Gewährung einer Beurlaubung aufgrund vorübergehender, beruflicher Abwesenheit
| Vorlage: | 2025/1077 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 21.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1077 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Gewährung einer Beurlaubung aufgrund vorübergehender, beruflicher Abwesenheit Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 03.12.2025 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Ortschaftsrat stimmt gemäß § 3 Abs. 2 S. 5 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Durlach der Beurlaubung aufgrund vorübergehender, beruflicher Abwesenheit von Herrn Ortschaftsrat Tessmer in der Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 15. Mai 2026 zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Herr Ortschaftsrat Tessmer teilte mit Schreiben vom 9. November 2025 mit, dass er im Rahmen seines Studiums die Möglichkeit habe, ein Auslandssemester in Finnland zu absolvieren und diese Möglichkeit wahrnehmen möchte. Mit weiterem Schreiben vom 12. November 2025 informierte Herr Ortschaftsrat Tessmer über den genauen Zeitraum. Dieser erstrecke sich vom 1. Januar 2026 bis zum 15. Mai 2026. Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt gemäß § 3 Abs. 2 S. 5 der Geschäftsordnung des Ortschaftsrats Durlach der Beurlaubung aufgrund vorübergehender, beruflicher Abwesenheit von Herrn Ortschaftsrat Tessmer in der Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 15. Mai 2026 zu.