HHS4_GR85 - Vorübergehende Stilllegung aller Zierbrunnen mit Ausnahme der Wasserspiele am Marktplatz, der Friedrichsplatzfontäne, des Brunnens am Haydnplatz sowie der Wasserorgel und des Säulenbrunnens in der Wolff-Anlage im Stadtgarten (2026 und 202
| Vorlage: | 2025/1187 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 08.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1187 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt HHS4_GR85 - Vorübergehende Stilllegung aller Zierbrunnen mit Ausnahme der Wasserspiele am Marktplatz, der Friedrichsplatzfontäne, des Brunnens am Haydnplatz sowie der Wasserorgel und des Säulenbrunnens in der Wolff-Anlage im Stadtgarten (2026 und 2027) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat - Beratungen zum DHH 16.12.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Im Rahmen der 4. Stufe der Haushaltssicherung hat die Verwaltung konkrete Maßnahmen erarbeitet, um die bislang pauschal eingeplante Ergebnisverbesserung von 80 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2026/2027 zu konkretisieren. Die Maßnahmen wurden in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Das gesamte Maßnahmenpaket wurde dem Gemeinderat mit der Informationsvorlage Nr. 2025/1078 zur Kenntnis gegeben. Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen (siehe Anlage 2 der Informationsvorlage Nr. 2025/1078), sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden, sofern sie nicht bereits zuvor beschlossen wurden. Der Gemeinderat wird daher um Beschlussfassung folgender Maßnahme gebeten. Maßnahme Vorübergehende Stilllegung aller Zierbrunnen mit Ausnahme der Wasserspiele am Marktplatz, der Friedrichsplatzfontäne, des Brunnens am Haydnplatz sowie der Wasserorgel und des Säulenbrunnens in der Wolff-Anlage im Stadtgarten (2026 und 2027) Einsparpotential der Maßnahme 2026 2027 2028 2029 2030 320.000 € 320.000 € - - -