HHS4_GR31 - Streichung Ergänzende Betreuung (bis 14 Uhr) an Ganztagsgrundschulen - Personal für steigende Bedarfe durch Rechtsanspruch

Vorlage: 2025/1131/1
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.12.2025
Letzte Änderung: 26.01.2026
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 115

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage_251216
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1131/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS HHS4_GR 31 – Streichung Ergänzende Betreuung (bis 14 Uhr) an Ganztagsgrundschulen – Personal für steigende Bedarfe durch Rechtsanspruch Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat – Beratungen zum DHH 16.12.2025 1 Ö Entscheidung Schulausschuss 11.03.2026 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Im Rahmen der Haushaltssicherungsmaßnahmen Stufe 4 wurde die Streichung der Ergänzenden Betreuung (EB) an Ganztagsgrundschulen mit einem Einsparziel in Höhe von 1,6 Mio. Euro vorgeschlagen. Nach den intensiven Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft hat die Verwaltung diese Maßnahme erneut geprüft und eine Alternative entwickelt, die das Einsparvolumen weiterhin erreicht, gleichzeitig aber eine Anpassung an den bestehenden Bedarf ermöglicht. Der Gemeinderat wird daher um Beschlussfassung folgender Maßnahme gebeten. Maßnahme 1. Für die Klassenstufen 2 bis 4: Es werden die bestehenden Betreuungsangebote im bisherigen Umfang und mit den bisherigen Elternentgelten sichergestellt. Horte an Halbtagsgrundschulen und an Ganztagsgrundschulen gehen in das Modulare System über, bleiben in der pädagogischen Ausgestaltung und im zeitlichen Betreuungsumfang erhalten. Die Ergänzende Betreuung und die Flexible Nachmittagsbetreuung bleiben bestehen. 2. Für die Kinder der Klassenstufe 1: Es wird ein Betreuungsangebot im Modularen System mit einem täglichen Umfang von bis zu neun Stunden sowie zehn Wochen Ferienbetreuung im Umfang von acht Stunden täglich eingerichtet. Im Januar wird ein Entgeltrahmen beschlossen, der einen Betrag von 150,00 Euro für neun Betreuungsstunden zuzüglich 77,00 Euro Mittagessensbeitrag exklusiv Ferienbetreuung vorsieht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für das Schuljahr 2027/28 eine angepasste Betreuungs- und eine konsistente Entgeltsystematik, dann für die Klassenstufen 1 und 2, zu entwickeln und diese im Frühjahr 2027 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Einsparpotential der Maßnahme Erläuterungen 2026 2027 2028 2029 2030 Summe 571.852 € 1.350.875 € 1.392.397 € 1.434.957 € 1.478.581 € 6.228.662 € – 2 – I. Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg Aktuell liegen für Baden-Württemberg noch keine verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung und Finanzierung vor. Erste Informationen des Städtetags deuten darauf hin, dass insbesondere für zusätzliche Betreuungsangebote sowie für die neunte und zehnte Betreuungsstunde keine Landesförderung vorgesehen ist. Zudem ist bis zum Schuljahr 2028/2029 von einer Mischförderung aus bisherigem und neuem System auszugehen. Diese Unsicherheiten erfordern ein stufenweises, finanziell tragfähiges Vorgehen auf kommunaler Ebene. II. Umsetzungskonzept SKiBB und Übergangsphase 2026/2027 Für das Schuljahr 2026/2027 ist eine Übergangsphase und die Umstellung in das modulare System an allen Grundschulstandorten vorgesehen. Übergangsphase bedeutet, dass aktuell konzeptionelle Anpassungen erfolgen, die zunächst nur für diesen Zeitraum gelten. Die Zielperspektive von SKiBB hat nach wie vor Gültigkeit. 1. Rahmenbedingungen für die Klassen 2-4 Für die Klassenstufen 2 bis 4 werden die bestehenden Betreuungsangebote in ihrem bisherigen Umfang und zu den bekannten Elternentgelten fortgeführt. Damit bleibt die Nutzung der aktuell benötigten Räume gesichert und zugleich kann der Betreuungsschlüssel weiterhin flexibel gestaltet werden. Eine KVJS-Betriebserlaubnis würde diese Flexibilität erheblich einschränken, da neben der Hortbetreuung keine weiteren Betreuungsformen parallel möglich wären. An Halbtagsgrundschulen werden die Horte schrittweise in allen Klassenstufen in das Modulare System überführt. An Ganztagsgrundschulen laufen die bisherigen Horte ebenfalls im Modularen System aus. In diesem Zuge enden die Angebote der Ergänzenden Betreuung sowie der Flexiblen Nachmittagsbetreuung. Für alle Einrichtungen, die in das Modulare System wechseln, gilt ein einheitliches Elternentgelt. Dieses entspricht den Entgelten der bisherigen Horte, der Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Ergänzenden Betreuung und sorgt damit für Transparenz und Gleichbehandlung. Bestehende Hortverträge werden in Verträge des Modularen Systems umgewandelt. Die bisherigen Verträge der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittagsbetreuung laufen aus. 2. Rahmenbedingungen für die Klasse 1 Für die Kinder der Klassenstufe 1 wird ein Betreuungsangebot mit einem täglichen Umfang von bis zu neun Stunden sowie zehn Wochen Ferienbetreuung im Umfang von acht Stunden täglich eingerichtet. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:12. Der Betreuungsschlüssel wird in der Übergangsphase dem tatsächlichen Betreuungsbedarf angepasst. III. Übergangsregelung zu Elternentgelten Aufgrund der noch fehlenden Klarheit über die künftige Landesförderung ist eine vollständige Neuberechnung der Entgelte zum Schuljahr 2026/2027 nicht abschließend möglich. Für die Übergangsphase bedeutet das, dass die bestehenden Entgeltstrukturen für die Klassenstufen 2 bis 4 fortgeführt werden und, dass es eine Übergangs-Entgeltregelung für die Klassenstufe 1 braucht (siehe Beschlussvorlagen Entgelte Modulares System und Entgelte Ferienbetreuung). Eine neue, transparente und kostendeckende Entgeltordnung ab dem Schuljahr 2027/2028 wird entwickelt und Ende 2026 dem Schulausschuss zur Vorberatung und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Weiteres Vorgehen Die nächsten Schritte sehen vor, dass im Haupt- und Finanzausschuss im Januar über die Elternentgelte vorberaten und anschließend im Gemeinderat entschieden wird. Gleiches gilt für die – 3 – Festlegung der zu streichenden Betreuungsstunde. Aufgrund des sehr engen Zeitkorsetts wird das Schul- und Sportamt hierzu einen Vorschlag erarbeiten. Dieser wird erst unmittelbar vor dem Haupt- und Finanzausschuss mit der „AG Pädagogisches Konzept“ diskutiert werden können. Die Gesamtelternbeiräte der Karlsruher Schulen und Kindertageseinrichtungen erhalten damit die Möglichkeit, zum Vorschlag der Verwaltung Stellung zu beziehen. Die Verwaltung wird eine Abfrage bei den Eltern der Schüler*innen der 1. Klasse durchführen, ob Betreuungsbedarf für die 10. Stunde besteht. Gleichzeitig wird das im Schuljahr 2026/27 gültige und gelebte Betreuungssystem evaluiert. Je nach Bedarf und finanzieller Lage entwickelt die Verwaltung ein zeitlich und finanziell angepasstes Betreuungsangebot. Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen Die für die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2026/2027 berücksichtigt. Durch die Ausgestaltung der Übergangsphase, insbesondere durch die Reduzierung des täglichen Betreuungsumfangs von zehn auf neun Stunden für Erstklässler, werden die beantragten Mittel um die in der Haushaltssicherungsmaßnahme „Streichung der Ergänzenden Betreuung an Ganztagesgrundschulen“ vorgeschlagenen 571.852,00 Euro in 2026 und 1.350.875,00 Euro in 2027 reduziert.

  • Abstimmungsergebnis TOP 1 Ö 115
    Extrahierter Text