Anstatt nur 2, sollten jährlich mindestens 4 Bürgerfragestunden bei den Ortschaftsrat-Sitzungen stattfinden
| Vorlage: | 2025/1097 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 17.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 27.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1097 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wolfartsweier Anstatt nur 2, sollten jährlich mindestens 4 Bürgerfragestunden bei den Ortschaftsrat- Sitzungen stattfinden Antrag der GRÜNEN-Otrschaftsratsfraktion und Markus Ziegler (FDP) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.12.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Zusammenfassend wird die zweimal jährlich stattfindende Bürgerfragestunde als eine gute Balance zwischen Bürgerbeteiligung und der Effizienz der Ortsverwaltung betrachtet. Es wird jedoch betont, dass auch alternative Kommunikationswege bestehen, die den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit zur Verfügung stehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Bürgerfragestunde stellt ein wichtiges Instrument der öffentlichen Kommunikation, Bürgernähe und Transparenz zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Ortsverwaltung dar. In § 33 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) ist festgelegt, dass der Gemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern die Möglichkeit geben kann, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen. Zu diesen Fragen soll der Vorsitzende Stellung nehmen. § 33 Abs. 4 S. 3 verweist für näheres auf die Regelungen der Geschäftsordnung des Gremiums. Nach § 72 S. 1 GemO ist diese Vorschrift auch auf Ortschaftsräte anwendbar. In der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates Wolfartsweier wurde festgelegt, dass die Fragestunden zu Beginn einer öffentlichen Sitzung stattfinden (vgl. § 25 Abs. 2 Nr. a Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Wolfartsweier). Wie häufig eine Fragestunde stattfinden soll, ist nicht näher festgelegt. Die Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohnern wird im Ortschaftsrat Wolfartsweier zweimal im Jahr durchgeführt, in der Regel im Frühjahr und Herbst. Dabei ist festzustellen, dass der Andrang an Fragen sehr variiert. So wurde beobachtet, dass in den Fragestunden der letzten Jahre in manchen Sitzungen nur zwei Fragen gestellt wurden, in anderen fünf oder mehr. Es gibt mehrere Gründe, warum die Anzahl von zwei Bürgerfragestunden pro Jahr von der Ortsverwaltung als ausreichend erachtet wird. 1. Zuhörerrolle der Ortschaftsratsmitglieder Bei den Bürgerfragestunden nehmen die Mitglieder des Ortschaftsrats in erster Linie eine Rolle als Zuhörerinnen und Zuhörer ein. Der Dialog zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern und der Ortsverwaltung steht hierbei im Vordergrund, wobei die Gemeindeordnung diesen Dialog als Informationsaustausch und nicht als politische Diskussion vorsieht. Es wird jedoch betont, dass die Zuhörerrolle für die Ortschaftsratsmitglieder nicht zur Regel werden sollte. Die aktive Teilnahme der Ortschaftsratsmitglieder in den Sitzungen ist aus Sicht der Verantwortlichen von höherer Bedeutung als die passive Rolle bei den Fragestunden. 2. Alternative Kommunikationswege Es bestehen zahlreiche andere Möglichkeiten, wie Einwohnerinnen und Einwohner ihre Fragen an die Ortsverwaltung und den Ortsvorsteher richten können. Auf Anfrage stehen Einzelgespräche zur Verfügung, die sowohl persönlich als auch per E-Mail oder Telefon geführt werden können. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortsverwaltung während der Öffnungszeiten ansprechbar und können bei Bedarf Auskünfte erteilen. Zusätzlich können auch die Mitglieder des Ortschaftsrates von den Bürgerinnen und Bürgern kontaktiert werden. Diese flexiblen Kommunikationswege bieten den Bürgerinnen und Bürgern alternative Möglichkeiten, ihre Anliegen zeitnah zu klären. 3. Nachbearbeitung und Mehraufwand für die Ortsverwaltung Die Nachbearbeitung der Bürgerfragestunden führt zu einem erheblichen Mehraufwand für die Ortsverwaltung. Alle Fragen müssen protokolliert, nachverfolgt und gegebenenfalls nachträglich beantwortet werden. Dieser Prozess ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 25 Abs. 2 Nr. c Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Wolfartsweier) und arbeitsintensiv. Der zusätzliche Aufwand, der durch die Nachbearbeitung entsteht, muss in die Entscheidung über die Häufigkeit der Bürgerfragestunden mit einbezogen werden. – 3 – Zusammenfassend wird die zweimal jährlich stattfindende Bürgerfragestunde als eine gute Balance zwischen Bürgerbeteiligung und der Effizienz der Ortsverwaltung betrachtet. Es wird jedoch betont, dass auch alternative Kommunikationswege bestehen, die den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit zur Verfügung stehen. Die Verwaltung bleibt offen für neue Vorschläge und strebt einen kontinuierlichen Dialog mit den Einwohnerinnen und Einwohner, sei es in den Sitzungen oder über andere Kommunikationskanäle. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1097 Eingang: 10.11.2025 Anstatt nur 2, sollten jährlich mindestens 4 Bürgerfragestunden bei den Ortschaftsrat-Sitzungen stattfinden Antrag der GRÜNEN-Otrschaftsratsfraktion und Markus Ziegler (FDP) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 10.12.2025 4 Ö Entscheidung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Markus Ziegler (FDP) beantragen, dass künftig mindestens viermal pro Jahr eine Bürgerfragestunde in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats Wolfartsweier angeboten wird. Sachverhalt / Begründung: Die Bürgerfragestunde ist eine bewährte und niedrigschwellige Möglichkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner von Wolfartsweier, direkt mit der Ortsverwaltung in Kontakt zu treten und der Ortschaftsrat erhält so auch einen Einblick in die Befindlichkeit der Bürgerinnen und Bürger von Wolfartsweier. Die Bürgerfragstunde fördert Transparenz, Bürgernähe und gelebte Demokratie im Stadtteil. In den Sitzungen, in denen eine Bürgerfragestunde angeboten wird, ist regelmäßig zu beobachten, dass mehr Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und sich aktiv einbringen. Das stärkt Interesse, Vertrauen und Dialog zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Ortschaftsrat. Eine Ausweitung auf mindestens vier Termine pro Jahr erhöht diese positive Wirkung deutlich, ohne die organisatorischen Abläufe wesentlich zu verändern. Bürgernähe, Transparenz und Mitgestaltung sind zentrale Werte unserer kommunalpolitischen Arbeit. Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte unter Druck geraten und rechtspopulistische Strömungen Misstrauen schüren, ist es entscheidend, Räume für direkten Austausch zu schaffen. Die Bürgerfragestunde bietet hierfür eine wertvolle Plattform: Sie ermöglicht es den Menschen, Fragen, Kritik, Sorgen und Anregungen unmittelbar einzubringen – und stärkt damit das Vertrauen in die kommunale Demokratie. Rechtlicher Rahmen: Die Gemeindeordnung Baden‑Württemberg (§ 33 Abs. 4 GemO): Der Gemeinderat kann in öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen zu unterbreiten (Fragestunde). Die konkrete Ausgestaltung (Zeitpunkt, Häufigkeit, Ablauf) ist nicht landesgesetzlich festgelegt und wird üblicherweise in der Geschäftsordnung bzw. Hauptsatzung geregelt. Die Geschäftsordnung Ortschaftsrat Wolfartsweier enthält zur Frage, wie häufig eine Bürgerfragestunde stattfinden soll keine Angaben (§ 25 - Fragestunde) Dort ist unter den Grundsätzen zur Fragestunde formuliert, dass die Fragestunde in der Regel zu Beginn der öffentlichen Sitzungen stattfindet. Eine starre Begrenzung auf zwei Termine pro Jahr konnte in der aktuellen Fassung nicht festgestellt werden. Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung (Innenministerium BW): Für Sitzungen mit Fragestunde ist in der Einberufung/Bekanntmachung auf die Fragestunde hinzuweisen; die Fragestunde ist besonderer Bestandteil der Sitzung. Dies sind organisatorische Hinweise, keine Obergrenze für die Häufigkeit. – 2 – Ergebnis: Es bestehen nach aktueller Prüflage keine gesetzlichen Hinderungsgründe gegen eine Ausweitung der Bürgerfragestunde auf mindestens vier Termine pro Jahr. Beschlussvorschlag Die Ortsverwaltung Wolfartsweier wird beauftragt, die Bürgerfragestunde künftig mindestens viermal jährlich durchzuführen. unterzeichnet von: Thomas Wunderberg und Gisela Braun (Fraktion B90/Die Grünen im OR Wolfartsweier) + Markus Ziegler FDP