagen mit gleichzeitiger Androhung von Zwangsmitteln 107 – 214 15.10.5 Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 107 – 321 15.11 Verkehrsrechtliche und straßenrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse 15.11.1 Feinstaubplakette (35. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - BImSchV) 7* 15.12 Prostituiertenschutzgesetz 15.12.1 Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG (Prostitutionsstät- te, Prostitutionsveranstaltung, Prostitutionsfahrzeug, Prosti- tutionsvermittlung) 96/ Std. 15.12.2 Erteilung einer Stellvertretererlaubnis (§ 13 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.3 Ergänzung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis 96/ Std. 15.12.4 Zuverlässigkeitsüberprüfungen (§ 25 ProstSchG) 96/ Std. 15.12.5 Rücknahme des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 oder 13 ProstSchG 96/ Std. 15.12.6 Widerruf/ Ablehnung der Erlaubnis nach § 12 oder 13 Prost- SchG 96/ Std. * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 34 Selbstverwaltungsangelegenheiten Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 16 Steuer- und Finanzwesen (Aufgaben werden ausgeführt als Selbstverwaltungsangele- genheiten) 16.1 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, einfach (§§ 2 und 4 Gaststättengesetz - GaststättenG, § 35 Gewerbeord- nung - GewO, § 2 Güterkraftverkehrsgesetz) 15 16.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (doppelt oder in englischer Sprache) (§§ 2 und 4 GaststättenG, § 35 GewO, § 2 Güterkraftver- kehrsgesetz) 25 16.3 Auskunftsgebühren für schriftliche Auskünfte steuerrechtli- cher Art (u.a. Kontobestandsdarstellung, Veranlagungen, Rückstände), z.B. an Steuerberater 40 16.4 Verwaltungsgebühr für bei der Abwicklung von Bezahlvor- gängen mutwillig verursachten oder besonderen Verwal- tungsaufwand 76/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 35 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 17 Tiefbau 17.1 Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 17.1.1 Anträge auf Leitungsverlegung Standardleistungen 115 – 1.148 17.1.2 Anträge auf Leitungsverlegung Erhöhter Aufwand durch Leitungsermittlung 344 – 3.442 17.2 Kleinaufgrabungsanzeigen 43 – 376 17.3 Sondernutzungserlaubnisse und vergleichbare Genehmigun- gen 43 – 627 17.4* Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen des Straßenbaulastträgers ** Sonstige Leistungen verschiedener Art ** ** Anmerkung: Siehe Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe (Stadtrecht Nr. 1/11). Die darin aufgeführten Tatbestände sind auf die Landes- bzw. Bundesstraßen analog anzuwenden. 43 – 627 * Die ausgewiesenen Beträge erhöhen sich um den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 19 % (Vergleich § 5 Absatz 7 Verwaltungsgebührensatzung) Anlage 2 Gebührenverzeichnis Seite 36 Untere Verwaltungsbehörde Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18 Juristische Dienste Bei umweltrechtlichen Gestattungsverfahren für "EMAS- Betriebe" können aufgeführte Gebührensätze bis zu 30 % unterschritten werden. 18.1 Abfallrechtliche Maßnahmen 18.1.1 Anordnungen zur Durchführung des Kreislaufwirtschaftsge- setzes (KrWG) und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62 KrWG 109/ Std. mindestens 327 18.1.2 Ausnahmen von den Pflichten zur Behandlung, Lagerung oder Ablagerung in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungs- anlagen nach § 28 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.3 Verpflichtungen, Festsetzungen und Anordnungen nach § 29 KrWG 109/ Std. 18.1.4 Anordnungen zur Auskunftserteilung und Duldung der Prü- fung nach § 47 Absatz 3 KrWG 109/ Std. 18.1.5 Anordnungen nach § 51 KrWG 109/ Std. 18.1.6 Anordnungen nach § 59 Absatz 2 KrWG 109/ Std. 18.1.7 Bestätigung von Anzeigen nach § 53 KrWG, erforderlichen- falls mit der Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen 109/ Std. 18.1.8 Erteilung von Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie deren Änderung und Verlängerung 109/ Std. 18.1.9 Nachträgliche Anordnung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach § 18 Abs. 5 und 6 sowie § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.10 Untersagungen nach § 18 Abs. 5 und § 53 Abs. 3 KrWG 109/ Std. 18.1.11 Anordnungen nach § 19 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) 109/ Std. 18.1.12 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Verpa- ckungsverordnung (VerpackV) 109/ Std. 18.1.13 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altöl- verordnung (AltölV) 109/ Std. 18.1.14 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Altfahr- zeugverordnung (AltfahrzeugV) 109/ Std. 18.1.15 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 109/ Std. 18.1.16 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Batte- riegesetz (BattG) 109/ Std. 18.1.17 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) 109/ Std. 18.1.18 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV) 109/ Std. 18.1.19 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Gewer- beabfallverordnung (GewAbfV) 109/ Std. 18.1.20 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach Bioab- fallverordnung (BioAbfV) 109/ Std. Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.1.21 Überprüfung der Zulassung von Deponien nach Deponiever- ordnung (DepV) 109/ Std. mindestens 327 18.1.22 Überwachung der Zulassung und des Betriebs von Deponien 109/ Std. 18.1.23 Sonstige Überwachungsmaßnahmen und Verfahren nach abfallrechtlichen Vorschriften 109/ Std. 18.2 Altlasten und Bodenschutz 18.2.1 Anordnungen nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Bundesboden- schutzgesetz (BBodSchG) 109/ Std. mindestens 327 18.2.2 Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans nach § 13 BBodschG 109/ Std. mindestens 327 18.2.3 Behördliche Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.4 Überwachungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BBodSchG 109/ Std. 18.2.5 Anordnung von Eigenkontrollmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BBodSchG 109/ Std. 18.2.6 Ergänzende Anordnungen nach § 16 BBodSchG 109/ Std. mindestens 327 18.2.7 Anordnungen nach Landes-Bodenschutz-und Altlastengesetz (LBodSchAG) 109/ Std. 18.3 Arbeitsschutz 18.3.1 Ausnahmebewilligungen, feststellende Verwaltungsakte und sonstige Entscheidungen nach dem Arbeitsschutz-, Arbeitssi- cherheits-, Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen 109 – 5.000 Soweit dort Gebührentatbestände enthalten sind, erfolgt die Gebührenerhebung entsprechend der Verordnung des Wirt- schaftsministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (Gebührenverordnung Wirtschaftsministerium – GebVO WM) in der jeweils gültigen Fassung 18.3.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Gerä- te- und Produktsicherheitsgesetz, dem Gesetz über überwa- chungsbedürftige Anlagen, der Betriebssicherheitsverord- nung, dem Chemikaliengesetz, der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung 109 – 1.850 18.3.3 Erlaubnisse nach § 18 Absatz 1 der Betriebssicherheitsver- ordnung Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung Seite 37 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.4 Denkmalschutz und Denkmalpflege 18.4.1 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen zur Durch- führung des Denkmalschutzgesetzes 109/ Std. 18.4.2 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung oder Zustimmung 109/ Std. 18.4.3 Erteilung von Auskünften zu denkmalschutzrechtlichen Fra- gestellungen (wie Denkmalstatus und andere) 54/ Objekt 18.4.4 Erteilung von Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei der Finanzverwaltung gemäß §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteu- ergesetz (EStG) 4 ‰ der Antragsumme mindestens 109 18.5 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Hinweise Bei der Berechnung der Kosten kommen nur diejenigen Teile der Anlage in Betracht, auf die sich die Genehmigung, Teil- genehmigung, Vorbescheid oder die Zulassung vorzeitigen Beginns erstreckt; der Wert der Grundfläche wird nicht mit- gerechnet. Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf andere behördliche Entscheidungen gem. § 13 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), so sind zu- sätzlich die hierfür vorgesehenen Gebühren zu erheben. Wird nach Ergehen eines Vorbescheides (§ 9 BImSchG) das betreffende Vorhaben genehmigt, kann auf diese Gebühr die für den Vorbescheid erhobene Gebühr bis zur Hälfte angerechnet werden. In besonders schwierig zu behandelnden Fällen kann die jeweilige Gebühr bis um die Hälfte erhöht werden. 18.5.1 Genehmigungen, Zulassungen vorzeitigen Beginns, Vorbe- scheide Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebühren in seinem Geschäftsbereich (Gebührenordnung UM – GebVO UM) in der jeweils gültigen Fassung 18.5.2 Anordnungen und sonstige Entscheidungen nach dem Bun- desimmissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen 109/ Std. 18.5.3 Überwachungsmaßnahmen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 109/ Std. 18.6 Naturschutz und Landschaftspflege 18.6.1 Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Gestattungen nach Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG, Naturschutzge- setz Baden-Württemberg - NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. 18.6.2 Entscheidungen über die Erlaubnis zur Entfernung von Ge- hölzen (analog zu Entscheidungen gemäß §§ 5 - 8 der städ- tischen Baumschutzsatzung) gebührenfrei 18.6.3 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften des Naturschutzrechts und auf deren Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. Seite 38 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.6.4 Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach Ziffer 18.6.3 zu Zwecken der Forschung und Lehre, Bildung oder dem Natur- und Artenschutz dienenden Projekten gebührenfrei 18.6.5 Prüfung naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Ausstellen eines Negativzeugnisses (§ 53 Abs. 3 NatSchG BW) 54 für das erste Flur- stück, zuzüglich 15 für je- des weitere 18.6.6 Kontroll- und Überwachungstätigkeiten sowie Anordnungen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften des BNatSchG, NatSchG BW und auf deren Grundlage erlassener Rechtsver- ordnungen 109/ Std. 18.7 Personenstandswesen 18.7.1 Änderungen oder Feststellungen eines Familiennamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) 64 – 2.304 18.7.2 Änderungen eines Vornamens nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) 64 – 844 18.8 Umweltinformation Für Auskünfte, Herausgaben, Einsichtnahmen und Veröffent- lichungen nach dem Landesumweltinformationsgesetz (LU- IG) werden Gebühren nach dem Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg erhoben (UVwG) 18.9 Wasserrechtliche Maßnahmen 18.9.1 Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Wasserhaushaltsgesetz – WHG) 109/ Std. mindestens 218 zu- züglich 0,50 pro 1 m³ 18.9.2 Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (§§ 8, 9 Abs. 1, Ziffer 3 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.3 Einbringen fester Stoffe in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4 WHG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.4 Einbringen und Einleiten flüssiger Stoffe und Abwasser in 109/ Std. Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 4, 57 WHG) mindestens 218 zuzüglich bei Niederschlagswasser 190 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche bei sonstigem Abwasser/Industrieabwasser 6,50 Euro je 1 m³/2h 18.9.5.1 Grundwasserentnahme und Einleitung in die Kanalisation (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 218, zu- züglich 2,50 pro 1.000 m³ Seite 39 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.9.5.2 Grundwasserentnahme und Einleitung in Gewässer (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.5.3 Grundwasserentnahme und sonstige Ableitung (§§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG) 109/ Std. mindestens 327 zu- züglich 5 pro 1.000 m³ 18.9.6 Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen nach WHG und WG und AwSV (§ 100 WHG, § 75 Wassergesetz Baden- Württemberg – WG, § 46 Abs. 4 AwSV) 109/ Std. 18.9.7 Versickern, Verregnen, Verrieseln und sonstiges Aufbringen (§ 8 WHG, § 14 Abs. 1 Ziffer 5 WG) 109/ Std. mindestens 218, zu- züglich 100 pro 1.000 m² entwässer- ter Fläche 18.9.8.1 Erdarbeiten und Bohrungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.8.2 Grundwasserwärmepumpe, Erdwärmenutzung für private Nutzung (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG) sowie Erdwärmenutzung für gewerbliche Wirtschaft und Bereich öffentlicher Einrichtungen (§§ 8, 49 WHG, § 43 Abs. 2 WG, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen - AwSV) 109/ Std. mindestens 218 18.9.8.3 Bohrungen für Brunnen zur Beregnung (§ 8 WHG, §§ 43 Abs. 2, 103 Ziffer 7 WG) Entnahmemenge < 1.000 m³/a 120 je Brunnen 18.9.9 Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.1 Anlagen in, an, über, unter Gewässern (§ 36 WHG, §§ 28, 14 Abs. 1 Ziffer 1-3 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.2 Wasserkraftanlagen (§§ 34, 35 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.10.3 Stauanlagen (§ 34 WHG, § 63 WG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.11.1 Auskünfte zu Gewässerrandstreifen, zum Beispiel Negativbe- scheinigungen (§ 29 Absatz 6 WG) 54 für das erste Flur- stück, zuzüglich 15 für je- des weitere 18.9.11.2 Vorhaben in Gewässerrandstreifen (§ 38 Absatz 5 WHG, § 29 Absatz 4 WG) 109/ Std. mindestens 163 18.9.12 Abwasserbehandlungsanlagen (§ 60 Absatz 3 WHG, § 48 WG) 109/ Std. mindestens 218, zuzüglich 1,2 pro 1 m 3 tägliche Einleitmenge Seite 40 Anlage 2 Gebührenverzeichnis Laufende Nummer Öffentliche Leistung Gebühr in Euro 18.9.13 Eignungsfeststellung (§ 63 Absatz 1 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.14 Gewässerbau (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umge- staltung, Deich- und Dammbauten, §§ 67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436 18.9.15 Kiesgewinnung (§§67, 68 WHG) 109/ Std. mindestens 436, zuzüglich 15 pro 1.000 m 3 Förder- produkt 18.9.16.1 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – Bauliche Anlagen - (§§ 78 Absatz 5, 78 c WHG) 109/ Std. mindestens 327 18.9.16.2 Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten – sonstige Vorhaben - (§ 78 a Absatz 2 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.17 Vorhaben in Hochwasserentstehungsgebieten (§ 78 d Absatz 4 WHG) 109/ Std. mindestens 218 18.9.18 Sonstige Zulassungen nach WHG und WG und auf dieser Grundlage erlassener Rechts-verordnungen 109/ Std. mindestens 54 18.9.19 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen nach wasser- rechtlichen Vorschriften und auf dieser Grundlage erlassener Rechtsverordnungen 109/ Std. mindestens 54 Seite 41
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233) sowie des § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBl. Seite 895), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 05. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 91), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 16. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18. Mai 2010, zuletzt geändert am 19. Dezember 2023, wird wie folgt geändert: (1) Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen erhält die aus Anlage 2 ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den................. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde- ordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Niederschrift 18. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Dezember 2025, 09:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) Vorlage: 2025/1203 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ einschließlich des als Anlage 2 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025. Ich bitte um Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Januar 2026