Änderungsantrag: Jährlich 2 Bürgerfragestunden in der Geschäftsordnung verbindlich eintragen

Vorlage: 2025/1097/1
Art: Antrag
Datum: 25.11.2025
Letzte Änderung: 28.11.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.12.2025

    TOP: 4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1097/1 Eingang: 28.11.2025 Änderungsantrag: Jährlich 2 Bürgerfragestunden in der Geschäftsordnung verbindlich eintragen Antrag der SPD- und CDU-Ortschaftsratsfraktionen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.12.2025 4.1 Ö Entscheidung Änderung des § 25 „Fragestunde“ der Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Wolfartsweier Der Ortschaftsrat Wolfartsweier möge beschließen: 1. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, künftig mindestens viermal jährlich eine Bürgerfragestunde zu Beginn der öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrats anzubieten, halten wir für unangemessen. 2. Stattdessen wird beantragt, in der Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Wolfartsweier (§ 25 Abs. 2 Buchst. a) die Durchführung von zwei Bürgerfragestunden pro Jahr verbindlich festzuschreiben, in der Regel im Frühjahr und im Herbst. Wir teilen die Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Bürgerfragestunde ein wichtiges Instrument der Bürgernähe und Transparenz ist. Eine Ausweitung auf vier Termine pro Jahr halten wir jedoch weder für notwendig noch organisatorisch sinnvoll. Begründung: Wie in der Stellungnahme der Ortsverwaltung auf den Antrag der Grünen und FDP bereits ausgeführt, ist in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (§ 33 Abs. 4 GemO) die Bürgerfragestunde als ein Instrument der öffentlichen Kommunikation zwischen Einwohnerinnern und Einwohnern und der Ortsverwaltung verankert. Näheres legt die Geschäftsordnung des Ortschaftsrates fest. In der Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Wolfartsweier ist die konkrete Ausgestaltung bereits geregelt. Die von uns geforderte Einführung einer festen Regelung von zwei Fragestunden pro Jahr entspricht einem seit Jahren bewährten Verfahren. Wir achten eine Festschreibung der Regelung in der Geschäftsordnung als zielführend. Im Übrigen schließen wir uns der Argumentation der Ortsverwaltung an. Für die Fraktionen im Ortschaftsrat Mirko Hoffmann, Joachim Supper

  • Stellungnahme Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1097/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Änderungsantrag: Jährlich 2 Bürgerfragestunden in der Geschäftsordnung verbindlich eintragen Antrag der SPD- und CDU-Ortschaftsratsfraktionen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.12.2025 4.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Ortsverwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat den §25 Abs. 2 in der die Geschäftsordnung wie folgt abzuändern: „a) Die Fragestunde findet mindestens zweimal im Jahr, in der Regel zu Beginn der öffentlichen Sitzung statt.“ Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Wie in der Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der GRÜNEN und des Ortschaftsrats Markus Ziegler (FDP) ausgeführt, findet derzeit zweimal im Jahr eine Fragestunde statt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU begehrt, diesen Turnus verbindlich festzulegen und in der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates zu übernehmen. Die Ortsverwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat den §25 Abs. 2 in der die Geschäftsordnung wie folgt abzuändern: „a) Die Fragestunde findet mindestens zweimal im Jahr, in der Regel zu Beginn der öffentlichen Sitzung statt.“ Durch die Festlegung auf eine Mindestanzahl, können bei Bedarf weitere Fragestunden durchgeführt werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine