Bauturbo: Änderung der Hauptsatzung
| Vorlage: | 2025/1076/1 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 22.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1076/1 Eingang: 22.12.2025 Bauturbo: Änderung der Hauptsatzung Änderungsantrag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.12.2025 5.1 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung hält auch im Rahmen des § 246e BauGB („Bauturbo“) an den Regelungen gemäß KAI zur Schaffung von „preiswertem Mietwohnungsbau (PMW)“ und „sozialem Mietwohnungsbau mit Wohnberechtigungsschein (WBS)“ und den jeweiligen Schwellenwerten von 450 qm resp. 900 qm Geschossfläche fest. Begründung: Eine Abweichung von der Regelung beim Schwellenwert - konkret auf „ab der 9. Wohneinheit“ – widerspricht den grundsätzlichen Konditionen des KAI 30 Prozent der neu oder zusätzlich geschaffenen Geschossfläche mit Wohnnutzung im geförderten Wohnungsbau bereitzustellen. In Karlsruhe mangelt es in erster Linie an bezahlbarem Wohnraum. Von der aktuell geplanten Regelung profitieren lediglich Investor*innen und Vermieter*innen. Die Regelung „ab der 9. Wohneinheit“ verleitet zudem zum Bau größerer und somit auch teurerer Wohnungen, um eine Bereitstellung geförderten Wohnraums zu verhindern. Wir beantragen daher, die üblichen Regelungen zum geförderten Wohnraum auch im Rahmen des „Bauturbo“ beizubehalten, um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sicherzustellen. Unterzeichnende: Anne Berghoff Tanja Kaufmann
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1076/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Hauptamt Bauturbo: Änderung der Hauptsatzung Änderungsantrag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.12.2025 5.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung kann den Antrag an, den Regelungen von KAI gleichermaßen auch für Projekte nach §246e BauGB festzuhalten, nachvollziehen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass eine solche Anpassung die Realisierung von Vorhaben hinsichtlich deren Anzahl und der zeitlichen Umsetzung hemmt. Die Verwaltung empfiehlt daher insbesondere Aufstockungen von der beantragten Anpassung auszunehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit
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Extrahierter Text