Livestream Gemeinderat
| Vorlage: | 2025/1126 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Presse- und Informationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.02.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1126 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Presse- und Informationsamt Livestream Gemeinderat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2026 4 N Vorberatung Gemeinderat 24.02.2026 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt die Einführung von Liveübertragungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahr 2026. Die technische und organisatorische Umsetzung erfolgt durch eine externe Agentur. Hierfür werden jährliche Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro sowie einmalige Investitionskosten für notwendige Technik in Höhe von ca. 5.000 Euro bereitgestellt. Die Hauptsatzung wird entsprechend angepasst und um eine Öffnungsklausel für Ortschaftsräte ergänzt. Die Aufzeichnungen der Gemeinde werden jeweils einen Tag nach der Folgesitzung sowohl aus dem öffentlichen Abruf als auch intern gelöscht. Mit der Einführung der Liveübertragung entfällt der bestehende Liveticker aus dem Gemeinderat. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 105 000 Euro für fünf Jahre Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 20 000 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 4 -- – 2 – Erläuterungen Die Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in Kraft ab dem 01.09.2025, schafft eine verbesserte rechtliche Basis für die Liveübertragung von öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien. Ziel des Gesetzgebers ist es, die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch niedrigschwelligen Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen zu stärken. Die Liveübertragung dient der Erfüllung des öffentlichen Informationsauftrags und entspricht dem Transparenzprinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Die Sitzungen des Gemeinderates sind gemäß § 35 Abs. 1 GemO grundsätzlich öffentlich. Ton- und Bildübertragungen in öffentlichen Sitzungen sind durch Anpassung der Hauptsatzung möglich § 35 Abs. 3 Satz 1 GemO. Die Erweiterung der physischen Öffentlichkeit durch digitale Formen („virtuelle Öffentlichkeit“) ist damit zulässig und politisch gewollt. Für die konkrete Umsetzung ist die Anpassung der Hauptsatzung erforderlich, um unter anderem folgende Punkte normativ zu regeln: • Zulässigkeit der Liveübertragung öffentlicher Sitzungen des Gemeinderates • Speicher- und Löschfristen für aufgezeichnete Inhalte • Einwilligungslösungen für betroffene Personen • Öffnungsklausel für Ortschaftsräte (Eigenentscheidung der Gremien vor Ort) Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsaspekte Die Liveübertragung von Gemeinderatssitzungen berührt datenschutzrechtliche Themen, da Bild- und Tonaufnahmen personenbezogene Daten darstellen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse), Art. 6 Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 1 und § 35 GemO sowie das Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG). Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte wird ein Datenschutzkonzept umgesetzt: a) Datenschutz für Gemeinderatsmitglieder und Ortschaftsratsmitglieder o Information gemäß Art. 13 DSGVO über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung o Dokumentierte Zustimmung der Mandatsträger zur Filmaufnahme ist nur erforderlich, wenn der Gemeinderat keine Hauptsatzungsregelung zum Livestream erlässt o Möglichkeit, bei besonders schutzwürdigen Themen die Kamera auszuschalten oder in nichtöffentliche Sitzungsteile zu wechseln b) Datenschutz für Gremienmitglieder, die keine Gemeinderäte oder Ortschaftsräte sind sowie für Mitarbeitende der Verwaltung und sonstigen Dritten o Für diese Personen besteht ein datenschutzrechtliches Einwilligungserfordernis, hierzu zählen beispielsweise auch sachkundige Einwohner*innen, Gutachter*innen c) Datenschutz für Besucherinnen und Besucher o Klare Kennzeichnung des Streaming-Bereichs im Saal o Sitzordnung mit kamerafreien Zuschauerbereichen d) Datensparsamkeit und Speicherfristen o Veröffentlichung auf einer Streamingplattform ausschließlich zur zeitnahen Information -- 2 of 4 -- – 3 – o Die Aufzeichnungen der Gemeinde werden jeweils einen Tag nach der Folgesitzung sowohl aus dem öffentlichen Abruf als auch intern gelöscht o In der Hauptsatzung ist eine Höchstspeicherdauer festzulegen, die sich an sachlichen und datenschutzrechtlichen Kriterien zu orientieren hat. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit empfiehlt in diesem Zusammenhang eine an den Sitzungsterminen ausgerichtete Speicherdauer, beispielsweise durch die Löschung der Aufzeichnung der vorherigen Sitzung mit Beginn der nächsten Sitzung oder zeitlich kurz danach. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag findet sich in der Gesetzesbegründung: „Die Aufzeichnungen der Gemeinde werden jeweils einen Tag nach der Folgesitzung sowohl aus dem öffentlichen Abruf als auch intern gelöscht.“ (LT-Drs. 17/8922, 38). Auf diese Weise bleibt die Aufzeichnung und Veröffentlichung von Gemeinderatssitzungen funktional an die physische Teilnahme vor Ort im Sitzungsraum gekoppelt. Bei dieser geht es nämlich nicht darum, sämtliche Inhalte der Sitzung dauerhaft verfügbar zu machen, sondern der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, dem Entscheidungsprozess zu folgen (vgl. LT-Drs. 17/8922, 38). Die Dokumentation der Entscheidungen findet sich dann in der Niederschrift, für die den Einwohnern ein zeitlich unbegrenztes Einsichtsrecht zusteht e) Moderation und redaktionelle Zurückhaltung o Keine inhaltliche Bearbeitung der Wortbeiträge o Keine Gesichtsaufnahmen des Publikums, außer unvermeidbar im Bildhintergrund f) Verantwortlichkeiten o Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA), sofern erforderlich o Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit externer Agentur (Art. 28 DSGVO) Rahmenbedingungen Bei der Livestream-Produktion handelt es sich um eine zusätzliche Aufgabe, die aufgrund fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten – insbesondere im Presse- und Informationsamt und im Hauptamt – nicht aus eigener Kraft geleistet werden kann – die Beauftragung einer externen Dienstleistung ist erforderlich. Der Sachverhalt wurde verwaltungsintern am 11. Dezember im IT-Beirat behandelt. Der IT-Beirat hat die Einführung des Livestreams Gemeinderat aufgrund fehlender Personalressourcen und der angespannten Haushaltssituation abgelehnt. Zur Markterkundung wurde exemplarisch das Streaming der Haushaltsreden herangezogen. Der betrachtete Leistungsumfang umfasst u. a.: o Liveübertragung über eine Streamingplattform (inkl. technischer Sicherstellung) o Einbindung von Vor- und Abspann sowie Bauchbinden o Aufbereitung der Videos anhand der Tagesordnung o Veröffentlichung der Streaminginhalte auf einer Streamingplattform o Keine redaktionelle Nachbearbeitung der Inhalte Im Ergebnis der Markterhebung wurden jährliche Gesamtkosten von ca. 20.000 Euro ermittelt. Geplant ist eine Verhandlungsvergabe mit fünfjähriger Laufzeit. Eine Ausweitung auf weitere Gremien ist nicht vorgesehen und würde zusätzlichen Aufwand sowie Folgekosten verursachen. Für die technische Umsetzung kann weiterhin auf die vorhandene Ausstattung im Bürgersaal zurückgegriffen werden. Das Streaming erfolgt in HD-Qualität (1280×720). Ergänzend ist ein leistungsstärkerer PC erforderlich (einmalige Kosten ca. 5.000 Euro). -- 3 of 4 -- – 4 – Mit der Einführung der Liveübertragung entfällt der bestehende Liveticker aus dem Gemeinderat. Nutzenbegründung Der zusätzliche technische Aufwand sowie die berechtigten datenschutzrechtlichen Interessen stehen in einem angemessenen Verhältnis zum erheblichen demokratischen Mehrwert: • Erhöhte Transparenz kommunaler Entscheidungen • Bessere Teilhabe für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen • Politische Bildung und stärkere Bindung an kommunale Themen • Der Gemeinderat erfüllt damit in besonderem Maße sein kommunales Leitbild einer offenen und bürgernahen Verwaltung. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die notwendigen Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die Rahmenbedingungen für die Liveübertragungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahr 2026 gemäß den konzeptionellen Erläuterungen zu schaffen. -- 4 of 4 --
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Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Februar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Livestream Gemeinderat Vorlage: 2025/1126 Punkt 2.1 der Tagesordnung: Livestream Gemeinderat Ergänzungsantrag: KAL Vorlage: 2025/1126/1 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzaus- schuss – die Rahmenbedingungen für die Liveübertragungen der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates im Jahr 2026 gemäß den konzeptionellen Erläuterungen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (36 Ja, 6 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 2 und 2.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Februar 2026: Wir kommen damit zum TOP 2, und da gibt es einen Ergänzungsantrag der Karlsruher Liste. Der Ergänzungsantrag der Karlsruher Liste begehrt, dass wir den Live-Ticker weiter aufrechterhalten, um die Abstimmungsergebnisse weiterhin dauerhaft verfügbar zu lassen, dass wir den Livestream auf dem YouTube-Kanal der Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellen und dass dieser nicht gelöscht wird. Die erste Ziffer haben wir in einer entsprechenden Stellungnahme, die haben wir Ihnen auch zur Verfügung gestellt, glaube ich, dadurch ab- räumen können, dass wir die Abstimmungsergebnisse im Livestream einblenden, und dass bis einen Tag nach der kommenden Gemeinderatssitzung dieser Livestream auch öffentlich zur Verfügung steht und im Sitzungskalender die Abstimmungsergebnisse dauerhaft zur Verfügung stehen, sodass Sie da weiterhin auch Zugriff drauf haben. Die Ziffer 2, wie auch die anderen Fragen, die mittlerweile bei uns hineingekommen sind und die viel damit zu tun haben, dass es auch den Wunsch gibt, dass man dieses Bildmate- rial weiter auch für eigene Kommunikationszwecke nutzen kann, die können wir mit Ihnen heute noch nicht abschließend klären. Das Landesgesetz ist eingeführt worden, um einen -- 1 of 6 -- – 2 – transparenten Zugang zu den Gemeinderatssitzungen zu bekommen. Das ist nicht einge- führt worden, um sozusagen Ihre Kommunikationsoptionen zu optimieren. Wir müssen uns hier mit dem Landesdatenschutzbeauftragten und anderen in Verbindung setzen, in- wieweit urheberrechtliche und auch datenschutzrechtliche Fragen noch zu klären sind. Deswegen schlage ich Ihnen vor, dass wir die nicht abschließend bearbeitete Ziffer 2 des Antrags der Karlsruhe Liste wie auch Ihre anderen Fragestellungen aufrufen, wenn wir dann den Hauptsatzungsänderungsbeschluss fassen, denn mit dem müssen wir bei Ihnen hinein. Und wenn zu diesen Themen etwas zu klären ist, müsste es auch im Rahmen der Hauptsatzung geklärt werden. Heute geht es darum, dass Sie uns beauftragen, diesen Li- vestream weiter vorzubereiten, dass wir dazu diese 20.000 Euro bereitstellen, die wir im Jahr brauchen, um das hier im Gemeinderat umzusetzen, und dass Sie uns damit auch be- auftragen, eine Hauptsatzungsänderung vorzubereiten, die dann das überhaupt erst er- möglicht und klärt. Das ist das, was ich heute hier gerne zur Abstimmung stellen möchte, so wie es auch in der Vorlage steht. Die anderen Fragen bearbeiten wir und würden sie dann abschließend mit Ihnen bei dem Thema Hauptsatzungsänderung aufrufen, und dann können Sie sich noch gegebenenfalls dazu verhalten. Den Antrag der Karlsruher Liste würde ich damit als nicht erledigt heute betrachten, und der wird dann wieder aufgerufen, wenn wir diese Hauptsat- zungsänderung miteinander zur Diskussion und dann zur Abstimmung bringen. Das wäre jetzt noch einmal zu den einzelnen Themen, die jetzt zwischenzeitlich auch noch einmal aufgeworfen worden sind. Stadträtin Akbaba (GRÜNE): Mit der Einführung des Livestreams öffnen wir dieses Haus ein Stück weiter. Der Livestream macht die Arbeit dieses Gremiums, aber auch der Verwaltung sichtbarer und zugänglicher. Wir unterstützen deshalb die Weiterentwicklung des Li- vestreams, haben trotzdem noch einige Gedanken, die wir hier mit Ihnen teilen würden. Ich bin ehrlich gesagt schon ein bisschen aufgeregt, wenn ich an all die Möglichkeiten denke, die an diesem Livestream, wenn er denn eingeführt wird, auch liegen: Bürgerinnen und Bürger, die es nicht rechtzeitig auf die Zuschauertribüne schaffen, ältere Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, für die der Weg hierher in dieses Haus nicht im- mer selbstverständlich ist, Kinder und Jugendliche, die politische Zusammenhänge plötzlich direkt über den Bildschirm miterleben können, und ganz einfach Karlsruherinnen und Karlsruher, für die das Rathaus am Marktplatz vielleicht immer noch ein wenig ehrfürchtig wirkt. Natürlich wird der Livestream, wenn es dann soweit ist, keine Wunder bewirken. Es ist kein Allheilmittel für mehr Demokratiebeteiligung, aber es ist ein Angebot. Und Ange- bote brauchen Zeit, bis sie angenommen werden. Auch da sollten wir realistisch sein. Kommen wir jetzt zu den Punkten, die wir schon teilweise im Vorfeld eingereicht haben und die Sie teilweise jetzt auch schon beantwortet haben. Dass mit dem Livestream erst einmal Doppelstrukturen vermieden werden sollen, verstehen wir. Trotzdem finden wir, dass der Live-Ticker grundsätzlich einen echten qualitativen Mehrwert hat und hatte. Wir begrüßen es sehr, dass dieser Teil des Ergänzungsantrags der KAL-Fraktion hier durchgeht. Eine größere Sorge bereitet uns jedoch das Thema Urheberrecht, was Sie auch angespro- chen haben. Wer ist Inhaber der Nutzungsrechte, und unter welcher Lizenz wird veröffent- licht? Und wie gehen wir mit möglich verkürzten und aus dem Kontext gerissenen -- 2 of 6 -- – 3 – Videoschnipseln um, die vielleicht in verzerrter Form weiter verbreitet werden? Den Li- vestream nur auf dem YouTube-Kanal zu bespielen, halten wir für keine gute Lösung. Damit kommen wir zur grundsätzlichen Frage der digitalen Souveränität. Die Veröffentli- chung über YouTube bedeutet wieder eine Abhängigkeit von einer externen Plattform. Wir sollten zumindest prüfen, und das haben Sie somit jetzt auch bestätigt, Herr Oberbürger- meister, ob der Livestream perspektivisch auch über städtische oder Landesinfrastruktur be- reitgestellt werden kann. Ich weiß, dass es jetzt vielleicht so wirken mag, als würden wir das Haar in der Suppe suchen. Dem ist aber nicht so. Digitale Transparenz braucht nicht nur Technik, sie braucht auch Verantwortung für die Inhalte. Im besten Fall werden wir alle hier in diesem Haus davon profitieren. Im schlimmsten Fall werden wir alle die Folgen tra- gen. Stadtrat Kehrle (CDU): Die CDU-Fraktion ist sich einheitlich sicher, dass ein Livestream, der eingeführt wird, zu mehr Transparenz für unsere Karlsruher Bürgerinnen und Bürger führt. Als IT-Stadt hätte man das eigentlich auch schon bereits vor Jahren angehen können. Ich glaube, die Gesetzeslage war damals auch schon in der Lage, dies abzubilden. Die CDU ist sich beim Abstimmen nachher aber nicht einheitlich. Hintergrund ist, wir konnten keinen Konsens finden, in den Haushaltsberatungen haben wir Beträge von 500 bis 3.000 Euro an Zuschüssen für Vereine gestrichen. Jetzt stellen wir wieder Mittel in den Haushalt rein, den wir demnächst wieder um die ein oder andere Million kürzen müssen. Dies können einige unserer Mitglieder nicht mittragen. Deshalb werden wir hier unterschiedlich abstimmen. Nichtsdestotrotz, die grundsätzliche Einführung eines Livestreams sehen wir geschlossen als gut und wichtig an, vor allen Dingen auch für die junge Generation, welche sich das dann im Internet angucken kann. Wie wir dann mit diesen Schnipseln umgehen, weiß ich nicht. Das können wir dann vielleicht die Bundestagsabgeordneten von den GRÜNEN fragen. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Die Kommunalpolitik, wir sind das Fundament des politischen Systems, und das sind wir vor allem wegen der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Und diese Nähe lebt von der Transparenz, Transparenz über unsere Entscheidungen, wie wir sie treffen und wie wir sie nicht treffen manchmal. Deswegen ist das heute ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weil er mehr Transparenz schafft. Ich gebe der Kollegin recht, es wird nicht dazu führen, dass sich jetzt Tausende von Leuten auf diese Li- vestreams stürzen, aber ich glaube, wir haben es bei den Haushaltsberatungen und Haus- haltsreden schon auch gemerkt im persönlichen Umfeld, dass es Menschen gibt, die die Haushaltsreden verfolgt haben im Stream. Ich bin mir sicher, dass das bei der einen oder anderen Entscheidung des Gemeinderats dann hoffentlich auch so sein wird. Deswegen freuen wir uns auf das, was kommen wird, auch wenn natürlich noch Fragen zu klären sind. Auch die Urheberrechtsfrage war eine, die wir uns gestellt haben. Wir haben auch gestern in der Fraktionssitzung noch einmal diskutiert über die Frage, wie lange sollen solche Daten gespeichert werden. Ist es ein Livestream, also wirklich nur das Live-Produkt, oder ist es etwas, das langfristig archiviert werden soll? Das sind alles Dinge, die müssen wir noch für uns klären. Wir müssen uns auch über die Plattform unterhalten. Das haben wir alles schon gerade eben gehört. Deswegen danken wir auch der KAL-Frak- tion, da noch einmal einen Impuls in die Diskussion gegeben zu haben. Aber ich glaube, nichtsdestotrotz wollen wir heute das grüne Licht geben für diesen Schritt, und alles Wei- tere klären wir dann im Prozess. -- 3 of 6 -- – 4 – Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Wir Liberalen und Freien Wähler begrüßen natürlich grundsätz- lich eine weitere, bessere Bürgerbeteiligung, gerade auch auf kommunaler Ebene, denn die Transparenz unserer Gremienarbeit ist gegenüber der Bevölkerung, ja, des Souveräns, im Prinzip die Legitimation für unsere Arbeit. Und die Teilnahme der Bevölkerung an einem Nachmittag, das ist eben nicht vielen möglich. Wir sehen kaum jemand von der jüngeren Generation, kaum jemand von Berufstätigen auf der Zuschauertribüne. Bewegtbild ist eben etwas anderes als hinterher ein schriftliches Protokoll. Es ist heute einfach der Standard der Kommunikation in weiten Teilen unserer Gesellschaft. Der Ortschaftsrat in Durlach macht das schon seit vielen Jahren, dass dort aufgezeichnet wird, dass diese Streams zur Verfü- gung gestellt werden. Man sieht, wenn es Themen sind, die breite Schichten der Bevölke- rung betreffen, die auch konträr diskutiert werden, dann gehen auch die Zugriffszahlen hoch. Und man sieht ganz genau bei Themen, die polarisieren, dann hilft es auch, noch einmal nachzuhören, wie war denn die Tonalität, was ist denn da überhaupt gesagt wor- den, und das begrüßen wir grundsätzlich sehr breit. Es ging sogar so weit, dass der Staats- anzeiger von Baden-Württemberg über das Durlacher Projekt berichtet hat, weil man sich das gar nicht vorstellen kann, dass so eine kleine Ortschaft irgendwie vorangeht. Das hat uns natürlich auch gutgetan. Was natürlich aber auch wichtig ist, ist natürlich die Abwägung von Persönlichkeitsrechten einzelner Ratsmitglieder. Auch das ist ein Thema, was bei uns Liberalen immer wieder eine große Rolle spielt. Im Landesrecht ist der Datenschutz jetzt eindeutiger geregelt. Jetzt kommt es darauf an, wie wir den in der Hauptsatzung umsetzen. Es gibt bei einzelnen Mit- gliedern meiner Fraktion nach wie vor Vorbehalte. Die gilt es selbstverständlich zu respek- tieren. Wir werden heute auch unterschiedlich abstimmen. Das ist auch etwas, was bei den Liberalen nicht ganz so selten ist. Eine Frage aus unserer Fraktion ist dennoch, was denn ein einzelner Stadtrat tun kann, wenn er sich selbst nicht im Bild sehen möchte. Deswegen sind wir gespannt, wie das weitergeht, und werden nachher unterschiedlich abstimmen. Stadtrat Schnell (AfD): Die AfD-Fraktion begrüßt die Einführung des Livestreams. Was es im Durlach schon lange gibt, soll es endlich auch hier für den Karlsruher Gemeinderat geben. Uns ist vor allen Dingen wichtig bei dem Antrag der KAL, aber Sie haben das zugesagt, dass die Abstimmungsergebnisse im Ratsinformationssystem weiterhin sichtbar sind. Da haben wir die eine Nachfrage. Gilt das auch für die nach außen sichtbare Webseite der Stadt Karlsruhe, oder ist das nur im Ratsinformationssystem? Weil das halten wir auch für wichtig, dass die Bürger, wenn sie es denn wollen, das Ergebnis auch nach längerer Zeit noch einmal nachvollziehen können, wer denn nun für oder gegen was abgestimmt hat. Stadtrat Gaukel (Volt): Ich erinnere mich kurz nach der Wahl, da hatten wir irgendwie so ein Vorbereitungsgespräch im Rathaus, und da gab es unterschiedliche Themen, Sitzord- nung, und da war auch dann das Thema Streaming. Das hatte ich angefragt: „Wie sieht es denn damit aus? Wollen wir das nicht mal machen?“ Und dann gab es die Reaktion, recht- lich ist alles schwierig, Datenschutz, Deutschland, Bürokratie, das kennen wir ja alles. Und ja, wir haben aber auch häufiger nachgefragt und haben immer diese Updates bekommen, es wird daran gearbeitet, es soll auf Landesebene etwas kommen. Da auch vielen Dank aufseiten der Verwaltung, die da auch dran war, teils dann auch auf Landesebene mitgear- beitet hat und dafür gesorgt hat, dass wir jetzt eine Lösung hier bringen können, von da- her hier vielen Dank. -- 4 of 6 -- – 5 – Wir stehen natürlich dahinter, dass wir dies nun auch einführen, damit wir hier noch ein Stück mehr Transparenz in die Kommunalpolitik bringen können. Und ja, das kostet jetzt einen Betrag, und die Haushaltsberatungen sind nicht weit weg. Jetzt haben wir noch ein- mal eine halbe Haushaltsberatung unterjährig, aber für uns ist es tatsächlich gerade deswe- gen wichtig, dass wir das jetzt einführen, weil wie viele Zuschriften, wie viele Gespräche hatten wir durch den Haushalt. Es wurde gerade auch gesagt, auch die Haushaltsreden, das wurde teilweise gestreamt, das haben sich Leute angeschaut, haben sich informiert, haben mitgemacht. Gerade auch in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, diese Transpa- renz zu schaffen, diese Möglichkeit auch der Beteiligung des Zuhörens den Bürgerinnen und Bürgern hinzustellen. Und ja, ich glaube auch nicht, dass diese Streams jetzt einge- rannt werden so wie unsere Besuchertribüne. Trotzdem, es gibt erst einmal die Möglich- keit. Und wer sich damit beschäftigen möchte, der kann sich damit beschäftigen. Wenn in den Schulen über die Kommunalpolitik geredet wird, dann können sie jetzt auch ein Stück Kommunalpolitik anschauen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Start. Trotzdem, da muss es weitergehen, und da haben wir ein Presse- und Informationsamt, das auch dafür sorgen kann, dass wir mehr Klicks haben. Aber es ist auch jeder unserer 48 Vertreter und Vertreterinnen hier im Gemeinderat dazu aufgefordert, daran zu beteiligen. Wir hatten jetzt auch das Thema Persönlichkeitsrechte. Da möchte ich einmal daran erin- nern, wir sind Vertreterinnen und Vertreter der Bürger. Wir bekleiden ein öffentliches Amt. Damit stehen wir auch in der Öffentlichkeit. Damit ist es auch ein Stück unseres Jobs, öf- fentlich Positionen zu beziehen, öffentlich zu kommunizieren und dann auch auf dieses Streaming, auf diesen Gemeinderat, auf die Inhalte hinzuführen. Ich sehe da tatsächlich gar nicht unbedingt die jungen Leute, die man damit erreicht, weil die folgen alle schon unseren tollen Instagram-Accounts. Ich glaube tatsächlich gerade eher, für die Boomer und die Best-Ager-Gruppe, glaube ich, kann es da tatsächlich eher die Möglichkeit sein, die viel- leicht nicht auf Instagram sind, aber durch so einen Stream eben dann auch die Möglich- keit haben, da teilzunehmen leichter. Zur Plattform, ich glaube, eine eigene Plattform aufbauen, das wird dann doch vielleicht ein bisschen ein größeres Unterfangen, aber hier zu schauen, dass wir gerade nicht von ei- nem amerikanischen Unternehmen abhängig sind und bestenfalls vielleicht auch etwas, was andere Kommunen nutzen, eine gemeinsame öffentliche Plattform, dem stehen wir auch sehr entgegen. Was die Weiternutzung angeht, sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass es nicht von anderen unbedingt so viel benutzt werden kann, aber auch trotzdem irgendwie, dass wir auch das weiter nutzen können oder zumindest dann die Er- laubnis haben, uns selber hier drin zu filmen. Das ist auch ein Thema. Stadträtin Döring (KAL): Was lange währt, könnte man auch ein bisschen sagen. Das Thema Livestream beschäftigt den Gemeinderat heute nicht zum ersten Mal. Wir haben über viele Jahre immer mal wieder Anfragen dazu gestellt, ob das nicht möglich ist. Bis jetzt waren die rechtlichen Rahmenbedingungen einfach so, dass es nicht so einfach um- setzbar war. Deshalb freuen wir uns heute, dass das jetzt möglich wird, und unterstützen deshalb auch ganz klar die Einführung des Livestreams. Vielen Dank auch, Herr Oberbürgermeister, für den Vorschlag des Vorgehens, dass wir un- seren Antrag einfach noch weiter prüfen und bearbeiten lassen in der Verwaltung. Für uns ist eine dauerhafte Verfügbarkeit des Streams auch ein weiterer Schritt zu mehr Transpa- renz, weil die hört nicht nach vier Wochen auf. Und die Nachvollziehbarkeit von -- 5 of 6 -- – 6 – Entscheidungen und Diskussionen oder auch das Thema Demokratie lernen hatten wir schon, dass man Ausschnitte einer Sitzung auch zum Beispiel im Schulunterricht nutzen kann, um auch zu bestimmten Themen dann noch einmal nachzuvollziehen, wie sind denn Entscheidungen gefallen, vielleicht auch über verschiedene Sitzungen hinweg, wie haben sich Diskussionen entwickelt. Wir haben hier durchaus Dauerbrenner-Themen, die immer wieder auftauchen. Auch das ist ein Aspekt, den wir deshalb gerne einbringen möchten, zu sagen, auch diese Streams sollen dauerhaft verfügbar sein. Ob das jetzt auf YouTube oder einer anderen Plattform ist, ist uns – schnuppe ist vielleicht das falsche Wort, aber da sind wir durchaus offen für. Wir haben an anderer Stelle gemerkt, dass sich die Stadtver- waltung nicht immer einfach tut mit alternativen Plattformen, die wir vielleicht begrüßen würden, aber da sind wir ganz offen, was die Diskussionen angeht. Und ich glaube, was wir auch sagen müssen, jetzt lassen wir das Ding dann vielleicht ein- mal loslaufen, nachbessern können wir immer noch, wenn wir an der einen oder anderen Stelle merken, da ist die Darstellung vielleicht nicht optimal oder die Nachvollziehbarkeit, aber wichtig ist, dass es losgeht. Und deshalb werden wir dem heute auch zustimmen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Die Frage von Ihnen, Herr Stadtrat Dr. Noé, was wir denn machen, wenn einzelne Stadträt*innen sich dort nicht präsentieren möchten. Ich kann nur darauf hinweisen, dass entgegen früherer Regelungen jetzt eigent- lich mit Ihrer Tätigkeit als Stadtrat auch die Akzeptanz verbunden ist, dass entsprechende Sitzungen übertragen werden. Und was man nun mit dieser Aufgabe anfangen soll als Stadtverwaltung, die Sie uns gestellt haben, weiß ich noch nicht, aber sie ist zumindest an- gekommen. Zu allen anderen Fragestellungen werden wir noch etwas dann regeln, bis wir dann über die Hauptsatzung die endgültige Umsetzung miteinander beschließen. Mir ist nur wichtig, dass schon durch diese Klärung, durch die neuen Möglichkeiten der Gemeindeordnung für uns erst einmal die Voraussetzung geschaffen ist, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, live zu streamen. Und deswegen können wir, obwohl es Geld kostet, Ihnen das an der Stelle auch hier empfehlen, weil es einfach ein Stück weit Stan- dard wird. Vorher war es kein Standard, und auch Durlach war so ein bisschen zwar sehr vorbildlich, aber doch ein Stück weit, sagen wir mal, die Dinge so zurechtgemacht, wie es dann eben gerade so ging. Das war keine gute rechtliche Grundlage, um das mit Ihnen hier dauerhaft auch einzuführen. Damit kommen wir jetzt zur Entscheidung. Die Ziffer 1 des KAL-Antrag ist erledigt. Die Zif- fer 2 bleibt offen, und wir rufen sie noch einmal im Rahmen der Hauptsatzungsdiskussion auf. Und der damit zunächst einmal unveränderten Beschlussvorlage, da bitte ich um das Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. März 2026 -- 6 of 6 --