Entscheidungsfreiheit stärken - Gestaltungsspielräume bei der Bezahlkarte nutzen

Vorlage: 2025/1122
Art: Antrag
Datum: 18.11.2025
Letzte Änderung: 17.02.2026
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2025

    TOP: 12

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1122 Eingang: 18.11.2025 Entscheidungsfreiheit stärken - Gestaltungsspielräume bei der Bezahlkarte nutzen Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.12.2025 12 Ö Kenntnisnahme Integrationsausschuss 03.07.2026 Ö Behandlung 1. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit und unter welchen (organisatorischen und finanziellen) Voraussetzungen eine Regelungsbefreiung im Bereich der Bezahlkarte in Karlsruhe Anwendung finden kann. 1.1. Sie prüft, inwieweit ein vollständiger Verzicht auf die Bezahlkarte in Karlsruhe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umsetzbar ist. 1.2. Sofern der vollständige Verzicht nicht umsetzbar ist, prüft sie, ob zumindest die diskriminierenden Auswirkungen der Bezahlkarte, z.B. die bestehenden Bargeldobergrenzen, durch die Anwendung des Regelungsbefreiungsgesetzes auf kommunaler Ebene aufgehoben werden können. 2. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie hoch die Mehrkosten sowie der Verwaltungsaufwand für den Einsatz der Bezahlkarte im Vergleich zum bisherigen System liegen. 3. Die Stadtverwaltung stellt dar, inwieweit die Verwaltung durch die Einführung der Bezahlkarte in Karlsruhe tatsächlich entlastet würde. 4. Die Stadtverwaltung erläutert, welche finanziellen und personellen Ressourcen durch die Einführung der Bezahlkarte gebunden werden, die sonst an anderer Stelle gebraucht würden, z.B. im Bereich des Integrationsmanagements. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 08.10.2025 das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist zum 21.10.2025 in Kraft getreten. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das Kommunen von bestimmten landesrechtlichen Vorgaben befreien kann, wenn die Ziele der ursprünglichen Regelung auf andere Weise erreicht werden können. Vor allem soll die kommunale Verwaltung entlastet und Bürokratie abgebaut werden. Dies war eine der offiziellen Begründungen für die Einführung der Bezahlkarte. Grundsätzlich ist zu betonen, dass Karlsruhe - ähnlich wie Freiburg - als Standort einer Landeserstaufnahme-Einrichtung kaum Zuweisungen von Asylsuchenden hat. Im Gegensatz zu Freiburg ist die Bezahlkarte in den entsprechenden LEAs in Karlsruhe bereits eingeführt worden. Begründung/Sachverhalt – 2 – Wir Grüne lehnen die diskriminierende Bezahlkarte weiterhin ab, da sie eine Beschränkung der Rechte von Asylbewerber*innen und einen Eingriff in die ohnehin erschwerte Selbstbestimmung darstellt. Wir verurteilen die mit dieser Diskussion verbundenen negativen Narrative zu Migration, die den Rechtsruck in unserer Gesellschaft zusätzlich befeuern. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Ceren Akbaba Verena Anlauf Aljoscha Löffler Ivo Dujmović

  • Protokoll GR 22.12.2025 TOP 12
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Entscheidungsfreiheit stärken – Gestaltungsspielräume bei der Bezahlkarte nutzen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2025/1122 Beschluss: Beratung im Integrationsausschuss am 26. Februar 2026, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 12 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in Integrationsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Januar 2026