HHS4_GR21 - Einführung einer Sondernutzungsgebühr für E-Scooter (70 Euro) - Reglementierungszweck

Vorlage: 2025/1118
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.11.2025
Letzte Änderung: 19.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Antragsliste DHH 2026/2027 (öffentlich/nichtöffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 77

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1118 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt HHS4_GR21 - Einführung einer Sondernutzungsgebühr für E-Scooter (70 Euro) - Reglementierungszweck Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat - Beratungen zum DHH 16.12.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Im Rahmen der 4. Stufe der Haushaltssicherung hat die Verwaltung konkrete Maßnahmen erarbeitet, um die bislang pauschal eingeplante Ergebnisverbesserung von 80 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2026/2027 zu konkretisieren. Die Maßnahmen wurden in den jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Das gesamte Maßnahmenpaket wurde dem Gemeinderat mit der Informationsvorlage Nr. 2025/1078 zur Kenntnis gegeben. Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen (siehe Anlage 2 der Informationsvorlage Nr. 2025/1078), sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden, sofern sie nicht bereits zuvor beschlossen wurden. Der Gemeinderat wird daher um Beschlussfassung folgender Maßnahme gebeten. Maßnahme Einführung einer Sondernutzungsgebühr für E-Scooter (70 Euro) - Reglementierungszweck Einsparpotential der Maßnahme 2026 2027 2028 2029 2030 140.000 € 140.000 € 140.000 € 140.000 € 140.000 €

  • Abtimmungsergebnis Ö77
    Extrahierter Text