Aufgabe des Gehweges im „Batzenhofweg“ und vollständige Zulassung des Parkens entlang der Straße in markierten Parkflächen
| Vorlage: | 2025/1072 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 18.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1072 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Aufgabe des Gehweges im „Batzenhofweg„ und vollständige Zulassung des Parkens entlang der Straße in markierten Parkflächen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 26.11.2025 Ö Entscheidung Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach aktuellem Stand ist das Parken im „Batzenhofweg“ nicht zulässig. Fahrzeuge die dort abgestellt werden, stehen entweder unrechtmäßig auf dem Gehweg oder, sofern der Gehweg freigehalten wird, auf der Fahrbahn und somit wird die erforderliche Mindestfahrbahnbreite von 3.05 m nicht eingehalten. Derzeit wird seitens der Verkehrsüberwachung weder das verbotswidrige Gehwegparken noch das Unterschreiten der Restfahrbahnbreite geahndet. Bei der Straße „Batzenhofweg“ handelt es sich um eine sehr enge Straße. Neben der engen Fahrbahn befindet sich ein schmaler Fußgängerweg, der von den dort parkenden Fahrzeugen freigehalten werden muss wegen des nicht erlaubten Gehwegparkens. Die ordentlich am Gehwegrand parkenden Fahrzeuge reduzieren die Durchfahrtsbreite erheblich. Rettungsfahrzeuge und Müllfahrzeuge müssen sich regelmäßig durch die enge Straße quälen. Erschwerend für die Anwohner ist, dass die Parkflächen im „Batzenhofweg“ nicht markiert sind und parkende Fahrzeuge Garagen- und Hofeinfahrten zuparken. Durch eine naheliegende Arztpraxis hat sich der Parkdruck im Bereich Lindenstraße/Batzenhofweg nachweislich erhöht. In der„Lindenstraße“ (der Batzenhofweg ist die Verlängerung der Lindenstraße) wurden bereits Parkbuchten eingezeichnet um den Bewohnern das Ein- und Ausfahren ihrer Grundstücke zu ermöglichen. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Hohenwettersbach: Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach beschließt die Aufgabe des Gehweges im „Batzenhofweg“ und vollständige Zulassung des Parkens entlang der Straße in markierten Parkflächen.